Dope4you
Commander
- Registriert
- März 2004
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Du kannst im Supermarkt einkaufen mit 12 Jahren....ABER wie oben erwähnt muß dies mit dem Taschengeldparagraphen in einklang sein. Wenn der 12 Jährige sich eine Tüte Pommes kauft ist das OK, aber wenn der 12 Jährige sich die neue XBox kauft klappt das nicht. Und hier macht sich nicht der Käufer/Eltern strafbar sondern der Verkäufer verkauft Ware an eine Person an die er nicht verkaufen darf. (Bei der XBOX nicht so schlimm, bei anderen Sachen kann das schon anders aussehen)
Ich würde bei dem Fall mit der 13 Jährigen erst mal die Firma anschreiben, freundlich darüber informieren wie die Sachlage ist und bitten das sie unverzüglich eine Bestättigung der Kündigung/Vertragsstornierung/Aufhebung (oder wie man es nennen will) zusenden. Erst wenn die nicht wollen renn ich zum Anwalt. Man dürfte wohl auch selbst in der Lage sein einen halbwegs normalen Brief da hin zu schreiben, oder? Warum immer gleich Anwalt?
Ich würde bei dem Fall mit der 13 Jährigen erst mal die Firma anschreiben, freundlich darüber informieren wie die Sachlage ist und bitten das sie unverzüglich eine Bestättigung der Kündigung/Vertragsstornierung/Aufhebung (oder wie man es nennen will) zusenden. Erst wenn die nicht wollen renn ich zum Anwalt. Man dürfte wohl auch selbst in der Lage sein einen halbwegs normalen Brief da hin zu schreiben, oder? Warum immer gleich Anwalt?