Steuersystem USA

MichaelBer schrieb:
Aber da stelle ich mir eben die Frage, wie sinnvoll es ist, den Spitzensteuersatz so schnell schon zu erheben.
Das Ergebnis ist doch in ganz vielen Fällen, dass die Leute bewusst kleinere Brötchen backen, als sie eigentlich könnten, weil sie keine Lust haben, die Hälfte vom Mehrverdienst abgeben zu müssen.
Du scheinst mir doch etwas realitätsfern zu sein. Die Masse der wirklich und hart arbeitenden Bevölkerung wird nie in diese Region kommen.
 
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Erkekjetter schrieb:
Das hast du im anderen thread schon behauptet. Das gilt ab 2023 (und da auch nicht ewig). nicht ab 2020. 2021 und 2022 wurde anders als 2023 gerechnet. Nämlich mit einer milderungszone wo 2023 ein gleitzone ist. Deine schaubilder waren falsch, hättest du sie slebst nachgerechnet, wäre dir aufgefallen, dass dort, wo ein grenzsteuersatz von 47% angegeben war, dieser in den zahlen, die davor abgebildet waren, gar nicht zustande kamen….

Du hast die quelle mit gutem grund verschleiert, da bin ich mir sicher.

Ich hab doch Wikipedia als Quelle verlinkt. https://de.wikipedia.org/wiki/Solidaritätszuschlag

Aber ich habe noch eine bessere für dich: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/

Hier eine Tabelle für 2021
Die bestätigt genau dass was ich sage.

https://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuertabelle.php

Steuer.jpg

Du musst grundsätzlich erstmal verstehen, was ein Grenzsteuersatz und ein Differenzsteuersatz sind.
Dann verstehst du, dass deine Milderungszone, von der du die ganze Zeit laberst, keine Rolle spielt, wenn man ausrechnen will, wieviel Steuern man für den Mehrverdienst bezahlen muss.

Du siehst ja auch an den beiden Tabellen vom Gehaltsrechner weiter vorne, dass man 47% Differenzsteuern auf die 500,- € bezahlt, wenn man sein Bruttoeinkommen von 6.800,- € auf 7.300,- € erhöht.
Kannst du doch auch jederzeit selber nachrechnen.
 
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Stimmt du hast recht. Ich habe beim übertragen der zahlen fehler gemacht und entsprechend sind meine berechnungen falsch gewesen, die ich zum nachrechen gemacht habe.
 
Du hast jetzt gerade noch korrigiert.
Im Beitrag vorher geschrieben, dass du verstanden hast, was der Grenzsteuersatz und was der Differenzsteuersatz sind.

Das würde ich jetzt gerne überprüfen :D

Folgende Aufgabe habe ich für dich:

Ein lediger in Deutschland hat 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000,- €
Bezahlt dafür 4.700,00 € an Einkommenssteuer.

Jetzt erhöht der sein zu versteuerndes Einkommen auf 40.000,- €
Bezahlt dann 7.828,00 € Einkommenssteuer.

Wie hoch ist sein Grenzsteuersatz bei 30.000,- € und wie hoch ist sein Differenzsteuersatz für die 10.000,- € Steigerung?

Kannst du das beides ausrechnen?

Als Fleißaufgabe dann bitte auch noch den Durchschnittssteuersatz auf die kompletten 40.000,- €!

Wer das kann, der hat unseren Einkommenssteuertarif verstanden.
Vor allem der Differenzsteuersatz ist interessant. Den muss man nämlich verstehen.
Der wird in den Programmen meist nicht mit angezeigt.
Aber genau der ist der entscheidende, wenn es um Veränderungen geht.
Da will ich ja wissen, was es mir bringt, wenn ich etwas absetzen kann, oder wieviel Steuern von den Mehreinnahmen ich bezahlen muss.
 
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Faktencheck hier https://www.wko.at/steuern/steuersaetze-eu-laender

Es ist überhaupt keine Korrelation wie vom TE suggeriert wird zu erkennen.

Es gibt Tendenzen, dass stabilere produktive Volkswirtschaften eher eine höhere Steuerlast haben.

Man könnte eher sagen, dass Länder mit niedriger Steuerlast im Gegenzug weniger in die Volkswirtschaft investieren. Ob das so gut istm
 
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MichaelBer schrieb:
Vor allem der Differenzsteuersatz ist interessant. Den muss man nämlich verstehen.
Der wird in den Programmen meist nicht mit angezeigt.
Aber genau der ist der entscheidende, wenn es um Veränderungen geht.
Da will ich ja wissen, was es mir bringt, wenn ich etwas absetzen kann, oder wieviel Steuern von den Mehreinnahmen ich bezahlen muss.
Dann verdienst du einfach noch nicht genug. ;)
Du musst mind. so viel verdienen, dass du unter die Reichensteuer fällst. Du bezahlst dann eh den Höchstsatz und jedes Mehreinkommen wird gleich besteuert (um bei deinem Wort zu bleiben: Der Differenzsteuersatz ist dann =0).
 
MichaelBer schrieb:
Das ist nicht der Bruttolohn!
Bei der Mehrheit der Deutschen ist das der Bruttolohn.
Und völlig egal ob da noch andere Einnahmen dazu kommen, die Rechnung wird dadurch nicht anders.

Ergänzung ()

MichaelBer schrieb:
Ich könnte mich noch vergrößern und weitere Mitarbeiter einstellen.
Aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr dazu, weil ich in den 47% Steuerbereich mit meinem Mehrverdienst fallen würde.
Ich bezweifle mal dass es nur daran liegen würde.
Ob du nun 42% oder 47% Steuer zahlst ist doch völlig latte.
Es betrifft ja immer nur den Betrag über der Grenze.

Aber - es ist ja auch völlig legitim und vor allem auch gut so. Man muss nicht immer höher schneller weiter besser. Wenn alle Beteiligten davon gut leben können und schon solide Rücklagen da sind, warum Wachstum anstreben?

Davon ab wirst du als Geschäftsführer und Eigentümer(?) vermutlich sowieso jede erdenkliche Ausgabe auf die Firma schieben, wie das fast jeder Unternehmer macht.
Wie viele Fahrzeuge, die von deinem Haushalt genutzt werden, gehören denn einer Person aus dem Haushalt? Also Eigentum, nicht Besitz.
 
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@00Julius .
Nö. Ist nicht so.
Der ist dann 42 oder maximal 45% in DE.
Bedeutet zusätzliches EK wird so besteuert.

USA und sehr viele kapitalistische Systeme auch besteuern auf diese Weise Lohneinkomme höher als Kapitaleinkommen, was in DE max. 27,8 Prozent sind. Heisst: der Aktionär zahlt auf Millionen Dividenden nur 27,8. Der chefarzt usw. Auf extrem angenommene 500.000 Euro aber knapp 45 Prozent.

Klingt scheisse und ist es auch. Aber Länder wollen die vermögende halten. Drum besteuern sie die auch geringer.
 
h00bi schrieb:
Bei der Mehrheit der Deutschen ist das der Bruttolohn.
Und völlig egal ob da noch andere Einnahmen dazu kommen, die Rechnung wird dadurch nicht anders.

Nein! Falscher Gedanke!
Ich rede nicht von noch anderen Einnahmen.

Ich rede vom Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem zu versteuernden Einkommen.

Vom Bruttolohn geht nämlich ganz vieles noch weg.
z.b.
  • Werbungskosten
  • Altersentlastungsbetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Sonderausgaben
  • Vorsorgeaufwendungen
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Kinderfreibeträge

Erst dann kommt an zum versteuernden Einkommen und erst auf dieses wird der Steuersatz angewendet.
 
h00bi schrieb:
wirst du als Geschäftsführer und Eigentümer
Wird er nicht sein, denn dann würde er nicht in nem IT Forum so einen Unsinn breit ausdiskutieren wollen.
Wenn doch, klingt das eher nach parasitäre Ausbeutung der Angestellten.
 
Ich hab mich immer gerne ausbeuten lassen bei den Kraftwerken.
Da kam richtig was rüber, auch bei hohen Steuersätzen.
 
MichaelBer schrieb:
Vom Bruttolohn geht nämlich ganz vieles noch weg.
Nicht nur, sondern es kann auch etwas hinzukommen:

z.B. bei der 1% Versteuerung eines Firmenwagens.
Dieses Prozent wird nämlich dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen.
 
h00bi schrieb:
  • Sonderausgaben - nein
  • Vorsorgeaufwendungen - nein
Also so sieht das bei mir aus. Und ja, auch das erste Nein ist bei mir so richtig.
Aber ja, grundsätzlich hab ich dein Argument verstanden.
Bist du dir da wirklich sicher? Krankenversicherung und Rentenversicherung sind nämlich (beschränkt abziehbare) Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen. Und die dürfte wohl die absolute Mehrheit der Berufstätigen in DE haben.

(Quelle: ESt-Bescheid)
 
simpsonsfan schrieb:
Bist du dir da wirklich sicher?
Ja, die beträge wären selbst an den Bemessungsgrenzen nicht genug um die Freibeträge zu übersteigen.
Wenn ich die Lohndaten vom Elster ins Steuerprogramm abrufe, dann sind diese Beiträge schon drin... Und unten steht dann trotzdem fett und rot: Nachzahlung.

EDIT: Denkfehler....

Und solange ich in der Steuererklärung nicht lüge, komme ich da auch nicht raus.
Das ist aber sehr speziell und sicherlich nicht repräsentativ.
 
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Ich kann dir da nicht so recht folgen. Von welchen Bemessungsgrenzen und Freibeträgen sprichst du?
Meine Frage war, ob du (so wie nahezu jeder in Deutschland Einkommensteuerpflichtige) Sonderausgaben hast.

Bei einem "typischen" Arbeitnehmer, also jemandem mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bei einem Arbeitegeber und niedrigen Werbungskosten,, ohne Kinder, sieht das dann schematisch so aus:

Bruttoarbeitslohn
davon ab Werbungskostenpauschbetrag (für 2023 1230€)
= Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit = Gesamtbetrag der Einkünfte
davon ab Sonderausgaben (AN-Anteil Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer)
= Einkommen (davon ab kein Kinderfreibetrag weil im Beispiel keine Kinder) = zu versteuerndes Einkommen.


Das zvE ist die Grundlage für den Berechnung der Einkommensteuer nach Tarif.

Und das zvE ist damit eben meistens (vermutlich fast immer) niedriger als das Bruttoarbeitsentgelt. Auch wenn manche Dinge (wie im Thread bereits angesprochen noch dazu kommen können. Aber nicht in dem gewählten Beispiel.)
Natürlich ist es nicht unbedingt niedriger in den Fällen, wo andere Einkünfte hinzukommen.

Natürlich werden Beiträge zu gesetzl. Krankenversicherung und Rentenversicherung beim unterjährigen Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt. Das ändert dann aber nichts daran, dass das zvE niedriger als der Bruttolohn ist.
 
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h00bi schrieb:
Ja, die beträge wären selbst an den Bemessungsgrenzen nicht genug um die Freibeträge zu übersteigen.
Wenn ich die Lohndaten vom Elster ins Steuerprogramm abrufe, dann sind diese Beiträge schon drin... Und unten steht dann trotzdem fett und rot: Nachzahlung.

Wie simpsonfan schreibt.

Die Dinge, die sich aus dem Bruttolohn ergeben, wie z.B. der Arbeitnehmerpauschbetrag, Beiträge zur Sozialversicherung und z.B. Kinderfreibeträge werden einfach bei der Lohnabrechnung schon berücksichtigt.
Deshalb haben die keine Auswirkung mehr bei der Steuererklärung.
 
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