Zweite Rechnungsstellung durch Werkstatt

skyward159

Lt. Junior Grade
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Moin Leute,

eins vorab. Ich will mich hier nicht vor dem bezahlen einer Rechnung drücken, aber wenn ich nicht bezahlen muss, dann würde ich das auch ganz gerne nicht machen.

Zur Sache: Bei meinem Auto wurde das Rücklicht ausgetauscht, da die LEDs ausgefallen sind. Das Autohaus/die Werkstatt versicherte mir, da das Auto scheckheftgepflegt ist, ich durch eine teilweise Herstellergarantie nur die reinen Arbeitskosten bezahlen muss und die Materialkosten der Rückleuchte übernimmt der Hersteller. Alles schön und gut, hat mich gefreut.

Ca. zwei Wochen später bekomme ich einen Anruf; ich müsse nun doch die hälftigen (Hälfte weil vom Hersteller so vorgegeben, keine Kulanz durch die Werkstatt) Materialkosten übernehmen. Rechnung hatte ich gestern im Postkasten. Die Werkstatt hat also in diesem Garantiefall irgendwas falsch verstanden/weitergegeben und nun siehts so aus wie es aussieht.

Ich verstehe, dass das ein reines Versehen war, aber wer steht denn nun auf der rechtlich sicheren Seite? Habe ich die zweite Rechnung anzuerkennen; kann ich mich auf eine Art Vertrauensschutz berufen?

Danke im Voraus für eure Hilfe
 
Wenn es hart auf hart kommt haste was schriftliches in der Hand was die Werkstatt gesagt hat? Wenn nicht, zahle einfach.
 
Wenn Du keine einforderbare Garantie mehr hast, dann sieht es schlecht aus. Der Händler hat Dir mündlich etwas versprochen, was möglicherweise der Hersteller übernimmt. Eine definitive Zusage sieht halt anders aus.

Nochmal auf den Händler zugehen. Und wenn er nicht reagiert wäre ich das letzte mal bei ihm gewesen. Vertragshändler sind leider oftmals unterirdisch schlecht im Service, in der Kommunikation und oben drein auch noch bei den Preisen.
 
Das einzige was ich schriftlich habe ist die erste Rechnung auf der die Arbeitskosten gelistet sind. Diese habe ich auch direkt vor Ort in bar bezahlt. Da steht leider nichts über die andere Geschichte, dass die Materialkosten vom Hersteller übernommen werden :(
 
Das ist der Preis der Bequemlichkeit und der schlechten Verabredung bei der Übergabe. Kannst Du nur auf das Entgegenkommen des Händlers spekulieren.
 
Schau doch in die Garantiebedingungen des Herstellers. :confused_alt: Mein Tipp ist: falls da was wirklich auf Garantie (und nicht etwa Kulanz) gemacht wurde, dann kam da ein Abzug für die bisherige Laufleistung zum Abzug (was ja auch okay ist, du hast schließlich statt einem funktionierenden Alt-Teil nun ein Neu-Teil drin).
 
Die Werkstatt war der Meinung, das Teil würde auf Kulanz vom Hersteller getauscht.

Offensichtlich wird vom Hersteller aber doch nur die Hälfte vom Material auf Kulanz übernommen.

Kann mal passieren, dass die Werkstatt das fasch weiß.
Sehe da kein Problem darin.
 
skyward159 schrieb:
in diesem Garantiefal
Bist Du sicher das es ein Garantiefall war? In dem Fall hätte der Hersteller normalerweise nämlich auch die Arbeitskosten übernommen. Da dies aber von Anfang an wohl nicht vorgesehen war, würde ich eher darauf tippen das die Garantie schon abgelaufen ist und KonradZ daher wohl richtig liegt, die Werkstatt also davon ausging der Hersteller würde die kompletten Materialkosten übernehmen, der dann aber doch nur die Hälfte übernommen hat.
 
Da Inspektionen des Wagens auch teilweise in freien Werkstätten durchgeführt worden sind, griff eine sogenannte PTC-Garantie. Die gilt dann nur noch für einen bestimmten Zeitraum auf bestimme Teile des Autos. Wenn man nach "ptc peugeot" googled, findet man auch ein bis zwei Einträge, dass ist wohl auch was ziemlich internes vom Hersteller und Werkstatt/Autohaus.

Naja, ich werde die Rechnung nun bezahlen, werde aber vorher noch nach Kulanz fragen ob der Rechnungsbetrag ein wenig gemindert werden kann :heilig:
 
Also gab es keine Herstellergarantie mehr, sondern die eines Drittanbieters und da muss man halt in die Vertragsbedingungen schauen was die abdeckt. Meisten ist die Leistung da nach Alter und Laufleistung gestaffelt, aber wie es konkret steht eben im jeweiligen Vertrag.
 
Idon schrieb:
Das wurde so eindeutig gesagt?

Ja, sonst hätte ich ja auch nicht die erste Rechnung bekommen auf der nur die Lohnkosten draufstehen


@Holt: Ich weiß nicht von was für einem Vertrag du redest? Und welcher Drittanbieter nun?
Die Werkstatt hat vom Hersteller vergebene Parameter abzuchecken -Scheckheftgepflegt? Ja; Wagen nicht älter als 60 Monate? Ja; gewisse KM-Anzahl war auch abzufragen, hat auch gepasst. Dann hat die Werkstatt in diese "PTC-Garantie-Liste" geguckt und mir gesagt, dass der Hersteller die Materialkosten übernimmt und ich selbst nur die Lohnkosten.
 
Dann habe ich eine ganz andere Meinung als (fast?) alle anderen hier.

Ist das deine Stammwerkstatt? Möchtest/musst du dorthin wieder gehen?
 
Also ich kenne das immer so, dass bekannte Fehler oft auf Kulanz vom Hersteller gemacht werden, wenn das Auto schon außerhalb der Garantie ist.

Man zahlt dann die Arbeitszeit, das Material aber der Hersteller.

Wenn das Auto ein gewisses Alter/Laufleistung schon hat, dann eben evtl. nur noch die Hälfte vom Material vom Hersteller auf Kulanz.

Alles was hier meiner Meinung nach schief gelaufen ist war, dass die Werkstatt zu optimistisch war, wieviel der Hersteller tatsächlich übernimmt. Die meinten nämlich alles.
Vermutlich, weil es bei einem anderen Kunden so war.

Dein Auto wird aber schon etwas älter sein, bzw mehr KM haben und deshalb nur noch die Hälfte bezahlt werden.

Ich denke du solltest froh darüber sein.
Rechtsanspruch gibts bei sowas keinen, sondern das ist ein reines entgegenkommen vom Hersteller.
 
KonradZ schrieb:
[...]
Rechtsanspruch gibts bei sowas keinen, sondern das ist ein reines entgegenkommen vom Hersteller.

Echt? Puh. Also wenn mir jemand, der damit täglich professionell im Rahmen seines Unternehmens zu tun hat sagt, das kostet auf jeden Fall X und ich als Verbraucher zahle X und plötzlich soll ich aber Y zahlen, dann fände ich das schon ziemlich verwunderlich. Du nicht?
 
KonradZ schrieb:
Wenn das Auto ein gewisses Alter/Laufleistung schon hat, dann eben evtl. nur noch die Hälfte vom Material vom Hersteller auf Kulanz.

Alles was hier meiner Meinung nach schief gelaufen ist war, dass die Werkstatt zu optimistisch war, wieviel der Hersteller tatsächlich übernimmt. Die meinten nämlich alles.
Vermutlich, weil es bei einem anderen Kunden so war.

Dein Auto wird aber schon etwas älter sein, bzw mehr KM haben und deshalb nur noch die Hälfte bezahlt werden.

Ich versuch es nochmal zu erklären. Mein Auto entsprach allen Kriterien, dass durch den Hersteller die hälftigen Materialkosten übernommen werden. Die Werkstatt hat mir am Anfang aber was anderes erzählt, nämlich dass alle Materialkosten durch den Hersteller übernommen werden. Ob mir die Werkstatt das ausversehen oder aus Spaß an der Freude anfangs falsch erzählt hat, weiß ich nicht. Fakt ist nur, DASS sie es mir falsch erzählt habe und ich da nun mal drauf vertraut habe. Deswegen war ich sehr überrascht als ich zwei Wochen später den Anruf bekomme habe, dass ich nun doch noch was nachzahlen muss.
 
Vielleicht hat dem Hersteller es nicht gepasst, dass ein Teil der Inspektionen in einer freien Werkstatt gemacht wurde?
Aber das ist nur eine Vermutung.
 
Nur hatte der Kunde zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Hersteller.
Der Kunde hat einen Vertrag mit der Werkstatt und der sagt klar aus: Material ist umsonnst.
Dem Kunde kann doch egal sein ob und was die Werkstatt vom Hersteller erstattet bekomme.
 
Sicher hat der Kunde einen Vertrag mit dem Hersteller. Wenn es um die Herstellergarantie geht. Mit der Gewährleistung muss sich der Händler herum schlagen.
 
Welchen Vertrag mit der Werkstatt?

Die haben ihm bestimmt nur mündlich mitgeteilt, dass die Kosten für das Rücklicht komplett vom Hersteller übernommen werden.
Was willst du da jetzt beweisen.

Ergänzung ()

skyward159 schrieb:
Ob mir die Werkstatt das ausversehen oder aus Spaß an der Freude anfangs falsch erzählt hat, weiß ich nicht. Fakt ist nur, DASS sie es mir falsch erzählt habe und ich da nun mal drauf vertraut habe. Deswegen war ich sehr überrascht als ich zwei Wochen später den Anruf bekomme habe, dass ich nun doch noch was nachzahlen muss.

Und was hätte es geändert, wenn sie sich nicht geirrt hätten?

Hättest du dein Rücklicht dann nicht reparieren lassen und wärst mit defektem Rücklicht weiter gefahren?
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Sicher hat der Kunde einen Vertrag mit dem Hersteller. Wenn es um die Herstellergarantie geht. Mit der Gewährleistung muss sich der Händler herum schlagen.

Es geht doch hier weder um eine Garantie, noch um eine Gewährleistungssache.

Es geht um eine reine Kulanzzahlung vom Hersteller und dass die Werkstatt der Meinung war, das Material würde vom Hersteller komplett übernommen.
Die Werkstatt hat sich hierbei aber geirrt und der Hersteller übernimmt doch nur die Hälfte.
 
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