Zählt ein Update beim Händler nicht als Repareturversuch?

Jerry05x

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Hallo alle zusammen,

Ich habe folgendes Problem, ich habe beim MM ein Lumia 920 gekauft, doch dies ist mehr schlecht als recht.
Nach ca. 4 Wochen ging es los mit den Problemen, mein Näherungssensor funktionierte nicht richtig, also ab zu MM das Lumia einschicken lassen.
Nach ca. 1 Woche bekam ich mein Lumia wieder zurück (Behebung des Fehlers war anscheinend nur ein Software Update, aber als ich mir das Lumia mal genau angeschaut habe, wurde sämtlicher staub der sich schon in der Frontkamera angesammelt entfernt)
Dann ging es ca. 3 Wochen bis der selbe Fehler nochmal aufgetreten ist. Also wieder ab zum MM und gesagt das es der selbe Fehler sei wie vor 3 Wochen.
Also gut, wieder eingeschickt, diesmal ging es ca. 2,5 Wochen und ich bekam ein komplett neues Gerät in die hand gedrückt.
Doch als ich zuhause war musste ich feststellen, das dieses nicht einwandfrei funktioniert, es hängt sich unbemerkt einfach auf und dann geht gar nichts mehr, muss es dann erst wieder neue reseten lassen (Ca. 3 mal am Tag, liegt auch an keinen Apps denn ich hab nur die Vorinstallierten drauf).
Darauf hin dachte ich mir dass es das ja nicht sein kann und ich auch kein Vertrauen in mein Gerät so wie Nokia habe und mein Geld zurück möchte, also wieder in MM. Dort wurde mir gesagt das ich mein Geld nicht so einfach zurück bekomme, weil beim ersten mal nur ein Update gemacht wurde und das nicht als Reparaturversuch zählt!
Des weitern wurde mir gesagt das wenn ich mein Geld zurück wollte ("Was man aber erst in Anspruch nehmen kann wenn 2 mal eine Hardware repariert wurde")ich ca. 6 Wochen warten muss bis die Abwicklung seitens Nokia abgeschlossen ist, sie sagte mir noch das sie ja nichts dafür kann das Nokia defekte Geräte baut.
Ich habe dazu jetzt viel im Internet nachgeschaut, aber nie eine richtige aussagen zum Update als nicht gezählter Reparaturversuch!

Meine fragen:
Zählt ein Handyupdate nicht als Reparaturversuch, mir kann es ja egal sein was Nokia oder der Händler macht, und wie sie mit dem Mangel umgehen. (und so weit ich weiß steht im BGB nichts von Reparaturversuch sonder Mangelbeseitung)?
Wenn nicht, müsste MM mir nicht spätestes nach dem ersten Ausgetauschten Handy das Geld zurück geben?
Und wieso soll ich 6 Wochen warten bis ich mein Geld wieder habe, ich habe das Handy ja beim MM gekauft und nicht beim Hersteller?
Wie sehen mein Chancen aus?

Jetzt schon mal danke für eure Antworten, ich hoff der ein oder andere kennt sich ein bisschen aus und kann mir weiter helfen!
 
Zuletzt bearbeitet:
MM hat zwei Reperaturversuche unternommen beide sind gescheitert (was die gemacht haben ist dir egal) damit hast du ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Je nachdem wie lange du das Gerät hast ist eine Nutzungsgebühr durchaus Möglich (das Bedeutet du bekommst unter Umständen nicht den vollen Kaufpreis je nach Länge der Nutzungsdauer). Diese sechs Wochen brauchst du nicht zu warten. Du hast ja nichts mit Nokia zu tun sondern bist der Vertragspartner von MM.
 
Offensichtlich ist der zunächst gerügte Mangel ja behoben und jetzt liegt ein anderer Mangel vor. Die Rechtsprechung hat bisher für das Fehlschlagen der Nachbesserung verlangt, dass zumindest das gleiche Mangelsysmptom wiederum auftritt.

Das würde bedeuten, dass hier noch ein Nachbesserungsversuch zugestanden werden muss.

Zu einem anderen Ergebnis käme man nur, wenn hier tatsächlich ein anderes Gerät nachgeliefert wurde, also gerade nicht nachgebessert (=repariert) wurde, denn hierbei gilt schon ein erfolgloser Versuch als Scheitern der Nacherfüllung, welches grds. zum Rücktritt berechtigt.

Nachweisbar sollten diese Versuche natürlich auch alle sein, ebenso wie die Mangelhaftigkeit des aktuellen Gerätes.
 
Das es aber beide male wohl ein Softwarefehler ist, liegt es nahe das es eben der selbe Mangelsymptom ist.
 
Jerry05x schrieb:
Hallo alle zusammen,
Meine fragen:
Zählt ein Handyupdate nicht als Reparaturversuch, mir kann es ja egal sein was Nokia oder der Händler macht, und wie sie mit dem Mangel umgehen. (und so weit ich weiß steht im BGB nichts von Reparaturversuch sonder Mangelbeseitung)?

Die Antwort lautet Jain!
Sofern ein Software Update nur durchgeführt wurde als "Feature" ( sprich Fehler tritt nicht auf, dann spielt man die Software einfach wieder neu auf), dann ist das kein Nachbesserungsversuch!

Beispiel :
Das Smartphone bootet nur noch bis zum Logo und die Werkstatt spielt ein Software-Update und dadurch ist das Gerät wieder Funktionstüchtig, dann ist dies ein Nachbesserungsversuch!

Jerry05x schrieb:
Wenn nicht, müsste MM mir nicht spätestes nach dem ersten Ausgetauschten

Es kommt darauf an, ob nicht die Hauptplatine getauscht worden ist und dadurch das Smartphone wie neu aussieht.
Hat sich denn die Imei Nummer geändert?

Sofern tatsächlich, das Gerät ausgetauscht wurde, dann hat der Doc Foster Recht und du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten :-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Xyn schrieb:
Das es aber beide male wohl ein Softwarefehler ist, liegt es nahe das es eben der selbe Mangelsymptom ist.

Näherungssensor und Abstürze sind bei mir zwei verschiedene Symptome. Wie allerdings oben gezeigt, dürfte es wegen der Nachlieferung darauf nicht mehr ankommen.
 
Schon mal danke für die schnellen Antworten.

Als ich das erste mal mein Handy eingeschickt hatte, wurde nur ein Update darauf gespielt und ich habe mein Handy wieder zurück bekommen, ohne das was an der Hardware gemacht wurde.
Dann wurde mir im MM gesagt dass der Fehler dadurch behoben sein müsste, aber dieses Problem ist eben nach 3 Wochen wieder aufgetaucht (Ich vermute dadurch das staub an den Näherungssensor geraten ist, dieses Problem hab ich auch schon in einigen anderen Foren gefunden).
Dann kam mein 2 Versuch das Handy zu reparieren. Als ich dann am letzten Freitag mein Handy abholte, wurde mir gesagt das es seitens Nokia gegen ein neues Gerät getauscht wurde und somit habe ich auch eine neue Seriennummer bekommen (wegen Garantie usw.)
Als ich dann am Freitag einen neuen Defekt feststellen musste, bin ich gleich am Samstag wieder hin gefahren und habe eben gesagt das ich gerne mein Geld zurück möchte, was sie mir dann verweigert haben und wie oben beschrieben dass mit Nokia geklärt werden müsste!

Sprich was ich jetzt aus euren Posts schließen kann, ist das ich nachdem mein Gerät komplett ausgetauscht wurde und ich das recht darauf habe mein Geld zurück zu verlangen? Ohne das ich da mit Nokia rumstreiten muss?

PS: alle versuche sind nachweißbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Nokia hast du nichts am Hut, der Verkäufer ist bzgl. der Sachmängelhaftung dein Ansprechpartner.
 
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