Zivildienst - Klage gegen Ablehnung

Was erwartest du denn von uns ?
Ne Wunderlösung ?

Wenn du 2 Jahre mit ihm zusammen bist und ihn bei sowas nicht zur Vernunft bringen kannst, dann hast du die letzten 2 Jahre meiner Meinung nach vertan.
 
Also hoier steht das
2. Strafverfahren


Wer eine - mündliche oder schriftliche - Anordnung bekommt, den Dienst aufzunehmen, und gegenüber dem Vorgesetzten demonstrativ zu erkennen gibt, daß er die Anordnung nicht befolgen will, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft § 54 Abs. 1 Nr. 1 ZDG).

ich fasse das so auf, wenn er nichtmal den Dienst angetreten hätte und sich geweigert hätte Zivildienst zu machen.
Ist das denn das gleiche wie ne Fortbildung?

ich kenne mich da 0 aus!


Wer sich länger als 3 Tage dem Zivildienst entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft (§ 52 ZDG).


Bei Dienstverweigerungen können wegen der Schwere der Verfehlungen Geldbußen bis zur 4fachen Höhe des Monatssoldes (§ 60 Abs. 3 ZDG) verhängt werden.


das wären also 600 Euro ca.


Die Seite hilft schon n bissl weiter!
 
Das Problem ist einfach...wie sollen wir denn auf ihn einwirken? Wir können ihm die Folgen nahebringen-und das haben wir getan.Auf die persönlichen Gründe warum er nicht hinwill...musst Du einwirken.Vllt ist es ja nur ne Schutzbehauptung das er zu faul ist um dort hinzugehn und in Wirklichkeit ist das Problem tiefer...kA!

Für uns klingt es natürlich total hohl für 2 "wirklich lockere" Wochen mit Zivikollegen...mal nen bissl zu chillen...und was macht er stattdessen? Er riskiert seine Zukunft!

Naja vllt wurde er ja von nem Lehrer/bzw. Typ da fertig gemacht..ach was weiss ich^^Machs ihm klar...Probleme kann man lösen ohne so ein Risiko einzugehn...ansonsten muss man zus einen Taten stehn.

Edit.

Also ich kanns Dir nicht 100Pro sagen,aber diese Fortbildung wurde vom BAZ angeordnet und gehört deshalb zum Zivildienst...außerdem benötigt er diese Fortbildung um seine Tätigkeit als Zivi vernünftigt auszuführen...(...)

Sprich nicht zur Fortbildung gehen ist wie nicht zum Zivildienst gehn...dabei gibt es keinen Unterschied! Außerdem kommt diese Aufforderung direkt vom Staat...nicht von nem Vorgesetzten oder so^^
 
Zuletzt bearbeitet:
bin kein Anwalt oder sonst irgend nen Rechtsverdreher aber ich denke in dem fall deines Freundes, da er sich ja auch nicht Krankmelden will und der Lehrgang genauso zum Dienst gehört wie sein normaler Dienst im Altersheim, trifft dieses zu:

2. Strafverfahren
c. Wer sich länger als 3 Tage dem Zivildienst entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft (§ 52 ZDG).

Fälle dieser Art meldet die Dienststelle unverzüglich dem Bundesamt für den Zivildienst, das Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

also wenn er wirklich nicht hin geht ist die
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am Dampfen, sprichwörtlich :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Den genauen Grund wieso er nicht will weiss ich selber nicht.
er rückt nicht so ganz mit der sprache raus. ich denke auch irgendwas muss gewesen sein, dass er sich so stark dagegen weigert. ich weiss es nicht!

Will ja hier auch keine Wunderantworten, aber dachte vielleicht das es hier jemanden gibt der auch schon mal so ne fortbildung geschwänzt hat, er wird ja bestimmt nicht der einzigste sein, der das schwänzt!
 
Eine sache von den dreien hier wird sicher auf ihn zu kommen.

Wer sich nicht an seinen Arbeitsplatz begibt und die ihm im Dienstplan zugeteilte Tätigkeit nicht aufnimmt, verletzt die im Gesetz aufgestellten Dienstpflichten.

Hierfür sieht das Gesetz drei verschiedene Sanktionen vor:


1. Disziplinarmaßnahmen

Als Disziplinarmaßnahme kennt das Gesetz (§ 59 ZDG)


Verweis,


Ausgangsbeschränkung,


Geldbuße

und


Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe


Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.


Bei Dienstverweigerungen können wegen der Schwere der Verfehlungen Geldbußen bis zur 4fachen Höhe des Monatssoldes (§ 60 Abs. 3 ZDG) verhängt werden.

2. Strafverfahren


Wer eine - mündliche oder schriftliche - Anordnung bekommt, den Dienst aufzunehmen, und gegenüber dem Vorgesetzten demonstrativ zu erkennen gibt, daß er die Anordnung nicht befolgen will, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft § 54 Abs. 1 Nr. 1 ZDG).


Wer (ohne Demonstration) eine Anordnung nicht befolgt, macht sich in gleicher Weise strafbar, wenn die Anordnung erfolglos wiederholt worden ist (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 ZDG).


Wer sich länger als 3 Tage dem Zivildienst entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft (§ 52 ZDG).

Fälle dieser Art meldet die Dienststelle unverzüglich dem Bundesamt für den Zivildienst, das Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.


3. Wegfall der Bezüge
Wer unerlaubt dem Dienst fernbleibt, verliert für die Dauer des Fernbleibens den Anspruch auf die Bezüge (§ 35 Abs. 1 ZDG i.V.m. § 1 Wehrsoldgesetz). Zu den Bezügen gehört außer dem Sold u.a. auch die Verpflegung.

Die Dienststellen haben über jede Dienstverweigerung von Zivildienstleistenden unverzüglich schriftlich zu berichten.
 
michele1985 schrieb:
Den genauen Grund wieso er nicht will weiss ich selber nicht.
er rückt nicht so ganz mit der sprache raus. ich denke auch irgendwas muss gewesen sein, dass er sich so stark dagegen weigert. ich weiss es nicht!

Will ja hier auch keine Wunderantworten, aber dachte vielleicht das es hier jemanden gibt der auch schon mal so ne fortbildung geschwänzt hat, er wird ja bestimmt nicht der einzigste sein, der das schwänzt!

Michele wir drehen uns im Kreis! Dann musste Dich drum kümmern und das klären was war...hilft ja alles nix^^

Ich selbst war bei 2 Fortbildungen und es hat niemand! geschwäntzt...es gab nen paar Spezialisten die krank gemacht haben :) Allerdings wurden die einfach zur nächsten Fortbildung bestellt^^...der Staat vergisst das net-man braucht wirklich sehr viel Glück um nicht nochmal zur Fortbildung gezogen zu werden.

Außerdem kennen die Meisten die Kosnequenzen und für 2 Wochen riskiert da normal keiner was^^

Von wegen Strafen wollte ich Dir mal was sagen...ich nen Zivikolle der kam in ner Woche öfters zu spät ...imemr ca. 20-25mins und bekam dafür ne Strafe von 40 Euro!

Deine Aufgabe ist nun das Grundproblem aus ihm rauszuholen und dann das Problem sofort zu lösen..schließlich gehts am Montag los!

UND MICHELE HALLO ER SCHWÄNZT!! 9 Tage...das ist mit nem Verweis nicht getan oder Ausgangsbeschränkung *lol* Er bekommt nen STRAFVERFAHREN und ne Geldstrafe...das ist ziemlich sicher.

Und wie er sich ausm Strafverfahren rausredet will ich sehn...
1.Ähm,ähmm ich hab verpennt...ähh 2 Wochen :D
2. Ich hat kei Bock ...MANN,boah ey... :p
3.Mami...meine Freundin sagte ich muss nur 180 Euro zahlen ;)
 
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michele1985 schrieb:
Den genauen Grund wieso er nicht will weiss ich selber nicht.
er rückt nicht so ganz mit der sprache raus. ich denke auch irgendwas muss gewesen sein, dass er sich so stark dagegen weigert. ich weiss es nicht!

Will ja hier auch keine Wunderantworten, aber dachte vielleicht das es hier jemanden gibt der auch schon mal so ne fortbildung geschwänzt hat, er wird ja bestimmt nicht der einzigste sein, der das schwänzt!
also man sollte echt nicht glauben das ihr schon 2 Jahre zusammen seit
hat er so wenig vertrauen zu Dir, das er sich Dir nicht anvertrauen kann?

ich glaube nicht das sowas sehr viele schwänzen, warum auch, ist doch nix schlimmes dabei, er hat sich dazu entschieden also soll er das jetzt auch durchziehen

und wenn nicht, dann bauen die ihm ne schöne Lampe draus :eek:
 
Was bringt es, wenn du die Strafe weißt.
Außerdem ist das ja schon mehrfach mitgeteilt worden.

So ganz verstehe ich nicht das du dich darum kümmerst. Er hat anscheinend in keinster Weise Verständnis dafür, daß du dir ein Kopf wegen seiner sturen und blöden Verweigerung machst.

Entweder er hat ein Grund, oder keinen. Wenn er Depressionen hat soll er zum Arzt gehen. Die müßten aber schon Echt sein.

Sonst ist er nur eine unzuverlässige Trantüte, die kein Verantwortungsbewustein hat und vor allem dir gegenüber unfair ist.

Mit so einer Einstellung kann er sich so einiges versauen, nicht nur jetzt.
Mein Güte, was hat der Kerl ein Glück. Du sitzt die halbe Nacht hier vor der Kiste und er traut sich noch nicht einmal selber hier zu posten.

Tut mir Leid, wenn er nicht wirklich krank sein sollte, habe ich kein Mitleid.
 
schade das es beim Zivi nicht so was wie die Feldjäger der BW gibt, die würden den schön abholen und abführen, sowas macht laune :p

hab, als ich beim Bund war, sowas mal mitbekommen, haben den armen Tropf am Tor abgeliefert und gleich ins Cafe-Viereck gesteckt :lol:

@ phil.

ne, mitleid hat der sicherlich nicht verdient, wenn dann schon eher michele das sie son Typen am hals hat, sie maht sich die über sorgen udn er rafft anscheinend nicht was los ist, was er sich und ihr damit antut :(
 
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es kann mich vielleicht keine rhier verstehen, ich mache mir halt nun mal Gedanken, so bin ich nun mal.

Er ist sehr labil und das is das problem. Depressionen hat er nicht.

es ist nicht das erste mal das ich mir so den Arsch aufreisse für ihn.

Ich habe ihn vorhin das forum ausgedruckt, er hat es sich durch gelesen und ernsthaft geschluckt!
er meint es wäre eh zu spät, da er sich kein zuggeld usw. abgeholt hat. das zuggeld nachträglich bekommt er nicht und die fahrt hin und zurück würde 129,90 Euro habe ich bei der DB nachgeguckt und das geld hat er einfach nicht.

da er sich keinen Stempel in seinen Zivi Auisweis geholt hat, fällt also auch kein rabatt an.

Er sitzt im Wohnzimmer und weiss nicht was er machen soll. Er will keine 2 Wochen von mir getrennt sein, meinte er, vielleicht lachen manche und denken man was fürn weichei, aber würde ich sehr unfair finden.

ich finde es auch ganz schön heftig was für konsequenzen er auf sich nehmen will, verstehen kann ich es nicht, aber was nun bei ihm abgeht weiss ich nicht.

Aufjedenfall weiss ich das ihn die Kommentare hier im Forum sehr nachdenklich gemacht haben.
 
Wenn er abgeholt werden würde, würde ich gut finden. Denn dann müsste er hin und würde sich viel ersparen.
 
was ist mit seinen eltern oder deinen, gute freunde (ich weiß, bei geld hört oft die freundschaft auf aber probieren geht über studieren ;))?
können die nicht das fahrgeld vorstrecken?
erklärt ihnen halt genau worum es geht, das er erst nicht wollte und jetzt eingesehen hat das es besser für ihn ist da hin zu fahren u.s.w.

lasst mal eure kreativität spielen, kann doch nicht so schwer sein :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat keine Eltern.
Und mit meinen Eltern ist der kontakt auch nicht so toll.
Das is ja alles die scheisse, ich habe auch nicht mal eben 130 Euro die ich ihn geben könnte.
 
Gonzo hat recht.

Wenn er rechnen kann, muß er doch einsehen das die Konsequenzen teurer sind.
Ferner könnte euer zusammenleben, wenn er z. b. versetzt wird, noch schwieriger werden.
Nehmt euch etwas schönes vor, wenn die 2 Wochen um sind. So hat er etwas worauf er sich freuen kann.
Wenn im wirklich viel an dir liegt, dann nimmt er die 2 Wochen in Kauf.

Wie schon gesagt, versucht das Geld über Familie, Freunde oder Bekannte aufzutreiben. Nehmte euch was schönes für die Zeit danach vor. Ihr habt noch einen ganzen Tag!

Meine frühere Freundin wohnte 78km von mir entfernt. Während der Bundeswehrzeit haben wir uns durch den Schichtdienst nur alle 3 Wochen gesehen. Anschließen höchstens für ein paar Stunden am Wochenende.
15 Jahr haben wird das gemacht und uns auf jedes Wochenden gefreut.
Nun sind wir verheiratet und sehen uns jeden Tag. Manchmal war es damals schöner. ;)
 
liegt nur dran,weil Du damals net soviel vorm PC gesessen bist :p Geld musste irgendwie auftreiben...seid ihr auch sicher das ihr das Geld net nachträglich...irgendwie bekommen könnt? Muss doch rigednwie möglich sein??!! Achja ruf Monatsg beim BAz an und sag das Du nichtmehr zurückfahren kannst,weilD u kein geld hast oder was weiss ich :)

Achja Ziviausweiss gilt wie Bahncard...auf alle Fahren 25% oder 50% Rabatt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Das vorstehende Posting komplett zu quoten, macht nicht wirklich Sinn.)
LaNa19 schrieb:
Achja Ziviausweiss gilt wie Bahncard...auf alle Fahren 25% oder 50% Rabatt
man bin ich froh das ich das schon seit 11 Jahren (Oktober 1992 antritt, austritt September 1993, wieviel Tage minus sind das eigentlich mittlerweile? ach egal MEGAMINUSABGÄNGER :lol:) hinter mir hab :D

zu der zeit hat mich die Bahnfahrt mit meinem BW-Ausweis garnüscht gekostet :)
 
Ja weiss ich, aber er hat keinen Stempel, solte er ja alles am Mittwoch machen, als er sich auch das zuggeld holen sollte, was er leider nicht getan hatte!

Ja habe auch zu ihm gesagt das er da am Montag anrufen soll, aber was wäre denn ne akzeptabele Ausrede wieso er nicht gekommen ist, wir benötigen wenigstens noch zeit bis dienstag, es muss noch einges erledigt werden und morgen hat ja nix auf.

Wie kann man den die scheisse auf 1-2 tage verlegen, er kommt langsam zur einsicht.
 
michele1985 schrieb:
Ja habe auch zu ihm gesagt das er da am Montag anrufen soll, aber was wäre denn ne akzeptabele Ausrede wieso er nicht gekommen ist, wir benötigen wenigstens noch zeit bis dienstag, es muss noch einges erledigt werden und morgen hat ja nix auf.

Wie kann man den die scheisse auf 1-2 tage verlegen, er kommt langsam zur einsicht.
leute, kann doch nicht so schwer sein oder? laßt mal bissel euer Brain qualmen ;)

das er langsam zur einsicht komt ist ja schon mal nen lichtblick ;), nur komt sie halt zu spät, weil er ja Montag da antanzen muss

ergo bleibt eigentlich nur eine sache, Arzt suchen, dem klar machen das man 2-3 Tage Blauschein braucht (bauchschmerzen/durchfall oder ähnliches halt) und auf jedenfall da anrufen und krankmelden, ganz wichtig! (man jetzt geb ich hier schon anleitungen zum Blaumachen :rolleyes:)

das wird ihn aber nicht um den Lehrgang bringen!
er wird den zu einem späteren Termin nachholen müssen
 
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