Zeit zwischen Zivildienst und Studienbeginn?

Pido

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Feb. 2008
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Hallo.

Ich möchte gerne ein Studium an einer FH zum Wintersemester 2010/2011 anfangen. Zurzeit absolviere ich den 9-monatigen Zivildienst noch bis April.

Vorher habe ich erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen und mein Fachabitur gemacht.

Durch die Ausbildung bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse. Vorher war ich privatversichert. Wenn ich nun die Praktika für das Studium absolvieren möchte darf ich mich nicht arbeitslosmelden, da vom Arbeitsamt aus Praktika maximal in Ausnahmefällen 4 Wochen umspannen dürfen und ich auch für die Studienvorbereitung kein Arbeitslosengeld beziehen darf.

Wenn nun der Zivildienstende kann ich dann auf Antrag problemlos wieder in die PKV meiner Eltern wechseln oder gelten für solche Fälle auch die Kündigungsfristen? Wobei die GKV bei keiner Arbeitslosmeldung auch keine Beiträge bekommt!?

Zum Teil liest man im Internet das Studenten die PKV versichert war durch die Eltern in eine GKV wechseln mussten stimmt das? Macht es dann auf meinen Sachverhalt überhaupt Sinn erst aus der GKV in die PKV und dann wieder in die GKV zu wechseln oder besteht eventuell wie bei Hartz IV die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung? (Ich mein so etwas stand im Infoflyer Hartz IV/ALGII)

Danke im voraus schon einmal für die hilfe.
 
schau mal hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversicherung.php

Dort werden deine Fragen aus sicherer Quelle aktuell beantwortet. Wenn du danach noch fragen hast, wende dich doch an die GKV, bei der du Mitglied bist/warst.

Um hier nämlich abschließen urteilen zu können, bräuchten wir noch einige Infos über dich. Alter, Einkommen (während des Studium), Versichertenart deiner Eltern, Beruf deiner Eltern (z.B. Beamte - da gibts Sonderregelungen) etc.
 
soweit ich informiert bin kommst du nicht mehr in die familienversicherung mehr rein wenn du da rausgewechselt bist
 
In die PKV kannst Du jederzeit eintreten, sofern die Dich nehmen !

In eine Familienversicherung kannst Du auch jederzeit, sofern Du kein eigenes Einkommen erzielst !

Wenn Du Hartz IV beziehst, wirst Du automatisch von der Sozialkasse weiterversichert !

Wenn Du Dein Studium beginnst, kannst Du Dich in der studentischen Versicherung gesetzlich versichern oder bei Deinen Eltern in der Privaten bleiben; allerdings denke ich, dass die Beiträge zur studentischen GKV wohl um einiges günstiger sind als die Beiträge zur privaten Mitversicherug in der Familie; in letzterer dürften aber die ärztlichen Leitungen in der Regel besser sein !
 
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Du warst vor Zivildienstbeginn pflichtversichert, dann hättest du dich bis drei Monate nach Ende der Ausbildung freiwillig weiterversichern können. Während des Zivildienstes hätte diese Krankenversicherung aufgrund der Heilfürsorge des Bundesamtes für Zivildienst geruht. Das hast du aber anscheinend ausgelassen. Der Zugang zur freiwilligen Versicherung in der GKV ist damit versperrt. Um Lücken zu schließen hat der Gesetzgeber Ziffer 13 in den § 5 Abs. 1 SGB V eingefügt, wonach laut Punkt a.) jene versicherungspflichtig sind, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und keinen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Das "zuletzt" bezieht sich hier auf keine bestimmte Zeitspanne, sondern meint nur das letzte Versicherungsverhältnis - und das war bei dir eine gesetzliche Versicherung. Ich glaube, dass du aufgrund dieser Regelung nach Zivildienstende versicherungspflichtig in der GKV wirst und damit auch nicht in die PKV wechseln kannst.
 
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Exar_Kun schrieb:
Um Lücken zu schließen hat der Gesetzgeber Ziffer 13 in den § 5 Abs. 1 SGB V eingefügt, wonach laut Punkt a.) jene versicherungspflichtig sind, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und keinen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Das "zuletzt" bezieht sich hier auf keine bestimmte Zeitspanne, sondern meint nur das letzte Versicherungsverhältnis - und das war bei dir eine gesetzliche Versicherung. Ich glaube, dass du aufgrund dieser Regelung nach Zivildienstende versicherungspflichtig in der GKV wirst und damit auch nicht in die PKV wechseln kannst.

Nein, das ist nicht so und Du widersprichst Dir selbst: Es heißt ausdrücklich ..... "und keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben ...."

Wenn er der PKV beitritt, was er jederzeit kann, hat er eben eine Absicherung im Krankheitsfall und muss sich nicht pflichtversichern !

Die von Dir zitierte Regelung erfüllt den Zweck zu vermeiden, dass nicht jemand ohne Versicherungsschutz da steht ! Im übrigen gilt das nur für Berufstätige, insbesondere Selbständige; hier vorliegend ist diese Regelung also völlig ohne Belang, denn Pido könnte die für sich nicht nutzen, weil er keiner Beschäftigung nachgeht !
 
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Man kann nicht jederzeit in die PKV wechseln und einen Anspruch gegenüber einem privaten Versicherungsunternehmen hat man sowieso nicht. Und der Rest von dem was du in deinem letzten und vorletztem Beitrag genannt hast, ist auch nicht richtig.
 
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Er kann, denn wenn er ohne Einkommen ist, und die Altersgrenze noch nicht überschritten hat, hat er gegen seine Eltern wieder Anspruch auf Familienversicherung, und da ist vorliegend die PKV zuständig ! Im übrigen könnte er auch in die GKV, wenn er sich freiwillig versichern möchte, da er ja zuletzt in seinem Ausbildungsverhältnis in der GKV war ! Eine Ausschlußfrist von 3 Monaten, wie Du behauptest, gibt es nicht, denn es besteht für jederman Versicherungspflicht in der letzten Kasse, der man angehörte, sofern einem Heilbehandlung nicht anderweitig zusteht (Heilfürsorge beim Zivildienst, Familenversicherung, etc. etc) !

Kommt man seiner Versicherungspflicht nicht nach, werden nachträglich sogar erhöhte Beitragszahlungen fällig ! Wenn Du recht hättest, könnte man diese Beitragspflicht dadurch aushebeln, dass man sich einfach nicht versichert, ist geradezu absurd !
 
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@pido
Wenn die Praktika, die du absolvieren möchtest, in der Studienordnung vorgeschrieben sind, dann wärst du darüber auch pflichtversichert, selbst wenn du noch nicht immatrikuliert bist.
 
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