1und1 DSL 6000 nur 2 Mbit

Tupac-7

Lt. Junior Grade
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Und zwar hab ich bei meinem 1und1 Internet schon seit ca. 3 Wochen nur 2,1 Mbit/s
Downspeed.
Also der ladet nur mit maximal 216 KB/s.
Früher waren es 6,8 Mbit/s und er hat mit maximal 702 KB/s geladen.

Es war auch schonmal ne Zeit lang 3,8 Mbit/s und auch schon mal 5,5 Mbit/s.

Woran kann das liegen?

Kann es an 1und1 liegen? Oder am Router?
Würd ein Firmware-Update vielleicht was bringen?
Ich hab den FRITZ!Box Fon WLAN 7270 und die Firmware-Version 74.05.05
 

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Hast du die aktuelle FW drauf, Router mal Resettet mal ausgesteckt? Derzeit sieht es aber so aus als ob deine Leitung nicht mehr hergibt. Hast du schonmal 1u1 angerufen und mal ein Ticket eröffnet? Vllt haben se dich auf nen anderen Port geschoben wo nicht mehr drauf ist?
 
Wenn du wüsstest welchen ISP du vor kurzem hattest und jetzt könnte man auch sagen ob du jetzt den gleichen port hast oder nicht. Ich denke mal du warst vorher auf einem Vodafone, O2 oder anderen Port und jetzt au nem Telekom Port, zumindest sieht es so aus.
 
Das ist definitiv kein Telekom-Port!
 
Unabhängig davon, ob durch Deinen Wechsel auch der port geändert wurde: diese Schwankungen sind vertraglich auch legitimiert. Es gilt logischerweise die "bis zu"-Klausel, sodass du höchtens auf Kulanz hoffen kannst, dass man Dich finanziell auf irgendeine Weise entschädigt. Dass die FritzBox sich nun nicht mehr mit der ursprünglichen Geschwindigkeit synchronisiert, würde ich nicht auf ein Firmware-Problem zurückführen, denn sie hat es ja vormals mit der aktuellen Firmware getan. Vielmehr musst du befürchten, dass auch Du einfach Opfer folgender Systematik geworden bist. Immer mehr belegte DSL-ports im Verteiler, der eben abhängig von Anbindung, mit einer bestimmten fixen Bandbreite versorgt wird. Diese wird dann auf die belegte port-Anzahl umverteilt, sodass jeder port im Mittel eine theoritische maximale Bandbreite hat. Da es aber verschiedene Tarifmodelle gibt, greifen einige ports eben, wenn dämpfungstechnisch möglich, zb. 16, 6, 2, 1 Mbit ab und dann sind da ja auch noch die VDSL-ports, meist deutlich weniger als ADSL-ports, die min. 25 Mbit vom Kuchen abbekommen. Bedeutet nun auf jeden Fall, dass Du sehr wahrscheinlich port-seitig gedrosselt wirst, damit Deine Bandbreite an weitere neu geschaltete ports umverteilt werden kann. Vielleicht weißt du ja, ob Nachbarn und Freunde in der Umgebung seit kurzem DSL-Neukunden sind. Das wäre dann ein Indiz für meine Vermutung. Diese Problematik kenne ich auch nur bei Kunden der T-Com und deren Infrastruktur-Mietern und habe es am eigenen port erfahren. Bin dann zur Telefonica-Infrastruktur gewechselt und habe seitdem das 3 bis 4-fache der Bandbreite. Ich wünsche Dir, dass 1&1 da noch was reißen kann, aber mache Dir keine zu großen Hoffnungen. Vertraglich wird dieses Vorgehen legitimiert sein und abgesehen von der Kundenzufriedenheit wird der Laden bei bleibendem, konstantem Geldeingang über die Vertragslaufzeit kein großes Interesse daran haben, sich für Dein "Luxusproblem" zu interessieren. Um den Ansatz mit dem Router als Fehlerquelle zu verfolgen, probiere nur mal testweise einen anderen Router am Anschluss (wenn vorhanden).

greets
Sharki :D
 
Ich hab grade die neuste Firmware draufgemacht und jetzt hab ich wieder volle 6,8 Mbit/s Downspeed.
Der ladet wieder mit maximal 703 KB/s. :)
Also lag's doch an der Firmware.
 

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Na dann haben wir ja und ich falsch spekuliert. Hauptsache es klappt wieder. Viel Spaß beim Surfen :-)
 
Schön, zu hören, dass die Leitung wieder voll da ist!

@MrEisbaer:

Natürlich gibt es reihenweise Urteile zu dieser Problematik, jedoch sind diese nur für jene Nutzer relevant, die für ein Geschwindigkeits-Upgrade einen Aufpreis zahlen. Wenn der Provider in der niedrigsten Tarifpreisstufe eine max. 6000er-Leitung bietet und der Nutzer sich für diesen Tarif entscheidet, helfen diese Urteile nicht. Das liegt einfach daran, dass der Provider ja nicht einen höheren Tarif versprochen und berechnet hat, als er tatsächlich liefern kann. Wenn der Provider hingegen einen günstigeren Tarif mit 2000er-Leitung anböte, kämen diese Urteile zum Tragen.

In Tupacs konkretem Fall bei 1&1 ist der 6000er-Tarif der günstigste und die AGB sagen eindeutig aus, dass es "bis zu" 6016kBit sein können. Diese Aussage in den AGBs ist verbindlich und der Kunde muss sich dessen bewusst sein, dass er keine Garantie hat, im oberen Ende des Bandbreitenfensters versorgt zu werden. Ausnahmen gibt es allerdings auch: Anbieter wie Easybell prüfen auf Anfrage eines Interessenten die Bandbreite, die basierend auf technischen Gegebenheiten garantiert werden kann - bei Unterschreitung hat der Kunde das Recht auf fristlose Kündigung. Anbieter wie Vodafone offerieren auf dem Antragsformular eine ähnliche Klausel, die sinngemäß vereinbart, ob ein Kunde auch eine geringere Bandbreite in Kauf nehmen würde, wenn diese niedriger ist, als zunächst vereinbart war.

An meiner Aussage, dass Tupac also auf Kulanz hätte hoffen müssen, ergibt sich eben aus dem Sachverhalt, dass er im günstigsten Tarifmodell untergebracht ist und vermutlich auch schon zu Zeiten seines Vertragsabschlusses ein Vermerk zur Bandbreite zu finden war.

greetz
Sharki
 
@ Sharki

das steht aber das "bis zu ..." ungültig ist, das man beim 6k Tarif auch 6k bekommen muss und die ISP nicht einfach eine geringere Bandbreite schalten kann, egal was in den AGBs drin steht. Wenn er die Bandbreite nicht liefern kann muss er den Kunden informieren und fragen ob er auch mit einer geringeren Bandbreite einverstanden ist.

Genau das hat 1&1 auch bei einem Bekannten gemacht, er hat den 6k Tarif gebucht und die haben nicht einfach am Schalttag die 2k geschalten, sondern in informiert das laut Telekom keine 6k möglich sind und gefragt ob er mit einer geringeren Bandbreite einverstanden ist.
 
@Gleipnir,

Dass 1&1 sich bei Deinem Bekannten gemeldet hat, ist wünschenswert und eigentlich auch Standard. In den meisten Fällen wird bei Vertragsabschluss für eine Leitung der T-Com Infrastruktur zusätzlich zu der "bis zu"-Klausel auch darauf hingewiesen, dass erst nach Erteilung des Auftrags die tatsächlich lieferbare Bandbreite ermittelt werden kann. Das hängt damit zusammen, dass die konkrete Leitungsprüfung Kosten verursacht und sich erst bei Vertragsabschluss für T-Com und deren Leitungsmieter lohnt. So gilt bei selbigen Anbietern eine Bandbreite immer nur unter Vorbehalt und ist risikobehaftet, was dem Kunden somit in den AGB und bei Abschluss mitgeteilt wird. Der Kunde wurde demnach informiert und müsste demnach nicht zusätzlich gefragt werden, ob er einverstanden ist, denn er hat mit Abschluss theoretisch bereits zugestimmt alles bis 6000kBit zu akzeptieren. Wenn 1&1 dann nochmals anruft, ist das lediglich ein kluger Schachzug, um sich gegen etwaige Beschwerden von Kunden abzusichern, die das Szenario einer deutlich langsameren Leitung für unwahrscheinlich gehalten haben. Allerdings ist es wiederrum ziemlich kurzfristig, diese Information erst am Schalttag rauszurücken - das sollte spätestens nach oder mit der Auftragsbestätigung einhergehen. Und wie gesagt - die erwähnten Urteile sind keine Grundsatzurteile, sondern Einzelfallentscheidungen. Allerdings ist zu erwarten, dass die verbrauerfreundliche EU auf lange Sicht auch in dieser Frage derart regulierend eingreifen wird, dass dann tatsächlich so geliefert werden muss, dass nur eine gewisse Toleranzabweichung vom Maximalwert vorliegen darf.

Gruß
Sharki
 
Der Anruf von 1&1 kam Monate vor dem Schalttermin, am Schalttag hat nur die TKom angerufen das Leitung auf 1&1 umgeschalten wird und er die neue Hardware anschließen kann.

Lese dir doch mal das Urteil durch. Sie hatte einen Vertrag für 6k abgeschlossen und es wurde nach Prüfung festgestellt das nur 2k möglich sind und Aufgrund der AGBs eben nur 2k geschalten. DasGericht hat gesagt das das "bis zu ..." und die Klausel im Vertrag nicht gültig sind und da der ISP die 6k nicht liefern kann der Vertrag nicht zustande kam.
 
@Gleipnir

War das denn ein Grundsatzurteil? Ich sehe es ja genauso, dass die Provider sich mit den AGB viel rausnehmen - das bestätigen vereinzelte Urteile, wie Du sie nennst. Dass Vodafone in dem speziellen Fall inkorrekt handelt, steht außer Frage, da Vodafone ja eigenmächtig das gemachte Angebot nach unten korrigiert, nachdem die Unterschrift erfolgt ist und der Abschluss vermutlich wissentlich auf Basis der falschen Versprechungen durchgeführt wurde. Das Gros der Abschlüsse wird jedoch so erfolgen, dass der Kunde die Unsicherheit über die tatsächliche Bandbreite akzeptiert und das Beste hofft.

Zu der Aussage:
das steht aber das "bis zu ..." ungültig ist, das man beim 6k Tarif auch 6k bekommen muss...

Dem Urteil kann man nur entnehmen, dass die Kundin den bestellten 6000er-Tarif hätte bekommen müssen, da sie auch nur für diesen eine Unterschrift geleistet hat. Jedoch bedeutet dies nicht, dass die Kundin auch 6000 kBit bekommen muss. Das Gericht bewertet hier lediglich das eigenmächtige Vorgehen, aber nicht die tatsächlich gelieferte Bandbreite, da die "bis zu"-Klausel für den 6000er-Tarif nur zwischen 6114 kBit und 2049kBit greift. Der 2000er-Tarif bedeutet jedoch dann eine Abweichung von diesem Bandbreitenfenster, da dieser Tarif eine Bandbreite "bis zu" 2048 kBit vorsieht - das ist ein anderes Produkt, mit auch anderem Preis.
 
@ Sharki

Gibt es überhaupt noch einen offiziellen 2k Tarif? Die Einstiegstarife habe ja mittlerweile minimum 6k, selbst mein Call & Surf Basic (damals mit 2k Leitung) wird jetzt (IP basierend) mit 16k beworben.
 
Habe vorhin mal bei Vodafone geguckt und dort wird derzeit 1000er, dann 6000er usw angeboten - die meisten Provider arbeiten nur noch mit 6000er und 16000er, weil es wohl einfach übersichtlicher und möglicherweise weniger Verwaltungsaufwand ist.
 
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