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(1) Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn oder per E-Mail an: support@sms-heute.com.
Da steht doch alles. Zum einen was Herrmann geschrieben hat, dann noch dies hier:
§ 3 Vertragsleistungen
(1) Durch den Vertrag verpflichtet sich der Dienstleister, dem Kunden monatlich Zugang zum Memberbereich zu gewähren, sobald die Zahlung erfolgte
(2) Ist der Vertrag gemäß Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustandegekommen, hat der Kunde das Recht, die Dienstleistung von Andreas und Manuel Schmidtlein GbR zunächst 14 Tage lang im Wege einer Testmitgliedschaft zu erproben. Während dieser Testmitgliedschaft kann der Kunde bis zu 100 SMS kostenlos über die Internetseite unter der Domain www.sms-heute.com versenden. Die Testmitgliedschaft ist innerhalb dieser 14 Tage jederzeit kündbar. Sofern der Kunde die Testmitgliedschaft nicht innerhalb der 14 Tage kündigt, verlängert sich der Vertrag in eine Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der SMS- Versand wird dann kostenpflichtig im Sinne von § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jetzt würde ich an deiner Stelle aber mal ganz schnell ein Brief/Fax/Einschreiben/Whatever aufsetzten und das dann ganz fix diesen Verein zukommen lassen....
Im übrigen sind Kinder zw. 7 und 18 Jahren sehr wohl geschäftsfähig, wenn auch nur bedingt.
Allerdings: Wenn das Kind einen Vertrag schließt, ohne dass die Eltern zuvor eingewilligt haben, ist das Geschäft schwebend unwirksam: Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab, § 108 BGB. Wenn also die Eltern nach dem Einkauf Ihres Sprösslings von dem Vertrag erfahren, haben sie auch dann die Möglichkeit, die Einwilligung zu verweigern und die Ware zurückzuschicken.
In Deutschland ist man erst mit 14 Jahren eingeschränkt geschäftsfähig, die genaue Definition lässt sich sicher finden, d.h. mit 13 ist sie geschäftsunfähig und der Vertrag hat keine rechtliche Gültigkeit.
Bei allen Verträgen mit Vertragsbindungen müssen darüber hinaus eingeschränkt Geschäfsfähige die Einwilligung der Erziehungsberechtigten nachweisen.
Wenn eine Firma also Verträge mit nichtgeschäftsfähigen eingeht, gehen alle daraus entstehenden Kosten an diese Firma, es sei denn die Eltern Deiner Cousine hätten Ihre Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt.
Das ganze geht zurück auf Urteile aus der Zeit, in der eine bekannte amerikanische Grossbank unter 18 Jährigen Kredite in 5stelliger Höhe gewährt hat.
Vllt. wäre es mal interessant zu wissen, wann sie den Vertrag abgeschlossen hat (Datum), welche Leistungen sie bisher in Anspruch genommen hat usw. usw.
laut § 106 und §107+108 BGB ist der vertrag bei nichtzustimmung der eltern unwirksam und sollte auch mit diesen § gegründet werden in einer schriftlichen Kündigung und gut! einfach nicht zahlen ist auch nicht, die kündigung muss sein.`
EDIT: die gesetze gibt es auf http://bundesrecht.juris.de/ dort schau dir die artikel an und schreibe ne kündigung auf der grundlage dieser § und gut ist, es schadet nicht selber die gesetzes stellen zu lesen!
Ja aber mein Problem ist jetzt wie ich vorgehen soll. Soll ich dieses Schreiben einfach missachten oder zu meinem Anwalt rennen? Den Anwalt wird dann teurer als 84 Euro sein.
Ist die Tochter nicht mit 12 bedingt geschäftsfähig...also darf sie im rechtlichen Sinne auch Einkaufen ohne Eltern.Oder haben die Eltern die Aufsichtspflicht und somit die Verantwortung für das,was die Tochter gemacht hat...?
Für einen Vertrag sollte man mind.18 sein oder ne elterliche Bestätigung haben...(sie ist zwar nicht 18 aber sie benützt den HeimPc von Ihren Eltern,also vll.auch eine Bestätigung von den Eltern)
Nur nicht zahlen würd ich nicht--damit hats sich nicht...der Vertrag muss widerrufen werden und bestätigt werden....
Wenn sie aber schon ne Weile drinne ist und die Rechnung gekommen ist,denk ich mal die Widerrufsfrist ist vorbei...
Und diese Geschichte wird nicht so leicht enden...Ich würde Jetzt meinen Anwalt anrufen und fragen...Und soweit ichs verstanden hab sind es 84€ + 24 x Monate irgendwas...
Liest hier denn gar keiner was die Leute schreiben?
ThrEEShot,
lies dir die Antworten durch, die dir bereits gegeben wurden und dann handle danach. Wenn du noch zehnmal nachfragst was du machen sollst, wirst du sicherlich irgendwann die Antwort bekommen, die du haben möchtest, das ändert aber nichts daran, daß du jetzt schon wissen müsstest was zu tun ist.
enis1980,
mich würde mal der Gesetzestext interessieren in dem steht, daß man für einen Vertrag 18 Jahre alt sein muss, oder die Genehmigung der Eltern mitführen muss. Frag doch mal nächsten Sonntag ein paar Kinder beim Brötchenholen wo denn die Genehmigung der Eltern ist.
Hier ein interessanter Link zur Geschäftsfähigkeit von Kindern.
Edit:
Hab gerade gesehen, dass es eine .at Adresse ist. Ich habe jetzt aber keine Ahnung in wie weit sich österreichisches und deutsches Recht in diesem Punkt unterscheiden.
Ich dachte das waren die Erstgebühren(anmelden,anschluss...) und der Vertrag geht ja noch 24 Monate....Wenns aber 12 x 7€ sein soll,was ist mit den anderen 12 Monaten also nomal 84€?