Zivile Ausbildung BW, Chancen vs Risiken Abwägung

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Tach zusammen.
Da ich hier die Rubrik kenne bin ich mal so frei für eine Bekannte in den Raum zu stellen:
Alleinerziehende Dame mit Kind(ern), aus diversen Gründen in ALG II Bezug, da kommt die Tochter an und redet auf einmal von einer zivilen Ausbildung bei der Bundeswehr.
Nun wollte ich kein Kind in der heutigen zeit bei der BW wissen aber man muss ja mal neutral sein wenn man um Rat gefragt wird.
Argumente wären:
Die BW sucht wohl hat ein breites Spektrum an Ausbildungsberufen auch kaufmännischer, technischer und gesundheitlicher Sicht?
Sollte die Tochter dort ausgebildet werden wäre sie wohl unter der Woche von zu Hause weg, sprich sie würde nicht dafür bestraft werden dass die Mutter ALG II bezieht und dürfte Ihren Sold/Ausbildungsvergütung behalten, sich etwas aufbauen.
Gegenargument wäre imo das Risiko Bundeswehr eben?
Zwar muss man sich bei einer zivilen Laufbahn nicht (ewig) verpflichten über die Ausbildung hinaus?Aber unabhängig davon ob der Techniker/in/Sani hier oder eben im Auslandseinsatz gebraucht würde wäre imo auch im Inland ein Risiko gegeben dass es mal einer auf so eine Kaserne absieht/Anschlag?
Auf der anderen Seite wenn wäre das Risiko equivalent zu einer Ausbildung als Polizist/Zoll weil Ausbildung dort auch in "Kasernen"?

Das wäre eben so meine Sorge und eben auch die der Mutter, wobei die Vorteile mit denen die Tochter aus der Schule kam----kann ihr Geld behalten, einen Führerschein machen von dem Geld, spätere Chancen auf eine Stelle größer da mobil etc.

Hier auf CB gibt es doch sicher auch ein paar Nutzer aus der Richtung die mithelfen können?

Ging so eben schneller als wenn sich die Mutter hier erst anmeldet für ein Thema, dankeschön.
 
Nabend,

wenn die Tochter das gern machen möchte, sollte man sich keine Argumente dagegen überlegen.
Das Risiko einer Streifenpolizistin ist wohl wesentlich höher.

Habt ihr euch von euren Eltern vorschreiben lassen, welchen Job ihr ausüben wollt?
Wenn die Tochter gerne eine Ausbildung in diesem Beruf machen möchte soll sie es tun. Die Rahmenbedingungen bei Behörden sind oft besser als in Kleinbetrieben.

Man sollte Behörden wie jeden anderen Arbeitgeber auch betrachten. Natürlich suchen die genauso händeringend gutes Personal.

Wenn ihr euch für jeden potentiellen Arbeitgeber eine Riskiobewertung überlegt, hat die Tochter in zwei Jahren noch keine Ausbildung. In einem Industrieunternehmen kann dir genauso was passieren, wie in kaufmännischen Betrieb, oder beim Zoll/Polizei.

Ich hab früher in einem großen Sägewerk gearbeitet und habe leider ein paar, auch schwere, Arbeitsunfälle miterleben müssen. Auf die Idee zu kommen den Job zu wechseln, bin ich trotzdem nie gekommen.

Grüße
 
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Die Bundeswehr ist ein sicherer Arbeitgeber - einerseits kann sie als staatliche Institution nicht pleite gehen, andererseits schützt sie ihre Mitarbeiter.

Dass die Arbeit auch in einem Café gefährlich sein kann, hat jüngst erst Hanau gezeigt.


Um sich ein vernünftiges Leben aufzubauen, insbesondere aus einem HartzIV-Haushalt, ist die Bundeswehr sicher eine gute Wahl. Alternative könnte derzeit noch die Deutsche Bahn sein, welche ebenfalls massiv rekrutiert.
 
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Ok, Schichtdienst wäre bei beiden wohl (möglich/nötig).
Die BW dürfte aber weitaus besser bezahlen. Und es bliebe eben der Vorteil Wochenendheimkehrerin, daher Lohn voll zu Gunsten der Tochter statt nur ein Zubrot.
Eine Ausbildung bei der BW, auch wenn im zivilen Bereich, findet ja immer an Stützpunkten statt wo die Azubis unter der Woche "kasernieren"?
Muss man halt auch Lust drauf haben.
Ach und zum sicheren Arbeitgeber, war es früher nicht so dass man bei der BW mit Mitte 30 rum ausgeschieden ist? War hauptsächlich als Soldat/an der Waffe so da Reflexe/Fähigkeit etc nachlassen oder was da der Grund?
Zivil als Technikerin/Sani etc könnte das Interesse dann ja durchaus auch beidseitig länger sein?
Nach der Ausbildung wohnt man ja privat statt in einer Kaserne, somit wäre das Risiko da evtl. Anschlagsziel etc dann ja minimiert.
 
Also grundsätzlich schadet es natürlich nicht, wenn die Kinder irgendwann eigenständig werden und nicht mehr bei Mami wohnen.

Wie viele Anschläge gab es die letzten Jahre auf Bundeswehrkasernen? Und wie viele Häuser sind wegen Gaslecks etc. explodiert?

Zuletzt: Mit einer Ausbildung bei der Bundeswehr ist man auch für ein potentielles Leben "danach" gut ausgerüstet. Derzeit scheint es aber doch darum zu gehen, überhaupt erstmal in Lohn und Brot zu kommen. Also nicht den 4. Schritt vor dem 1. Schritt denken und gehen.
 
NutzenderNutzer schrieb:
...Ach und zum sicheren Arbeitgeber, war es früher nicht so dass man bei der BW mit Mitte 30 rum ausgeschieden ist?...
War es nicht eher so, dass man bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit (SaZ 2, 4, 8, 12) eintrat und nach Ableistung dieser Dienstzeit ganz regulär entlassen wurde - oder mit mindestens 28 Jahren und mindestens OFw zum Berufssoldaten ernannt werden konnte. Ist, glaube ich, immer noch so. Die zivilen Berufe der BW haben damit aber nichts zu tun, das sind keine Dienstverhältnisse auf Zeit, sondern ganz reguläre Beamten- und Angestelltenverhältnisse des öffentlichen Dienstes. Auch von einer teil-/zeitweisen Kasernierung der zivilen Angestellten in den StoV oder in grösseren Einheiten höre ich zum allerersten Mal. Muss eine völlig andere Armee sein, als die in der ich mal gedient habe - wenn die inzwischen sogar ihre Azubis und Angestellen kaserniert und einsperrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja keine Ahnung, frage hier wie gesagt nur im Auftrag, habe mich nicht damit beschäftigt.
Man dachte wohl wenn die Bundeswehr eine Ausbildung zivil zur Lagerfachkraft in etwa Niedersachsen anbietet dass der Azubi aus München dann auch dort seitens der Bundeswehr untergebracht wird oder muss sich die Tochter dann dort vorab passend eine Wohnung suchen?
Hätte jetzt schon angenommen sie könnte dann eben seitens des Arbeitgebers für die Ausbildung unter der Woche in einer Kaserne dort unterkommen?^^
 
Wie wärs wenn Du/ihr die BW einfach mal direkt kontaktiert und dort die Fragen stellt. Bei dem Personalkörper den die haben dürften Deine Themen/Fragen ja nicht total ungewöhnlich sein.
 
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Also soweit ich noch weiß, geht's nur in die Kaserne, wenn man sich auch als Soldat verpflichtet. Lagerarbeiter, Sekretäre, etc. haben eigene Wohnungen. Aber es gibt ja viele Möglichkeiten sich mit Beratern der BW zusammenzusetzen und das zu erfragen.
 
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Zitat;

Wo kann ich während einer Berufsausbildung wohnen?
Während der Berufsausbildung werden Auszubildende, die nicht täglich an ihren Wohnort zurückkehren können, in Jugendwohnheimen, Privatquartieren oder in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr untergebracht. Minderjährige Auszubildende werden vorrangig in Jugendwohnheimen kommunaler oder freier Träger oder in Privatquartieren untergebracht.

Die Kosten der Unterbringung tragen die Auszubildenden selbst, minderjährige Auszubildende können einen Unterkunftszuschuss erhalten.

quelle:
https://www.ausbildung.de/unternehmen/bundeswehr/faq/
 
Wohnen kannst du - außer während der Grundausbildung und anderer Spezialausbidungen, z.B. Fallschirmjäger in meinem Falle - wo du willst. Man kann bzw. darf also auch während der ZAW-Maßnahme, wenn die zivilberufliche Ausbildung darüber erfolgt, auch eine eigene Wohnung in der Nähe der Ausbildungsstätte = Kaserne, BBZ, IHK-Akademie, Firmen etc. anmieten und Immobilien erwerben, wenn man es sich leisten kann und will. Man kann auch jeden Tag 400 km pendeln, wenn es einem Spaß macht. Eine Verpflichtung, in der Kaserne zu wohnen und dort seine Freizeit zu verbringen, gibt es nicht - außer wie gesagt in der Grundausbildung. Und während Auslandseinsätzen ist das wohl ohnehin schwer möglich - da wohl auch untersagt aus Sicherheitsgründen ;)

Mit Gemeinschaftsunterkunft ist sozusagen die "Stube" in der Kaserne gemeint, mit typischerweise 2-6 Betten und morgendlichem Stuben-/Revierreinigen und natürlich allen Vor-/Nachteile, die eine Gemeinschaftsdusche, Hochbetten und wenig Privatsphäre mit sich bringen ;)
 
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NutzenderNutzer schrieb:
...Während der Berufsausbildung werden Auszubildende, die nicht täglich an ihren Wohnort zurückkehren können, in Jugendwohnheimen, Privatquartieren oder in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr untergebracht...
Und das ist doch eigentlich eindeutig! Suchen sich die Azubis eine eigene Unterkunft, dann können sie diese nutzen und müssen nicht auf die angebotenen Gemeinschaftsunterkünfte der BW zurückgreifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ist halt die Frage ob die dame bzw ihre Tochter vorab den Stress der Wohnungssuche auf sich nehmen wollen/können.
Aber oben stand ja ein Zitat was gefunden wurde und sie haben mittlerweile wohl auch die Hotline auf der Bundeswehr Seite gefunden, damit können sie da (vorab) alle Fragen stellen und ich bin raus.)

Danke an alle
 
Während der Berufsausbildung werden Auszubildende, die nicht täglich an ihren Wohnort zurückkehren können, in Jugendwohnheimen, Privatquartieren oder in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr untergebracht.

Bei dem Mangel an Unterkünften glaube ich eher weniger das es da was gibt.. Mir wäre auch keine Kaserne bekannt in der zivile Auszubildende untergebracht sind, dann wird es wohl eher auf die Wohnheime rauslaufen.

Eine Verpflichtung, in der Kaserne zu wohnen und dort seine Freizeit zu verbringen, gibt es nicht - außer wie gesagt in der Grundausbildung

Leider nicht ganz korrekt. Soldaten unter 25 sind grundsätzlich unterkunftspflichtig und damit zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Dazu haben Mannschaften und Unteroffiziere o.P Ausgang bis zum Frühstück, (Feldwebel sofern sie zum Wohnen in der GMU verpflichtet sind bis zum Dienstbeginn)

Man kann auch jeden Tag 400 km pendeln, wenn es einem Spaß macht
Leider nicht, ist man U25 und wohnt außerhalb des Einzugsbereiches der Kaserne (i.d.R ca. 60 Km) gibt es auch keinen umgangssprachlichen "Heimschläfer".

Weiterhin ist man natürlich, wie von dir erwähnt, bei Lehrgängen, und Sonderdiensten zum Wohnen in der GMU verpflichtet.

Auch bei einer ZAW (die auch ein Lehrgang ist) ist man heuter auch zum wohnen in der GMU verpflichtet, in der Regel bei einem Betreungstruppenteil in der Nähe um nicht ganz das "militärische" zu verlieren.

Gibt es keine Stuben am Standort (WHV z.B.) erhält man auch als U25 eine UKV an den Standort sofern die Vorrausetzungen dafür vorliegen.


Weiterhin hat man als Trennungsgeldempfänger auch die Möglichkeit in der GMU zu wohnen, oder in einem Hotel (in der Regel 1 Jahr)


Was es oft gibt, ist die Befreiung von Morgen und Abendverpflegung, aber ein Spieß/Chef kann das auch verneinen wenn er aus Fürsorgegründen die tägliche Heimfahrt nicht genehmigen will. (bei U25)

In der Praxis bin ich bei Dir, es wird oft anders gehandhabt, aber die Regel ist eben das man zum Wohnen verpflichtet ist (und dafür auch bezahlt)
 
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@brettler
Mannschaftsdienstgrade und Unteroffiziere ohne Portepee bekommen nicht Ausgang bis zum Frühstück, sondern bis zum Wecken. War bei uns allerdings Usus, dass die Mannschaftsdienstgrade ihre Ausgangskarte nach Versetzung in die Stammeinheit dauerhaft ausgehändigt bekamen. Nur in absoluten Ausnahmefällen wurde sie eingezogen. Mit anderen Worten, selbst 19jährige Panzerschützen konnten nach ihrer AGA regelmässig zuhause schlafen, wenn sie heimatnah stationiert waren.
 
Nein, aber es wurde ja auch von Soldaten gesprochen. Zivilangstellte sind außerhalb von Auslandseinsätzen natürlich keine Soldaten.

Mit anderen Worten, selbst 19jährige Panzerschützen konnten nach ihrer AGA regelmässig zuhause schlafen, wenn sie heimatnah stationiert waren.

Ich habe ja gesagt was gemacht wird und was Vorschrift ist. Grundsätzlich ist die Vorschrift bindend.

Natürlich wird es in den meisten Einheiten eher sportlich gehandhabt. Und wenn man in der früh übermüdet kommt kann das schon Ärger geben..

Aber korrekt wäre, das der UvD jeden Abend und jeden Morgen eine Vollzähligkeit macht, auch um Falle eines Notfalles nachts feststellen zu können, wer noch im Gebäude ist.

In meiner Einheit mußten wir uns sowohl beim UvD als auch bei der Wache an und ab melden Ähnlich wie die Marine mit den Seckbrettern.


Heutzutage geht der Trend ja eher dahin, das selbst Ü25 zwanghaft versuchen in der Kaserne zu wohnen und das selbst gestandene Hauptfeldwebel im TG bezug sich zu eine Stube im Keller eines Stabsgebäudes "teilen".
 
@brettler
Deshalb ja auch der Ausgang nur bis zum Wecken, damit der UvD die Vollzähligkeit der Mannschaften und Unteroffiziere feststellen kann.
 
Deshalb ja auch der Ausgang nur bis zum Wecken,

De Facto geschieht das ja außerhalb der GA oder irgendwelchen Lehrgängen kaum noch..

Der Anteil der Soldaten die wirklich noch in der Kaserne schläft ist ja "noch" relativ gering bzw. gibt es ja schon in vielen Einheiten keinen UvD Dienst mehr..

Es hat sich ja mittlerweile so eingegbürgert das man einfach bis zum Kompanieantreten da ist, in den meisten Einheiten.
Außerhalb von Stäben und Ämtern, hat sich ja mittlerweile auch die elektronische Zeiterfassung und die Gleitzeit eingebürgert.
 
brettler schrieb:
Nein, aber es wurde ja auch von Soldaten gesprochen. Zivilangstellte sind außerhalb von Auslandseinsätzen natürlich keine Soldaten.



Ich habe ja gesagt was gemacht wird und was Vorschrift ist. Grundsätzlich ist die Vorschrift bindend.

Natürlich wird es in den meisten Einheiten eher sportlich gehandhabt. Und wenn man in der früh übermüdet kommt kann das schon Ärger geben..

Aber korrekt wäre, das der UvD jeden Abend und jeden Morgen eine Vollzähligkeit macht, auch um Falle eines Notfalles nachts feststellen zu können, wer noch im Gebäude ist.

In meiner Einheit mußten wir uns sowohl beim UvD als auch bei der Wache an und ab melden Ähnlich wie die Marine mit den Seckbrettern.


Heutzutage geht der Trend ja eher dahin, das selbst Ü25 zwanghaft versuchen in der Kaserne zu wohnen und das selbst gestandene Hauptfeldwebel im TG bezug sich zu eine Stube im Keller eines Stabsgebäudes "teilen".
Also Fragestellung EIngangspost war schon für zivil)
 
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