Kündigungsfrist zum Studienbeginn

Wooziie

Cadet 1st Year
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Jan. 2014
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Hallo zusammen,

ich werde im Juli dieses Jahres meinen Abschluss der Fachhochschulreife in der Tasche haben und möchte mich dann umgehend zum Wintersemester auf die Hochschule stürzen. Nun ist es so dass das Wintersemester zum 01. Oktober beginnt und der Anmeldeschluss auf den 15. Juli fällt. Ich befinde mich zurzeit in einem Unbefristeten Arbeitsverhältniss das ich aber zugunsten des Studius beenden möchte. Möchte natürlich solange weiterarbeiten bis ich direkt auf die Hochschule wechseln kann. Würde gerne mitte September kündigen damit ich noch den ein oder anderen Vorbereitungskurs mitnehmen kann. Jetzt habe ich allerdings eine Vertraglich bindende Kündigsungsfrist von 2 Monaten. Das bedeutet ja das wenn ich mich an diese Frist halten muss das ich dann bereits mitte Juli kündigen müsste damit ich dann mitte Sept. dort draussen bin. Würde aber erst etwa 2-3 Wochen später erfahren ob ich überhaupt einen Studienplatz bekommen würde. Mein Vorgesetzter meinte zwar das sowas in der Regel kein Problem sei und man das mit beidseitigem Einverständniss umgehen kann aber es ergaben sich in letzter Zeit personelle Veränderungen die befürchten lassen das man mich zu diesem Zeitpunkt nicht gehen lassen würde. Aufgrund von Kapazitätsgründen versteht sich. Mein Direkter Vorgesetzter würde mich zwar diesbezüglich unterstützen aber das letzte Wort hat er in dieser Sache leider nicht. Eine Möglichkeit wäre natürlich das ich Fristgerecht kündige und einfach auf Risiko spiele und hoffen das ich den Platz im Studium bekomme. Ich überlasse sowas aber ungern dem Zufall. Im Falle einer Absage hätte ich dann Finanzielle Probleme da ich durch meine Selbstkündigung wohl kein Geld vom Amt bekommen würde. Wenn mich die Firma nicht gehen lassen würde, hätte ich eine Möglichkeit mich als Student einzuschreiben obwohl ich offiziell noch berufstätig wäre? Quasi die 2-3 Wochen durch mir durch die Frist im Studium fehlen würde zu ermogeln? Oder würde mich das in juristische Schwierigkeiten bringen.

Das wäre zwar nicht die feine Art aber diesen Personalnotstand hätten sie sich selbst zuzuschreiben weshalb ich da relativ schmerzbefreit wäre solange es micht nicht in juristische Schwierigkeiten bringt.

Das Studium sowie den Lebensunterhalt würde ich mittels Bafög, Nebenjob und irgendwelchen Studienkredite finanzieren da ich leider keine Hilfe der Eltern zu erwarten habe. Gerade was die Finanzierung des Studiums angeht wäre ich für Tipps und Erfahrungen sehr Dankbar.

Bin für jeden Rat dankbar und natürlich würde es mich interessieren wie aussenstehende diese Situation beurteilen.

Vg Wooziie
 
Soweit ich weiß kannst du Vollzeit arbeiten und eingeschrieben sein... Die 2-3 Wochen könntest du ja mit (Unbezahltem-)Urlaub / Überstunden überbrücken. Das beste für dich wäre ein Aufhebungsvertrag zum Studienbeginn, verknüpft mit der Bedingung das du einen Studienplatz bekommst. Sprich das Thema doch mal mit deinem Personaler und nicht mit deinem Chef durch.
 
Wooziie schrieb:
Jetzt habe ich allerdings eine Vertraglich bindende Kündigsungsfrist von 2 Monaten.

du bist doch Arbeitnehmer? Als solcher hast du per Gsetz laut KSchG ein Kündigungsfrist von 4 Wochen entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats.
 
du bist doch Arbeitnehmer? Als solcher hast du per Gsetz laut KSchG ein Kündigungsfrist von 4 Wochen entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Also laut Arbeitsvertrag unterliege ich einer tariflichen Kündigungsfrist von 2 Monaten oder interpretiere ich das falsch

Das Anstellungsverhältnis kann von beiden Seiten im Rahmen der tariflichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Demnach beträgt die Kündigungsfrist derzeit 2 Monate zum Monatsende
Mit 4 Wochen wäre die Sache zu machen.

Bin auf jedenfall Dankbar für eure Antworten.

@Benzer
Die Konsultation eines der Personalmenschen wird wohl das beste sein, vielen Dank.
 
Achso du hast Tarifvertrag. Ja dann siehts schlecht aus. Nur wenn drin stehen würde "gsetzliche Frist" dann würde die 4 Wochen greifen ...
 
theblade schrieb:
Achso du hast Tarifvertrag. Ja dann siehts schlecht aus. Nur wenn drin stehen würde "gsetzliche Frist" dann würde die 4 Wochen greifen ...

Auch der Arbeitsvertrag kann die Kündigungsfrist anders gestalten, wenn keine tarifliche Bindung vorliegt. Es kann nur nicht dem Arbeitgeber eine kürzere Frist eingeräumt werden als dem Arbeitnehmer.

An den TE: Bedenke, daß der Arbeitgeber Dir die berufliche Weiterentwicklung nicht versagen darf. Zwingende unternehmerische Gründe könnten lediglich den Beginn einer Freistellung verschieben. Eine Kündigung aber kann Dir der Arbeitgeber nicht versagen, so sie den fristgerecht und in Schriftform ausgeführt wird.

Hast Du denn bereits eine Ausbildung, daß Du so unentbehrlich für den Betrieb bist? Oder bist Du schlichtweg nur billiger als alle anderen? Selten, daß ein Unternehmen heute noch bemüht ist, seine Arbeitnehmer zu halten. Da würde ich nicht kündigen, sondern eher eine Freistellung versuchen. Aber über 3-4 Jahre macht das wohl kein Arbeitgeber mit...
 
Je nach Studiengang (Stichwort "Verschulung" ) ist es durchaus möglich, deinen Job in Teilzeit weiter zu machen. Ebenfalls beim Personaler abzusprechen. Dabei sollte man jedenfalls nicht vergessen, dass Studenten NOCH billigere Arbeitskräfte sind (da z.B. Versicherungen über die Uni laufen, was die Lohnnebenkosten für Studenten drückt).

Ganz nebenbei wärst du durch einen Verbleib in deiner bisherigen Firma (wenn überhaupt möglich wg. Studienort), im Studium nicht so unbedingt auf BAFöG angewiesen.

Aber das hängt alles davon ab, wo du was studieren willst. Aber deinen momentanen Arbeitsvertrag kannst du wohl definitiv nicht behalten.

Ganz allgemein ist eine Überschneidung kein so besonders großes Problem - Überstunden abfeiern, oder im Studium einfach ein paar Wochen aussetzen (musste dann eben nachholen, aber so viel verpasst man in den ersten Wochen bei den meisten Fächern nicht. Und am Ende geht es eher darum, ob du alle geforderten Veranstaltungen nachweisen kannst, WANN du sie besucht hast, interessiert dann meist nicht mehr).
Anhand der Fristen und deines Arbeitsvertrages kannst du sehr leicht nachweisen, dass du nur durch die Überschneidung sicher sein konntest, dass keine Lücken im Lebenslauf entstehen.

Du bist definitiv nicht der einzige, der sich zu Studienbeginn über solche Sachen Gedanken machen muss. Die Fristenlandschaft Deutschland ist da (leider) ziemlich ungünstig organisiert, und da das fast alle Wissen, gibt es eigentlich immer eine Lösung. Nur wenige müssen wegen Fristüberschneidungen eine "Ehrenrunde" einlegen.
Auch bei mir kam es nur durch die rechtliche Sonderstelllung des Wehr- bzw. Zivildienstes zu einer solchen Ehrenrunde (durch meine 13 Monate Zivi, lagen zwischen Abitur und Ersteinschreibung knapp 2 Jahre. Alles andere hätte zu i.d.F. rechtswidrigen Überschneidungen geführt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du denn bereits eine Ausbildung, daß Du so unentbehrlich für den Betrieb bist? Oder bist Du schlichtweg nur billiger als alle anderen? Selten, daß ein Unternehmen heute noch bemüht ist, seine Arbeitnehmer zu halten. Da würde ich nicht kündigen, sondern eher eine Freistellung versuchen. Aber über 3-4 Jahre macht das wohl kein Arbeitgeber mit...

Ja, habe vorher im gleichen Unternehmen eine Ausbildung zum Elektroniker gemacht und arbeite dort seit 2012 als Facharbeiter. Bin zu beginn an einer Maschine eingelernt worden die zurzeit nur 3 Leute bedienen können. Ein Grund weshalb ich ein Vollzeitstudium einem berufsbegleitenden Fernstudium vorziehe ist auch das ich eigentlich auch nicht länger in dieser Stelle dort arbeiten will. Deshalb ist mir das sehr wichtig das ich dieses Jahr noch das Studium aufnehmen kann.

Je nach Studiengang (Stichwort "Verschulung" ) ist es durchaus möglich, deinen Job in Teilzeit weiter zu machen. Ebenfalls beim Personaler abzusprechen. Dabei sollte man jedenfalls nicht vergessen, dass Studenten NOCH billigere Arbeitskräfte sind (da z.B. Versicherungen über die Uni laufen, was die Lohnnebenkosten für Studenten drückt).

Ganz nebenbei wärst du durch einen Verbleib in deiner bisherigen Firma (wenn überhaupt möglich wg. Studienort), im Studium nicht so unbedingt auf BAFöG angewiesen.

In den Semesterferien dort zu arbeiten könnte ich mir hingegen wieder vorstellen da mir dann andere Tätigkeiten zufallen würden. Ein rechtzeitiger Austritt aus der Firma wäre mir schon alleine wegen den Vorbeireitungskursen wichtig und auch wenn in den ersten Wochen nicht viel passiert wäre gerne von Anfang an dabei.

Werde das nächste Woche mal mit der Personalabteilung in Angriff nehmen und dann wird sich da hoffentlich was ergeben.

Auch bei mir kam es nur durch die rechtliche Sonderstelllung des Wehr- bzw. Zivildienstes zu einer solchen Ehrenrunde (durch meine 13 Monate Zivi, lagen zwischen Abitur und Ersteinschreibung knapp 2 Jahre. Alles andere hätte zu i.d.F. rechtswidrigen Überschneidungen geführt).

Was wäre so eine rechtswidrige Überschneidung gewesen? Eine zu große Zeitspanne zwischen Abschluss und Immatrikulation?
 
Wooziie schrieb:
Bin zu beginn an einer Maschine eingelernt worden die zurzeit nur 3 Leute bedienen können.

Verfehlte Personalplanung. Aber daß dann das Unternehmen jemand anderes einweisen muß an dieser Maschine, sollte Dich dann auch nicht weiter kümmern. Deren Fehler, daß das noch nicht bereits passierte. Außerdem, ein Unternehmen, daß Dir kündigt, schert sich auch nicht darum, daß Du Dir einen neuen Job suchen mußt. Warum also sollte es anders herum anders sein.

Du kannst übrigens zu diesen Gesprächen auch jemanden vom Betriebsrat mitnehmen oder (wenn kein BR vorhanden) jemand drittes, dem Du Dein Vertrauen ausgesprochen und der Verschwiegenheit verpflichtet hast (Anwalt für Arbeitsrecht, ggf). Da kannst Du dann auch mal getrost Freistellung, Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen ansprechen. Je nach Bedarf.

Die Tatsache, daß das Unternehmen nur drei Leute an der Maschine eingewiesen hat, ist übrigens kein wichtiger Grund, Deine berufliche Entwicklung zu verzögern.

Wooziie schrieb:
und auch wenn in den ersten Wochen nicht viel passiert wäre gerne von Anfang an dabei.

Klar, die Erstsemesterparty sollte man sich nicht entgehen lassen. ;)
Aber was um alles in der Welt sind "Vorbeireitungskurse"? :D

Viel Erfolg im Studium.
 
Habe da auch keine Hemmungen die Firma hinter mir zu lassen. ;)

Gemeint waren natürlich die Vorbereitungskurse :D

Bin da jetzt auch ziemlich zuversichtlich deswegen. Vielen Dank für die Rückmeldungen.
 
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