manniefresh
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 647
Hallo Leute,
ich bin vor ca. 1,5 Jahren in meine erste eigene Wohnung eingezogen. Beim Einzug habe ich nur einen Wohnungs, -haustür und Nebenraumschlüssel ausgehändigt bekommen. Ist auch so mit meinem Vermieter abgestimmt gewesen. Der Vermieter hat einen Zweitschlüssel für die Wohnung mit meinem Einverständnis einbehalten. Laut seiner Aussage ist das nachmachen dieses Schlüssels nur mit einer Schlüsselkarte erlaubt, das habe ich noch nicht geprüft.
Jetzt würde ich gerne den Zweitschlüssel auch ausgehändigt bekommen. Da ich ihm am Anfang aber die Einverständnis gegeben habe weiß ich nicht wie ich das einfordern kann. Rein gesetzlich ist er verpflichtet mir alle Schlüssel auszuhändigen, allerdings habe ich ihm ja erlaubt einen Schlüssel zu behalten. Als Quelle nehme ich mal diese Seite: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/vermieter-behaelt-schluessel/
Alternativ würde ich eben versuchen einen Zweitschlüssel für mich selbst anfertigen zu lassen, weiß aber nicht welche Rechtliche Konsequenzen das haben würde.
Oder ich tausche das Schloss selbst aus. Muss ich den Vermieter darüber informieren oder kann ich das ohne sein Einverständnis?
Danke für eure Antworten
mfg manniefresh
ich bin vor ca. 1,5 Jahren in meine erste eigene Wohnung eingezogen. Beim Einzug habe ich nur einen Wohnungs, -haustür und Nebenraumschlüssel ausgehändigt bekommen. Ist auch so mit meinem Vermieter abgestimmt gewesen. Der Vermieter hat einen Zweitschlüssel für die Wohnung mit meinem Einverständnis einbehalten. Laut seiner Aussage ist das nachmachen dieses Schlüssels nur mit einer Schlüsselkarte erlaubt, das habe ich noch nicht geprüft.
Jetzt würde ich gerne den Zweitschlüssel auch ausgehändigt bekommen. Da ich ihm am Anfang aber die Einverständnis gegeben habe weiß ich nicht wie ich das einfordern kann. Rein gesetzlich ist er verpflichtet mir alle Schlüssel auszuhändigen, allerdings habe ich ihm ja erlaubt einen Schlüssel zu behalten. Als Quelle nehme ich mal diese Seite: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/vermieter-behaelt-schluessel/
Alternativ würde ich eben versuchen einen Zweitschlüssel für mich selbst anfertigen zu lassen, weiß aber nicht welche Rechtliche Konsequenzen das haben würde.
Oder ich tausche das Schloss selbst aus. Muss ich den Vermieter darüber informieren oder kann ich das ohne sein Einverständnis?
Danke für eure Antworten
mfg manniefresh