Okay, Fritz Box gerade in der neuen Wohnung angeschlossen. Funktioniert wie erwartet natürlich nicht. Also wir haben quasi seit 3 Wochen kein Internet und Telefon, jedenfalls in der neuen Wohnung. Das wir Internet in der alten Wohnung noch haben und bis vor 1-2 Wochen auch dort noch telefonieren konnten, dürfte doch eigentlich nicht gegen eine Entschädigung sprechen oder?
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1&1 DSL Umzug verzögert sich
- Ersteller guy47
- Erstellt am
Aktueller Stand:
1und1 hat sich gestern, bezugnehmend auf meine Beschwerde, per E-Mail gemeldet.
Nun ratet mal: Mein Anliegen wird zur weiteren Bearbeitung der Fachabteilung übergeben. Da ist sie wieder, die wundersame Fachabteilung.
Kann ich eigentlich irgendwie festhalten, also das ich später einen Beweis habe, dass bei mir zurzeit weder Telefon noch Internet funktioniert?
1und1 hat sich gestern, bezugnehmend auf meine Beschwerde, per E-Mail gemeldet.
Nun ratet mal: Mein Anliegen wird zur weiteren Bearbeitung der Fachabteilung übergeben. Da ist sie wieder, die wundersame Fachabteilung.
Kann ich eigentlich irgendwie festhalten, also das ich später einen Beweis habe, dass bei mir zurzeit weder Telefon noch Internet funktioniert?
Das ist rein meine persönliche Meinung ,
die haben vermutlich nicht mal deine Beschwerde gelesen nur die Überschrift gefolgt
von Textbausteinen als Antwort ,
es hört sich für mich für abwimmeln an was wollen die da weiter bearbeiten ?
ich persönlich hätte mich nicht so lange hinhalten lassen max 4 Tage und nicht länger ,
per Gesetz nicht länger als 24 Stunden bei Umzug und Provider Wechsel .
Auskunft verlangen mit welcher Begründung man sich nicht an das TKG halten will ?
Das würde ich entweder per GV, oder per Fax oder Einschreiben Zustellen nicht per Email ,
auch evtl. Schadenersatz Ansprüche und schon mal einen Termin mit der Verbraucher Beratung vereinbaren .
die haben vermutlich nicht mal deine Beschwerde gelesen nur die Überschrift gefolgt
von Textbausteinen als Antwort ,
es hört sich für mich für abwimmeln an was wollen die da weiter bearbeiten ?
ich persönlich hätte mich nicht so lange hinhalten lassen max 4 Tage und nicht länger ,
per Gesetz nicht länger als 24 Stunden bei Umzug und Provider Wechsel .
Auskunft verlangen mit welcher Begründung man sich nicht an das TKG halten will ?
Das würde ich entweder per GV, oder per Fax oder Einschreiben Zustellen nicht per Email ,
auch evtl. Schadenersatz Ansprüche und schon mal einen Termin mit der Verbraucher Beratung vereinbaren .
Zuletzt bearbeitet:
Habe eben nochmal, bezugnehmend auf mein Schreiben mit der Fristsetzung, eine Antwort erhalten, wahrscheinlich von der Fachabteilung.
Darin steht u.a. folgendes:
[...]
Hiermit widerspreche Ich Ihrer zum ... gesetzten Frist. Bei Vertragsabschluss hat Ihnen 1&1 Ihren DSL-Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten am bisherigen Wohnort bereitgestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer außerordentlichen Kündigung – bedingt durch einen Wohnortwechsel – nicht zustimmen können und die monatliche Grundgebühr weiter berechnen.
[...]
Was heißt das jetzt?
Ich meine klar haben die am alten Wohnort mir das bereitgestellt, aber das bringt mir ja jetzt nichts mehr. Außerdem ist am neuen Wohnort weder der alte 16k DSL Tarif noch der neue 50k VDSL Tarif geschaltet worden.
Ich habe zwar Mal gelesen, dass Umzug kein außerordentlicher Kündigungsgrund ist, aber hier geht es ja um die Bereitstellung von Telefon und Internet und sie können beides nicht liefern.
Weiter unten werde ich eben wie immer vertröstet, dass es am fehlenden Port liegt und sie mit dem Netzlieferanten zurzeit den Vorgang klären...
Darin steht u.a. folgendes:
[...]
Hiermit widerspreche Ich Ihrer zum ... gesetzten Frist. Bei Vertragsabschluss hat Ihnen 1&1 Ihren DSL-Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten am bisherigen Wohnort bereitgestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer außerordentlichen Kündigung – bedingt durch einen Wohnortwechsel – nicht zustimmen können und die monatliche Grundgebühr weiter berechnen.
[...]
Was heißt das jetzt?
Ich meine klar haben die am alten Wohnort mir das bereitgestellt, aber das bringt mir ja jetzt nichts mehr. Außerdem ist am neuen Wohnort weder der alte 16k DSL Tarif noch der neue 50k VDSL Tarif geschaltet worden.
Ich habe zwar Mal gelesen, dass Umzug kein außerordentlicher Kündigungsgrund ist, aber hier geht es ja um die Bereitstellung von Telefon und Internet und sie können beides nicht liefern.
Weiter unten werde ich eben wie immer vertröstet, dass es am fehlenden Port liegt und sie mit dem Netzlieferanten zurzeit den Vorgang klären...
Ich denke du hast noch einen laufenden Vertrag der an der Neuen Adresse der nurguy47 schrieb:Habe eben nochmal, bezugnehmend auf mein Schreiben mit der Fristsetzung, eine Antwort erhalten, wahrscheinlich von der Fachabteilung.![]()
nicht erfüllt wird weil Telefon und Internet nicht geht habe ich das Richtig verstanden ?
Es bringt meiner Meinung nichts mit dehnen weiter zu kommunizieren rum zu diskutieren ,
du solltest einen Anwalt einschalten oder damit zur Verbraucherberatung guter Anwalt ist vielleicht besser wenn man Schadensersatz will und sagen der soll per Gericht Eine Einstweilige Verfügung erwirken das sofort Telefon und Internet mit dem im Vertrag stehen Speed eingehalten wird und zwar sofort und nicht irgendwann,
da du ja schon Briefe geschrieben hast muss der Anwalt das nicht noch mal tun und kann auch gleich richtig los legen ,
wenn hier einiges darauf zutrifft Sonderkündigungs- Recht bei Umzug
Zuletzt bearbeitet:
In der neuen Wohnung geht zurzeit gar nichts. Kein Telefon, kein Internet.
Und das verstehe ich auch nicht, man könnte doch wenigstens den 16k Vertrag, der ja theoretisch noch bis November läuft, hier freischalten. Für diesen benötigt man ja keinen VDSL Port, wenn ich richtig informiert bin
Und das verstehe ich auch nicht, man könnte doch wenigstens den 16k Vertrag, der ja theoretisch noch bis November läuft, hier freischalten. Für diesen benötigt man ja keinen VDSL Port, wenn ich richtig informiert bin
guy47 schrieb:In der neuen Wohnung geht zurzeit gar nichts. Kein Telefon, kein Internet.
Und das verstehe ich auch nicht, man könnte doch wenigstens den 16k Vertrag, der ja theoretisch noch bis November läuft, hier freischalten.
Dann lies mal Richtig steht im TKG,
bei Umzug und Provider Wechsel ,
dazu ist 1&1 so gar verpflichtet und das innerhalb von 24 Stunden seit dem Umzug ,
auf jedenfall würde ich auch eine Beschwerde wenn nicht schon an die Bundesnetzagentur
, das andere habe ich dir da schon geschrieben , es muss auch nichts Gerichtlich erstitten werden weil es eine Gesetzesgrundlage gibt und das soll dein Anwalt dann Vollstrecken ,
da länger Kunde sein ist deine Entscheidung gibt ja noch andere Provider ..
evtl. Anwaltskosten als Schaden 1&1 noch mal Extra in Rechnung stellen z.z. deiner Auslagen und das dem Anwalt auch sagen das du darauf bestehst ?
Zuletzt bearbeitet:
kann sein das er das 1&1 zu späht gemeldet hat,
Experten raten man sollte den Umzug also rechtzeitig vorher melden ,
bei Umzug gibt es sicherlich auch Fristen wenn das mit 24 Stunden nicht gelten sollte ?
klar bevor man zum Anwalt geht sollte man das erst mal klären.
Experten raten man sollte den Umzug also rechtzeitig vorher melden ,
bei Umzug gibt es sicherlich auch Fristen wenn das mit 24 Stunden nicht gelten sollte ?
klar bevor man zum Anwalt geht sollte man das erst mal klären.
Zuletzt bearbeitet:
Wie in meinem ersten Post geschrieben, wurde der Umzug 2 Monate vor dem Umzug beim Provider angemeldet
@heronimo was soll ich denn deiner Meinung nach machen? Kann ja nicht sein, dass ich seit einem Monat kein Telefon und Internet habe. Natürlich gelten auch beim Umzug Fristen die eingehalten werden müssen.
BNetzA wurde schon informiert
@heronimo was soll ich denn deiner Meinung nach machen? Kann ja nicht sein, dass ich seit einem Monat kein Telefon und Internet habe. Natürlich gelten auch beim Umzug Fristen die eingehalten werden müssen.
BNetzA wurde schon informiert
Zuletzt bearbeitet:
guy47 schrieb:Natürlich gelten auch beim Umzug Fristen die eingehalten werden müssen.
Wo stehen die? Wie lange sind die?
Mir wären keine bekannt.
Du kannst nur schriftlich eine angemessene Frist setzen (ich denke mal 14 Tage) bis zur Schaltung, ansonsten Auflösung des Vertragsverhältnisses zu sofort.
das steht nirgendwo habe über google nichts gefunden Bundesnetz fragen ist das ein zigste was man machen kann, denke auch das es Fristen gibt nur das wird öffentlich Geheimgehalten ,
steht auch nirgendwo das es keine Fristen gibt
Wenn man einen Neu Anschluss beantragt sagen die Provider meist immer 2 bis 4 Wochen maximal denke mal in der spanne wird das liegen wenn es Fristen geben sollte ?
steht auch nirgendwo das es keine Fristen gibt
Wenn man einen Neu Anschluss beantragt sagen die Provider meist immer 2 bis 4 Wochen maximal denke mal in der spanne wird das liegen wenn es Fristen geben sollte ?
Zuletzt bearbeitet:
heronimo schrieb:Du kannst nur schriftlich eine angemessene Frist setzen (ich denke mal 14 Tage) bis zur Schaltung, ansonsten Auflösung des Vertragsverhältnisses zu sofort.
Genau das habe ich gemacht. Die Frist endet nächste Woche
Wie gehste denn jetzt aktuell ins Internet Web. Daten Stick kostet bestimmt Extra Geld ?
wird noch fleißig abgebucht ? Geld von der Bank zurück buchen lassen weil keine Leistung erbracht wird , Fristen hin oder her Tatsache ist das der Vertrag nicht erfüllt wird man eine Kündigung Ablehnt.
(Alte 1&1 TV Werbung Vertrag kommt von Vertragen 2014/2015 den Clip habe ich noch irgendwo in einem Film der auf einer meiner Festplatten,
aktuell heute Bestellt morgen da )
, das Bestet Netz
Umzug rechtzeitig gemeldet nach 4 Wochen an der Neuen Adresse immer noch nicht da ...
ist das jetzt Kundentäuschung ?
Ich kann nur anraten in dem Fall zu erst telefonisch bei der Bundesnetz nachfragen dann Anhalt oder Verbraucherschutz wenn die im Unrecht sind .ggf vielleicht zu einem anderem Wechseln verstehe nicht warum die Bestandskunden so verarschen ist da vielleicht was vorgefallen von dem wir nix wissen ?
wird noch fleißig abgebucht ? Geld von der Bank zurück buchen lassen weil keine Leistung erbracht wird , Fristen hin oder her Tatsache ist das der Vertrag nicht erfüllt wird man eine Kündigung Ablehnt.
(Alte 1&1 TV Werbung Vertrag kommt von Vertragen 2014/2015 den Clip habe ich noch irgendwo in einem Film der auf einer meiner Festplatten,
aktuell heute Bestellt morgen da )
Umzug rechtzeitig gemeldet nach 4 Wochen an der Neuen Adresse immer noch nicht da ...
ist das jetzt Kundentäuschung ?
Ich kann nur anraten in dem Fall zu erst telefonisch bei der Bundesnetz nachfragen dann Anhalt oder Verbraucherschutz wenn die im Unrecht sind .ggf vielleicht zu einem anderem Wechseln verstehe nicht warum die Bestandskunden so verarschen ist da vielleicht was vorgefallen von dem wir nix wissen ?
Zuletzt bearbeitet:
Kenneth Coldy
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guy47 schrieb:Habe eben nochmal, bezugnehmend auf mein Schreiben mit der Fristsetzung, eine Antwort erhalten [...]
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer außerordentlichen Kündigung – bedingt durch einen Wohnortwechsel – nicht zustimmen
Du setzt denen eine Frist und die Antworten dass sie einer Kündigung nicht zustimmen können? Es entsteht bei mir der Eindruck das Du das was Du schreibst und/oder das was die Antworten extrem frei und phantasievoll interpretierst bevor Du es hier zum Besten gibst. So ist aber keine Hilfe möglich. Magst Du vielleicht mal wörtlich (natürlich ohne personenbezogene Daten) wiedergeben was in Deinem Schreiben zur Fristsetzung stand?
Ich habe hier nichts frei und phantasievoll interpretiert, den Text den du zitiert hast, stand genauso drin.
Das war mein Schreiben mit der Fristsetzung, das ist eine Vorlage der Verbraucherzentrale:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.07.2017 habe ich bei Ihnen einen DSL-Umzug für den 06.09.2017 beantragt, Sie haben es jedoch bis heute versäumt, uns einen Anschlusstermin zu nennen und den Auftrag durchzuführen.
Da ich nicht gewillt bin, noch längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen, fordere ich Sie hiermit auf, bis zum 09.10.2017 den Anschluss freizuschalten. Sollten sich die Bereitstellung meines Anschlusses weiter verzögern, behalte ich mir vor, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
@diemaus: ich habe doch bereits bundesnetz eingeschaltet, aber die brauchen eben auch Zeit, heute ist Feiertag. Habe die am Mittwoch letzte Woche kontaktiert. Und was meinst mit ob etwas vorgefallen ist, von dem ihr nichts wisst?
Ich bin seit 2007 Kunde und habe immer alles rechtzeitig bezahlt, bzw. wird ja vom Konto abgebucht.
Das war mein Schreiben mit der Fristsetzung, das ist eine Vorlage der Verbraucherzentrale:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.07.2017 habe ich bei Ihnen einen DSL-Umzug für den 06.09.2017 beantragt, Sie haben es jedoch bis heute versäumt, uns einen Anschlusstermin zu nennen und den Auftrag durchzuführen.
Da ich nicht gewillt bin, noch längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen, fordere ich Sie hiermit auf, bis zum 09.10.2017 den Anschluss freizuschalten. Sollten sich die Bereitstellung meines Anschlusses weiter verzögern, behalte ich mir vor, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
@diemaus: ich habe doch bereits bundesnetz eingeschaltet, aber die brauchen eben auch Zeit, heute ist Feiertag. Habe die am Mittwoch letzte Woche kontaktiert. Und was meinst mit ob etwas vorgefallen ist, von dem ihr nichts wisst?
Ich bin seit 2007 Kunde und habe immer alles rechtzeitig bezahlt, bzw. wird ja vom Konto abgebucht.
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte auch dich gefragt ob 1&1 für die nicht erbrachte Leistung Geld verlangt bzw.. Abbuchen lässt ,darauf hat 1&1 nämlich keinen Anspruch,
in Frag doch mal einen Anwalt gibt es ähnliche Fälle da mal lesen,
bin zwar kein Jurist ich denke wenn ein Vertrag längere Zeit nicht Erfüllt wird das man das
Recht der Fristlos Kündigung eh hat , das kanste aber eh nur vom Anwalt oder Verbraucherschutz erfahren wie das Rechtlich ist .
Hast vielleicht dein Schreiben falsch formuliert , Fordere sie Hiermit auf den bestehen Vertrag zu erfüllen und erlaube mir ihnen eine Frist bis zu xx setzten ,
sollte sie das nicht einhalten wollen ist der Vertrag hiermit beendet so ähnlich ..
Ja die Bundesnetzagentur hat sehr viel zu tun, es gibt sehr viele Kundenbeschwerden,
auch gegen andere Provider ,
die Grünen wollen pro Tag einen Schadenersatz von 100 € per Gesetz .
in Frag doch mal einen Anwalt gibt es ähnliche Fälle da mal lesen,
bin zwar kein Jurist ich denke wenn ein Vertrag längere Zeit nicht Erfüllt wird das man das
Recht der Fristlos Kündigung eh hat , das kanste aber eh nur vom Anwalt oder Verbraucherschutz erfahren wie das Rechtlich ist .
Hast vielleicht dein Schreiben falsch formuliert , Fordere sie Hiermit auf den bestehen Vertrag zu erfüllen und erlaube mir ihnen eine Frist bis zu xx setzten ,
sollte sie das nicht einhalten wollen ist der Vertrag hiermit beendet so ähnlich ..
Ja die Bundesnetzagentur hat sehr viel zu tun, es gibt sehr viele Kundenbeschwerden,
auch gegen andere Provider ,
die Grünen wollen pro Tag einen Schadenersatz von 100 € per Gesetz .
Zuletzt bearbeitet:
Ja klar buchen die ab. Die nächste Rechnung kommt wohl am 10.10.
Die begründen das damit, dass sie mir den alten Vertrag noch an der alten Adresse bereitstellen und der Vertrag ja eine Laufzeit bis November hat. Was ein Irrsinn, schließlich bin ich ja nicht mehr an der alten Adresse. Jetzt nicht falsch verstehen, mir ist klar das ich dem Vertrag nachkommen muss, aber warum schaltet man mir diesen nicht an der neuen Wohnung frei?
Online gehen kann ich zurzeit nur über den Handyvertrag oder in der Uni.
Die begründen das damit, dass sie mir den alten Vertrag noch an der alten Adresse bereitstellen und der Vertrag ja eine Laufzeit bis November hat. Was ein Irrsinn, schließlich bin ich ja nicht mehr an der alten Adresse. Jetzt nicht falsch verstehen, mir ist klar das ich dem Vertrag nachkommen muss, aber warum schaltet man mir diesen nicht an der neuen Wohnung frei?
Online gehen kann ich zurzeit nur über den Handyvertrag oder in der Uni.
Zuletzt bearbeitet:
An der Alten Adresse wohnst du ja nicht mehr und hast es Rechtzeitig Mitgeteilt
wenn du darüber eine Bestätigung hast die ist Gold wert und gut aufheben
die haben keinen Anspruch Geld zu verlangen , eigene Entscheidung was du da machst.
In deinem Fall wie schon gesagt,
schnelle Auskunft bei Bundesnetz (ob das zulässig ist was 1&1 macht,
einem über Wochen ohne Telefon und Internet Versorgung zu lassen,
Umzug ignorieren weiter Geld Abbuchen ),
Anwalt oder Verbraucherschutz damit,
vielleicht einen anderen Provider suchen,
wenn du darüber eine Bestätigung hast die ist Gold wert und gut aufheben
die haben keinen Anspruch Geld zu verlangen , eigene Entscheidung was du da machst.
In deinem Fall wie schon gesagt,
schnelle Auskunft bei Bundesnetz (ob das zulässig ist was 1&1 macht,
einem über Wochen ohne Telefon und Internet Versorgung zu lassen,
Umzug ignorieren weiter Geld Abbuchen ),
Anwalt oder Verbraucherschutz damit,
vielleicht einen anderen Provider suchen,
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