ABO Falle ! Was tun ?

Castiel

Lt. Junior Grade
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Okt. 2011
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425
Hallo Leute,

ich komm von einem Kumpel Nach Hause als meinen Eltern das Gesicht rot angelaufen ist, so sauer waren die. dann haben die mir den Konto Auszug gezeigt. 84,81 € wurden von Mobilcom Debitel abgezogen. Bzw. von einer ABO Falle in die ich hinein getappt bin.
kennt jemand von euch das Unternehmen Bill-Info ? Ich habe eine Sms bekommen mit dem Inhalt:

"Lieber Kunde, wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bereits 22,47 EUR in ihrem Abonnement verbraucht haben. Hilfe? www.bill-info.com"

Ich habe mich bereits mit Mobilcom Debitel in Verbindung gesetzt und eine Drittanbieter Sperre einrichten lassen das zukünftige Abo Fallen unendekt für mich bleiben können. Doch das Problem mit dem jetzigen Abo bleibt und ich weiß nicht wie ich das Kündigen kann bzw. wo die AGB's mit der dazu gehörigen Kündigung steht.

Ich bitte euch um Hilfe, da ich nicht weiter weiß und Muddan mir sonst eine Rein würgt :freak:

Mfg Castiel
 
Eigentlich geht das direkt bei deinem Anbieter, war bei mir auch mal der Fall - Ein Simpsons Spiel geladen, darauf wurde 66€ abgebucht, schnell zu Telekom gegangen, die haben eine Rückbuchung gemacht und das Abo gekündigt.
 
Anwalt - sonst hilft nix mMn.

Hatte das auch schon mal mit meinem Sohn - 192€ für 2 Jahre.

Mein Kumpel Robert - ist Anwalt - hats gelöst - ein Schreiben und Ruh war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Telefoniere mal mit denen, was du angeblich für einen Vertrag eingegangen bist.

Lass dich nicht abspeisen und verlange alles, was dazu wichtig ist: Art des Angebots, Vertragsdauer, wann du ihn angeblich eingegangen bist, usw.
 
Eventuell Widerspruch erheben und dann ab zum Anwalt (kann der natürlich auch direkt).
 
Danke für die schnellen Antworten mir wurde geraten erst einmal eine E-Mail mit drohender Stimme aufzulegen und schauen was dann passiert. Sollte keine Kündigung statt finden werde ich da anrufen und erst einmal Radau machen. Wenn es anders nicht geht schalte ich den Anwalt ein.

Danke nochmal.

Mfg Castiel
 
Bevor man direkt zum Anwalt rennt (und dort Kohle lässt) erst mal selber den Denkapparat einschalten!

- AGB ausfindig machen, dort die Kündigungsfrist prüfen (falls korrekte AGB existieren, sowas kommt auch bei Abobetreibern vor).
- Ist nicht ersichtlich gewesen, dass ein Abonnement abgeschlossen wird, so ist das Abo nichtig und die Buchung sollte Problemlos rückgängig gemacht werden.
- Da du Minderjährig bist bist du eventuell sowieso fein raus weil du nicht voll geschäftsfähig bist (BGB §107, §108)! (Sowas haben wir noch in der Schule gelernt)
 
Zuletzt bearbeitet:
als erstes den betrag zurueckbuchen und nur den unbestrittenen betrag an mobilcom-debitel ueberweisen. voher mal anrufen und darauf hinweisen, dass dies gemacht wird und den beanstandeten posten laut rechnung nennen. jetzt wird irgenwann die eigentliche firma an dich herantreten...

auf dieses schreiben antwortest du, bzw. deine eltern, in einem formlosen brief, welchen diverse seiten zur verfuegung stellen.

jetzt ist wichtig: alle forderungen zu ignorieren. erst wenn ein mahnbescheid kommt (kommt per einschreiben!, liegt also nicht in einem infobrief der firma..) solltest du einen anwalt einschalten. aber aus eigener erfahrung mit bekannten und verwandten... da kommt nichts, ausser zwei-drei drohbriefchen... die lassen es nicht darauf ankommen und begnuegen sich mit dem geld der leichtglaeubigen.

achso.. was auch immer du glaubst, was mit diesem abo in verbindung stehen koennte, nutze es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke euch. also ich habe dem Betreiber Bill-Info eine E-mail mit folgendem Inhalt zu geteilt:

"Guten Tag,

1. ich möchte mit sofortiger Wirkung mein "ABO QUIZ" kündigen.

Grund: ich habe von Mobilcom Debitel eine Rechnung von 84,41 € erhalten, obwohl ich nur 30 € für mein vertrag bezahlen muss.

1. Dazu kommt noch das ich mein Geld zurück erstatten bekommen will, dass Sie mir für ein Abonnement ,aus dem ich nicht mal ein Vorteil ziehen konnte, abgebucht haben.

Sollten meine Forderungen ignoriert oder abglehnt werden, sehe ich mich gezwungen Rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Sprich: Rechtsanwalt.
diese E-Mail wurde zudem noch an einen Verwandten Anwalt und an meinen Bruder und mich verschickt, damit ich einen Nachweis habe das Sie diese E-mail bekommen haben.
Zudem kommt noch das sie keine AGB's aufführen was diese Aktion sommit Illegal macht. Ich werde ihnen eine frist von 3 Tagen geben.

meine Handy Nummer lautet: xxxxxxxxxxxxx

Mit freundlichen Grüßen xxxxxx xxxxxxx"

Hier auf dieser Seite kann man sehen das keine richtigen AGB's existieren https://www.bill-info.com/

somit die Buchung wie du es schon gesagt hasst e-Funktion, nichtig ist. und da ich 17 bin und beschränkt Geschäftsfähig bin. Habe ich das Recht auf meiner Seite
Ergänzung ()

Soooo nun habe ich eine Auto Mail bekommen in der steht.

"***** Dies ist eine automatisch generierte eMail *****

Sehr geehrter Kunde,

Ihre Anfrage an unser Customer Service Team wird unter der Bearbeitungsnummer 2013072723000085 bei uns geführt.

Sie haben sich an uns gewandt, da Sie eine Position auf Ihrer Rechnung mit dem Namen unseres Unternehmens erhalten haben. Die SN Telecom GmbH ist ausschliesslich im Geschäftskundenbereich tätig. Das bedeutet, daß wir unsere technischen Anbindungen und Abrechnungssysteme unseren Geschäftskunden zur Verfügung stellen und diese dann die von Ihnen genutzten Dienste anbieten. Der Diensteanbieter allein ist für den Inhalt als auch die Bewerbung des Dienstes verantwortlich.

Da alle Dienste anhand der Mobilfunknummer abgerechnet und bei uns auch nur abrechnungsrelevante Daten gespeichert werden, benötigen wir unbedingt die betroffene Mobilfunknummer, um Ihnen weiterhelfen und den korrekten Diensteanbieter nennen zu können. Wenn Sie uns diese noch nicht übermittelt haben teilen Sie uns diese mittels der Antwortfunktion Ihres eMail Programms bitte noch mit.

Wir löschen auch gerne bestehende Abonnements bei den Diensteanbietern für Sie. Wenn Sie diese jedoch selber verwalten oder kündigen möchten rufen Sie bitte folgende Seite auf:
https://www.bill-info.com
Dieser Service ist für Sie natürlich kostenlos.

Sollten Sie sich nicht registrieren können, dann wurden vermutlich Einzeldienste genutzt. Diese müssen wir gesondert überprüfen. Dazu teilen Sie uns bitte noch zumindest das Datum der Nutzung und den Rechnungstext mit. Gerne können Sie uns auch die entsprechende Rechnung als .pdf Anhang oder Bilddatei übermitteln.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Customer Service Team

SN Telecom GmbH
Lyoner Str. 15
60528 Frankfurt
GERMANY

Tel: +49 (0)69 6610 2600

Geschäftsführer: Dieter Plassmann, Frank Hartmann
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 82637"


kann man dieser E-mail trauen oder ist dies wieder ein Vorwand darauf in eine Falle zu gelangen.

Mfg Castiel
 
Vielleicht hättest du auch angeben sollen, dass der Vertrag gar nicht wirksam sein kann. Denn wieviel deine Telefonrechnung normalerweise kostet kann denen ja herzlich egal sein :D Und es per Einschreiben schicken, nicht per e-Mail. Ein Nachweis über dne erhalt einer Mail, bekommt man nicht, nur weil jemand anderes die Mail bekommen hat. Wenn das Postfach des anderen Überläuft kommt es bei dem Trotzdem nicht an. Da könnte ja sonst jeder kommen :D
 
Hmm :D naja aber egal :D ich fahre sowieso morgen nach Meppen zu einer Mobilcom Debitel Außenstelle und werde da einfach meine Abos kündigen lassen + Zurücküberweisung anfordern.

Mfg Castiel
Ergänzung ()

und mir ist erst jetzt aufgefallen das ich meinen genannten Grund etwas komisch formuliert habe. :D
 
schätze du bist noch minderjährig. Der geforderte Betrag fällt unter den Taschengeldparagraphen (siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html). Die Höhe bewegt sich so um die 85 €).
Der Anbieter ist unseriös. Die Email auch. Wenn du nichts per Einschreiben bezüglich Zahlung erhalten hast nichts überweisen. schon vorhandene Abbuchungen zurückbuchen lassen. nicht reagieren (solange nichts per Einschreiben kommt).
Alleine die Email von dir an die wird die fröhlich weiter emails verschicken lassen - du hast dich gemeldet und daraus resultierend denken die das du hast Angst.
 
e-Funktion schrieb:
Vielleicht hättest du auch angeben sollen, dass der Vertrag gar nicht wirksam sein kann. Denn wieviel deine Telefonrechnung normalerweise kostet kann denen ja herzlich egal sein :D Und es per Einschreiben schicken, nicht per e-Mail. Ein Nachweis über dne erhalt einer Mail, bekommt man nicht, nur weil jemand anderes die Mail bekommen hat. Wenn das Postfach des anderen Überläuft kommt es bei dem Trotzdem nicht an. Da könnte ja sonst jeder kommen :D

Sofern die Kündigung per Email möglich/erlaubt ist, kann Dir als Absender das herzlich egal sein. Eine Kopie an Dritte als Nachweis zu verschicken hatte ein Gericht auch als Nachweis gelten lassen, dass die Email korrekt veschickt wurde. In diesem Fall war die Email beim Empfänger im Spamfilter hängen geblieben.
Letztlich muss eine Kündigung nur "in den Machtbereich des Empfängers" gelangen. Dein Postkasten/Schreibtisch könnte ja auch überfüllt sein.
 
du hast gekuendigt? warum? fuer dich gab es doch keinen vertrag! du haettest das zustandekommen eines vertrages abstreiten und die forderung als unbegruendet verweigern sollen. du sagst doch selber, dass du in eine falle getapt bist.. eine kuendigung erfolgt in solchen faellen maximal hoechstvorsorglich falls der vetragsabschluss aus irgendeinem grund doch rechtens sein sollte. mit einer einfachen kuendigung gibst du doch den vetragsabschluss zu..

der vertrag ist nicht rechtskraeftig! da du noch nicht volljaehrig bist, lass das jetzt bitte deine Eltern erledigen, da du offensichtlich mit dieser situation ueberfordert bist.

lass den kompletten rechnungsbetrag zurueckbuchen und ueberweise nur den unstrittigen betrag, ruf bei debitel und mach denen klar, dass du die strittige rechnungsposition auf keinen fall bezahlen wirst. jetzt bekommt der anbieter von der debitel kein geld und wird sich bei dir melden. jetzt lass deine eltern folgendes aufstetzen (per brief) gegebenen falls auf die rechnungssumme der mobilcom-debitel beziehen:

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von

........Euro für eine Serviceleistung verlangen.



Der angeblich bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/meiner

minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe aber nicht in den Abschluss des Ihrer

Meinung nach bestehenden Vertrages eingewilligt und würde/werde ihn auch nicht

nachträglich genehmigen.



Nach meiner Überzeugung wurde auch unabhängig davon kein rechtsgültiger Vertrag

abgeschlossen. Dennoch widerrufe ich zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach

bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechte ihn auch

hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erkläre ich vorsorglich die Anfechtung

wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.



Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende

Bestätigung.
quelle: http://www.aboalarm.de/abofallen/minderjaehrige-abonnenten-eltern-musterbrief-vorlage-2
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, kurz googlen und schon weiß man, das sind Betrüger! :king:
Ich habe einfach mal die Namen Dieter Plassmann , Frank Hartmann, wie in der Mail als GF gelistet , eingeben und siehe da...


https://www.google.de/search?q=diet...69,d.Yms&fp=afc643c56641acb3&biw=1024&bih=672

Die kenne sich aus mit Abzocke!

alles Easy...Geld zurückfordern und Briefe ignorieren! Falls was kommt :cool_alt:

PS
Minderjährige gehören zwischen 22-24h ins Bett! :o
 
Und selbst, wenn ein Mahnbescheid vom Amt kommt, braucht man noch keinen Anwalt. Diesem Mahnbescheid einfach widersprechen, dann kommt evtl noch ein Brief der ursprünglichen Firma und dann sollte Ruhe sein. Einen Anwalt braucht man erst, wenn der Gläubiger nach Ablehnung des Mahnschreibens vom Amtsgericht die Forderung weiter betreiben möchte, denn dann muss dieser vor Gericht seine Forderung Begründen.
 
Samurai76 schrieb:
Und selbst, wenn ein Mahnbescheid vom Amt kommt, braucht man noch keinen Anwalt. Diesem Mahnbescheid einfach widersprechen, dann kommt evtl noch ein Brief der ursprünglichen Firma und dann sollte Ruhe sein. Einen Anwalt braucht man erst, wenn der Gläubiger nach Ablehnung des Mahnschreibens vom Amtsgericht die Forderung weiter betreiben möchte, denn dann muss dieser vor Gericht seine Forderung Begründen.

So ist es. - Der Antragsteller des Mahnbescheids muss erstmal für den Mahnbescheid (MB) bezahlen. - Ob er das tut, weiß auch noch niemand.
Außerdem kann und sollte man, wenn man weiß, dass man "nichts falsch gemacht" hat, dem MB einfach widersprechen. - Wenn der "Verkäufer" dann immernoch auf sein Geld pockt, muss er klagen gehen, denn nach dem Mahnbescheid macht es in der regel wenig Sinn, noch weiter auf der "Mahnwelle" rumzureiten.
Spätestens wenn Du eine Klage ins Haus bekomms, würde ich allerdings dringend zu einem Anwalt raten, schon allein, um Formfehler zu vermeiden, die dann teuer werden können.
 
Holger-4C schrieb:
Sofern die Kündigung per Email möglich/erlaubt ist, kann Dir als Absender das herzlich egal sein. Eine Kopie an Dritte als Nachweis zu verschicken hatte ein Gericht auch als Nachweis gelten lassen, dass die Email korrekt veschickt wurde. In diesem Fall war die Email beim Empfänger im Spamfilter hängen geblieben.
Letztlich muss eine Kündigung nur "in den Machtbereich des Empfängers" gelangen. Dein Postkasten/Schreibtisch könnte ja auch überfüllt sein.

Gibt's dazu bereits Urteile? Ist ja sehr amüsant. Dazu müsste die Kündigung per Mail in den AGB allerdings explizit eingeschlossen sein, oder?
 
e-Funktion schrieb:
... Dazu müsste die Kündigung per Mail in den AGB allerdings explizit eingeschlossen sein, oder?

Nein, nicht unbedingt.

Hier ist Folgendes zu unterscheiden:

Ist erst gar kein Vertrag rechtswirksam zustandegekommen, bedarf es auch keiner Kündigung. Kündigt man irrtümlich dennoch einen gar nicht existierenden Vertrag, ist das unschädlich. Eine solche (sinnlose) Kündigung konstituiert keinesfalls einen Vertrag rückwirkend.

Kam ein Vertrag mit Bindungs- und Rechtsfolgewillen des "Abonnenten" zustande, hängt die Wirksamkeit der AGB des Anbieters davon ab, ob der Andere von diesen zumutbar Kenntnis nehmen konnte, also z. B. mindestens ein deutlich sichtbarer Link auf die AGB des Anbieters.

Kündigungen per Email sind grundsätzlich zulässig, es sei denn, wirksame AGB oder das Gesetz (z. B. für Arbeitsverträge) würden ausdrücklich für eine Kündigung die Schriftform verlangen (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift, also niemals eine Email). Wird nur Schriftlichkeit gefordert, reicht eben auch die Textform, wie z. B. Email. Ansonsten sind auch mündliche Kündigungen möglich, aber wegen schlechter Beweisbarkeit nicht zu empfehlen. Grundsätzlich muss eine Kündigung dem Adressaten zugehen; er muss also in seinem Einflussbereich die Möglichkeit haben, davon Kenntnis zu nehmen. Ob er das dann tut, spielt keine Rolle.

Folgt auf eine Email(kündigung) eine automatisierte Eingangsbestätigung, ist vom ordnungsgemäßen Zugang zunächst auszugehen.
 
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