1&1 DSL Umzug verzögert sich

Paragraph 46 Absatz 8 des TKG:
(8) 1Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. 2Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. 3Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. 4In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Das wird ja bei mir nicht erfüllt. Ich kann mir das nur so erklären, dass ich den Umzug mit einem 50k Vertrag beauftragt habe. Der alte war ja 16k. Aber in dem Gesetz steht ja, dass der Anbieter verpflichtet ist, den alten Vertrag genauso wie er war an der neuen Adresse des Kunden, weiterzuführen.
 
Stimmt muss bis November zumindest den Alten Vertrag erfüllen
an der Neuen Adresse wird ja nicht Erfüllt ,
ich denke ohne Anwalt kommt man da nicht weiter ?
Trotzdem würde ich vorher noch mal fragen bei der Bundesnetz
bevor zum Anwalt.

In der AGB von 1&1 steht auch nichts konkretes wie lange das dauern darf
unter Punkt 3 , 3.1 Umzug – ohne Anbieterwechse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch hier nochmal:
http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Telefon-Internet-Anschluss-Hilfe,telefonanbieter113.html

Ein Auszug davon:
Sonderkündigungsrecht beim Umzug
Nach einem Umzug muss der Telefonanbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort erbringen. So steht es im Gesetz. In einigen Fällen kann er das aber nicht, zum Beispiel wenn am neuen Standort kein schnelles Internet verfügbar ist. Dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Der Anbieter darf beim Umzug weder die Preise erhöhen noch die Vertragslaufzeit verlängern. Zulässig ist aber, dass der Kunde die Kosten für den Umzug des Telefonanschlusses trägt. Der Preis darf aber nicht höher sein als bei einem Neuanschluss.
 
Ohne fachliche Hilfe wirst du da nicht rauskommen, denke ich.
 
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