abgezockt bei melango.de

Leider nein - Straubing, Bayern. Auch mit Melango habe und hatte ich nichts zu tun, falls du darauf hinaus willst.

Schön, dass du immer noch so guter Dinge bist mein kleiner Sonnenschein. Da du aber partout nicht verstehen willst was du dir selbst eingebrockt hast, kürze ich das Ganze nun auf ein für dich verständliches Maß...


Du hast die Bestellung aufgegeben und damit automatisch die AGB akzeptiert.

Du hast dich als Unternehmer nach §14 BGB ausgegeben und somit schon bei der Registrierung eine Klausel aus den AGB gebrochen.

Melango ist in solchen Fällen berechtigt eine Vetragsstrafe gegen dich zu verhängen, welche im Übrigen auch in den AGB genannt wird.


Ist das verständlich genug für dich? Nichts mehr mit Abzocke, denn der Betrüger bist rein rechtlich gesehen du.
 
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Just for u, mein Liebling :D

Klick mich!

Ein paar Zitate:

Was ist, wenn man man Widerspruch einlegt, aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?

Das ist nicht Ihr Problem, sondern das Problem des Anbieters. [...]

Als ich mich angemeldet habe, war garantiert kein Preis zu sehen. Wie kann ich das beweisen?

Müssen Sie gar nicht. Webseiten sind nicht aus Stein gemeißelt. Die Betreiber können ihre Seiten, wenn sie möchten, im Minutentakt ändern. Das deutsche Zivilrecht ist in diesem Fall aber auf Seiten der Verbraucher. [...]

Ich habe mich auf einer Seite mit versteckter Kostenpflicht mit falschen Daten angemeldet. Ist das strafbar?

Viele Menschen gehen mit ihren persönlichen Daten sehr vorsichtig um und geben im Internet falsche Daten an, wenn sie sich irgendwo registrieren müssen. Das ist nicht strafbar - auch wenn Abzocker das gerne behaupten. [...]

Und bevor Du mir hier weiterhin den Rechtsanwalt (oder eher den Staatsanwalt :) ) machst, hätte ich gerne Belege (mit Quellen).
So die Seite des HGB, BGB o.ä. sind dafür sehr nützlich ;)

Und glaub mir - ich hatte einen langen Mailverkehr mit den Herren. Nach ca. 10 Mails wussten die sich auch nicht mehr weiterzuhelfen, als mir zu drohen, oder mit solchen Argumenten zu kommen (ich zitiere aus einer Antwort von denen):

P.s. Wir streuben uns deutlich dagegen mit irgendwelchen „Abo Abzockern“ verglichen zu werden. Dennoch möchten wir darauf verweisen das auch eine sogenannte „Abo Abzocke“ nicht strafbar ist.
http://www.heise.de/newsticker/Fran...-gegen-Abofallenbetreiber-ab--/meldung/134645

*hust**hust* :)
 
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Deine ewigen Ausflüchte a la Verbraucherschutz kannst du dir schenken. Du hast einen Service für Gewerbetreibende in Anspruch genommen und da gelten nun mal andere Gesetze. Das geht schon damit los, dass dein geliebtes Wiederrufsrecht hier nicht gilt.

Gerne suche ich dir aber auch die Paragraphen raus.

//edit
Im Grunde könnte ich mir das aber auch schenken. Dein grundlegendes Problem mit der Falschangabe und der möglicherweise daraus resultierenden Vetragsstrafe hab ich dir ja schon erörtert. Dass du dich weiterhin als armers Verbraucher-Opferlamm siehst ändert rein gar nichts daran.
 
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Hm hm - nun gut. Hab deine Meinung gehört und sie zur Kenntnis genommen.
 
@ Riker.:
Mach dir keine Sorgen und halt einfach dagegen. Die geben irgendwann ruhe.


Hier mal ein paar Erfahrungsberichte zu melango.de -> http://www.ciao.de/melango_de__7837314 (welche übrigens stolze Träger des "Das-schwarze-Schaf"-Preises vom November letzten Jahres sind :) -> http://www.das-schwarze-schaf.com/ )

Ich selbst durfte schon 2 mal das zweifelhafte Vergnügen der Auseinandersetzung mit ähnlichen Kandidaten genießen (in beiden Fällen gab es von mir keinen Cent). Auch hatten wir einige ähnlich/gleich gelagerte Fälle im Beganntenkreis bei denen kein Geld geflossen ist und welche mittlerweile im Sande verliefen.
Das beste ist auf Schreiben der betreffenden Firmen und deren Anwälte überhaupt nicht zu Antworten. Erst wenn ein Gerichtsbescheid ins Haus flattert besteht Handlungsbedarf. Zu selbigem kommt es aber idR nicht (das System gewegt sich in einer Grauzone um welche es in eigenem Interesse keinen Wind vor Gericht machen will).
In der Regel schaukeln sich die Aktionen in 4-5 Briefen mit immer abstruser werdenden Forderungen und exorbitant hohen Streitwertangaben auf bevor aprupt irgendwann nichts mehr kommt.

Da die Geschäftsmodelle bröseln wird man mittlerweile bereits bei der ersten Rechnungsstellung (nein es wird nicht mal bis zur Mahnung gewartet) gerne darauf aufmerksam gemacht das man zackig zu zahlen hat,sonst ...blablabla.

Hier mal ein kleiner Auszug aus Briefen / Mails die ich hier noch rumfliegen habe (an trüben Tagen fische ich die manchmal raus und lache herzlich ;) ):
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten.
Der Internetprovider manz-5f2557d3.pool.einsundeins.de speichert die IP-Adresse xx.xxx.xxx.xxx welche bei der Anmeldung auf der Seite www.xyz.de übermittelt wurde.
Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts (siehe Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor
...............................


Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.xyz.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.........................

Hier noch einmal Ihre Zugangsdaten: Username: xyz, Passwort: 1234 .
Auf der Seite www.xyz.de können Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen und die Inhalte nutzen.

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 01.01.1970 falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.

Ihre IP-Adresse xx.xxx.xxx.xxx haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: 03.06.2008, 17:52:04 Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider manz-5f5587d3.pool.einsundeins.de den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.


So und ähnlich sieht der haltlose Quatsch aus den man (teilweise schon bei der ersten Kontaktaufnahme!) zu lesen bekommt.
Wenn man sich ein bischen mit der Materie auseinandersetzt ,in diversen Foren Informationen einholt und die Verbraucherzentrale zu Rate zieht (ja,vielleicht auch seinen Anwalt konsultiert) kommt man recht schnell zu dem Schluß das es sich nur um heiße Luft handelt.


Akte09 hat auch schon über melango berichtet (und das war nichts allzu gutes ;) ) -> http://www.youtube.com/watch?v=U7et0Ee7AKI

Folgende Ausage bezieht sich auf alle Firmen die unlautere Machenschaften betreiben und keinen speziellen Fall :
Da die Machenschaften dieser Neper,Schlepper,Bauernfänger und ihrer dahergelaufenen Winkeladvokaten immer weiter ins Licht der Öffentlichkeit gelangen wäre interessant zu erfahren ob der ein oder andere dieser Gauner sich nicht mittlerweile wünschen würde lieber etwas anständiges aus seinem (Berufs-)Leben gemacht zu haben (gilt natürlich nur für die Schwarzen Schafe ). Die Luft wird knapp für euch ... Jungs ;) .



@ redilS :
1. Nicht so überheblich bitte
2. Es wird mittlerweile von jedem fachlich versierten Juristen geraten sich in solchen Fällen mit der Verbraucherzentrale zu beraten.





Nachtrag : Hier ist auch ein ellenlanger Tread von melango.de "Kunden" -> http://forum.sat1.de/showthread.php?t=1491
 
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@coupe
Ich stimme dir da voll und ganz zu.
Hatte keine Lust, mich zu streiten und jeder darf ja seine Meinung kundtun... :hammer_alt:
 
Diesen Satz finde ich am interessantesten:

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 01.01.1970 falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.

Wenn man sich also dort als Kind // Jugendlicher mit einem falschen Alter angemeldet hat, um die Alterssperre zu umgehen, soll man sich strafbar gemacht haben?

Das glauben die doch selbst nicht . . . . . . . Wäre ja genauso, wenn eine Verkäuferin einen jugendlichen verklagen würde, weil er sich unter vortäuschen eines falschen Alters Zigaretten gekauft hätte, wodurch die Verkäuferin Probleme bekommen hätte . . .
 
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es geht mir bei diesem thread ja auch vor allem um folgendes:
ich selbst bin durch google auf dieses thema hier bei cb gestoßen. obwohl ich hier mitglied war/bin kam ich nicht auf die idee, dass bereits jemand hier etwas zu dem thema "melango" gepostet hätte.
mein problem bei all den anderen foren und posts im internet war einfach, dass keiner seinen fall konkret bis zum ende protokolliert hat. wodurch es wieder anderen schwer fällt, mit der sache umzugehen. weil im gegenteil zu anderen betrugsseiten findet man bei melango doch noch hier und da nen paar menschen, die meinen, es würde alles rechtens abgehen und zur zahlung des von melango geforderten betrages raten.
ich war daher vorerst auch verunsichert. habe mich aber nun dazu entschieden dagegen vorzugehen und andere an meiner erfahrung teil haben zu lassen. vielleicht kann der ein oder andere das thema dann individuell für sich besser einschätzen...
 
Hallo leute,

am 07.08 hab als premium Mitgliedschaft angemeldet, an gleichen Tag bekam die Bestätigung, dass ich als Unternehmer bei melango.de angemeldet habe. Dann hab gegooglt und gefunden das Melango.de Abzocker ist.

Am nächsten Tag hab sofort Widerspruch als Einschreiben losgeschickt. Und dann bekamm heute die Antwort von melango.de

"Sehr geehrte Frau ....,
(wir haben Ihr Schreiben via Post am 12.08.2009 erhalten)

eine Kündigung der Premium Mitgliedschaft ist laut unseren AGB nicht vor Ablauf von 24 Monaten möglich, da sie sich als Unternehmer laut §14 BGB angemeldet haben und somit kein gesetzliches Widerrufsrecht besitzen. Diese AGB greifen nun und ermöglichen kein vorzeitiges Kündigen der Mitgliedschaft. Beim Vertragsschluss haben sie nachweislich die AGB akzeptiert und uns bestätigt das sie als Unternehmer im Sinne des §14 BGB handeln. Ebenso haben sie die Kosten die bereits auf Seite 1 der Anmeldung zu erkennen sind zur Kenntnis genommen, diese zu überlesen ist nicht möglich. Wir bitten daher um Ihr Verständnis das wir eine Kündigung nur zum Vertragsende akzeptieren und erst nach Ausgleich Ihrer Mitgliedschaftsgebühr. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen auch jederzeit gern am Telefon unter 0180 / 500 41 838.

Bitte fügen Sie immer den bisherigen E-Mail Verlauf Ihrer Rückantwort mit an und nutzen sie bitte die Funktion "antworten" Ihres E-Mail Programmes.

Mit freundlichen Grüßen

Support Unternehmenskunden (Chemnitz)
melango.de GmbH
www.melango.de "


Ausserdem bekamm ich noch die Rechnung mit 1€ plus Mwst. (insgesamt 1,19€). Die Rechnung für einmalzahlige Gebühr von über 400€ hab ich noch nicht bekommen aber denke, dass sie in einigen Tage losgeschickt wird.

Was soll ich jetzt machen ? Abwarten ? noch Widerspruch hinschicken? Oder ignoriren und Tee trinken ?

Helf bitte!!!
 
Wie individuell Du nun auf diese Sache reagieren solltest/möchtest, kannst auch nur Du für dich entscheiden.
Wie ich - oder andere - darauf reagiert haben, kannst Du doch sehr schön in den vorhergehenden Threads durchlesen.
Ich kann Dir nur raten: schreib zu allem, was Du von denen schriftlich bekommst einen Widerspruch.
Ob es Dir nun im Endeffekt weiterhelfen wird, oder nicht, kann ich Dir nicht sagen.
Ich glaube auch kaum, dass das hier wer kann. Wir können hier nur Meinungen und Erfahrungen austauschen.

Ich glaube kaum, dass ich Dir mit diesem Post großartig weiterhelfen konnte. Ich weiß - man erhofft sich vielleicht die "allesheilende Antwort" a la "leg den Hebel um und alles ist gut". Diese gibt es aber zu meinen Bedauern nicht und von daher musst Du noch aus deinem eigenen Gewissen eine Entscheidung treffen, mit der Du meinst, dass diese richtig für Dich sei.

MfG
 
FlauschigesPony schrieb:
Diesen Satz finde ich am interessantesten:

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 01.01.1970 falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.



Wenn man sich also dort als Kind // Jugendlicher mit einem falschen Alter angemeldet hat, um die Alterssperre zu umgehen, soll man sich strafbar gemacht haben?

Das glauben die doch selbst nicht . . . . . . . Wäre ja genauso, wenn eine Verkäuferin einen jugendlichen verklagen würde, weil er sich unter vortäuschen eines falschen Alters Zigaretten gekauft hätte, wodurch die Verkäuferin Probleme bekommen hätte . . .

So ist es und es gab auch jüngst ein Urteil darüber (es ging dabei um opendownload) in dem der Anbieter wegen genau dieser Klausel (und einigen anderen) böse abgestraft wurde.
In der Urteilsbegründung wurde im speziellen darauf hingewiesen das ein ordentlicher Altersnachweis vom Serviceanbieter vor zustandekommen des Vertrages einzufordern sei (z.B. Lichtbildkopie des Ausweises).

Ich tippe ähnlich würde es bei Melango vor Gericht aussehen (so wie ich das verstehe wird man ja hier ohne das eine Kopie des Gewerbescheins vorliegt auf die eigene Aussage festgenagelt und selbige als Aufhänger für die Drohungen und ausgesetzte Kündigungsfrist benutzt). In jedem anderen Unternehmen welches mit Gewerbetreibenden arbeitet wird eine Kopie des Gewerbescheins (zusammen mit Ausweis usw.) vor Abschluss eines Vertrages vorrausgesetzt (z.b. Metro usw.)

Nenene die werden schon keinen vor Gericht ziehen. Ich würde mir da keine Sorge machen ;) .

Im Falle von Opendownload waren es meines wissens auch nicht sie selbst die gegen einem Kunden vor Gericht gezogen sind sondern die Staatsanwaltschaft welche "das Spiel eröffnete" :) .


Es ist natürlich immer ein bischen haarig konkrete Tipps zu geben da einem das -gerade seitens der Anwälte der betreffenden Unternehmen- schnell versucht wird als "rechtsberatung" auszulegen (was man in Deutschland nur als Volljurist darf). Auch wenn ich es selbst im Falle einer Abmahnung wegen "wiederrechtlicher Beratung" bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen würde (und davon ausgehe das diese im betreffenden Fall zu meinen Gunsten eingestellt würde) gehe ich dem doch lieber aus dem Weg indem ich den Betroffenen nur rate sich nicht einschüchtern zu lassen und einfach mal Online und bei den Verbraucherzentralen Informationen einzuholen (und natürlich erst mal nicht zu zahlen :) ).
 
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Also wenn ich ein Produkt für 0€ in den dortigen Warenkorb lege,dann gehe ich auch aus
das es 0€ kostet (Standardmitgliedschaft).
Also die Firma hätte im Falle eines Gerichtsverfahrens keine Chance.

Nicht zahlen!

Nur liebe Leute die Firma hat noch niemand verklagt der nicht gezahlt hat-die wissen schon warum
 
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@coupefx2:
Du hast schlicht und ergreifend keine Ahnung.
Die von dir zitierten Dinge wie
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.xyz.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.........................
gibt es bei Melango überhaupt nicht. Das was du zitiert hast wird z.B. von Opendownload.de praktiziert. DAS ist illegal. Aber Melango macht das ganz anders. Die kosten sind sofort beim Vertragsabschluss DEUTLICH ersichtlich. Die AGBs sind in Ordnung und es gibt als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht.

IHR habt MIST gebaut und wollt euch nun vor euren Pflichten drücken. Das ist so, wie wenn ich als Händler ein Produkt per Nachname kaufe und am Ende die Lieferung verweigere. Meint ihr im ernst der Händler würde mich danach sofort ihn Ruhe lassen und das gesamte Porto und die Aufwendungen für Verpackung und der Wertverlust des Produkts selbst übernehmen? Da würd ich auch erstmal ne Dicke Rechnung bekommen und das ist auch gut so. IHR seit die Betrüger, nicht Melango. Ganz oben an der Seite, gleich als aller erstes steht:
B2B Marktplatz für Händler und Wiederverkäufer mit Restposten, Sonderposten u. Importwaren aus Großhandel und Import
Und ihr wollt das alle übersehen haben? Ja nee is klar... Hoffentlich dürft ihr die komplette Rechnung plus Anwalt selbst bezahlen.
 
Ja, darauf hoffe ich doch auch.
Ich zahl gerne - wolltste auch nen wenig von ab haben?
 
normal kein Problem wenn die Kosten bei der Anmeldung nicht klar ersichtlich sind und bei sowas wie kostenlose Mitgliedschaft und dann noch nen einmaligen Betrag ist sowieso ohne rechtsrücklage,

hatte mal eine ähnliches Problem hab ihnen ein Email geschickt das ich so wie so nicht zahle und einen liste 20 links auf seiten die von dieser einen Seite wae-rnen dazu gestellt

nach 2 solchen Emails war der Kontakt abgebrochen
 
@eXEC-XTX

http://www.melango.de/index.php?cat=K009&product=P000047

Also das nenne ich nicht deutlich ersichtlich, wenn man die Kosten mit einem Sternchen im Kleingedruckten versteckt.

Und ihr wollt das alle übersehen haben?

Offensichtlich überlesen das viele Leute. Wohl einer der Hauptgründe, dass es Melango immer noch gibt :)

Das ist so, wie wenn ich als Händler ein Produkt per Nachname kaufe und am Ende die Lieferung verweigere. Meint ihr im ernst der Händler würde mich danach sofort ihn Ruhe lassen und das gesamte Porto und die Aufwendungen für Verpackung und der Wertverlust des Produkts selbst übernehmen?

Nein das ist nicht absolut nicht so, dein Vergleich hinkt. Denn dem Händler enstehen dadurch Umkosten für Versand und Verpackung, für diese man den Händler entschädigen muss. Durch das elektronische Anmelden jedoch entstehen dem Betreiber von Melango keinerlei Umkosten, für den man es entschädigen muss. Denn man benötigt ja sowieso einen Gewerbeschein, den man Melango zukommen lassen muss, damit sein Account freigeschaltet wird, wieso verlangt Melango dann für einen unfreigeschalteten Account, der keinerlei Bearbeitung erfordert hat und keinerlei Dienstleistungen erhalten hat eine Abogebühr, wenn es keine Abzocke wäre?
Man könnte sogar vermuten, dass sie sich nur als Portal für Gewerbetreibende bezeichnen, um die zu schnell klickenden Privatpersonen ihres Rücktrittrechts zu berauben. Das könnte man auch daraus schliessen, dass die Lockvogelangebote auf der Hauptseite, wie ein einzelnes T-Shirt oder eine Tasche sich ebenfalls an Privatpersonen richten..

IHR seit die Betrüger, nicht Melango.

Wenn man nach Melango googlen würde würde man in Erfahrung bringen, dass es selbst an Gewerbetreibende nicht ausliefert, und die vorhandenen Angebote nur nicht existente Lockvögel sind; bei diesen Preisen auch nicht weiter verwunderlich. Also würde ich mich wirklich ersteinmal informieren bevor ich Sachen schreibe wie
Du hast schlicht und ergreifend keine Ahnung
denn das trifft in diesem Fall eher auf dich zu.
 
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eXEC-XTX schrieb:
.................gibt es bei Melango überhaupt nicht. Das was du zitiert hast wird z.B. von Opendownload.de praktiziert. .........................................

. IHR seit die Betrüger, nicht Melango.

a.) Habe ich das von dir zitierte nicht im Zusammenhang mit melango genannt sondern exlizit vor die eingefügten Aussagen gesetzt das sie dem Schriftverkehr mit anderen Firmen entstammen (welche für ihre Abmahnpolitik bekannt sind) mit denen ich selbst Kontakt hatte (ich selbst bin ja kein Melango Kunde). Es diente lediglich der Beispielhaften Darstellung wie solche Abmahnungen meist ablaufen.

b.) Würde ich vorsichtig sein hier alle sich geneppt fühlenden Kunden gleich als Betrüger zu bezeichnen da meines Wissens von ihnen noch keiner von Melango vor Gericht gezogen geschweige denn rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurde. Ich denke -wie bereits erwähnt- auch nicht das damit in Zukunft zu rechnen ist werde die Sache aber hochinteressiert weiter verfolgen :D .

Vor dem Hintergrund dessen was hier schon alles gepostet wurde (negative Userberichte zu dieser Firma hier im Thread,verlinkungen zu x-dutzend ähnlich/gleich lautenden in anderen Foren, Links zu mehreren Fernsehberichten über den Laden usw.) und deiner trotzdem stetig andauernden Meinung das dort alles mit rechten Dingen zugeht und lediglich alle sich hier kritisch äußernden Kunden Betrüger sind komme ich zu dem Schluss das wohl eher Du es sein sein musst der (zitat) keine Ahnung hat.
 
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Ich finde es eigentlich traurig, dass Firmen wie melango noch von Privatpersonen verteidigt werden.

Es war sicher nicht die klügste Entscheidung meines Lebens, diese Seite zu besuchen, aber Fehler darf doch jeder mensch mal machen. Und wenn solche abzocker-die es in unserer freien Marktwirtschaft ja zuhauf gibt und das vertrauen der Menschen in diese noch mehr ruinieren-auch noch von anderen bürgern als rechtens und Opfer dargestellt werden, dann tut es mir schon irgendwo weh :/
 
ein paar Sachen sollten hier beachtet werden:

1. Inkasso besitzt KEINERLEI Rechtsgrundlage, sprich jeder Arsch kann nen Gewerbe anmelden und das ganze inkassoXXX nennen

2. Monatskosten müssen GUT SICHTBAR in nähe des Anmeldebuttons stehen, so wie bei melango.de im Kleingedruckten am seitenende ist afaik rechtlich NICHT zulässig

3. wer der Mitgliedscahft wiedersprochen hat muss auf Zalhugnsauforderung seitens des Inkassoutnenrhemens nicht mehr reagieren (wie gesagt: jeder darf nen Inkassoschreiben verschicken, sogar ich als PRivatperson - wer iwll ne Zahlugnsaufforderugn über 50€ von mir?^^)
Achtung: sollte ein GERICHTLICHES Mahnschreiben tatsächlich eitnreffen muss innerhalb der Frist reagiert werden. Heir einfach "anspruch besteht nicht" ankreuzen udn zurückschicken, denn das Gericht prüft nicht, ob die Ansprüche wirklich bestehen.
 
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