600€ Hardware wieder zurück geben, geht das?

K

Knopf

Gast
Hallo

Ich hab mir am 13.01.2012 verschiedene Hardware in wert von ca. 600€ gekauft (GPU, CPU, RAM, Mainboard usw.) bzw. Komplett-PC! Gekauft habe ich über Geizhals bzw. wurde weitergeleitet zum K&M Shop, bestellet habe ich Online bei K&M und die sachen persöhnlich vorort bezahlt und abgeholt bei K&M.
Ich würde am Liebsten die sachen wieder zurück geben (außer das Gehäuse) und mir ein anderen PC/Hardware vom selben Laden wieder kaufen.

Ich frage deshalb weil es gibt doch glaube ich wenn man zumindest Online bestellt einen 14 Tägigen Rückgaberecht (ohne Begründung) oder irre ich mich völlig?

Ich will ja nicht nur einfach mein Geld wieder und dann "Aus die Maus", sondern gleich wieder neue sachen vom selben Shop kaufen die noch mehr kosten als die jetzigen.
Also im Endeffekt verdient K&M sogar noch mehr Geld durch mich!

Bedanke mich im vorraus!


Mit freundlichen Grüßen
Knopf
 
Holst du die Sachen im Laden ab, hast du KEIN 14 tägiges Widerrufsrecht und bist somit auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Geh doch einfach mal in den Laden und schildere deinen Plan, entweder er hilft dir, oder eben nicht.
 
Falsch, kommt auf den Vertrag bzw. die Details an. Das Thema wurde vor kurzem noch behandelt hier im Forum, siehe hier klick.
 
Bei der Frage, ob ein Fernabsatzgeschäft vorliegt, kommt es auf die Art des Vertragsschlusses, nicht auf die Art der Abwicklung an. Ob nun abgeholt, verschickt oder teleportiert wird ist dafür grundsätzlich unerheblich.
 
Also in der Email steht geschrieben:

Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

K&M Elektronik AG
Blumenstraße 21
71106 Magstadt
Telefax 07159 / 943 222
E-Mail service@kmcomputer.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendende
n Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder einebarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

Ende der Widerrufsbelehrung


Rechtliches:

Diese Nachricht gilt nicht als Bestätigung eines Kaufvertrages.
Wir müssen vor einer verbindlichen Annahmeerklärung unseren Warenbestand überprüfen.
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung zustande.

Auf der Rechnung steht nichts brauchbares.
Was bedeutet das jetzt in meinem Fall? :confused_alt:


Mit freundlichen Grüßen
Knopf
 
Sehe ich das richtig? Du hast die Hardware gekauft und selber verbaut?
Inklusive Wärmeleitpaste und allem drum und dran?

Und jetzt ist dir aufgefallen dass der PC dir zu langsam oder was auch immer ist, und du willst alles wieder zurückgeben?

Sry, das ist einfach nur dreist, und nicht wofür das Widerrufsrecht gemacht wurde.

Der nächste Kunde kann sich dann freuen, dass seine Hardware möglicherweise defekt ist, weil du dich nicht ordentlich geerdet hast, etc.

Und nein, K&M macht kein Geschäft an dir wenn du dir nun teurere Hardware kauft, der Aufwand zu prüfen ob alles vollständig und noch funktionsfähig ist frisst denn Gewinn auf ...
 
Zuletzt bearbeitet:
simple10 schrieb:
Sehe ich das richtig? Du hast die Hardware gekauft und selber verbaut?
Inklusive Wärmeleitpaste und allem drum und dran?

Und jetzt ist dir aufgefallen dass der PC dir zu langsam oder was auch immer ist, und du willst alles wieder zurückgeben?

Sry, das ist einfach nur dreist, und nicht wofür das Widerrufsrecht gemacht wurde.

Der nächste Kunde kann sich dann freuen, dass seine Hardware möglicherweise defekt ist, weil du dich nicht ordentlich geerdet hast, etc.

Und nein, K&M macht kein Geschäft an dir wenn du dir nun teurere Hardware kauft, der Aufwand zu prüfen ob alles vollständig und noch funktionsfähig ist frisst denn Gewinn auf ...

Selber gebaut und PC wird benutzt.
Warum dreist?
Wenn dem so wäre, muss ich Wertersatz leisten.

Da steht:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
 
Das Widerrufsrecht ist dafür da die Ware so zu prüfen, wie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Deine Hardware scheint einwandfrei zu laufen und ist so wie bestellt.
Klar erlaubt dir das Widerrufsrecht diese nun wieder zurückzuschicken.

Doch sollte man im Vorfeld sich auch richtig informieren, der Umtausch ist einfach völlig unnötig, kostet nur Arbeit und Zeit, und hätte leicht vermieden werden können.

Ich für meinen Teil hasse es gebrauchte Hardware zu bekommen, an der noch Wärmeleitplaste klebt, dank Leuten wie dir, die mir dann nach 1 Monat ausfällt weil nicht sachgemäß verbaut und ausgebaut wurde.
Deswegen schicke ich solche Hardware direkt wieder zurück wenn ich das sehe ...

Von daher: Rückgabe rechtlich legitim, aber ansonsten fragwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
In Unkenntnis der Umstände des Vertragsschlusses lässt sich das überhaupt nicht sagen.

In Post #5 sind diese doch ersichtlich. Er hat einen Vertrag nach Fernabsatz geschlossen und die Ware lediglich persönlich abgeholt.
 
Für mich sieht es so aus als ist ein Fernabsatzvertrag ( § 312b ) zustande gekommen, da ausschließlich Fernkommunikationsmittel für die Anbahnung des Vertrages verwendet wurden und die Bestellung im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgte.

Nun habe ich mir K&M aber ehrlich gesagt nicht so genau angeschaut. Sie haben ihren Online-Vertrieb und eine eigenen Filialen-Kette. Wenn man diese als unabhängig von einander betrachtet, und nur eine Reservierung im Ladengeschäft zustandegekommen ist, der Kaufvertrag selber aber erst im Laden geschlossen wird, könnte es sich nicht mehr um einen Fernabsatzvertrag handeln.

Aber ich bin ja kein Anwalt, und Rechtsberatung ist hier eh nicht erlaubt ;)
 
In der Regel kann man die Ware in den Shop bestellen und hat keinerlei Beratung oder ähnliches, die Online Preise varrieren auch im Gegensatz zu den Filialpreisen, die tlw. wesentlich höher sind oder gleich, meist höher. Ich tippe mal auf Ferabsatzgesetz, bin mir aber nicht sicher.

Widerrufen ist ne gute Idee, Ergebnis werden Sie dir mitteilen. ich verstehe in vielen Fällen nicht warum man immer zuerst in einem naja sagen wir mal "Forum" nachfragt statt sich mit dem Vertragspartner in Verbindung zu setzen, da kriegt man 1000 verschiedene Antworten und ist keinen Schritt weiter. ;)
 
Doc Foster schrieb:
Er soll halt einfach widerrufen, der Verkäufer wird dann ja entsprechend reagieren.

Ich denke auf die Idee müsste er bereits selber gekommen sein? xD


Wurde aber bei Mainboard und CPU eine Wertminderung von mindestens 10% einkalkulieren. Und am besten direkt bei K&P Online-Shop ein Retouren-Etikett anfordern, und garnicht erst ins Geschäft bringen. Das Geld wurdest du eh nicht sofort zurückbekommen, die durfen erstmal 1 Stunde deine Hardware auf vollständigkeit und Beschädigung überprüfen :rolleyes:
 
Verstehe ich das richtig, ihr beratschlagt hier, ohne jemals diese Prozedur durchgeführt zu haben? Zumindest in meinem K&M Shop unterzeichnet man bei der Abholung und wird darauf hingewiesen, dass ein Widerruf nicht möglich ist.
 
Und ich würd einfach mal hingehen und fragen. Ist zwar schon etwas her aber die haben mir auch schon ein im Laden gekauftes Board umgetauscht (hab dann ein anderes von ihnen gekauft) weil es nicht mit meiner komischen Grafikkarte laufen wollte (Board an sich war in Ordnung). (ok war zu SuperSockel7 zeiten... sind schon ein paar Jahre)
 
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