Zweite Rechnungsstellung durch Werkstatt

Hier sollte man zwei dinge trennen:
1. Sind die Kosten gerechtfertigt? vermutlich ja, Rücklichter kosten nunmal Geld.
2. Darf die Werkstatt einfach so den Leistungsumfang eines Auftrags einseitig ändern?
wohl kaum. Muss ich mir das als Kunde gefallen lassen? Natürlich nicht.

Der Kunde hätte auch die möglichkeit gehabt die Lampen gebraucht zu Kaufen.
Da dem Kunde versprochen wurde, dass das Material nichts Kostet, hat er natürlich der Werkstatt den Auftrag erteilt. Dadurch hat sich die Werkstatt einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil verschaffen, da lässt sich doch was abmahnen @Idon ;)
 
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KonradZ schrieb:
Und was hätte es geändert, wenn sie sich nicht geirrt hätten?

Hättest du dein Rücklicht dann nicht reparieren lassen und wärst mit defektem Rücklicht weiter gefahren

Natürlich hätte ich es so oder so reparieren lassen - aber ja, vielleicht dann gebraucht und über privat oder woanders.

Das hat ja jetzt aber nun gar nichts mit dem eigentlichen "Problem" zu tun :confused_alt:
 
um welche Kosten reden wir denn? Arbeitszeit und material?
Wie Idon schon fragte: willst du wieder zu der Werkstatt?
 
Meinst du in welcher Höhe? Die Arbeitszeit waren 18,80 €, die Rückleuchte ist für mich nun 73,02 €.

Und nein, ich muss da nicht wieder hin. Hatte mit der Werkstatt vorher auch nie was zu tun. Bin nur hin weil die Vertragspartner mit Peugeot sind und ich wusste, dass sowas wie meine defekte Rückleuchte über die Hersteller-Garantie laufen kann.
 
florian. schrieb:
Der Kunde hat einen Vertrag mit der Werkstatt und der sagt klar aus: Material ist umsonnst.
Das bezweifel ist, die Werkstatt dürfte darauf hingewiesen aber nicht garantiert haben, dass sie die vollständige Übernahmen der Materialkosten durch den Hersteller (oder wer auch immer die Garantie gibt oder auf Kulanz) erwartet und hat daher zuerst einmal nur die Arbeitskosten in Rechnung gestellt. Ohne die genauen Unterlagen zu kennen, kann man hier also nichts konkretes sagen und ich bekomme auch nicht viel hilfreiches von Google wenn ich nach dieser PTC Garantie oder ptc Peugeot suche. Ansonsten kann ich nur raten: Meide die drei F!
Ergänzung ()

florian. schrieb:
Da dem Kunde versprochen wurde, dass das Material nichts Kostet,
Wurde es wirklich versprochen oder nur die Erwartungshaltung ausgesprochen dies würde wohl so sein?
 
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florian. schrieb:
Da dem Kunde versprochen wurde, dass das Material nichts Kostet, hat er natürlich der Werkstatt den Auftrag erteilt. Dadurch hat sich die Werkstatt einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil verschaffen, da lässt sich doch was abmahnen @Idon ;)

und was davon kann er beweisen?
 
Die Werkstatt will doch Geld, muss die das nicht beweißen?

Neben Zahlen/Nicht Bezahlen gibt es noch eine 3. Möglichkeit:
Verhandeln: Du Bezahlst, wenn die dir beim nächsten Ölwechsel keine Arbeitszeit berechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na klar muss sie das beweisen.
Was sie aber leicht kann, da die Arbeit ja ausgeführt wurde.

Der TE hingegen muss beweisen, dass ihm versprochen würde, er müsste nur die Arbeit bezahlen und nicht das Material und darüberhinaus, das er sonst den Auftrag gar nicht vergeben hätte.
Was bei einer mündlichen Aussage schwierig werden dürfte.
 
Ohne den konkreten Wortlaut auf der Rechnung zu kennen und am Besten auch den des Auftrages, wobei ich befürchte das es keine schriftliche Auftragsbestätigung gibt, kann man nicht sagen was mit der Rechnung abgerechnet und somit mit dem Bezahlen der Rechnung abgegolten wurde. Aber das da etwa sowas wie "0€ Materialkosten" drauf steht, bezweifele ich mal stark. Da wird nichts weiter drauf stehen außer das die Werkstatt den Wechsel vorgenommen hat und diese Arbeitsleistung in Rechnung stellt, Und dies beweist dann genau was?
 
Naja, sie wechseln etwas das ganz klar Material benötigt und verrechnen es nicht sofort? Warum nicht bzw. warum warten sie mit der Rechnung nicht bis alle Kosten geklärt sind? Das wäre üblich, wenn man etwas unter Vorbehalt der Kosten verkauft.

Ich denke man kann den Fall schon so auslegen und auch nachvollziehen. Falls es vor Gericht geht ist die Frage eigentlich nur, wie es ein Richter sieht - eindeutig ist der Fall sicher nicht.
Natürlich stellt sich auch die Frage ob die Werkstatt soweit gehen würde. Kunde ist man danach jedenfalls sicher keiner mehr ;)

Ob man sich das wegem dem Betrag antuen will ist eine andere Frage.
 
hallo7 schrieb:
Naja, sie wechseln etwas das ganz klar Material benötigt und verrechnen es nicht sofort?
Weil sie davon ausgehen das die Materialkosten von dem Hersteller übernommen werden und daher nicht vom Kunden zu begleichen sind.
hallo7 schrieb:
Warum nicht bzw. warum warten sie mit der Rechnung nicht bis alle Kosten geklärt sind?
Weil der TE dort ein neuer Kunden ist und gerade bei Kunden die die Werkstätten nicht kennen ist es durchaus üblich den Wagen erst nach Begleichung der Rechnung rauszugeben um nicht ewig dem Geld hintererrennen zu müssen. Zusammen mit der Antwort auf die erste Frage ergibt dies also durchaus Sinn und begründet alleine nicht einen Anspruch mit dieser Rechnung alles beglichen zu haben. Teilrechnungen sind in KfZ Werkstätten sicher nicht so verbreitet wie z.B. im Baugewerbe, aber deswegen nicht unmöglich. Eine konkrete Einschätzung ob hier eine Schlussrechnung gestellt wurde, ist ohne Vorliegen der Dokumente nicht möglich und dann wären wir im Bereich einer verbotenen Rechtsberatung, hier müsste der TE also eine RA einschalten dessen Kosten in keinem Verhältnis zum Rechnungsbetrag stehen und außerdem ist nicht sicher ob nicht ein Gericht die Meinung des OLG Zweibrücken im Fall mit dem Az.: 4 U 71/02 teilen würde.
 
Die aus meiner Sicht interessanten Punkte (womöglich nachträgliche Kostenerhöhung/-erhebung etc.) wurden genannt.

Wie üblich sehe ich hier eine (nicht zwingend richtige) Tendenz der Mitkommentatoren dazu, dass der vermeintlich große, reiche, starke Kaufmann den Verbraucher locker seinem Willen unterwerfen kann.

@Holt

http://www.landesrecht.rlp.de/jport...showdoccase=1&doc.id=KORE760772003&doc.part=L

"Leitsatz
Hat der Werkunternehmer bei Stellung seiner Schlussrechnung versehentlich die Geltendmachung eines Teils seines Werklohnanspruchs unterlassen und konnte der Auftraggeber dies ohne weiteres erkennen, so kann der Unternehmer die noch ausstehende Vergütung nachfordern."

Achso?
 
An den studierten Juraexperten:
Wir wissen doch gar nicht, was der Händler wirklich gesagt hat.
vielleicht sowas ähnliches wie der TE schrieb mit dem Zusatz:
Wir stellen einen Kulanzantrag.
weißt du es? Nein. Ich auch nicht. Deshalb solltest du nicht andere diskreditieren.
 
Ich habe den TE eindeutig gefragt und der TE hat eindeutig geantwortet.

Wir wissen also, was der Händler wirklich gesagt hat.
 
Wenn das so eindeutig ist wie der TE es gesagt hat warum hat er dann einen Thread aufgemacht ?
Wenn ich schwarz auf weiß habe dass die Kosten gedeckt sind dann muss ich keinen Thread aufmachen...An dieser Story stinkt etwa gewaltig...
 
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Nun, mein Grundsatz ist, dass ich das annehme, was ein TE sagt.

Warum er trotzdem den Thread geöffnet haben könnte? Weil er unsicher ist. Sicherlich auch, weil auf der anderen Seite ein vermeintlich mächtiger Kaufmann steht.
 
Es geht hier um 73,02€.

Red mit der Werkstatt oder ggf. mit dem Leiter der Niederlassung, evtl. kannst Du über das Gespräch was erreichen.
Eine andere vernünftige Chance hast Du doch nicht. Wegen 73,02€ zum Anwalt ist mehr Zeit und Stress als es bringt.

Das schreibe ich unabhängig von der rechtlichen Situation, die aber auch mMn nicht eindeutig ist.

Mal zum Thema andere Optionen der Reparatur:
Man zahlt beim Fachhändler 91,82€ für den Tausch eines Rücklichtes durch ein Neuteil. Für das Neuteil hat man jetzt schon 50% bezahlt. Nun diskutiert man ernsthaft über die Sparmöglichkeiten beim Wechsel durch privat oder eine freie Werkstatt?
Wo ist den da noch Sparpotential? Bei den 18,80€ Arbeitszeit oder den 73,02€ die schon 50% entsprechen? Bei privat fällt sogar noch die Garantie weg oder wenn ich über Kleinanzeigen das Rücklicht von privat kaufe.


Ribery88 schrieb:
An dieser Story stinkt etwa gewaltig...
Könnte man wirklich meinen...
 
Ich wage zu bezweifeln, dass man so ein Rücklicht überhaupt gebraucht bekommt.

Wenn da noch Kulanz vom Hersteller drauf ist, kann das Teil nicht so alt sein.
 
skyward159 schrieb:
Da Inspektionen des Wagens auch teilweise in freien Werkstätten durchgeführt worden sind, griff eine sogenannte PTC-Garantie. Die gilt dann nur noch für einen bestimmten Zeitraum auf bestimme Teile des Autos.

Ich würde mit der Werkstatt ausmachen das ich die anteiligen Materialkosten entgegen der ursprünglichen Abmachung bezahle, wenn sie mir die PTC Garantiebedingungen schriftlich geben wo drin steht dass in dem Fall nur 50% Materialkosten getragen werden.

Da die Werkstatt Geld von dir will und du die Leistung und das Material ja schon hast müsste die Werkstatt ja zum Anwalt/Inkasso. Du hast da keine Rennerei.
73€ für ein halbes LED Rücklicht ist übrigens ein ziemliches Schnäppchen, ich kenne von Bekannten Audi Rückleuchten die angeblich 4-stellig kosten.
 
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