Rechtsstreit: Crytek-Klage gegen Cloud Imperium zugelassen

Max Doll
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Rechtsstreit: Crytek-Klage gegen Cloud Imperium zugelassen
Bild: Cloud Imperium

Der Versuch von Cloud Imperium Games, die Crytek-Klage abweisen zu lassen, ist in weiten Teilen gescheitert. Das zuständige Gericht folgte der Argumentation der Macher von Star Citizen nur in zwei Punkten. Die Stichhaltigkeit der Vorwürfe muss nun vor Gericht geklärt werden.

Recht gegeben wurde Cloud Imperium in einem wesentlichen Punkt: Das Recht eines „exklusiven“ Einsatzes der CryEngine beinhalte keine Verpflichtung, die CryEngine zu nutzen und verhindere nicht den Einsatz anderer Software-Plattformen, heißt es in dem auf Docdroid veröffentlichten Urteil (PDF). Auch die Forderung nach Strafschadensersatz wird zurückgewiesen. Diesen sehe weder der anzuwendende Copyright Act noch das Gesetz im US-Bundesstaat Kalifornien, wo Crytek Klage eingereicht hat, vor.

RSI darf beklagt werden

Die Klage als Ganzes hat jedoch Bestand. Das Gericht folgt in seiner Begründung nicht der Argumentation von Cloud Imperium, dass die beklagte Partei, Roberts Space Industries, kein Lizenzabkommen unterzeichnet habe. Unterzeichnet worden seien jedoch die Vertragsbedingungen, was RSI zu einer betroffenen Partei mache.

Für Trademark-Symbole ist die Zeit wichtig

Zur Klärung vor Gericht zugelassen wird außerdem der Vorwurf, Trademark-Symbole seien entgegen der Vertragsbestimmungen nicht gezeigt worden. Die Entwickler von Star Citizen hatten hier argumentiert, dass die Darstellung nur dann nötig sei, wenn auch die CryEngine verwendet würde. Laut Begründung des Gerichts habe Cloud Imperium die Marker im September 2016 entfernt, den Wechsel auf Amazons Lumberyard-Engine aber erst im Dezember des Jahres angekündigt. Für das Gericht ist daher nicht ersichtlich, ob die Star-Citizen-Entwickler den Unterbau bereits vorher gewechselt haben.

Eine Lizenz für zwei Spiele

Auch der Vorwurf, die Engine nur für Star Citizen, nicht aber für Squadron 42 lizenziert zu haben, hat Bestand. Crytek argumentiert, dass die Einzelspieler-Auskopplung ein separates Spiel sei, Cloud Imperium Games sieht sie vor Gericht als Teil von Star Citizen beziehungsweise als ein Feature des Spiels. Dies wird aus zwei Gründen zurückgewiesen: In den Lizenzbestimmungen werde das Recht für ein Spiel eingeräumt, das keine Stand-Alone-Bestandteile enthalten dürfe.

Außerdem sei Squadron 42 seit dem Februar 2016 separat verkauft, der Wechsel auf die Lumberyard-Engine aber erst im Dezember angekündigt worden. Dem Gericht fehlen, heißt es in der Begründung, Beweise die Cryteks Anschuldigung widerlegen. Angefügt wird aber der Hinweis, dass es solche geben könne. Mit der gleichen Begründung wird der Vorwurf der Copyright-Verletzung, der sich aus der Nutzung der CryEngine in Squadron 42 ergibt, zur Verhandlung zugelassen.

Schadensersatz und Zusatzinformationen bleiben

Allgemeine Schadensersatzansprüche und einen Unterlassungsanspruch kann Crytek ebenfalls einfordern. Auch hier folgt das Urteil Cloud Imperium Games auf der aktuellen Argumentationsgrundlage nicht. Beibehalten wird darüber hinaus ein Passus der Klageschrift, in dem beschrieben wird, dass für Cloud Imperium Games ein ehemaliger Crytek-Mitarbeiter, für Crytek ein späterer Cloud-Imperium-Angestellter unterzeichnet habe. Die Darlegungen dieser Beziehungen sieht das Gericht nicht wie argumentiert als herabwürdigend an, sie hätten möglicherweise Bedeutung für die Verhandlung.

Ein Urteil über die Stichhaltigkeit der Vorwürfe ist damit aber nicht getroffen, das Gericht bezieht sich lediglich auf den Versuch, die Klage in Gänze oder in Teilen zurückweisen zu lassen. Die weitere Klärung bedarf einer weiteren Verhandlung.