Zweitwohnsitz bei der Freundin = gleicher Haushalt?

Corto schrieb:
sieht der Mensch vom Ordnungsamt aber irgendwie anders :/

laut artikeln von einem radiosender gilt bei Hochzeiten, die ja auch private feiern sind:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/veranstaltungen-lockerungen-mai-100.html


draußen feiern
Abstandsregeln einhalten
100 leute maximal
kontaktdaten erfassen

das wäre dann ja eigentlich auch auf die gartenparty anwendbar ? Ich kann aber meinen Kumpel & Freundin schon verstehen das sie keinen Bock auf blaulicht und bußgeld haben wenn das so schwammig ist.

Was Ordnungsamt und Radiosender sehen kann dir egal sein. Maßgeblich ist die Verordnung und Rechtsprechung.

Hast du den Artikel überhaupt gelesen??

Das Radio schreibt ja selbst:

Auch im privaten Bereich Abstandsregeln einhalten
Für private Feiern in den eigenen Räumlichkeiten, also im Haus, in der Wohnung oder im Garten, macht das Land keine Vorgaben. Allerdings sollte auch dort, so der dringende Appell der Landesregierung, der Mindestabstand eingehalten werden.
 
doch doch ich habe das alles gelesen.

Der Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes bei mir riet meinem Kumpel dennoch davon ab, weil er das irgendwie doch anders sieht oder was weis ich.
kotzt sich nicht richtig aus warum
 
uincom schrieb:
Das lese ich nicht. So eine kack Verordnung. Wie kann man das so umständlich formulieren.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und du stellst die falsche Frage.
Nicht "wie kann man" sondern "warum muss man".
Man muss, weil es geltendes Gesetz ist und eine Formulierung Hieb- und Stichfest sein muss.
Sonst kommt ein extraschlauer Rechtsverdreher und findet ne Lücke. Dann ist das Geschrei auch wieder groß.

(1) Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, soll ein Mindestabstand zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Hausstand leben, von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Hausstand leben, ist einzuhalten, sofern in dieser Verordnung darauf verwiesen wird (Abstandsgebot); dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht dazu in der Lage sind, diesen Mindestabstand einzuhalten.

Wenn dir DAS zu kompliziert ist, findest du vielleicht HIER eine passende Lektüre.
scnr. Nicht die feine englische. Ich weiß.
 
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Affenzahn schrieb:
Hab die betreffenden Passagen mal hervorgehoben. Meine Kommentare sind kursiv
Regeln sind Länderabhängig. Das da unten gilt nur in Baden-Württemberg
Du beziehst dich ja bereits auf die neuen Regeln.
Als der Thread erstellt wurde sah die Sache noch anders aus.
 
DIE Regel hat sich seit Anfang Mai nicht geändert, ich hab das aus dem gleichen Grund nämlich zum 1. Mai schon nachgeschlagen.

Aber auch so wär mir das gar nicht aufgefallen. Ich browse normalerweise "neue Beiträge", ohne darauf zu schauen wie alt der Thread ist.
 
Corto schrieb:
Der Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes bei mir riet meinem Kumpel dennoch davon ab, weil er das irgendwie doch anders sieht oder was weis ich.

Dazu ist er auch angehalten. Er folgt Empfehlungen. Er hat sicher ganz bewusst nicht gesagt "Das ist verboten.".
 
Affenzahn schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und du stellst die falsche Frage.
Nicht "wie kann man" sondern "warum muss man".
Man muss, weil es geltendes Gesetz ist und eine Formulierung Hieb- und Stichfest sein muss.
Sonst kommt ein extraschlauer Rechtsverdreher und findet ne Lücke. Dann ist das Geschrei auch wieder groß.



Wenn dir DAS zu kompliziert ist, findest du vielleicht HIER eine passende Lektüre.
scnr. Nicht die feine englische. Ich weiß.

Junge junge. Ich wohne nicht in RLP. Mir ist die Verordnung scheiß egal.
Du zitierst nur eine "Soll" Vorschrift.
 
hamju63 schrieb:
den Zweitwohnsitz überhaupt zu nutzen (Schleswig Holstein).

Das hing aber damit zusammen, dass die Leute Zweitwohnsitze in Westerland, Büsum oder St Peter Ording hatten und sich dahin flüchten wollten statt zuhause zu bleiben.
 
Ja, schon klar.
Aber eigentlich ist der Zusammenhang egal.
Es wurde generell untersagt.

Wir hier in Hamburg konnten die Stadt quasi nicht Richtung Norden verlassen.
Und das wurde auch überprüft.
Besuch der Familie in SH, Ja.
Einfach so nach Wedel mal kurz an die Elbe (wie sonst am WE), Nein.
 
hamju63 schrieb:
Besuch der Familie in SH, Ja.

Pauschal lässt sich das auch nicht sagen.
Mittlerweile ist es wieder erlaubt - aber als die Regeln so streng waren durfte ich meine Eltern in SH nicht besuchen von Bayern aus.
 
OK, danke für die Aufklärung.
Bei uns wohnt die Mutter meiner Lebensgefährtin im 'Speckgürtel' der Stadt und da ging es tatsächlich.
Hat aber wohl auch mit dem Thema Versorgung von Angehörigen zu tun (einmal die Woche hin, Einkäufe)
 
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