Corto schrieb:sieht der Mensch vom Ordnungsamt aber irgendwie anders :/
laut artikeln von einem radiosender gilt bei Hochzeiten, die ja auch private feiern sind:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/veranstaltungen-lockerungen-mai-100.html
draußen feiern
Abstandsregeln einhalten
100 leute maximal
kontaktdaten erfassen
das wäre dann ja eigentlich auch auf die gartenparty anwendbar ? Ich kann aber meinen Kumpel & Freundin schon verstehen das sie keinen Bock auf blaulicht und bußgeld haben wenn das so schwammig ist.
Was Ordnungsamt und Radiosender sehen kann dir egal sein. Maßgeblich ist die Verordnung und Rechtsprechung.
Hast du den Artikel überhaupt gelesen??
Das Radio schreibt ja selbst:
Auch im privaten Bereich Abstandsregeln einhalten
Für private Feiern in den eigenen Räumlichkeiten, also im Haus, in der Wohnung oder im Garten, macht das Land keine Vorgaben. Allerdings sollte auch dort, so der dringende Appell der Landesregierung, der Mindestabstand eingehalten werden.