Abmahnung Filmstream?

TalBar

Captain
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Hey,

das Internet in unserer Studi-WG läuft auf meinen Namen.

Gibt es bekannte Abmahnung wegen Filme schauen über kino.to etc?
Das es eine rechtliche Grauzone ist, ist mir bekannt.
Ebenfalls wie ein bei p2p aussieht wegen Upload etc.

Grüße
 
Nur die Uploader sollten sich Sorgen machen.
 
Du haftest für deinen Anschluss. Du bist dafür verantwortlich, was da getrieben wird.
 
Abmahnungen gab es bisher es nur wegen Musik im P2P (Torrent + klassische P2P-Systeme).
Aber wenn du dir das Verhalten deiner Mitbewohner nicht gefällt, dann solltet ihr euch eine andere Lösung überleben.
 
Silent1337 schrieb:
Du haftest für deinen Anschluss. Du bist dafür verantwortlich, was da getrieben wird.

Und genau deswegen frage ich ja. ;)
Sind Abmahnungen von einschlägigen Kanzleien diesbezüglich bekannt? Speziell wegen Streaming?
 
wegen streaming nicht. wegen p2p gibts ne menge abmahnungen, dl via rapidshare und co ist mir auch nix bekannt - aber wohl nur weils schwer ist an die downloader ips zu kommen. wenn da vom falschen geladen wird (der nen deal macht weil er aufgeflogen ist) kann auch das schief gehn.

und uploaden ist nat. tabu
 
Dürfte es nicht reichen, wenn du da einen Text tippst, wo deine Benutzer unterschreiben, dass diese sich an geltende Gesetze halten? Dann dürfest du zumindest ein wenig sicherer fahren.
 
TalBar schrieb:
Gibt es bekannte Abmahnung wegen Filme schauen über kino.to etc?
Das es eine rechtliche Grauzone ist, ist mir bekannt.
Ebenfalls wie ein bei p2p aussieht wegen Upload etc.

Man kann für keine Downloads abgemahnt werden, solange du das Urheberrechtlich geschützte Material nicht verbreitest. Das heißt solange keiner über Torrent, E-Mule etc lädt ist alles in Ordnung. Bei Torrent etc. werden nämlich die Downloads gleichzeitig hochgeladen, wodurch das urheberrechtlich geschützte Material verbreitet wird. Über Rapidshare, Uploaded und der gleichen allerdings lädst du nur von einem Server runter und teilst deine Daten somit mit niemanden und das fällt dann unter dem Bereich "Eigenbedarf". Das heißt solange du die gedownloadeten Sachen nur für dich selbst nutzt (egal ob Studienzwecke, Unterhaltung etc.) fällt das in die legale Grauzone "Eigenbedarf" und "freie Medien". Das selbe gilt für Streams. Bei denen lädst nur von einem Server herunter und verbreitest nichts. Strafbar machst du dich nur, wenn du die Links zu den Streams verbreitest. Genauso ist es bei Rapidshare etc. Der Uploader macht sich strafbar. Die Downloader nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du dir so viele Sorgen machst und deinen Leuten da nicht Vertraust dann Melde es ab.
Bekannt ist über solche Mahnungen nichts aber wenn etwas passiert dann bist du derjenige der es als erstes erfahren tut.
Es Haftet immer der Anschlussinhaber weil der hätte aufpassen müssen und genau aus diesem Grunde lasse ich niemanden meinen Anschluss und mein Wlan nutzen.
 
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