Jugendschutz in Videos (1)

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wie ich das so lese, klingt es so, als wäre cb dazu verpflichtet das alter wirklich zu kontrollieren? ist das so im deutschen gesetz verankert?
und handelt es sich dabei eigentlich um ein neues gesetz?
 
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Hallo,

na sicher, das ist bei uns alles sauber geregelt. :D Die Fakten kann man z.B. hier nachlesen.

Für öffentlich zugängliche erotische Webseiten braucht man sogar einen Jugendschutzbeauftragten. Aber es kommt zusätzlich auch auf den Inhalt an. Manches ist nur mit AVS erlaubt, manches ganz verboten. Dann sucht man sich eben einen Provider im Ausland.
 
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§ 5
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

(5) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 nur auf Kinder zu befürchten, erfüllt der Anbieter von Telemedien seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot getrennt von für Kinder bestimmten Angeboten verbreitet wird oder abrufbar ist.

(6) Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.

Hier der Wikipediaartikel mit den generellen Hintergründen zu dem Vertrag.
 
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Irgendwie verstehe ich auch die ganze Aufregung mancher User nicht so ganz:

- Was kann der Inhaber von einem Pornokino dafür, dass es Vorschriften gibt?
- Was kann der Tankstellenpächter dafür, dass die Spritpreise so hoch sind?
- Was kann der Wirt dafür, dass es Vorschriften zum Ausschank alkoholischer Getränke gibt?
- Was kann CB dafür, dass es den gesetzlich festgelegten Jugendschutz gibt?
 
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Kann mir aber jemand mal erklären wieso das nur für CB zählt?
Viele deutschsprachige Websites haben solch eine Sperre nicht und diese sind wohl auch an deutsche Gesetze gebunden(es sei denn die Server stehen im Ausland).
Wieso macht man nicht einfach ein Abfrage: Sind Sie 18+? Bzw. sperrt nur für unregistrierte Besucher und fordert bei der Registrierung eine Altersangabe.
Falls das nämlich so bleibt, fang' ich gar nicht mehr an, hier irgendwelche News zu Spielen/Filmen etc. anzuschauen.
 
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Darktrooper1991 schrieb:
Kann mir aber jemand mal erklären wieso das nur für CB zählt?

Das ist ja nicht so (siehe hier = "Wie sind dort die gesetzlichen Regelungen? Werden diese gar gebrochen?").
Und "deutschsprachige" Websites sind nicht gleich deutsche Seiten.

Darktrooper1991 schrieb:
Sind Sie 18+? Bzw. sperrt nur für unregistrierte Besucher und fordert bei der Registrierung eine Altersangabe.

Weil das für den Arsch wäre! "Ich bin 92 Jahre alt." Stimmt das? Und die Altersangabe bei der Registrierung kann auch gelogen sein.
 
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Kann mir aber jemand mal erklären wieso das nur für CB zählt?

Es zählt nicht nur für CB, es zählt für all jene Seiten, die in den Adressatenkreis des Staatsvertrages fallen. Wenn andere aus welchen Gründen auch immer den entsprechenden Bestimmungen nicht Folge leisten, dann ist das deren Sache.

§5 / Absatz (3)

Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

Meinst du, dass eine simple Abfrage des Alters den fett markierten Anforderungen des §5/3/1 entspricht?
 
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ja "wesentlich erschwert" ist aber ein dehnbarer begriff. einfach mal so zu sperren für alle(!) ist nicht erschwert, sondern eher "unmöglich machen"

fällt CB in den "adressatenkreis"?

macht halt einen IPcheck. dann können wenigstens alle "nicht-deutschen" schauen.
 
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6shop schrieb:
macht halt einen IPcheck. dann können wenigstens alle "nicht-deutschen" schauen.

Genau, denn es gibt ja keine Proxy-Server. :p
Man, Du bist Öööööööööschi. Bei Euch gibt es doch eh alles Uncut, wo ist das Problem? :daumen:
 
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das problem ist, dass auch wir ÖSIS auch ausgeschlossen werden von den videos! deswegen IPcheck.

ja klar gibts proxys, aber der zugang wäre schon mal erheblich erschwert ;)

und ja wir haben uncut games, weil wir nicht von der usk und vom staat entmündigt werden.
 
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6shop schrieb:
weil wir nicht von der usk und vom staat entmündigt werden.
Doch werden wir.. nur anders :(

@Moquai: Die Vorschriften sind ja schön und gut und deine Liste auch.
Dennoch kann ich ins Pornokino, bekomme beim Wirt (auch ohne Ausweis) mein Bier.... gegen die Tankstellenpreise kann man nichts machen, auch wenn da fast 60% Steuern oben sind zahlt man trotzdem mit oder ohne Ausweis gleich viel dafür.

Bei CB wird diese Sperre O H N E Kommunikation für alle eingeführt. Deutsche über 18, Österreicher, einfach alle sind betroffen ob sie nun düften oder nicht (Vergleich das jetzt nochmal mit deiner Liste nur geh davon aus das der betroffene 18 ist und ins Pornokino und zum Alkohol darf...)
CB bleibt in dem Fall die Ausnahme, schade eigentlich. Meinen Account werde ich deswegen natürlich nicht kündigen, meine News aber vermutlich von einer Seite holen wo ich die Videos auch ansehen kann wenn ich möchte.
 
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6shop schrieb:
und vom staat entmündigt werden.

Genau und deshalb habt ihr ab kommenden Sonntag auch die Vorratsdatenspeicherung. Gratuliere.

Mir scheint der österreichische Verstand ist mit der Maßnahme überfordert. Anstatt hier an dieser Stelle mal den rein persönlichen Nachteil zu vergessen und an die zu Schützenden zu denken wird wieder mal ein Palaver vom Zaun gebrochen, dass zu überhaupt nichts führt. Das Computerbase so eine Einführung nicht an die große Glocke hängt ist absolut nachvollziehbar. Was ihr zwei hier alleine vom Stapel lasst wäre in einem regulärem Newsbeitrag mit Faktor unendlich zu multiplizieren.
 
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ach komm, welche "zu schützenden"? sollten in dem fall nicht eher die erziehungsberechtigten schaun, was ihre kinder machen. ich denke schon.

schön, dass du solchen schwachsinn auch noch offen unterstützt und gut heißt. *applaus applaus
 
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Es ist nun einmal eine gesetzliche Bestimmung, die umzusetzen ist. Was soll man da noch hinsichtlich der Umsetzung diskutieren? Das Gesetz (bzw. der Staatsvertrag) ist ja kein unverbindlicher Hinweis, den man nach gutdünken beachten oder ignorieren kann.
 
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Nun, ich kann die Maßnahme durchaus akzeptieren. Bei dir scheint der Prozeß noch nicht angelaufen zu sein. Du wälzt dich hier wie ein Kleinkind auf dem Boden, dass seinen Willen nicht bekommt. Ändern wirst du es mit diesem oder jedem anderen Verhalten allerdings nicht können. Aber das kennt man ja von dir. Das ist dein typisches Verhaltensmuster.

Wenn schon einer der Gesellschafter von Computerbase schreibt, dass man sich rechtlich absichern will dann ist das erstmal eine Aussage die in Stein gemeißelt ist. Diese dient auch zum Schutze und Weiterbestand von computerbase.de. Wie in der Verlinkung zu erkennen ist wurde man vor einigen Jahren schon einmal vom Rechtsanwalt besucht und durfte wohl einge Euros abdrücken. Ich denke das will man sich hier prophylaktisch ersparen.
 
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Visceroid schrieb:
Bei CB wird diese Sperre O H N E Kommunikation für alle eingeführt.

Die Liste sollte nur etwas verdeutlichen:

- Kann man die Vorgaben durch Überprüfung einhalten? ---> Ja, man kann.
- Kann CB die Vorgaben durch Überprüfung einhalten? ---> Nein, nicht so ohne weiteres.

Daher sind eben auch Volljährige betroffen. Mich juckt das nicht.
 
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@Feuerferkel: Nicht desto trotz hätte man eine Info geben können (immerhin waren ja auch bei der iPad News die Kommentare vom Admin freizugeben). Vor allem aber hätte man die Zeit (nunmehr wie schon gesagt 15 Monate seit dem das Gesetz umzusetzen war) nutzen können um sich etwas für alle Erwachsenen und nicht Deutschen zu überlegen.
Hat man nicht getan und "überrascht" alle User damit. Jugendschutz ist wichtig aber diese Maßnahme scheint mir als müsste man in Zukunft alle Magazine von 6-23 Uhr aus den Regalen nehmen da ja auch dort Jugendgefährdende Inhalte enthalten sein werden.
Was kommt als nächstes? Die Zensur der Artikel direkt? Der Text wird nur mehr zwischen 23 und 6 Uhr lesbar sein, sonst ausgeschwärzt.

@moquai: Können und wollen sind 2 Dinge. Wollen hätte sicher Geld gekostet, ich weiß wie es bei uns in der Firma ist. Sobald etwas Geld kostet ist es hinfällig.
Leider juckt es mich, CB war bis jetzt meine einzige Newspage zu diesem Thema. Nun muss ich gezwungener Maßen entweder die Videos selbst suchen oder auf andere Newsseiten ohne diese Sperre ausweichen. Die Frage stellt sich dann natürlich warum man, außer dem Forum, überhaupt noch auf CB schauen soll? Schade drum :(
 
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@feuer
DU wirst es mit deinem verhalten erst recht nicht ändern können! schön, dann gehörst du halt zu den jenigen, die das ganz große klasse finden. im gegensatz zu dir, will ich eben nicht jeden scheiß gutfinden, der ganz klar ABSOLUT SINNFREI ist! (denn wie schon angemerkt wurde kann man diese videos ganz einfach auf anderen seiten schauen!)

und da CB-admins ja bis jetzt sich nicht geäußert haben, wie sie diese sperre eben nur auf diejenigen anwenden, die "geschützt" werden sollen, kann man schonmal prophylaktisch sagen, dass sie daran nicht interessiert sind.

ps: das video hat doch noch immer kein USK-rating. oder? also warum sollte man es sperren?
 
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Visceroid schrieb:
Nicht desto trotz hätte man eine Info geben können.

Ja, Ok, das hätte man machen können. Allerdings ist dies für mich kein Kriterium, über das ich bisher nachgedacht habe.
Und zwar deshalb, weil ich nicht immer alle Entscheidungen von CB hinterfragen muss.

Und die Zeitungen sind kein gutes Beispiel, da diese eh nicht öffentlich ausliegen dürfen.
 
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@ 6shop

Weil §5/2 sagt:

(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

Damit braucht es mE kein USK Rating dafür, um in den Regelungsbereich des §5 zu fallen.
 
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