zahlt Versicherung?!

picxar

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Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar hatte ich vor kurzem eine Begegnung mit einer Straßenlaterne, aber nicht mit meinem Auto sondern mit dem Auto von einem Kollegen. Normalerweise sollte da doch die Versicherung des Fahrzeughalters einspringen? Komischerweise war auch ich derjenige der die Rechnung jener Laterne bekommen hat, hab sie dann meinem Kollegen für die Versicherung gegeben. Dachte die Sache wäre geklärt bis ich heute eine Mahnung bekommen habe?!
lg picxar
 
Die Versicherung deines Freundes kommt auch nur für seinen Schaden auf. Wenn jedoch du mit seinem Auto gegen die Laterne fährst hast du den Schaden verursacht. Demnach müsste deine Haftpflicht dafür aufkommen.

Das ist aber nur meine bescheidene Meinung, vielleicht kennt sich damit jemand besser aus. ;)
 
Das dachte ich zunächst auch, aber die Rechtslage ist glaube ich anders. Letztendlich ist ja der Fahrzeugeigentümer für sein Fahrzeug verantwortlich. Wenn dein Beifahrer nicht angeschnallt ist und du wirst von der Polizei angehalten, muss auch nicht der Beifahrer bezahlen sondern der Halter des Fahrzeugs, obwohl der Beifahrer im Grunde die Schuld trägt. Weiß es selber nicht genau, hab gehofft jemand kennt sich damit aus.
 
Der Schaden ist mit diesem Auto entstanden, damit springt diese Haftpflicht mit ein. Ausschlussklauseln gelten für kurzfristige "Leihgaben" an der Stelle nicht. dh auch wenn nur er alleine das Auto fahren darf, würde das Verbot durch die Versicherung zu tief in die persönlichkeitsrechte eingreifen.
Klären solltest du das trotzdem schnell ehe die Mahnkosten noch höher werden.
 
Eine KFZ-Haftpflicht ist an das Fahrzeug gebunden, also tritt die Haftpflicht des versicherten KFZ ein.
 
--> ich wurde meinem Kumpel sagen das er bei seiner Versicherung nachfragen soll was Sache ist!
 
Den Schaden an der Laterne bezahlt natürlich die Haftpflichtversicherung des Halters (sofern du sein Auto nicht geklaut oder sonst irgendwie unbefugt benutzt hast ;)). Den Schaden an seinem Wagen zahlt die Haftpflicht natürlich nicht, da hilft nur Vollkasko - vorhanden?
 
Mal ganz abgesehen vom rechtlichen, du wärst mit dieser Aktion die längste Zeit mein Freund gewesen.

Erst mit meiner Karre einen Unfall bauen und dann auch noch mich dafür zahlen lassen?

Natürlich bekommst du erstmal die Rechnung, du hast den Schaden ja auch verursacht. Inwiefern die KFZ-Versicherung für den Schaden zuständig ist mag ich an dieser Stelle nicht beurteilen (ich würde sagen sie ist es), wenn sie es ist gilt der Versicherungsschutz aber für jeden Fahrer sofern beim Abschluss da nichts verschwiegen wurde.
 
Sie wird wohl in Regress gehen.

Ergo sie zahlen erst den Schaden und holen sich dann ihr Geld zurück. Da du wohl kaum als Fahrer eingetragen wars .....
 
Das "darf" eine Versicherung für einmalige Fahrten eigentlich gar nicht einschränken. Geht das vor Gericht verlieren sie es. Allerdings lassen Versicherungen es gerne darauf ankommen, dass es vor Gericht geht, da viele davor den Schwanz einziehen. Gerade die HUK ist dafür bekannt.
 
Da es sich bei der Angabe der Personen die das Auto fahren nur im "weiche" Merkmale handelt, wird die Versicherung in jedem Fall leisten solang keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz besteht. Sollte eine Person einen Unfall bauen die nicht im Versicherungsschein angegeben ist, kann die Versicherung eine Nachzahlung für das aktuelle Jahr in Höhe der Summe, die es gekostete hätte, die unfallverursachende Person von vorne rein im Versicherungsschein anzugeben. Die Schadengelder kann sich die Versicherung aber NICHT im Regress vom Verursacher wiederholen solange kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bestand.
 
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