Verbraucherschutz: Instagram muss beim Datenschutz nachbessern

Andreas Frischholz
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Verbraucherschutz: Instagram muss beim Datenschutz nachbessern
Bild: Instagram

Erfolg für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv): Die Facebook-Tochter Instagram hat per Unterlassungserklärung zugesichert, bei den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen nachzubessern. Zuvor hatten die Verbraucherschützer insgesamt 18 Klauseln beanstandet und eine Abmahnung verschickt.

Fragwürdige Klauseln beim Datenschutz

Problematisch war dabei insbesondere, dass die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nicht an das deutsche Recht angepasst waren. In Streitfällen sollte etwa ein Gericht in Kalifornien zuständig sein und zudem das kalifornische Verbraucherrecht gelten.

Außerdem hatte sich Instagram das Recht eingeräumt, den Zugang zum Dienst nach eigenem Ermessen zu sperren und zudem noch die eigene Haftung beschränkt. Zusätzlich sicherte sich das Portal „sehr weitgehende Nutzungsrechte“ an den Inhalten, die Nutzer eingestellt haben. Und bei der Werbung fehlte zudem noch der Hinweis, dass diese als solche gekennzeichnet werden muss.

Kritisiert wurden auch die Klauseln, die den Umgang mit den Nutzerdaten regeln. Instagram durfte demnach personenbezogene Daten an Werbepartner herausgeben, ohne dass die Nutzer zugestimmt haben – für die Verbraucherschützer ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht. Dasselbe gilt auch für die Einwilligung der Nutzer in die Verarbeitung personenbezogener Daten, die ebenfalls zu vage und damit unzulässig war.

Verstöße bis zum Jahresende abstellen

Seitens der Verbraucherschützer hat man für solche Verstöße nur wenig Verständnis. „Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten“, erklärt vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Für „diese Selbstverständlichkeit“ fehle bei manchen „global agierenden Unternehmen“ aber anscheinend das Bewusstsein.

Vor Gericht müssen die Verbraucherschützer in diesem Fall aber nicht ziehen, Instagram hat die Unterlassungserklärung Anfang September unterschrieben, so der vzbv. Die Nutzungsbedingungen muss das Portal bis zum 2. November überarbeiten, für die Datenschutzverstöße läuft eine Frist bis zum Jahresende.

Facebook hatte Instagram im Jahr 2012 übernommen. Das Portal für Bilder und Videos wurde seither sukzessive ausgebaut und gilt mittlerweile als direkter Konkurrent zu Snapchat.

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