ABS-Funktion im Anhängerbetrieb

OMaOle

Lt. Commander
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Nov. 2006
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1.538
Hallo Leute ich hab da mal so eine Frage für Profitrucker.

Wenn ich mit einem Anhängerzug unterwegs bin bei dem das ABS des Anhängers ausfällt oder anderweitig nicht funktioniert, wird dann das ABS der Zugmaschine auch ausgeschaltet oder nicht.

Ich glaube mich zu erinnern das dies bei Sattelzügen so ist wenn der Auflieger Probleme macht, bzw. kein ABS vorhanden ist.

OMaOle
 
Naja das sind 2 verschiedene Bremssysteme die erstmal nix miteinander zu tun haben.
Ich würde sagen, dass das ABS der Zugmaschine nicht ausgeschaltet wird!
 
soweit so gut, bleibt die Frage was passiert wenn die Zugmaschine mit ABS bremst und der Anhänger bzw. Auflieger nicht.
 
Naja was soll da groß passieren...
Bei der Zugmaschine regelt das ABS und beim Anhänger nun eben nicht.

Manchmal kann kein ABS auch von Vorteil sein, z.B. bei Schnee bildet sich ein Keil vor dem Reifen und man kommt schneller zu stehen ;)
 
Beide Systeme sind Unabhängig voneinander.
Wenn aber die Zugmaschine ABS hat, und der Anähnger nicht kann es passieren dass dein Gesamter Zug ins Schleudern kommt wenn die Räder des Anhängers blockieren.

Das ist allerdings eine Extremsituation die nur in Äußerst Wenigen Fällen (Glätte, Schnee, ect.) auftreten kann.
 
Und genau aus diesem Grund,nämlich um nicht in Extremsituationen ins schleudern zu geraten, meine ich das auch das ABS der Zugmaschine ausgeschaltet wird.

Das weiß ich aber eben nicht genau.

MfG
OMaOle
 
Ruf doch einfach mal bei einem Händler deines Vertrauens an, und frag nach :D
Dann haste Gewissheit!
 
Hm, die Hemmschwelle ist eben ziemlich hoch, zumal mann sich ja auch nicht lächerlich machen will.

Ich werds wohl doch mal so versuchen müsssen wenn von Euch auch keiner ne genaue Kennung hat.

Trotzdem danke erst mal.

OMaOle
 
Warum is da die Hemmschwelle ziemlich hoch ?
Das versteh ich net, das is doch ne ganz normale Frage ...
 
Naja wer gibt schon gern Wissenslücken zu, der Service Mitarbeiter von Mercedes mit dem ich gerade gesprochen haben wollte mein Anliegen auch nicht so richtig verstehen.

Er meinte allerdings, da komme nur eine Fehlermeldung sonst passiert nichts, ob es dann besser ist auch an der Zugmaschine das ABS auszuschalten konnte er mir auch nicht erschöpfend beantworten.

Ich hab die Frage mal an MAN geschickt, mal sehen ob man da eine Antwort erhält.

OMaOle
 
jo,
sieht wohl so aus allerdings ist es dann besser bei der Zugmaschine das ABS auch auszuschalten um kein Risiko einzugehen.

OMaole
 
Du solltest Dich auf das geänderte Bremsverhalten einstellen und so bremsen, das der Anhänger/Auflieger nicht blockiert, also Stotterbremsen und /oder mit dem Motor bremsen, heisst früh genug runterschalten und nicht die Motorbremse bis zum Anschlag ziehen. Wenn am Auflieger oder Anhänger das ABS System ausfällt, Zündung ausschalten (vorher natürlich anhalten :lol:) und den ABS Stecker vom Anh/Auflieger trennen, dann verhält sich das Zugfahrzeug auch nicht ungewöhnlicher als sonst, nur musst Du wie gesagt Dein Bremsverhalten ändern und kannst Dich aufs ABS nicht verlassen, sonst überholt Dein Anhänger Dich, aber mit dem Arsch zuerst :lol:
Es gibt ja noch genügend Anh/Auflieger die noch kein ABS haben, bei denen schaltest Du am Motorfahrzeug ABS auch nicht aus, wenn Du solch ein Gefährt ziehst.
 
Na das ist klar und war auch nicht das Problem.

Nachdem MAN nun nicht geantwortet hat was mich schon etwas enttäuscht gehe ich also davon aus das das ABS bei der Zugmaschine eingeschaltet bleibt un d ich darauf achten muß.

In einer Stunde gehts wieder los mal sehen wieviele Heute auf Deutschlands Straßen Krieg spielen.

Tschüß,
OMaOle

Nun hat MAN doch geschrieben, hier der Text dazu.
Sie haben am 28.07.2007 eine Anfrage über den MAN-Internetauftritt gestellt.

Über mehrere Umwege kam die Anfrage zu mir. Ich war 3 Wochen in Urlaub und anscheinend wurde Ihre Anfrage während meiner Abwesenheit nicht beantwortet.

Defekte an der ABS-Anlage von Anhängern oder Aufliegern beeinflussen nicht die Integrität der Bremsanlage von MAN-Zugmaschinen der aktuellen Trucknology-Baureihen. Beim Anschließen der Stecker zwischen Zugmaschine und Anhänger entscheidet die Elektronik in der Zugmaschine, auf welche Bremseigenschaften des Aufliegers gerechnet werden kann und stellt somit automatisch u.a. auch die Zugabstimmung ein.

Die Bremsanlage der Zugmaschine kann mit Fehlern des Aufliegers umgehen.
Dieses entspricht dem aktuellen Stand der Technik bei den meisten europäischen Nutzfahrzeugherstellern, ein Meister in der Werkstatt Ihrer Wahl kann Sie sicherlich jederzeit unterstützen und ggfs. beraten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen auch telefonisch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen/ Best Regards

Theo Schuller
Dipl. Ing. (FH)
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
ja was soll ich sagen, ein 40 Tonner ist eben kein Rennauto und doch größer als den meisten PKW-Fahrern bewusst ist:D

Aber daran hab ich mich gewöhnt sind ja nicht alle so und auch unter den LKW-Fahrern gibts I...

OMaOle
 
Wie kommt es denn, dass Du mit 19 schon 20 Tonner fahren darfst, Sondergenehmingung?
 
Ja, da gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Regelung mit 21 betrifft nur den Gewerblichen Güterverkehr

Im Gartenbau, wo ich tätig bin wird das Fahren aber nicht als Güterverkehr angesehen, da wir lediglich unser Material + Arbeitskräfte zu einer Baustelle fahren.

Beim Gewerblichen Güterverkehr jedoch transportierst du gegen Bezahlung für eine Firma ect. bestimmte Güter.

Frag mich nich in welchem Paragraphen das genau steht, aber in meiner Fahrschule wurde mir das so erklährt, und bei meiner letzten Verkehrskontrolle wurde mir das auch nochmals versichert ;)
 
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