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Wenn der Händler dir die Karte zu dem Preis verkauft und liefert musst du natürlich nichts nachzahlen.
Allerdings ist es eher wahrscheinlicher dass der Händler bemerkt dass er da nen Zahlendreher drinhat (712 € statt 172 €), das korrigiert und dir keine Karte schickt.
Hat das überhaupt schonmal bei jemandem geklappt? Kommt dann ein anständiger Kaufvertrag zustande, wenn ein offensichtlicher Zahlendreher im Preis drin/oder das Komma ist um 2 Stellen verrutscht ist o. Ä.?
da kommt gar nichts zustande. Nur weil du die GPU für 172€ im Shop kaufst heißt das nicht das du sie für diesen Preis auch bekommst. Der Kaufvertrag kommt erst zustande wenn der Anbieter den kauf zu diesen Preis auch zustimmt. Ist eigentlich ähnlich wie hier im CB MP Du bekommst dann eine Entschuldigungs Mail worin dann steht das es ein Fehler war und die Bestellung wird automatisch stoniert.
die Karte ist nun Nr 1 Bestseller (steht hier wieder für 630 drin, aber das wechselt im Minutentakt und dann stehn wieder welche für 172€ drin)
Wenn bestellt wurde und es wurde abgebucht und dir wurde bestätigt das es eine gtx 780 ti ist, ist damit der Kaufvertrag zustande gekommen, man kann damit auf Pflichterfüllung des Verkäufers pochen.
Im PCG-Hardware Forum hat einer stolz geschrieben das er seine Bestätigung hat, allerdings steht da eine gtx 750 ti in der Bestätigung.
Da wird zu 99% nix bei rumkommen ausser nen storno( oder aber ne 750 ti) , aber es gibt die Geschichten von falsch ausgezeichneten Waren die auch ausgeliefert wurden.
Morgen wirds da wohl ein dickes Update geben.
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