EU-Urheberrechtsreform: Kelber bekräftigt Ablehnung von Upload-Filtern

Michael Schäfer
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EU-Urheberrechtsreform: Kelber bekräftigt Ablehnung von Upload-Filtern
Bild: mohamed_hassan | CC0 1.0

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat Deutschlands oberster Datenschützer Ulrich Kelber erneut seine kritische Haltung gegenüber den in Artikel 13 der neuen EU-Urheberrechtsreform geforderten Upload-Filtern bekräftigt. Kritik kommt auch von der UNO.

So sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weiterhin die Gefahr, dass mit Upload-Filter das im Grundgesetz verankerte Recht auf die freie Meinungsäußerung beschnitten wird. Seiner Meinung nach seien diese, auch wenn die Befürworter der Reform es immer wieder so darstellen, noch lange nicht in der Lage, zwischen Urheberrechtsverletzungen und zugesicherten Formen der Meinungsäußerung wie Satire, Parodie, Kritik, Zitate oder ähnliches zu unterscheiden. Als Beispiel nannte er den Upload eines Videos einer Demonstration, bei der im Hintergrund Musik laufen würde: „Die Software erkennt die Hintergrundmusik und blockt den Upload. Dabei geht es im Video aber gar nicht um die Musik, sondern nur darum, die Demo zu zeigen, so Kelber gegenüber der Süddeutschen Zeitung. So sei die Qualität der Musik auf dem Video so schlecht, dass niemand auf den Kauf des Stückes verzichten würde, da er es sich ja auch mit dem Video anhören könnte. Für ihn würde das System diesen Unterschied jedoch nicht erkennen und das Video blocken.

In der Praxis kaum umsetzbar

Darüber hinaus sieht er die Kritik an der geplanten Reform als sehr fundiert an. Für Kelber haben Betreiber von Plattformen mit der Reform entweder nur die Möglichkeit, sich für alle Eventualitäten eine Lizenz zu besorgen, was der Datenschutzexperte in der Praxis als vermutlich unmöglich einordnet, oder es muss vorab gefiltert werden. Für ihn würden Maschinen aber „nicht in der Lage sein, zuverlässig zwischen legalen und rechtswidrigen Inhalten zu unterscheiden‟.

Weiterhin sieht Kelber die Gefahr, dass dominante Plattformen noch mächtiger werden, da nur wenige Unternehmen die Ressourcen besitzen, entsprechende Systeme entwickeln zu können, welche dann an andere Plattformen lizenziert werden. Diese könnten jedoch auch zur Überwachung der Nutzeraktivitäten herangezogen werden – datenschutztechnisch also eine heikle Angelegenheit.

Upload-Filter könnten bereits gegen EU-Recht verstoßen

Ein Beitrag auf Twitter von der EU-Abgeordneten Julie Reda (Piratenpartei) lässt den Schluss nahe liegen, dass Upload-Filter in ihrer jetzigen Form bereits gegen europäisches Recht verstoßen könnten. So soll laut Reda bereits in der Vergangenheit der Europäische Gerichtshof das generelle Durchsuchen aller User-Uploads („Generell Monitoring‟) als rechtswidrig eingestuft haben. Das Gericht begründete seine Auffassung damit, dass ein solch allgemeines Filtern die Meinungsfreiheit und Privatsphäre der Nutzer einschränken würde. Laut den Befürwortern in der EU-Kommission soll es sich bei den Filtern jedoch um „Specific Monitoring‟ handeln, weil gezielt nach Urheberrechtsverletzungen gefahndet wird. Diese Argumentation bezeichnet Reda als völligen Unsinn und merkt an, dass wenn eine Nadel im Heuhaufen gesucht werde, man dennoch den ganzen Haufen durchsuchen müsse. Dies würde jedoch gegen die aktuelle Gesetzeslage sprechen.

Die Äußerungen der EU-Abgeordneten würden zumindest erklären, warum die EU-Kommission bisher alles daran gesetzt hat, den Begriff „Upload-Filter‟ im Reformtext zu vermeiden und auch bisher in den Diskussionen immer wieder betonten, dass von solchen Filtern im Gesetzestext keine Rede ist.

Forscher positionieren sich

Auf der Website des Science Media Center Germany (SMC), welches Journalisten bei ihrer Arbeit rundum wissenschaftliche Themen unterstützen will, haben sich zahlreiche Urheberrechtsexperten zu Wort gemeldet und ihre Einschätzung zur geplanten Reform gegeben. Das Ergebnis fällt einhellig negativ aus.

Es wird auf absehbare Zeit keine Technik geben, die Fälle wie Zitate, Satire, Kritiken und Besprechungen, Nutzungen mit eigener Schöpfungshöhe, wissenschaftliche Nutzungsweisen und so weiter automatisiert korrekt bearbeiten kann.

Tobias Matzner, Professor für Medien, Algorithmen und Gesellschaft an der Universität Paderborn

Für Matzner sind dies Themen, welche auch Gerichte und Sachverständige immer wieder vor Herausforderungen stellen würden.

Ähnlich äußert sich Florian Gallwitz, Professor für Medieninformatik, Technische Hochschule Nürnberg, für welchen aktuelle Filtersysteme nach dem System des „Media Fingerprinting‟ arbeiten.

Anders als die Wortmeldungen mancher Politiker oder Verwertungsgesellschaften vermuten lassen, ist an keiner Stelle dieses Prozesses ‚künstliche Intelligenz‘ am Werk, die vielleicht sogar zulässige Parodien oder Zitate von unerlaubten Urheberrechtsverletzungen unterscheiden könnte. Die zuverlässige automatische Erkennung von Parodien oder Zitaten ist dagegen beim heutigen Stand der Technik vollkommen ausgeschlossen und wird dies auf absehbare Zeit auch bleiben.

Prof. Dr. Florian Gallwitz

Wie skurril die Vorgaben der EU-Kommission, dass der Upload von identischen Werken verhindert werden soll, sind, verdeutlichte Julia Reda an einem anderen Beispiel: So müsste ein Gedicht, welches in eine andere Sprache übersetzt und in einem Video gezeigt wird, trotzdem von den Filtern erkannt und geblockt werden.

UNO ist besorgt

Kritik an der Reform kam in den letzten Tagen auch von ungewohnter Stelle: So teilt der UN-Sonderbotschafter David Kaye die Meinung der Kritiker, dass Upload-Filter zu Einschränkung der Meinungsfreiheit führen könnten, „ein solch großer Druck für eine Vorfilterung ist eine weder notwendige noch angemessene Antwort auf Urheberrechtsverletzungen im Internet‟ so Kaye weiter. Die Kritik von Befürwortern der Reform ließ nicht lange auf sich warten: Lobby-Vertreter warfen Kaye mangelnde Neutralität vor, weil dieser in seinen Äußerungen zu einem Text über Artikel 13 auf die Web-Seite einer Grundrechtsorganisation verlinkt hatte. Eine ähnliche Kritik war als Axel Voss zur Untermauerung seiner Argumente in einem Newsletter auf die FAQ der GEMA verlinkte von gleichen Personen jedoch nicht zu vernehmen.