"Wer Neuware ohne Rechnung oder Nachweis über legalem Erwerb kauft, der kann unmöglich im guten Glauben davon ausgehen das hier alles koscher ist. Bei einem Gebrauchtgerät kann man wirklich von gutem Glauben ausgehen, nicht aber bei einem Neugerät ohne jegliche Nachweise. "
Es wird nicht dadurch richtiger, dass du's wiederholst. Im Zivilrecht gilt der Beibringungsgrundsatz - d.h. derjenige, der dich verklagt, muss substantiiert darlegen, warum du bösgläubig warst. Und dazu genügt kein "aber der KANN doch nicht in gutem Glauben gewesen sein", egal, wie sehr du das behauptet.
"Angenommen ich bin der Käufer und der Provider fordert das Gerät von mir zurück, weil er der tatsächliche Eigentümer ist.
Ich würde es zurückschicken und hätte damit kein Smartphone mehr, hab aber dafür bezahlt."
Das ist dann dein persönliches Pech, wie schon erwähnt ist er eben nicht mehr Eigentümer (§ 932).
"Das ist genauso Betrug, wie wenn ich etwas bezahle und der Verkäufer schickt es mir nicht. "
Dann sag mir doch mal, wo die vier Punkte, die beim Betrug erfüllt sein müssen, hier gegeben sind?
Täuschung über Tatsachen -> Irrtum -> Vermögensverschiebung -> Vermögensschaden
Spätestens beim Vermögensschaden fliegst du hier raus - es ist (auch wenn du dich noch so dagegen wehrst) ja dein Handy geworden - ein Schaden liegt nicht vor. Zumal hier wohl anderenfalls auch der Vorsatznachweis schwierig werden dürfte - bei der hiesigen Mentalität, Vertragskonditionen zu lesen und zu verstehen, ist zumindest nicht von vornherein davon auszugehen, dass der Verkäufer überhaupt wusste, dass das Handy eigentlich noch dem Provider gehört.
"Dies ist auch durchaus der Fall. Wenn ich etwas Unterschlage und dann verkaufe, so ist das Hehlerei."
Nein, ist es nicht, wie auch dein eigenes, folgendes Zitat beweist. Vielmehr ist eine Hehlerei bei Dingen, die man selbst gestohlen, unterschlagen, geraubt oder was auch immer hat überhaupt nicht möglich, sondern eine generell mitbestrafte Nachtat
""Unter Hehlerei versteht man die Straftat des Handels mit Sachen, die von einem anderen gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Eigentum der Handelnden befinden."
Von daher wäre es durchaus möglich das ein Verkauf des Smartphones als Hehlerei ausgelegt werden könnte."
Man selbst ist offensichtlich KEIN Anderer... siehst du's wenigstens hier mal ein, dass deine Ansicht nicht haltbar ist?
Da du dich darum gedrückt hast, meine letzte Frage (die diesmal, wie auch beim ersten Mal, durchaus ernst gemeint war - und diesmal auch freundlicher formuliert) zu beantworten, werde ich davon ausgehen, dass meine Annahme zutrifft. Wie schon gesagt: deine ganze Argumentation ist unhaltbar - aber da du wohl nicht fähig oder willig bist, dich wenigstens mal genauer zu informieren, wenn du auf offenkundige Fehler hingewiesen wirst, sondern einfach weiter stumpf behauptest "man KANN hier nicht von gutem Glauben ausgehen!!!!1111einseinseins!" (nochmal: man geht pauschal, schon rein von der Systematik der § 932 und § 935, von gutem Glauben aus - Bösgläubigkeit muss dagegen dezidiert nachgewiesen werden, und das wird nicht gelingen, weil da aus der Luft gegriffene Behauptungen mit persönlichen Einschätzungen völlig untauglich sind) werde ich mich hier ausklinken - ich bin auch nicht dein Kindergärtner, der dir hier zehn mal erklärt, wie man die Bauklötzchen zusammenstecken muss, damit ein Haus draus wird, irgendwann wird's auch mir zu dumm.