Vermieter im Besitz des Zweitschlüssels

manniefresh

Lieutenant
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Hallo Leute,

ich bin vor ca. 1,5 Jahren in meine erste eigene Wohnung eingezogen. Beim Einzug habe ich nur einen Wohnungs, -haustür und Nebenraumschlüssel ausgehändigt bekommen. Ist auch so mit meinem Vermieter abgestimmt gewesen. Der Vermieter hat einen Zweitschlüssel für die Wohnung mit meinem Einverständnis einbehalten. Laut seiner Aussage ist das nachmachen dieses Schlüssels nur mit einer Schlüsselkarte erlaubt, das habe ich noch nicht geprüft.
Jetzt würde ich gerne den Zweitschlüssel auch ausgehändigt bekommen. Da ich ihm am Anfang aber die Einverständnis gegeben habe weiß ich nicht wie ich das einfordern kann. Rein gesetzlich ist er verpflichtet mir alle Schlüssel auszuhändigen, allerdings habe ich ihm ja erlaubt einen Schlüssel zu behalten. Als Quelle nehme ich mal diese Seite: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/vermieter-behaelt-schluessel/
Alternativ würde ich eben versuchen einen Zweitschlüssel für mich selbst anfertigen zu lassen, weiß aber nicht welche Rechtliche Konsequenzen das haben würde.
Oder ich tausche das Schloss selbst aus. Muss ich den Vermieter darüber informieren oder kann ich das ohne sein Einverständnis?

Danke für eure Antworten :)
mfg manniefresh
 
Schloss tauschen. Du weißt doch gar nicht wie viele Schlüssel wirklich existieren. Erste Maßnahme bei neuer Wohnung.

Altes Schloss aufbewahren und bei Auszug wieder einsetzen.
 
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Es fängt schon damit an, dass hier von Zweitschlüssel gesprochen wird. Ein neues Schloss hat in der Regel mindestens drei. Tausch das Ding aus.

Wichtig ist, dass alte wieder zurück zu tauschen, wenn du auszieht. Das kann sonst teuer werden (Schließanlage).
 
Alles klar, vielen Dank für die Antworten :)
Werd mich dann morgen aufmachen und ein neues Schloss kaufen.

@Ponderosa: Ich hab ihm mein Einverständnis gegeben, das ist das Problem.
 
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Vorher ausmessen. Abstand nach innen und außen ist wichtig.
 
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ob man das ohne einverständnis des vermieters überhaupt darf?
was ist, wenn das ein mehrfamilienhaus mit schliessanlage ist?
ich denke, so einfach kann man das nicht.
 
Klar kannst du das musst dann eben einen zweiten Schlüssel mit dir runtragen.

Die Frage die sich hier stellt ist was genau das Problem ist willst du einfach nur nen Zweitschlüssel oder das der Vermieter keinen mehr hat.?

Im ersten Fall ist es denkbar simpel frag deinen Vermieter nach einem Zweitschlüssel.
 
manniefresh schrieb:
@Ponderosa: Ich hab ihm mein Einverständnis gegeben, das ist das Problem.
Kannst natürlich auch einfach das Schloss austauschen. Kannst aber ihm auch einfach sagen, dass du es dir anders überlegt hast und gerne alle Schlüssel jetzt hättest.
 
chris12 schrieb:
ob man das ohne einverständnis des vermieters überhaupt darf?
was ist, wenn das ein mehrfamilienhaus mit schliessanlage ist?
Wo soll das Problem sein? Man hat dann eben zwei Schlüssel, statt einem. Wegen der Schließanlage die Anmerkung, das Schloss auf jeden Fall bei Auszug wieder zu wechseln.

Und nehmen wir mal an, der Vermieter bemerkt den Tausch irgendwann. Hat er dann versucht sich unberechtigt Zugang zur Wohnung zu verschaffen, oder wie soll man das verstehen? Unter Umständen könnte das recht unangenehm für den Vermieter werden, wenn er das "merkt". Denn dass ein Schlüssel nicht passt, merkt man in der Regel, wenn man einen falschen in das Schloss steckt...
 
bei einer wohnanlage mit einer schliessanlage hast ja schon probleme einen schlüssel nachmachen zu lassen.
hab ich selber erleb, als ich vor jahren einen verloren habe.
bei einem seriösen schlüsseldienst brauchst die einwilligung des vermieters und der hausverwaltung.
 
Einfach nicht soviel nachdenken und neues Schloss rein.
Hab Ich auch gemacht weil wir nur 2 Schlüssel bekommen hatten aber es 3 sein sollten angeblich.
 
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chris12 schrieb:
hab ich selber erleb, als ich vor jahren einen verloren habe.
Hatte ich ähnlich bei meiner ersten Mietwohnung...
da hatte der Schlüssel einen richtigen Riss in der Mitte, deshalb hatte der Schlüsseldienst dann noch ein Auge zugedrückt und den trotzdem kopiert.

Über den Vermieter gehen wäre auch kein Ding gewesen - echt netter Typ gewesen - aber da hatte ich damals nicht dran gedacht und das hätte auch länger gedauert.
 
Du darfst natürlich in jeder Wohnung die du mietest das Schloß austauschen.

Der Vermieter darf ohne vorherige Ankündigung 2 Wochen im vorraus, sowieso nicht die Wohnung besichtigen (Bei arbeitender Bevölkerung sinds zumindest 2 Wochen soweit ich weis).

Hatten wir auch schon beim vorherigen VErmieter, der dann einfach in die Wohnung geschgaut hat als wir weg waren. Haben sofort das Schloß getauscht.

Bei meiner Schwester kürzlich das gleiche Problem.

Darf man sich nicht gefallen lassen - Manche Privatvermieter denken sie dürfen alles...
 
chris12 schrieb:
wo nimmst die "natürlichweisheit" her?
hast du belegbare fakten?
https://deutschesmietrecht.de/mietv...zahl-austausch-verlust-notfallschluessel.html

Findet man in google inbnerhalb von Sekunden. Aber hier für dich vorgekaut.
Woher kommt deine "Das kann ja gar nicht sein" Einstellung? ;)

Ja, das ist zulässig! Der Mieter hat das alleinige Gebrauchsrecht und darf deshalb das Schloss zu seiner Wohnung, seinem Kellerraum oder seiner Garage auswechseln. Nur die Schlösser zu Türen, zu denen auch andere Mitmieter hinein müssen (z.B. Eingangstür eines Mehrfamilienhauses, Fahrradkeller oder Hoftür) darf er nicht austauschen. Selbstverständlich ist der Mieter bei Rückgabe der Wohnung verpflichtet, den ursprünglichen Zylinder wieder einzubauen und alle dazugehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.

So... musst nichtmal auf den Link klicken, wir wollen dich ja nicht überfordern.

Edit: Falls dir das nicht genug ist Frag mal beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt für Immobilienrecht, da bekommst die gleiche Antwort.
 
Ich weiß nicht ob sich Mietrecht/ u. Pflicht sich geändert hat, aber früher war das so:
Natürlich hast du ein Recht auf alle Schlüssel, du musst aber bei einer Vertrauensperson einen 2. Schlüssel deponieren und dem Vermieter Bescheid geben.
Da gibt es noch Regeln wie weit der Schlüssel weg sein darf ( München - Berlin wär ja blöd)
Kann zB erforderlich sein, wegen Wasserschaden oder Zähler ablesen, oder was weiß ich.
Trau dich ruhig zu sagen wie du es gerne hättest. Ist vielleicht ja auch nicht so unpraktisch, zB Eltern/ Verwandte in der Nähe wegen Ausschließen .....oder Schlüssel verloren.
 
Joker (AC) schrieb:
Natürlich hast du ein Recht auf alle Schlüssel, du musst aber bei einer Vertrauensperson einen 2. Schlüssel deponieren und dem Vermieter Bescheid geben.
Sry, aber völlig überholt...

Der Vermieter muss alle Wohnungsschlüssel übergeben. Die auch heute noch oft praktizierte Handhabung der Vermieter, einen Schlüssel zurückzuhalten, ist rechtswidrig. Mit Vermietung und Übergabe der Mietsache geht die Mietsache in den alleinigen Besitz des Mieters über. Behält der Vermieter einen Schlüssel zurück, werden die mietvertraglichen Pflichten verletzt.
Ergänzung ()

chris12 schrieb:
allerdings lassen sie da schliessanlagen aussen vor.
Steht in meinem Link, darfst natürlich nicht von der Haustür das Schloss tauschen. Wohnung ist deine Sache solange du bei Auszug wieder das alte Schloss einsetzt.
 
Alles gut Furchi, ich sagte ja frühere Regelung.
Ist ja nicht ganz blöd einen 2. Schlüssel zu deponieren.
 
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