60 EURO für einen Download von Acrobat Reader bei 99downloads?

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@ LAbbertasche....

Ich denke du hast genau richtig reagiert.
Denn du als MInderjähriger hast so gesehen noch ein Ass mehr im Ärmel, warum der Vertrag unrechtlich ist.
Ich hab nur eine Frage an dich:
Hast du einen Widerruf eingelegt? oder hast du einfach nicht auf die Mail reagiert?
Weil ich bin in der selben Situation, zwar nicht Minderjährig, bin aber auch auf die Masche reingefallen, unter Fakedaten.
Jetzt frag ich mich ob ich lieber Widerspruch einlege und denen somit meinen echten Namen anbiete, und so auch die Chance mich per Post zu kontaktieren oder lieber stillschweigen bewahre und darauf hoffe, dass sie mich nur noch ein par mal per Mail voll labern.
Zudem weiß ich, dass bei einer unrechtlichen Widerrufbelehrung auch noch eine Aufhebung des Vertrages noch 14 tagen möglich ist, sodass ich fast dazu tendiere lieber erstmal keinen Einspruch einzulegen und einfach zu chillen...

Was denkt ihr ? welcher Weg is klüger...
@ Labbertasche, vllt. kannst du deinen Verbraucherschützer einmal fragen, dass wäre sehr nett von dir.

Was mich noch interessieren würde:
Ist hier eig. jmd., der nich bezahlt hat, aber mittlerweile auch keine Mahnungen bzw. Mails mehr von der Firma bekommt.
Also einer der sagen kann: Nicht zu reagieren ist 100% der richtige weg...?!
 
kann ich das so abschicken?




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fechte ich den mit Ihnen abgeschlossen Vertrag vom 8.2.2009 an da ich bei Abgabe meiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (§119, Absatz I, BGB).

Konkret: die Angabe in ihren AGBs eine Gebühr von 60,00 € bei Anmeldung zu bezahlen habe ich vor meiner Anmeldung übersehen. Erst nach meiner Anmeldung als ich eine Email von Ihnen bekam meinen Account mit einem Link zu bestätigen, diesen auch anklickte und schließlich auf Ihrer Homepage war, die ehrlich gesagt etwas düster aussieht, habe ich durch Internetrecherechen bemerkt, dass eine Anmeldegebühr von 60,00 € fällig ist.

Anfechtungsgrund ist hiermit klar.

Die von mir angegebenen Daten weichen versehentlich von meinen richtigen ab und müssen von Ihnen korrigiert werden:
xxxxxxxxxxxxxx

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxx
 
lass den text einfach weg und antworte auf nichts...
 
Naja... habe es doch abgeschickt. Hab nun angefochten damit ist für mich das Rechtsgeschäft von anfang an nichtig.
Hatten neulich erst in der Schule eine Klausur in BWL über anfechtbare/voll gültige/nichtige
Rechtsgeschäfte geschrieben und habe ne 1 geschrieben ....

Ich will nicht angeben aber...


ist doch so wenn ich wüsste das ein DIVXWEBPLAYER 60€ kostet würde ich meine Willenserklärung doch erst gar nicht abgeben.

Die können nur gegen meine falsche Identität was sagen...
dachte mir dabei, dass das nur so eine Anti-Serverauslastung-nummer von denen ist naja fuxx off...


als ob ich für einen kostenlosen Player den ich auf 558398 Seiten downloaden könnte meine Identität angebe..*AM ARSCH* zudem ist das ja auch noch Wucher und damit Sittenwidrig


egal was die mir schreiben ignoriere ich jetzt
 
Zuletzt bearbeitet:
das kam heute
einfach ignorieren?
daten stimmen nicht sind fiktiv
_____________________________
Letzte Mahnung wegen Forderung aus Dienstleistungsvertrag
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Sehr geehrte/r tine Dume,

sie haben sich nachweislich am 15.01.2009 unter Angabe Ihrer IP-Adresse
und folgender persönlicher Daten bei unserem Projekt www.99downloads.de angemeldet:

Name, Vorname: Dume tine
Strasse, Hausnummer: Materniusstr 12
Plz, Stadt: 01269 Dresden
Email-Adresse: @web.de
Geburtsdatum: 27.11.1988

Leider konnten wir noch immer keinen Ausgleich unserer Forderung aus dem unten
benannten Dienstleistungsvertrag verzeichnen. Im Rahmen der Anmeldung bei www.99downloads.de
haben Sie unsere Geschäftsbedigungen bestätigt und sich zur sofortigen Zahlung
verpflichtet. Da Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben,
haben wir unten stehenden Betrag in Rechnung gestellt.

Nach Ablauf des 14.02.2009 werden wir unsere Forderung 000684
an unseren Rechtsanwalt zur gerichtlichen Titulierung der Forderung übergeben.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Mahnbetrag umgehend auszugleichen, um weitere
Kosten zu vermeiden. Die entstehenden Mehrkosten hätten Sie zusätzlich zu tragen.
 
Suppenkasper schrieb:
Oooookay.... anscheinend können die Leute, die hinter dieser ominösen Firma stecken keine Kalender lesen oder sie versuchen, mit leeren, meines Erachtens haltlosen, Drohungen ihre "Kunden" einzuschüchtern.

Bekam ich noch am 29. Januar eine Mail mit der Zahlungsaufforderung:
"Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 60,00 Euro bis zum
06.02.2009 auf unsere nachstehend
angegebene Bankverbindung. "

bekomme ich heute (am 5.2.) schon eine Mahnung
"Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB im Verzug.
Uns steht damit die sofortige Erhebung einer Leistungsklage oder alternativ die Beantragung eines Mahnbescheides und die damit einhergehende Eröffnung eines Mahnverfahrens durch unsere Rechtsanwälte zu. "

Ich wage noch immer zu bezweifeln, dass da jemals irendein Schreiben von einem Anwalt kommt (wobei, wie hieß die ominöse Anwältin noch, die reihenweise Schreiben versandt hatte? Vielleicht arbeitet die ja auch für die....)

Im übrigen wundere ich mich darüber, dass die Inhaber solcher Firmen Allerweltsnamen haben....Wieviele Tausende Stephanie Schneiders gibt es wohl?

hast du shcon was bekommen von enen immerhin sind ja jetzt schon 3 tage um^^
 
naja hab denen gesagt das ich anfechte und die meinen das das nicht geht weil ich durch den klick den Vertrag bestätigt habe....
und jetzt soll ich bezahlen???????
 
Das wird immer geschrieben dass der Vertrag nicht mehr rückgängig zu machen ist!
Ich würde nicht bezahlen, solange kein Mahnbescheid kommt!
 
Meine minderjährige Tochter ist ebenfalls auf 99downloads reingefallen! Sie hat eine Fakeadresse eingegeben, nur ihre Hotmailadresse war richtig. Tags darau kam die Zahlungsanforderung in die Inbox geflattert und gab uns ein paar Tage Zeit. sie drohte mit mehreren Paragraphen und sprach jetzt schon von irgendwelchen Mahnungen. Daraufhin habe ich ein bisschen im INternet recherchiert und bin unter anderem auf dieses Forum gestossen. Ich habe einen Musterbrief b ei einer Verbraucherztentrale runtergeladen und diesem Inkassobüro geschickt, dass schon wieder ein Mahnung wegen Datenbetrugs usw. gemailt hatte. Der Musterbrief besagt, dass meine minderjährige Tochter aufgrund ihres alters nicht geschäftsfähig sei, dass ich den Vertrag widerrufe und so weiter. Das Wochende hatte man dort offensichtlich frei und deshalb schickte ich die email nochmals. Wenn ich nichts geschickt hätte, hätte ich dann die vielen meiner Tochter unterstellten Serviceleistungen und Täuschungen nicht akzeptiert?
Prompt kamen 2 identische Antwortschreiben, in denen stand, dass ich mich zwecks zunutzestellung des Computers und Internet gegenüber meiner Tochter Hilfeleistung betrieben hätte und noch andere Drohungen und Unterstellungen, die schon erläutert wurden. Und dass ich den angeforderten Betrag zu zahlen hätte.
Was mir dabei ins AUge gesprungen ist, sind zwei Sachen. Erstens, sie haben viele Rechtschreibfehler gemacht, zum Beispiel Kentnis statt Kenntnis. Und zum zweiten wussten die plötzlich den Namen meiner Tochter! Ich habe mit ihrer Hotmailadresse zurückgeschrieben.
Natürlich habe ich sofort geguckt, ob beim eingeben ihres Namens bei Goggle unser adresse kommt, doch da kam nichts. Dennoch bin ich mir fast sicher, dass sie mit ihrem Namen unsere Adresse herausfinden werden.
Allerdings wohne ich nicht in Deutschland, da frage ich mich, ob sie die Kosten in Kauf nehmen, uns irgendwelche Rechnungen zu schicken.
Im E-mailverkehr und im Einschüchtern meiner Tochter sind sie ja stark.
Nun weiss ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Zahlen möchte ich eigentlich nicht, aber wenn sie unser adresse heruasfinden...?
Danke für Antworten
 
Zahle nicht und reagiere erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid bei euch eintrifft, vorher ist das nur Einschüchterung.
Sollte ein Mahnbescheid kommen lege sofort Widerspruch ein mit der Begründung dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist!
 
Danke vielmals, ich werde nicht zahlen und auf einen Mahnbescheid warten, hoffe allerdings, dass der nie kommen wird.
Hat man denn schon etwas von Mahnbescheiden ausserhalb von Deutschland gehört, die von 99downloads verschickt wurden?
 
Von 99downloads nicht, aber damals von Nachbarschaft24 glaube ich, da sind 2 Mahnungen mal vor Gericht gegangen - nur hatte das Gericht diesen Mahnbescheid nicht erteilt!
 
meine Antwort ... bezahle auf keinen Fall......


Sehr geehrte Damen und Herren,

kann sein, dass das Landgericht Hamburg so urteilte, aber das hat nicht viel mit meiner Anfechtung zu tun.
Da ich unverzüglich (ohne schuldhaftes zögern) nach meinem Irrtum angefochten habe (siehe §121, Absatz I, BGB), sehe ich mein Handeln als richtig.
Zudem habe ich Ihren Service noch nicht einmal benutzt.
Kostenlose Freeware im Internet für 60,00 € anzubieten ist zudem auch noch Wucher und somit nach §138 Bürgerliches Gesetz Buch sittenwidrig, da Preis und Leistung im extremen Missverhältnis zueinander steht.
Da wir in Deutschland leben und die Bürgerrechte durch Gesetzbücher wie BGB festgehalten werden, will ich ihnen deutlich machen das die Gesetze nicht gebrochen werden dürfen!

Laut §142 BGB ist das Rechtsgeschäft also der VERTRAG nach meiner Anfechtung , von Anfang an nichtig.

Ich bitte Sie Gesetzbücher in die Hand zu nehmen.
 
Weshalb vertrödelt ihr Eure Zeit mit Sinnlosen Diskussionen/Schriftverkehr mit diesen Inkassoprimaten?

Fakt ist, an Euer wohlverdientes Geld kommen Sie nur mit nem Vollstreckungsbescheid, diesem geht der Mahnbescheid voraus, bei einem Widerspruch (immer unbegründet!!) kommts zu ner mündlichen Verhandlung....

Ich persönlich schätze die Dauer bis zu einer Verhandlung auf mindestens ein jahr, nach dieser Zeit hat kein Provider der Welt mehr eure Einwahldaten gespeichert...

Sache aussitzen und gut ist, wenn es doch zu nem Mahnbescheid kommen sollte, diesem ohne angabe von Gründen Widersprechen!

a. Wirds wohl zu 99,9 % nicht zu nem gerichtlichen Mahnverfahren kommen
b. Sollte die Gegenseite so bescheuert sein es doch durchzuziehen, sieht die Beweislast vor Gericht eher Miserabel aus
 
ist mir relativ egal ob die mir ein Mahnbescheid geben oder nicht
Ich habe in Deutschland das Recht anzufechten bei Irrtum und hier war ich im Irrtum habe trotz AGBs die Anmeldegebühr von 60€ dort übersehen, bin schließlich ein Mensch und kann mal was übersehen......

aber egal juckt mich nicht mehr

60€ da mach ich lieber ne Party am WE als denen das Geld zu geben. :D
 
Auf solche mahn schreiben nicht reagieren!!!!!!!!
hoffe du hast nich deine echte adresse angegeben? wenn ja schön blöd^^
dann werden sie monate nerven und drohen -> alles belangenlos da sie selber wissen das sie vor gericht nich gewinnen können -> es ist illegal fremdes kostenloses eigentum zu verhökern zb dein adobe9!!!
das hört irgendwann auf wenn genug leute sich beschweren und sie dicht machen müssen ;)

mal n tip für alle: man meldet sich NIRGENDS an für kostenlose downloads, selbst original hersteller die ne email wollen kan man umgehen indem man woanders läd!

hier gibts das grund material für nen windows pc -> https://www.computerbase.de/downloads/ :P
 
Liebe/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben an den Support von 99downloads.de.

Ihre Beanstandung hat uns erreicht. Zwischen Ihnen und der Belleros Premium
Media Limited besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger
Dienstleistungsvertrag über die Nutzung unseres Downloadservice für 12 Monate.
Die korrekte Hauptforderung von 60 Euro für diesen Jahreszugang ist Ihnen in
der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden.
Trotz unserer Vereinbarung haben Sie bisher keine Zahlung geleistet und sind
damit im Verzug.

Die Anmeldung unter Täuschung über den tatsächlichen Zahlungswillen oder die
Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners stellt unter Umständen eine Straftat
nach § 269 StGB dar und ist auch von Relevanz für einen
eventuellen
Eingehungsbetrug zu unseren Lasten.

§ 263a StGb(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen
dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(…)

Wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen,
gleichzeitig aber strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wenn Sie eine
Bestellung durchführten, ob schon sie wussten, dass sie zur Leistung nicht
bereit oder nicht fähig sind. Dies werden wir natürlich durch unsere
Rechtsanwälte prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

§ 269 StGb
Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieses trifft nicht zu, da ich nach meiner versehentlich falschen Datenangabe dieses binnen einer Stunde korrigiert habe und durch diese versehentlich falsche Daten hatte ich nicht eine Täuschung zur Absicht!

§ 263a Stgb
Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Trifft leider auch nicht zu,
da ich mir weder ein Vermögensvorteil verschafft habe, lediglich nur
eine Anfechtung wegen Irrtums (siehe erste Mail von mir) gemacht habe.
Dieses jedoch anscheinend ihrer Seits ein Verbrechen ist ?!


Mit freundlichen Grüßen
 
Ha! Hab eben ne Rückerstattung von meiner Bank über die 60 Euro bekommen - ok hat mich zwar 9,99 gekostet das zurückzubuchen - aber besser als 60,- . Bin jetzt also auch wieder "kostenfrei" mit denen im Klinsch, mal sehen, wann das nächste schreiben kommt. Habe seit meinem Widerruf nix mehr von denen gehört... aber, ich freue mich auf die nächste Mahnung...
 
der größte Schwachsinn 99Downloads von wegen....
ich zahl auf keinen Fall wenn mir ein Bot eine Mahnung schickt über die Email-Adresse...
schicken die mir die nach Hause geh ich zur Polizei und mach eine Anzeige wegen Belästigung und schildere denen die Situation
im Notfall geh ich zu RTL ;)))
 
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