1 1/2 Jahre für den "Autobahnraser" - ist das gerecht?

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Ich Sage zum Unfallhergang, etc. jetzt mal nix, da ich noch mindestens 2 Jahre brauche um nen Fuehrerschein zu bekommen ;)..da kann ich nicht mitreden.

Der Kerl hat aber vor Gericht ja schon bestritten, er SEI GAR NICHT erst DA gewesen. Allein das gibt ihm schon einen an sich schlechten Start in die Verhandlung, weil er ab diesem Standpunkt gar nicht weiter Argumentieren kann.
Es ist ihm ja (jedenfalls ziemlich) Unmoeglich in der naechst hoeheren Instanz unmoeglich seine Glaubwuerdigkeit zu bewahren...wenn er da jetzt erzaehlt, er waere doch da gewesen...
Und wer weiss, was das fuer ne Richterin war...die soll ja angeblich nen WUTAUSBRUCH gekriegt haben...so eine sollte...egal...

Er ist eine Zeit vorher (vor der Unfallzeit) im Werk losgefahren, und haette einen 190Km/h(!!!) Schnitt hinlegen muessen, um ZUR UNFALLZEIT an der Stelle haette sein muessen. das ist regelrecht unmoeglich...bin schon oftgenug mit Paps auf der Autobahn 240 gefahren, um glaub ich jedenfalls, sagen zu koennen...dass ein 190er Schnitt eine Regelrechte Unmoeglichkeit ist...
Dennoch ist es tragisch, nur stell ICH MIR die Frage, was so eine (wohl ziemlich unbeholfene) Fahrerin auf der Ueberholspur zu suchen hat...

so denn ;)
 
Schlumpfinator schrieb:
bin schon oftgenug mit Paps auf der Autobahn 240 gefahren, um glaub ich jedenfalls, sagen zu koennen...dass ein 190er Schnitt eine Regelrechte Unmoeglichkeit ist...
Ist kein starker Verkehr und keine Geschwindigkeitsbegrenzung, ist das sehr wohl möglich, wenn man das entsprechende Auto dazu hat. Kann ich beurteilen, da ich, wenn mal eine größere Reise durch Deutschland ist und ich mit meinem Vater unterwegs bin, öfters mal mit so ner Karre fahren darf :) . Schnitt ist da so um die 180-190, natürlich ohne Baustellen. Ist ganz normale Reisegeschwindigkeit.

Ich habe keine richtige Meinung zu dem Urteil, bzw. ich kann mich nicht so recht entscheiden, ob das Urteil zu hart ist oder nicht.

Einerseits halte ich überhaupt nichts von solchen Pennern, die mit Lichthupe und Auffahren auf einen Meter, meinen sie sind die grössten und dürfen alles, andererseits frage ich mich, was so eine "anscheinend" labile Fahrerin auf der Autobahn verloren hat und dann auch noch dort überholt. Als Fahranfänger und auch noch mit Kind, würde ich die Autobahn konsequent meiden, da man dort ständig mit sowas rechnen muss.
Starkes Auffahren, rechts überholen etc. sind dort schließlich an der Tagesordnung.

Somit fällt es mir schwer ein Urteil zu bilden, zumal der noch keine Vorstrafe hat.
 
Aber bei mir wars ja auf den Umstand bezogen, dass der Kerl sagt, er sei ein paar minuten vor dem Unfall erst im werk losgefahren...ich gehe davon aus, dass die nicht einen direkten Zuweg zur Autobahn haben, diese Frei ist, und er mit 250 losbraten kann...

@ALCx
Ich glaub kaum, dass man in einer reise (zB) von nordDeutschland in die Schweiz einen 190er Schnitt schafft...einmal aus dem Grund, dass es nie wirklich frei ist...und auch aus dem Grund, dass irgendwo immer Baustellen sind, leider ;)
Und normale Reisegeschwindigkeit ist NIEMALS 180 im SChnitt , siehste ja an der verunglueckten...mit 100 auf der Linkenspur :rolleyes:
Also "wir" haben noch nie mehr als 165er geschafft...und mein Paps drueckt schon kraeftig auf die Tube...Und, JA, er ist so ein Lichthupen Draengler ;)

so denn ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab ja schon angedeutet, das es nicht überall möglich ist. Auf bestimmten Strecken ist es aber möglich. Na dann hau deinem Vater mal auf die Finger und verweise ihn darauf, wie schnell man in den Knast kommen kann.
 
Mein Vater ist Anwalt...er weiss was er da macht, und was dabei rauskommen kann. Er hat den Prozess soweit (nicht im gericht, natuerlich) verfolgt.
Ahnung hat er genug, um zu wissen, was ihm da passieren kann ;)
Und er ist da genauso intollerant wie ich :D (woher mag ICH das wohl haben :rolleyes:)

so denn ;)

Edit: Oha. artet schon wieder in gespamme aus. ich bitte das zu entschuldigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auweiha, so langsam habe ich das Gefühl, dass ich einigen Leuten ein wenig zu stark auf die Füße getreten habe. Sorry!
Vielleicht macht es die Sache etwas besser, wenn ich ergänze, dass ich es selbst schon mal mit einem sog. "Raser" zu tun hatte. Der ging allerdings noch einen Schritt weiter und fegte mich direkt von der mittleren Autobahnspur. Totalschaden, aber keiner Verletzt. Nun, der Typ hat mich sogar angefahren, aber da war die Schuldfrage trotz eindeutiger Spuren und Zeugen (ein Kumpel saß bei mir im Auto!) nicht eindeutig!
Es hat 4 Monate gedauert, bis ich mein Geld hatte - und das nur, weil der Idiot auch noch besoffen war. Ansonsten könnte der Prozeß heute noch laufen...
Nun vergleiche man dass mal mit dem diskutierten Fall auf sachlicher (!) Ebene!
Keine gescheiten Zeugen, keine Fahrzeugberührung/Spuren, keinen Eindeutigen Nachweis über die zeitlichen Verhältnisse und doch ein eindeutiges Urteil.
Wäre denn die Beweislage wasserdicht, wäre eine zweite Diskussion angebracht um festzustellen, inwiefern die Frau selbst Teil(!)schuld war, denn auch ein plötzliches Ausweichmanöver sollte man beherrschen, es hätte statt eines Dränglers im Rückspiegel ja auch eine plötzliches Hindernis o.ä. sein können, dass zum Ausweichen zwingt.
 
ALso ich kann nur sagen,dasses durchaus nen Schock sein kann wenn jemand von hinten mit mehr als ca.220 anrasst!

Mir schon öfters passiert!
 
@schlumpfinator

dein vater ist also anwalt...und nimmt es sich raus, permanent andere leute zu nötigen. dabei sollte er einmal von den bullen erwischt werden, dann gibts schonmal mind. nen ordnungsgeld und wenn er dabei auch noch einen abstand von <10m zum vorderwagen gehabt hat, ist er den lappen erstmal los.



das blöde an der ganzen sache ist, dass es einfach keinen gab, der direkt daneben gestanden hat, als "turbo-rolf" die frau mit ihrem kind von der bahn gedrängelt hat. so indizienprozesse sind immer hart an der grenze des rechtssystems, weil man die unschuld es angeklagten nicht 100% auschließen kann.
ich bin aber der meinung, dass er schuldig ist, auch wenn nicht zu 100%.
vielleicht sollte man mal über ein pflicht-fahrsicherheitstraining nach der bestandenen führerscheinprüfung nachdenken, in dem genausolche situationen geübt werden.
das strafmaß finde ich zu wenig, vorallem in anbetracht der tatsache, dass er die ganze zeit 0 mitleid mit der famlie des opfers gezeigt hat (auch wenn er wirlich nicht schuld sein sollte, hätte man doch wenigstens kondolieren können!).
 
Es gibt im täglichen Leben wohl öfter Situation, bei denen man sich Erschrecken kann. Das hat aber nichts mit Schock zu tun.


Wäre Turbo-Rolf als Geisterfahrer unterwegs gewesen und die Frau hätte um auszuweichen in die Bäume gesteuert, wäre das Urteil wohl gerechtfertigt.
So aber, nur wegen schnelles, dichtes Auffahren, muß man doch stark an den Fähigkeiten zur Fahrzeugbeherschung der Frau zweifeln.
Erschrocken? - beim nächsten Mal rammt sich beim Brötchenschneiden Einer das Messer innen Bauch weil er erschrak, nur weil der Postboote zweimal geklingelt hat - wo soll das hinführen?

Dabei fällt mir ein: Beim Sicherheitsträining hat mal ne Frau vorzeitig den Übungsplatz verlassen, weil sie Angst hatte, dass durch 2 - 3 Vollbremsungen ihre Reifen und das ganze Auto kaputt gehen. Alles Zureden half nichts - das wollte sie ihrem Auto nicht antun.

wop
 
Ich denke, da muss man differenzieren.
Dieser "Werksfahrer" sowie mein Vater wuerden sicherlich keinen bei 200Km/h von der linken Spur verscheuchen...anders ist dies, wenn nun Freie Fahrt ist (also unbeschraenkt) dann faehrt da einer mit 100 auf der Linken spur...also ich glaube, wenn man schnell irgendwo hin will, da wuerde ich auch ausrasten (wenn ich nicht schnell vorbeikomme)...und ich glaube das geht nicht nur mir so.
Ueberleg mal...was hat einer der 100Km/h faehrt auf der Linken Spur zu suchen?
(mal abgesehn von 100'er Begrenzten Strecken ;))

Das er kein Mitleid zeigt, wusste ich nicht...da haette er vielleicht frueher drueber nachdenken sollen. Es ist ein Reiner IndizienProzess; er sagt er sei NICHT MAL dagewesen; streitet es also komplett ab, auch nur in der naehe gewesen zu sein...was soweit schon mal (als verhandlungsbasis - falls ers doch war - schlecht ist).
Und die sache mit dem 190'er Schnitt hab ich oben schon erklaert.
Also ich glaube er hat sich mit der Aussage, er waere gar nicht da gewesen (im Indizien Prozess) schon den anfang kaputt gemacht, ist glaub ich nicht besonders schlau gewesen.
Es gab glaub ich 15 (?) Zeugen, das wusste er, und ER hat es komplett abgestritten. Ich weiss nicht, wie ich darauf reagiert haette...aber ich glaube bei 15 Zeugen, die gegen denjenigen Aussagen haett ich nicht komplett abgestritten.
Das auto wurde zweifelsfrei von den 15 Zeugen identifiziert...da haett ich glaub ich ne andere aussage gemacht als : "Ich war ja nicht mal da..."
Aber is seine Sache...ich steh dem ganzen neutral gegenueber, wobei die Richterin ja schon gut einen weg haben muss, da im Gericht einen sobeschriebenen" Wutausbruch" zu bekommen, das ist auch nicht normal...ich glaube das ist auch so eine 100-auf-der-ueberhol-spur-fahrerin ;)

so denn ;)

Edit :
Wäre Turbo-Rolf als Geisterfahrer unterwegs gewesen und die Frau hätte um auszuweichen in die Bäume gesteuert, wäre das Urteil wohl gerechtfertigt.
So aber, nur wegen schnelles, dichtes Auffahren, muß man doch stark an den Fähigkeiten zur Fahrzeugbeherschung der Frau zweifeln.
Erschrocken? - beim nächsten Mal rammt sich beim Brötchenschneiden Einer das Messer innen Bauch weil er erschrak, nur weil der Postboote zweimal geklingelt hat - wo soll das hinführen?
Danke, auf sone aussage hab ich nur gewartet! *TOP*

und auch noch 400ster Beitrag *einen-aus-geb.Bier-rum-reich* :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Signatur von b-runner schrieb:

Wenn man ner Ameise voller Schreck ausweicht und sich dabei vor nen Baum setzt, ist man selbst Schuld.
Wenn man einem Reh/Wildschwein/Außerirdischem, das/der auf der Straße steht, ausweicht und sich dabei vor nen Baum setzt, ist man selbst Schuld.
Wenn man einer von hinten kommenden, möglichen Gefahr ausweicht und sich vor nen Baum setzt, ist man selbst Schuld.

Ist die Gefahr mitschuldig?

Ein Reh/Wildschwein/Außerirdischer auf der Straße steht bestimmt nicht in der Absicht da, ein ankommendes Fahrzeug dazu zu bewegen, in einen Baum zu fahren.
War es die Absicht der von hinten heranrauschenden Gefahr (in diesem Fall Turbo-Rolf)? Ganz bestimmt nicht, also schon mal kein Vorsatz.
Aber hat er nicht bewusst in Kauf genommen, dass dergleichen passieren könnte? Menschen reagieren nunmal in Stresssituationen nicht immer rational, und es kann zu Überreaktionen kommen. Damit muss man rechnen.
Der Strassenverkehr in Deutschland funktioniert nur, wenn man mit den Fehlern anderer rechnet. Das lernt man in jeder Fahrschule (sollte man zumindest).
Diesem Prinzip hat Turbo-Rolf zuwider gehandelt. Er hat durch sein Verhalten bewusst einen Fehler provoziert. Nach meiner Rechtsauffassung ist das fahrlässig. Weil der Fehler tödlich endete, ist es fahrlässige Tötung.

Sofern er es denn wirklich war. Das steht ja nicht fest. Sollte es aber so sein, dann ist die Höhe des Urteils absolut gerechtfertigt.

Meine Meinung.

Edit:
was mich hier ein wenig schockiert, sind so Sprüche wie "...die Frau hätte Ihr Fahrzeug doch kontrollieren können..." u. ä. Wer solche Sprüche abgibt, soll erstmal selber bei 100 km/h ein Ausweichmanöver sauber hinkriegen. Viel Erfolg.
Und jetzt kommt mir nicht mit "hätte sie aber ein Fahrsicherheitstraining gemacht, wär das nicht passiert."
Blödsinn. So ein Training ist ein Sache, das sind kontrollierte Situationen. Ob man dann in einer richtigen Stresssituation genauso reagiert, ist etwas ganz anderes.

Gruß
Morgoth
 
Zuletzt bearbeitet:
:) Hm, da hast Du dich wohl ernsthaft mit meiner Sig. auseinandergesetzt. Auch wenn "I brake for ants" eigentlich nur ein Slogan eines Indie-Labels namens ant-zen ist, hast Du durchaus richtig interpretiert. Ich bremse natürlich nicht für Ameisen, sondern für wenigstens etwas größere Tiere, aber ich habe - passend zum Thema - auch schon mal in einer Schreckreaktion meinen Wagen einer Sandsteinwand näher vorgestellt, weil ich wegen eines Hundes, der über die Landstraße lief, eine etwas unkontrollierte Vollbremsung hingelegt habe.
Das war auch ein Ausweichmanöver bei 100 km/h, dass nicht besonders gelungen ist.
Aber: Ich habe weder Hund noch Herrchen verklagt und meine Schuld eingesehen! Denn man muß immer so fahren, dass man auf jede Situation reagieren kann. Ich wusste, das mit miener alten Schüssel damals fahrwerkstechnisch (d.h. mit nur drei Stoßdämpfen) kein großes Ausweichen bei höheren Geschwindigkeiten möglich war und habe das Risiko in kauf genommen. Bums und ich hatte einges an Wellblech, aber wie schon erwähnt: die Schuld dafür sehe ich bei mir und nicht bei Hund, Mauer oder Opel.
Und noch eins dazu: Was interessiert es mich, wie sich jemand im Rückspiegel gebärdet? Hm, es ärgert mich vielleicht, wenn ich hinter mir ein Hupkonzert sehen/hören muss und wg. zu wenig Abstand nicht mal mehr die Schweinwerfer sehe. Aber wer verreißt denn gleich so dermaßen die Lenkung, dass er sich von der Straße katapultiert?
Vielleicht hat der Wagen der Opfer ja "nur" einen Reifenplatzer gehabt; da ist kaum noch ein Auto in der Spur zu halten?
 
Das Beispiel mit dem Hund triffts leider nicht ganz genau: ein Hund kann sein Verhalten nicht kontrollieren. Ich will damit sagen, dass er nicht "absichtlich" über die Straße gelaufen ist. Genauso als wenn ein Kind hinter seinem Ball her auf die Straße rennt und ein Autofahrer vor Schreck ausweicht und einen Unfall verursacht. Da wird und darf dem Kind keine Schuld gegeben werden. Es ist sich seiner Verantwortung nicht bewusst, genau wie der Hund. (Soweit ich weiß existiert auch noch keine Leinenpflicht in Deutschland, dem Besitzer kann also auch nicht die Schuld zugesprochen werden.)
"Turbo-Rolf" hat aber ganz offensichtlich "absichtlich" gedrängelt. Da liegt doch der Hund ( ;) ) begraben. Er musste sich seiner Handlung bewusst sein. Und damit rechnen, dass der Fahrer vor ihm nicht rational reagiert.

b-runner schrieb:
Denn man muß immer so fahren, dass man auf jede Situation reagieren kann.

Dann müsste es auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbeschränkung geben.

Man muss der Situation angemessen fahren.
200km/h halte ich, selbst bei freier Autobahn, schon nicht mehr für angemessen. Windböe/Stein/Kantholz/Reifenplatzer, dann hat sich bei der Geschwindigkeit das Thema meist erledigt.

100km/h sind sehr angemessen.

Er hat den Fehler provoziert. Er hat in Kauf genommen, dass die Frau die Kontrolle verliert. Für mich ist das fahrlässig.

Gruß
Morgoth
 
ich find auch, das er fahrlässig gehandelt hat, nur ich hab so das gefühl, das wenn er hier in unserem schönen, einsamen vogelsberg einen traktor in den graben gedrängelt hätte (ein nicht ganz tolles beispiel, aber egal;)), sich kein mensch ernsthaft dafür intressiert hätte. da wären vielleicht 2 artikel in der zeitung erschienen und das wärs gewesen.
ich denke das urteil ist unter mediendruck gefallen, und das sollte nicht sein.
 
@Morgoth:Hm, ich denke, so langsam haben wir eine gemeinsame Ebene gefunden (wie der Pädagoge denn immer so schön sagt ;)).
Klar, ein Dreh- und Angelpunkt ist natürlich die Absicht/Kontrolle usw.
Womit du auch völlig recht hast, ist das Tempolimit. 100 muss es imho nicht sein, aber 130 würde reichen.
Dann sollte man allerdings auch die Fahrer dazu anhalten, diesen Rahmen auch zu nutzen, damit man nicht sogar bei 130 noch hinter einem Schleicher herzuckeln muss. Es gibt doch diese schönen oplakate an den Autobahnen. Wenn man das Raser-Problem per Tempolimit gelöst hätte, könnte man doch die freigewordenen Flächen für etwas motivierende Slogans nutzten.

Heiei, innerhalb von ein paar Stunden ins OT abgedriftet, aber dafür eine gute Diskussion; das ist doch was wert! Danke!

@Hellwalker: Genau das befürchte ich eben auch.
 
Das dies unter Mediendruck gefallen sein soll, kann ich nicht glauben.
Wir haben hier einen Richter, der seine Tochter wegen einem besoffenem Autofahrer verloren hat. Wenn irgendjemand wegen Trunkenheit am Steuer diesen Richter hat, der hat verloren. Das Geile ist auch noch, das man ihn nicht wegen Befangenheit ablehnen kann. Da braucht es bei Ihm keinen Mediendruck!

Sind wir (Autofahrer) doch einmal alle ehrlich zu uns selber. Dadurch, das wir max. mit Führerscheinentzug auf 1 Jahr bestraft werden können, denken wir doch alle "so long WENN sie uns erwischen". Wir scheißen doch förmlich drauf und hoffen, dass sie uns eben nicht erwischen!
Wer hält sich denn an die 60 Km/h an Kreuzungen oder Einfahrten? Wer ist denn noch nie besoffen bzw. angetrunken Auto gefahren insofern er Alkohol trinkt?
Wer hat noch nie im Überholverbot überholt wenn er die Strecke kennt? usw. und sofort? Wer noch nie bei dunkel Gelb (oder hell rot) die Ampel überquert?

Und jetzt will man so ein Arschloch das nicht Manns genug ist zu seiner Tat zu stehen auch noch verteidigen?
 
In welchem Verhätnis mit den Freisprüchen im Kaprun-Prozeß ist Turbo-Rolfs 1 1/2 Jahre Knast zusehen ?

Auf der einen Seite zwei Unfallbeteiligte, die sich beide falsch verhalten haben.
Auf der anderen Seite passive Opfer die einzig durch stümperhaftes Verhalten dutzender Entscheidungsträger und Behörden verursacht wurde.

Ein Heizkörper mit Kunststoffgehäuse direkt an einer Wand aus leicht entflammbarem Material, hinter der eine Hochruckhydraulikleitung mit sehr leicht entflammbarer Hydraulikflüssigkeit lauert.
Statt der Heizung, hätte auch die Hochruckhydraulikleitung kaputt gehen können (platzen) und somit Katastrophenauslöser sein können.
Dazu keine Feuerlöscher, keine Fluchtwege, einbruchsichers Sicherheitsglas, verriegelte Türen.

Turbo-Rolf hat Pech, wäre er ein Konzern wäre das Verfahren gegen Zahlung von 10.000 € Geldbuße eingestellt worden.

wop
 
Hier ein zusammenschnitt netter Beiträge aus einem anderen Forum:
:)

1. Es ist eine Hexenjagd, kein Prozess. Böser "Todesraser" ( "Gas-Gumahedin", "Anthrax-Achmed" ) bringt mutwillig arme Mutter mit Kind um.

2. Wäre es Malermeister Heinz und nicht eine medienwirksame Mutter mit Kind gewesen wäre kein so großen Aufschrei durch die Nation gegangen

3. Hätte die nette Dame in den Rückspiegel geschaut hätte sie sich nicht so erschrocken

4. Jedoch: Wäre der Depp nicht so hirnlos geheizt wäre auch nichts passiert

5. 2 Zeugen wollen mit über 200 unterwegs gewesen sein und von dem Daimler überholt worden sein. Ergo: Autobahn leer oder 3 total beknackte. Was macht die Dame dann mit ihrem Kind dabei ganz links? Der hat sie kaum auf den 50cm Acker bis zur Leitplanke überholt.

Ansonsten schließe ich mich xxxxx,xxxx und xxxx an. Das triffts genau auf den Kopf.

:Zitat:
Original von xxxxxxxx
Die Frau ist TOT---sie LEBT NICHT MEHR versteht das doch endlich. Und der Fahrer/Drängler der hinter ihr war trägt MINDESTENS eine Mitschuld

Antwort von xxxxx:
Mitschuld ja, aber nicht die komplette Schuld

Eine Frau fällt beim Fensterputzen von der Leiter, die Leiter ist schuld, und der Mann wandert in den Bau weil er Ihr morgen gesagt hat sie soll Fenster putzen.

Ein Mann fährt mit 200 auf der Autobahn, sein Handy klingelt, er greift danach kommt von der Strasse ab, der Anrufer ist schuld, wenn er nicht angerufen hätte würde der Mann noch leben.

Ein mann springt vom Hochhaus, der Architekt ist schuld, wenn er das Haus nicht so hoch gebaut hätte würde der Mann noch leben.

Eine Gasexplosion duch eine undichte Gasleitung, eine ganze Familie stirbt, der Gasversorger ist schuld, wenn er kein Gas geliefert hätte würden alle noch leben.

Ich verstehe diese Hexenjagdt nicht, der Tot eines Menschen ist immer tragisch, aber bevor man sich um die Angehörigen kümmert sucht man immer jemand, dem man die Schuld in die Schuhe schieben kann.

Mal ein harmloser Fall, man steht an der Ampel, und es brettert einem jemand hinten drauf, wer ist schuld??

Du natürlich, unagepasste Geschwindigkeit, währst Du gefahren, währe es nicht passiert.

Ich ziehe es jetzt mal bewußt ins Lächerliche damit alle drüber nachdenken!

Gruß,
xxxxxx

Meine eigene Meinung bleibt bis auf weiteres mal außen vor ...

@Graka:
Ich für meinen Teil habe mich noch nie besoffen oder angetrunken ans Steuer gesetzt und habe auch nicht vor das jemals zu tun.
Allerdings muß ich dir bei dem "an die eigene Nase fassen" zustimmen:
Jeder hat schonmal im Bezug auf Autofahren etwas in der "grauzone" verbockt. Nur das ihm ( oder in diesem Falle anderen ) im Gegensatz zu dem DC Testfahrer glücklicherweise nichts passiert ist.

EDIT:
Oh, hier noch was:

Hallo allerseits,

ich weiß nicht ob hier noch gepostet wird, aber ich muss auch mal meinen Gedanken Freigang gewähren. Da ich mich schon seit dem 1. Aufkommen dieser Geschichte als ziemlich objektiv (emotionslos) betrachte, möchte ich mal kurz die Fakten und Meinungen zusammentragen, die mir hier aufgefallen sind.

Fakten
1. Frau:
- Wie schnell fuhr sie? Unbekannt
- Wieso fuhr sie ganz links? Unbekannt
- Wie lange fährt sie schon links? Unbekannt
- Wann bemerkte sie den Mercedes? Unbekannt
2. Mann:
- Wie schnell fuhr er? Unbekannt
- Ab wann nötigte er (Lichthupe, auffahren, blinken) -> Unbekannt
- Wie aufdringlich nötigte er? Unbekannt
- Nötigte er überhaupt?
3. Zeugen:
- Wer hat den Unfall gesehen? Unbekannt/Keiner
- Was wurde gesehen? Ein schneller Mercedes auf der A5
- Wie lautet das Nummernschild? Unbekannt
- Wer war der Fahrer/Aussehen? Unbekannt

Meinungen
1. Auf der AB ist die Durchschnittsgeschwindigkeit und somit auch das Risiko eines Unfalls und der Folgen größer.
2. Man muss auf andere Verkehrsteilnehmer verstärkt Rücksicht nehmen.
3. Man muss sein Fahrverhalten dem herrschenden Verkehr anpassen.
4. Fahranfänger oder Seltenfahrer können in Extremsituationen nicht immer richtig handeln.

5. Der Fahrer fuhr extrem schnell und müßte aufgrund seiner Erfahrung in der Lage gewesen sein, einem Unfall entgegenzuwirken
6. Es kam nie wirklich zu einem Unfall zwischen den beiden Autos
 
Zuletzt bearbeitet:
b-runner schrieb:
Hier noch ein Spielegl-Artikel, der den Fall zusammenfaßt: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,286903,00.html
Ja, ja, "Turbo-Rolf" wird er genannt. Na und, selbst wenn der Typ an und für sich fährt wie ein Schwein und jedem direkt im Spiegel pappt, der keine 250km/h fährt, frage ich mich immer noch, wie kann man durch Drängeln jemanden töten. Das wäre ja überspitzt gesagt "berührungsloser Mord".
Und, ein Spitzname macht noch keinen Verbrecher, oder?

HI,
ich kann deine Argumentation verstehen aber: Auf der Autobahn zu drängeln ist absolut das LETZTE und schon an sich ein VERBRECHEN BZW NÖTIGUNG. Außerdem mach dir mal klar, dass die Autos Gegensätze wie David und Goliath waren. Der Hyundai war viel schwerer zu beherrschen als der Mercedes und die beiden Fahrer waren vom Können her vollkommen unterschiedlich.
Ich meine ich habe nichts gegen schnelles FAhren aber es muss BESONNEN geschehen, das heißt aus sicherem Abstand zu Verstehen geben, dass man überholen will und nicht gleich ausflippen, wenn jemand ein bisschen braucht um die Spurt frei zu machen.
Kritisch bei diesem Prozess, das steht außer Frage, war das der Täter auf Grund von Indizien und nicht von Beweisen verurteilt wurde.

Mr.Mod
 
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