CDU: Upload-Filter lassen sich nicht verhindern

Andreas Frischholz
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CDU: Upload-Filter lassen sich nicht verhindern
Bild: geralt | CC0 1.0

Kurz vor der finalen Abstimmung über die Urheberrechtsreform im EU-Parlament hatte die CDU noch eine Kompromissidee vorgelegt, die zumindest in Deutschland Upload-Filter verhindern soll. Nun rudern Parteivertreter aber bereits zurück: Upload-Filter würden sich wohl nicht verhindern lassen.

Bei dem Kompromiss sprach die CDU von Pauschallizenzen sowie Freigrenzen, die in Deutschland bei der Umsetzung der EU-Richtlinie per Gesetz vorgeschrieben werden sollten. „Bezahlen statt blocken“ lautete der Ansatz, durch den der Einsatz von Upload-Filtern nicht mehr nötig wäre. Netzaktivisten und Gegner der Reform wie Julia Reda bezeichneten den Vorstoß von Anfang an als Scheinkompromiss, der praktisch nicht realisierbar wäre.

Nun heißt es auch aus den Reihen der CDU, dass aufgrund von Artikel 17 (ehemals Artikel 13) wohl kein Weg an Upload-Filtern vorbei führe. „Wir können die Unternehmen dazu verpflichten, Zwangslizenzen zu zahlen“, sagt der CDU-Rechtspolitiker Heribert Hirte dem Spiegel. Dass die Unternehmen allerdings auf Upload-Filter verzichten dürfen, ließe sich nicht vorschreiben. Das wäre laut der EU-Richtlinie nicht möglich.

EU-Kommissar Oettinger fordert rasche Umsetzung der Reform

Ähnlich äußert sich der EU-Kommissar Günther Oettinger, einer der Wegbereiter für die Reform. „Nach heutigem Stand werden Upload-Filter nicht ganz zu vermeiden sein“, so Oettinger im Spiegel. Gegenüber Politico wurde er auch noch deutlicher. Es dürfe keinen „deutschen Sonderweg“ bei der Umsetzung der Reform geben. Die Vorgaben in der EU-Richtlinie wären klar, die Mitgliedsstaaten sollten sie rasch umsetzen.

Am Dienstag hatte das EU-Parlament die Urheberrechtsreform bestätigt. Auch die umstrittenen Artikel 15/11 (Leistungsschutzrecht) und 17/13 (Upload-Filter) erhielten eine Mehrheit. Noch fehlt zwar die letzte Zustimmung vom EU-Rat, in dem Vertreter der Mitgliedsstaaten sitzen. Angesichts des Votums im EU-Parlament gilt dieser Beschluss aber nur noch als Formsache. Sobald die EU-Richtlinie in Kraft ist, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Reform in nationales Recht zu übertragen.

Höchst umstritten bleibt das Vorhaben aber nach wie vor. Vor der Abstimmung am Dienstag im EU-Parlament liefen über Wochen Protestaktionen. Allein am letzten Samstag waren bundesweit rund 150.000 Menschen in zahlreichen Städten auf der Straße.

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