Zivildienst - Klage gegen Ablehnung

Und hier ist meine Kriegsdienstverweigerung... (hatte ich die nicht schonmal gepostet? *grübel* )

http://www.kleener-punker.de/downloads/kdv.zip

Vieles davon ist schlichtweg aus zig anderen Anträgen geklaut... nur der Teil wo es persönlich wird: Jugoslawien usw. ist selbstgemacht.

[EDIT]

Übrigens solltet ihr zu einem Arzt eures Vertrauens gehen..und euch ausgiebig über Rückenbeschwerden auslassen... mir wurde nach 3/4 des Zivildienstes mal beim Röntgen erklärt ich hätte mich dafür ausmustern lassen können... (beim Röntgen einfach gekünstelt krummmachen, wenn der Doktor rausgeht...)...ein Kumpel von mir wurde deswegen ausgemustert...übrigens er ist jetzt Möbelpacker..und hat einen Nacken wie ein Pferd :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hilfe

Ich habe mal eine dringende frage, und es wäre sehr nett wen mir jemand helfen könnte.

Folgendes : Mein Freund macht jetzt seit 1 Monat Zivildienst (aber freiwillig, er wurde auf T3 gemustert und musste eigendlich gar nichts machen, hat sich aber wegen dem geld entschlossen trotzdem Zivildienst zu machen). Er war vor 2 Wochen auf einen einwöchigen lehrgang. Letzte Woche hat er wieder einen Brief bekommen, dass er am Montag auf einen 2wöchigen lehrgang soll. Er hat da absolut kein Bock drauf und hat sich entschlossen, ohne sich krank zu melden nicht hinzufahren.

Was für rechtliche Schritte werden auf ihn zu kommen?
Kann er seine Zivildienststelle verlieren??

Bitte schnell um antwort michele_dittler@web.de

Danke

LG Michele
 
Re: Zivildienst - Klage gegen Ablehnung - Hilffeee

@michele1985:

Im schlimmsten Fall ein Zivilprozeß wegen Fahnenflucht. Ergo: vierstellige Strafe + vorbestraft wegen Straftat gemäß GG. Wird teuer...kostenfrei von mir bekommt er die Bescheinigung, bekloppt zu sein :D...
 
Was wäre ne realistische Strafe?
Du hast jetzt den schlimmsten fall beschrieben.

Könnte er seine Stelle verlieren???

MfG Michele
 
Re: Zivildienst - Klage gegen Ablehnung - Hilffeee

(c) schrieb:
@michele1985:

Im schlimmsten Fall ein Zivilprozeß wegen Fahnenflucht. Ergo: vierstellige Strafe + vorbestraft wegen Straftat gemäß GG. Wird teuer...kostenfrei von mir bekommt er die Bescheinigung, bekloppt zu sein :D...

Genau! Einfach nicht hingehen kann echt Probleme bereiten und zwar massive. Da kennt das Bundesland keine Gnade.
Und wegen den Lehrgängen. Es kann durchaus sein das deine Dienststelle dich angemeldet hat. Normal ist nämlich nur ein Lehrgang und dient zur allgemeinen Info. Weiter Lehrgänge können jederzeit belegt werden, aber bedürfen eigentlich deiner Zustimmen. So war zumindest noch vor einem Jahr bei mir. Also frag mal bei deiner Dienstelle nach. Die müssten das doch bestimmt wissen. Und wenn alles n icht hilft musst du die Zähne zusammen beisen und einfach hingehen. Der richtige Bund ist noch um einiges schlimmer. Glaub mir!!
 
1) Fahnenflucht gibt es, soweit ich weiß, beim Zivildienst nicht, aber eine Weigerung zum angemeldeten Wehrersatzdienst kann Probleme machen.
2) Im GG stehen keine Straftatbestände, sondern im Strafgesetzbuch (StGB)
3) Müßte man mal nachsehen, was im Zivildienstgesetz steht
4) Wenn der Lehrgang von der Stelle gezahlt wird und Pflicht ist, um die Stelle korrekt auszufüllen, muß er hin. Bei Nichterscheinen kostet das den Staat Geld und diesen Betrag kann der Staat dann von ihm zurückfordern.
5) Das hat im wesentlichen verwaltungsrechtliche/zivilrechtliche Konsequenzen, strafrechtliche wohl eher weniger... vielleicht bekommt er die Kosten für den Lehrgang vom Sold abgezogen und/oder darf den Zivdienst nicht vollenden. Mir fällt jetzt auf Anhieb kein StGB-Tatbestand ein, vll gibt gibt es einen Tatbestand in einem strafrechtlichen Nebengesetzt... müßt ich jetzt aber suchen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Zivildienst - Klage gegen Ablehnung - Hilffeee

Anthrax schrieb:
Genau! Einfach nicht hingehen kann echt Probleme bereiten und zwar massive. Da kennt das Bundesland keine Gnade.
Und wegen den Lehrgängen. Es kann durchaus sein das deine Dienststelle dich angemeldet hat. Normal ist nämlich nur ein Lehrgang und dient zur allgemeinen Info. Weiter Lehrgänge können jederzeit belegt werden, aber bedürfen eigentlich deiner Zustimmen. So war zumindest noch vor einem Jahr bei mir. Also frag mal bei deiner Dienstelle nach. Die müssten das doch bestimmt wissen. Und wenn alles n icht hilft musst du die Zähne zusammen beisen und einfach hingehen. Der richtige Bund ist noch um einiges schlimmer. Glaub mir!!

Ja das kann sein das Bund schlimmer ist. Ich kann ihn leider nich überreden hin zugehen und gefragt wurde er auch nicht ob er hin will oder nicht. der erste lehrgang war so politisches kram und der 2te soll sein wie er im alterheim mit den leuten umgehen soll etc.
ich weiss nicht was ich zu ihm sagen soll und deswegen habe ich mich hier mal ans Forum gewendet um ein paar infos zu bekommen. Vielleicht denkt er nochmal drüber nach.
ich weiss ja nicht was für ne strafe auf ihn zu kommen kann, bin echt verzeifelt als seine freundin :(

MfG michele
 
blutrichter schrieb:
1) Fahnenflucht gibt es, soweit ich weiß, beim Zivildienst nicht, aber eine Weigerung zum angemeldeten Wehrersatzdienst kann Probleme machen.
2) Im GG stehen keine Straftatbestände, sondern im Strafgesetzbuch (StGB)
3) Müßte man mal nachsehen, was im Zivildienstgesetz steht
4) Wenn der Lehrgang von der Stelle gezahlt wird und Pflicht ist, um die Stelle korrekt auszufüllen, muß er hin. Bei Nichterscheinen kostet das den Staat Geld und diesen Betrag kann der Staat dann von ihm zurückfordern.
5) Das hat im wesentlichen verwaltungsrechtliche/zivilrechtliche Konsequenzen, strafrechtliche wohl eher weniger... vielleicht bekommt er die Kosten für den Lehrgang vom Sold abgezogen und/oder darf den Zivdienst nicht vollenden. Mir fällt jetzt auf Anhieb kein StGB-Tatbestand ein, vll gibt gibt es einen Tatbestand in einem strafrechtlichen Nebengesetzt... müßt ich jetzt aber suchen...

Ja das er das geld zurück bezahlen muss, die Tage wo er nicht da war konnte ich mir auch schon denken.
Wenn er die Zivildienst stelle verliert, wäre das totale scheisse, alles würde wieder den bach runterlaufen. =((((((( Könnte heulen...... (so sind weiber halt)
MfG michele
 
michele1985 schrieb:
Was wäre ne realistische Strafe?
Du hast jetzt den schlimmsten fall beschrieben.

Könnte er seine Stelle verlieren???

MfG Michele

Also wenn ich als Pseudo-Hobby-Freizeit-Jurist davon ausgehe, dass Wehrpflicht und Zivildienst juristisch das gleiche sind, wird er bei 2 Wochen Abwesenheit wegen Fahnenflucht angeklagt. Strafe könnte im Bereich 2000-2500 EUR liegen, Angabe ohne Gewähr. Und das ist nur die Strafe, da kommen noch weitere Unkosten/Maßnahmen vom Dienstherren unter Umständen hinzu...

Das ganze gilt auch nur, wenn er nicht weiter rumzickt. Den Dienst muß er generell im vollen Umfang ableisten. Wenn er sich weiter weigert, wird eine gewisse braune Masse mächtig dampfen.

Der finanzielle Aspekt, der ihn zum Zivildienst getrieben hat, dürfte aber nur durch diese Aktion schon aufgebraucht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meistens bekommt man erst mal ne Verwarnung; er wird schon richtig was zu hören bekommen und vielleicht ein Bußgeld. Wie gesagt, ich kenne die Instrumentarien nicht genau; aber einfach nicht hingehen, ist, sorry, ganz schön bekloppt!

@ (c)
Das gilt höchstwahrscheinlich nur für Soldaten nach dem Wehrstrafgesetzt.

Ich schau gerade mal nach. Hab ja meine ganzen Gesetzestexte hier... wartet mal einen Moment. so wie es aussieht, ist das ZivildienstG ein strafrechtliches Nebengesetzt...

EDIT:
Hossa! Die machen Ernst!
§ 52 ZDG: Wer eigenmächtig den Zivildienst verläßt oder ihm fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Das wird aber nicht gleich passieren. Dieser Lehrgang hat einen anderen Charakter, wie ich vermute, aber mit einer Geldbuße wird er rechnen müssen, weil er vorsätzlich einer Anordnung nicht gefolgt ist und das zumindest eine Ordnungswidrigkeit ist. Die Geldstrafe bemißt sich dann nach verschiedenen Kriterien... er soll bloß machen, daß er sich entschuldigt und den Dienst bzw die Fortbildung antreten, oder ist sie schon rum? Hat er seinen Dienst angetreten?

Ich kann hier nur jetzt schnell nach §§ suchen...
Ich brauche den genauen Sachverhalt!

EDIT 2:
Nach § 25a ZDG war der erste Lehrgang der Lehrgang über Rechte und Pflichten des Ziv.Dienstleistenden... und der jetzige ausgefallene über das, was er wie zu tun hat. Die sind nat. Pflicht!
Das sind nach den §§ 25ff ZDG Einführungsdienste!
Diszipliniarmaßnahmen sind gem. § 59 ZDG Verweis, Ausgangsbeschränkung, Geldbuße u.a.
 
Zuletzt bearbeitet:
@bluti:

Ich sprach von einem Zivilprozeß. Beim realen Soldaten kommen dann noch Maßnahmen nach den Wehrstrafrecht wie z.B. Arrest hinzu. Aber es läuft letzendlich auf eines hinaus:

Ich empfehle dringend, den Lehrgang zu machen. Aus Erfahrung sind solche Lehrgänge oft unterhaltsamer, als die ursprüngliche Tätigkeit.
 
blutrichter schrieb:
§ 52 ZDG: Wer eigenmächtig den Zivildienst verläßt oder ihm fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Ist der gleiche Text wie bei der Fahnenflucht! Tausche Zivildienst gegen Wehrdienst!
3 Tage weg und schon ist man Fahnenflüchtig. I.d.R. muß die Abwesenheit ohnehin nachgedient werden, Geld für den Zeitraum gibt es auch nicht, Lehrgangsgebühren werden ihm aufgebrummt usw. usw. Wird teuer werden.
 
Der Staat führt keine Zivilprozesse. Nur Verwaltungsprozesse. Zivilprozesse werden unter Privaten geführt. Die Kostenausgleiche, die dem Staat entstehen, werden durch Verwaltungsakte und dergleichen angeordnet.

Edit
@ GraKa
hab ich auch grad gesehen... kann ziemlichen Ärger bedeuten.
 
Also ich bin grad Zivi!! ALso bitte mal aufpassen Michelle...wie hatten nen sehr guten Einführungslehrgang..w.as unsere PFLICHTEN SIND! und knapp gesagt dein Freund ist am Arsch...wenn sie ihn wollen haben sie ihn jetzt.Das gibt ne fette Geldstarfe und Freiheitsstarfe ist theoretisch sogar drin...von vielen wird Wehr und Zivildienst nicht ernst genommen...aber von der rechtlichen Seite ist nicht zu spaßen!

Man kann als Zivi wirklich pennen,schlafen,nix tun und auf blöd machen,aber man MUSS DA SEIN!!

Ach ich hab netmal Mitleid...wer so blöd wie dein Freund ist und sich nicht darum kümmert zu wissen was für Kosnequenzen auf ihn zukommen hats net besser verdient.Also er sollte sofort telefonieren und vesuchen zu retten was zu retten ist. REUE sofort!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat Lana recht!
Tätige Reue macht viel aus!
Da war echt trottelig! Tut mir leid für Dich, daß Du Dir solche Sorgen machen mußt, aber ich an Deiner Stelle würd Deinem Freund mal was husten... zumal er ja scheinbar auf dem Einführungslehrgang über Rechte und Pflichten war.
 
Zuletzt bearbeitet:
LaNa19 schrieb:
Also ich bin grad Zivi!! ALso bitte mal aufpassen Michelle...wie hatten nen sehr guten Einführungslehrgang..w.as unsere PFLICHTEN SIND! und knapp gesagt dein Freund ist am Arsch...wenn sie ihn wollen haben sie ihn jetzt.Das gibt ne fette Geldstarfe und Freiheitsstarfe ist theoretisch sogar drin...von vielen wird Wehr und Zivildienst nicht ernst genommen...aber von der rechtlichen Seite ist nicht zu spaßen!

Man kann als Zivi wirklich pennen,schlafen,nix tun und auf blöd machen,aber man MUSS DA SEIN!!

Ach ich hab netmal Mitleid...wer so blöd wie dein Freund ist und sich nicht darum kümmert zu wissen was für Kosnequenzen auf ihn zukommen hats net besser verdient.Also er sollte sofort telefonieren und vesuchen zu retten was zu retten ist. REUE sofort!


Sein lehrgang soll am Monatg beginnen, also hat er nicht mehr lange Zeit um nach zudenken.
Er macht seinen Zivildienst freiwillig, er wurde komplett ausgemustert, aber er hatte sich entschlossen Zivildienst zu machen wegen geld usw.
Seinen Zivildienst selber, den er im Alterheim macht, tritt er immer an, er hat nich eine tag gefehlt, er hat nur gute Kommentare in seinen Protokoll und er war nicht einmal zu spät.
es geht nur um den scheiss lehrgang.
ich weiss nicht mehr weiter....

blutrichter schrieb:
Da hat Lana recht!
Tätige Reue macht viel aus!
Da war echt trottelig! Tut mir leid für Dich, daß Du Dir solche Sorgen machen mußt, aber ich an Deiner Stelle würd Deinem Freund mal was husten... zumal er ja scheinbar auf dem Einführungslehrgang über Rechte und Pflichten war.

Also mein freund meinte zu mir, dass der Leiter von der erstem Fortbildung gesagt hat, wenn er auf einen lehrgang weg bleibt, dass er Strafe bezahlen müsste oder alle Stunden nach arbeiten müsste. Von so harten maßnahmen hat er nichts gesagt! =(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengefasst.)
ALso ich sags jetzt nochmal diese Lehrgänge,wenn man sich nicht freiwillig drum kümmert ( hat er wohl nicht getan...da er sie ja hasst) sind vom BAZ festgelegt! Das BAZ meldet ihn an und ruft ihn ab...das ist Zivildienst...er muss hin! Die Zivistelle hat da nix zu melden,fertig!

Selbst wenn er jetzt auch krank amcht...was ergo die einzige Möglichkeit ist nicht hinzugehn...kommt er auf ne Liste und muss halt zum nächsten Lehrgang ( ist zu 99% so)! Lehrgang schwänzen ist nicht...ich habe auch viele Zivikollegen die mussten zu keinem Lehrgang...sowas ist halt Glück oder Pech...aber wenn man abkommandiert wird ist das ne Pflicht und er muss oder rechnet halt mit den Konsequenzen..achja der Staat ist hart...wollt ich mal anmerken!


Edit.Achja Michelle denkste die Strafe für 2 Wochen nicht hingehn...wird bei 50 Euro liegen.Achja Leute labern viel...lese lieber mal die Gesetze durch...das zählt nachher und nicht was nen Typ sagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
LaNa19 schrieb:
ALso ich sags jetzt nochmal diese Lehrgänge,wenn man sich nicht freiwillig drum kümmert ( hat er wohl nicht getan...da er sie ja hasst) sind vom BAZ festgelegt! Das BAZ meldet ihn an und ruft ihn ab...das ist Zivildienst...er muss hin! Die Zivistelle hat da nix zu melden,fertig!

Selbst wenn er jetzt auch krank amcht...was ergo die einzige Möglichkeit ist nicht hinzugehn...kommt er auf ne Liste und muss halt zum nächsten Lehrgang ( ist zu 99% so)! Lehrgang schwänzen ist nicht...ich habe auch viele Zivikollegen die mussten zu keinem Lehrgang...sowas ist halt Glück oder Pech...aber wenn man abkommandiert wird ist das ne Pflicht und er muss oder rechnet halt mit den Konsequenzen..achja der Staat ist hart...wollt ich mal anmerken!


Er hat ja nicht mal vor krank zu machen, er geht einfach nicht hin. Ich finde das auch nicht gut, auf keinen fall, aber ich kann ihn nicht zwingen und wir sind schon 2 jahre zusammen, er war immer zuverlässig usw. Er will halt nicht dahin, ich habe schon oft mit ihm darüber gesprochen, ich will nicht das er in knast geht. und ne hohe geldstrafe kann er sich auch nicht leisten, kann man nicht irgendwo nach lesen was auf ihn zu kommt?

Das aller aller schlimmste wäre Knast und das er seine Stelle verliert.
Och manno =(
 
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