Zweitwohnsitz bei der Freundin = gleicher Haushalt?

h00bi

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

gelten meine Freundin und ich offiziell als "aus dem gleichen Haushalt", wenn ich ihre Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet habe?
Wir haben keine eingetragene Partnerschaft oder derartiges, normale Beziehung.
Ansich haben wir noch getrennte Wohnungen, aber eben auf Ihre Adresse bereits einen Zweitwohnsitz angemeldet, weil wir die meiste Zeit dort verbringen.
 
Ähnlichkeiten zu einer festen Bindung können schon außreichend sein.
Ergänzung ()

h00bi schrieb:
weil wir die meiste Zeit dort verbringen.

Das zeigts noch deutlicher dasses doch eher eine feste Bindung ist.

Andere würden da schon (ich sachs jetzt nicht)..voneinereh.... Gemeinschaft
werden wollen.

Nach letzten Infos kann man so ca. 6 Wochen leben, dann wirds offiziell
ernster.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist ein Apfel ein Auto? Das sind offensichtlich zwei verschiedene Dinge. Gleicher Haushalt und Zweitwohnsitz. Das eine ist Melderecht und das andere nehme ich an Hartz4?
 
Eher Betragsservice-Problem, meistens regiert der Mammon.
 
emeraldmine schrieb:
Eher Betragsservice-Problem
Nö, ergibt auch keinen Sinn. Ich muss trotzdem weiterhin für meinen Erstwohnsitz bezahlen und sie für ihren.
Mir entfällt nur die doppelte Zahlung, weil sie für meinen Zweitwohnsitz bezahlt. Is quasi ein Nullsummenspiel.


Idon hat da schon den richtigen Riecher.
Wohnst du offiziell im gleichen Haushalt darfste halt aktuell viel viel viel mehr. Und bei den teilweise recht saftigen Strafen will ichs nicht drauf ankommen lassen, daher die Frage.
 
Es geht wohl vielmehr darum, ob Du mittlerweile Deinen Zweitwohnsitz wieder nutzen darfst oder ob Du weiterhin an Deinem Erstwohnsitz gebunden bist. Frag daher bei der Kommune nach, wo sich die Meldung Deiner Zweitwohnung befindet.

Ich hoffe zumindest, dass Ihr Beide aus dem gleichen Bundesland kommt.

Deine Freundin an Ihrem Hauptwohnsitz, als Deinem Zweitwohnsitz, dürfte überhaupt keine Rolle spielen.

Also einfach mal bei dem Amt, wo für Dich die Zweitwohnung gemeldet ist, nachfragen..
 
Ich sehe das in Sachen Corona auch eher so, dass es da ja Verbote gibt (bzw. gab), den Zweitwohnsitz überhaupt zu nutzen (Schleswig Holstein).
An der Stelle habt Ihr dann ein Problem.

Ansonsten, natürlich geltet Ihr als ein Haushalt, wenn Du da (auch) gemeldet bist.
Wie würden die ganzen WGs das sonst halten können?
 
Zu Anfang wurde doch auch überall gesagt das Besuche beim Partner erlaubt sind, sofern es eine feste Partnerschaft ist.

handfest nachgelesen hab ich das nie, aber ich halte es so.
 
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Reaktionen: spfccmtftat
nobodo schrieb:
Ich hoffe zumindest, dass Ihr Beide aus dem gleichen Bundesland kommt.
Gleiches Bundesland (BW), 20km auseinander.
Corto schrieb:
das Besuche beim Partner erlaubt sind, sofern es eine feste Partnerschaft ist.
Um Besuche beim Partner gehts nicht.
Es geht darum wenn noch eine dritte Person aus einem anderen Haushalt dazu kommt.
Sind das insgesamt nur 2 Haushalte (Unserer+Gast) is alles okay. Wären es 3 Haushalte (Meiner, Ihrer, Gast) dann ist das aktuell nicht erlaubt.
hamju63 schrieb:
Wie würden die ganzen WGs das sonst halten können?
Grundsätzlich interessanter Denkansatz. Danke
 
Wo hast du das her? 5 Leute dürfen egal welche Haushalte. Jetzt sogar 10.
 
äh @uincom
kannst du wenn du schon quellen forderst auch für deine Aussage eine angeben ?

Ich finde es maximal verwirrend und bei uns in RLP ist es komplett broken.
Samstag wollte ein Freund eine Party im Garten machen (unter 10 anwesende gleichzeitig), mit Abstand halt. Sein Vater rät ihm davon ab und er ist chef vom Ordnungsamt und sieht da Probleme weil er nicht sagen kann wie ein Gericht am Ende entscheiden würde.
Wohl weil man die Toilette - selbst wenn einzeln aufgesucht - jedesmal desinfizieren müsste und so
 
Corona Verordnung BW ist meine Quelle. ka was RLP für eine hat.
 
Das lese ich nicht. So eine kack Verordnung. Wie kann man das so umständlich formulieren.
Schau was für den öffentlichen Raum, privaten Raum drinnen und draussen jeweils gilt.
 
das ist ja gerade die krux, die Landesregierung will explizit nicht ins private reinregeln.

das heißt für mich - es gelten die gleichen Regeln wie im öffentlichen Raum.

also max 2 hausstände oder Personen unterschiedlicher Hausstände
wenn man sich zufällig über den Weg läuft darf man mit 2 meter Abstand quatschen.

jemanden einladen und im Garten mit Abstand grillen - Tja was ist dann ? Ihn bei mir auf die Toilette lassen ? was dann ?

alles dackelkotze
 
Wenn sie das Private nicht regeln, dann darfst alles machen. Nennt sich Rechtsstaat. Alles nicht verbotene ist erlaubt.
 
sieht der Mensch vom Ordnungsamt aber irgendwie anders :/

laut artikeln von einem radiosender gilt bei Hochzeiten, die ja auch private feiern sind:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/veranstaltungen-lockerungen-mai-100.html


draußen feiern
Abstandsregeln einhalten
100 leute maximal
kontaktdaten erfassen

das wäre dann ja eigentlich auch auf die gartenparty anwendbar ? Ich kann aber meinen Kumpel & Freundin schon verstehen das sie keinen Bock auf blaulicht und bußgeld haben wenn das so schwammig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
h00bi schrieb:
Gleiches Bundesland (BW), 20km auseinander.
h00bi schrieb:
Um Besuche beim Partner gehts nicht.
Es geht darum wenn noch eine dritte Person aus einem anderen Haushalt dazu kommt.
Sind das insgesamt nur 2 Haushalte (Unserer+Gast) is alles okay. Wären es 3 Haushalte (Meiner, Ihrer, Gast) dann ist das aktuell nicht erlaubt.
https://www.baden-wuerttemberg.de/d...ona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Hab die betreffenden Passagen mal hervorgehoben. Meine Kommentare sind kursiv
Regeln sind Länderabhängig. Das da unten gilt nur in Baden-Württemberg


§3:
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

2) Außerhalb des öffentlichen Raums - also bei dir oder deiner Freundin daheim - sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als zehn Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 verboten.

Dieses Verbot gilt nicht, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich (!!!!! ausschließlich)

  1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder,
  2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
  3. dem eigenen Haushalt angehören
sowie für deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen außerhalb der in den §§ 1 und 1a genannten Bereiche.
 
Klingt doch auch absolut sinnvoll und ist nachvollziehbar.
 
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