1. Das Grundgehalt geht aus den Soldgruppen hervor. Es gibt 3 Soldgruppen:
1. Soldgruppe (1.bis 3.Dienstmonat): 7,41 € pro Tag
2. Soldgruppe (ab 4.Dienstmonat): 8,18 € pro Tag
3. Soldgruppe (ab 7.Dienstmonat): 8,95 € pro Tag
Man bekommt für jeden Kalendertag Sold, der Sold für den ganzen Monat wird bis zum 15. des laufenden Monats ausbezahlt.
Das ergibt ein Grundgehalt von ca. 200 bis 275 € .
Das monatliche Einkommen eines ZDL kann jedoch durch weitere individuelle Bezüge auch 500 € oder mehr pro Monat betragen.
Fahrgeld:
Jeder ZDL dessen Dienststelle weiter als 2km von der Dienststelle entfernt ist hat Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, egal welche Verkehrsmittel er benutzt (außer Taxi, Hubschrauber, etc.).
Bahnkarten und Buskarten gelten als Belege für Erstattung wenn man auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreift.
Beim Auto erhält man eine Pauschale von 0,22 € km.
Für Autofahrer ist vielleicht auch empfehlenswert die Tankbelege aufzubewaren, um einen Beweis in der Hand zu haben.
2.Essensgeld:
Der ZDL ist Grundsätzlich verpflichtet an der Geimeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Er hat ein Recht auf ein Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Bekommt er das nicht oder er ist als Heimschläfer mehr als 2km von der Dienststelle entfernt und er hat eine halbe Stunde vor und nach der Mahlzeit Dienstfrei, werden ihm die Kosten für die nicht erhaltenen Essen mit einer Pauschale für jede Mahlzeit erstattet. Diese betragen:
Für ein Frühstück 1,64 €
Für ein Mittagessen 2,40 €
Für ein Abendessen 1,94 €
Der Anspruch auf diese Bezüge besteht auch am Wochenende so wie an Feiertagen. An Tagen an denen man kein Essen bekommt erhält man also insgesamt fast 6,00 €.
3. Bekleidungsgeld:
Da beim Arbeiten ein Verschleiß an der Kleidung auftritt bekommt man Bekleidungsgeld falls man keine Arbeitskleidung gestellt bekommt. Dieses Bekleidungsgeld setzt sich aus der Erstattung für die Abnutzung der eigenen Kleidung 0,69 € , und Reinigung der Kleidung 0,49 € pro Tag zusammen also 1,18 € .
4. Weihnachtsgeld:
Mit dem Gehalt im Dezember werden zusätzlich 172,56 € gutgeschrieben.
5. Entlassungsgeld:
'Zum Dank' für den ganz abgeleisteten Dienste bekommen Sie zum Schluß nochmal 690,24 € gutgeschrieben.
Die Bezüge werden dem Wehrsold angepasst, wenn die Soldaten mehr bekommen, bekommt auch der ZVL mehr.
Dann gibt es noch unter bestimmten Vorraussetzungen Unterhaltssicherung.
Leistungen für den Unterhalt der Familie des Zivildienstleistenden und für ihn selbst werden weder von der Dienststelle noch vom Bundesamt übernommen.
Sie unterliegen vielmehr der Zuständigkeit der Unterhaltssicherungsbehörde und müssen dort beantragt werden. Zuständige Unterhaltssicherungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der der ZDL seinen Hauptwohnsitz hat bzw. vor der Einberufung in den Zivildienst hatte.
Zu den Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gehören in erster Linie:
Unterhalt für die Angehörigen
Mietkosten und Mietnebenkosten
Beiträge zu Versicherungen
Leistungen an Selbständige
Mehr Infos gibt es hier:
http://www.zivildienst.de/