Absendezeitpunkt einer Email beweisen!

hippnotized

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Hallo,

folgendes Problem. Mein Vater hat bei Alternate einen Diascanner bestellt. Da er geschäftlich viel Unterwegs ist hatte er kaum Zeit das Gerät zu probieren. Nun hat er ca. 2 Stunden vor Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen einen Widerruf an Alternate abgesendet. Alternate behauptet nun, dass ihnen der Widerruf erst am nächsten Tag zugegangen sei und fordert einen Beweis für die Absendung.

Folglich die Frage, ob und wie man das beweisen kann. Eventuell über den Header? Weiß jemand wie man den in Outlook 2003 anzeigen kann?

Vielen Dank.
 
AW: Dringend Hilfe: Absendezeitpunkt einer Email beweisen!

Du siehst doch in Outlook das Absendedatum unter Gesendete Objekte.

Bzw. die Mail in Gesendete Objekte öffnen, dann steht das Datum oben rechts.
 
AW: Dringend Hilfe: Absendezeitpunkt einer Email beweisen!

Hi,

vielen Dank. So werde ich es wohl auch machen und hoffen, dass ein Screenshot als Nachweis akzeptiert wird. Soweit ich weiß orientiert sich die Zeit- und Datumsangabe ja an der Systemuhr, so dass sich das leicht fälschen ließe, aber momentan sehe ich selbst keine andere Möglichkeit.
 
AW: Dringend Hilfe: Absendezeitpunkt einer Email beweisen!

Moin,

also mit den Header wird man kaum etwas "beweisen" können, hier ist ganz klar die Kulanz des Anbieters gefragt.
Das der Wiederuf erst am nächsten Tag zugegangen ist, ist absolut normal wenn keiner die Mails abgerufen hat oder es zu spät war.
Jedoch würde ich Alternate mal auf den Umstand hinweisen den Ihre Wiederrufsbelehrung beinhaltet
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
oder mich telefonisch zum Abteilungsleister durchstellen lassen.

MFG
 
AW: Dringend Hilfe: Absendezeitpunkt einer Email beweisen!

Ja, darauf dass die rechtzeitige Absendung ausreicht habe ich Alternate schon mehrfach hingewiesen!!! Bei der Hotline erreicht man immer nur Leute, die nichts entscheiden dürfen oder aber es wird ein Rückruf versprochen, der nicht erfolgt.
Offensichtlich ist man dort zu doof § 355 BGB zu lesen.

Also der Shop macht keinen tollen Eindruck...
 
Hallo, also mit den 2h habt Ihr Euch aber net so toll angestellt. Selbst bei E-Mails ist ein gewisser zeitlicher Rahmen mit einzuplanen bis die E-Mail gelesen und bearbeitet wird.

Im Gesetz lautet der der Leitsatz:
"Bei E-Mail- Kommunikation ist das entsprechend § 312e Abs.1 S.2 BGB der Fall, wenn die Partei, für die die E-Mail bestimmt ist, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann."

Leider steht nirgends ein genauer Zeitrahmen, aber vor Gericht hättet Ihr mit den 2h wohl kaum eine Chance.

Dementsprechend würd ich sagen, dass es im Ermessen von Alternate ist, ob sie Eurem Widerruf nachkommen wollen oder nicht.
 
Ich kann nur nochmals darauf hinweisen, dass der Wortlaut des § 355 BGB in dieser Hinsicht eindeutig ist. Es kommt lediglich auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an. Wann dieser dem Unternehmer zugeht ist völlig unbeachtlich.

§ 312e I 2 BGB regelt jedoch nicht den Fall des Widerrufes, sondern regelt nur, wann eine Willenserklärungen im Sinne von § 130 I 1 BGB zugeht. Denn eine Willenserklärung, also z.B. ein Vertragsangebot geht dem Empfänger dann zu, wenn es derart in seinen Machtbereich gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Hier greift dann § 312e I 2 BGB ein und normiert für den Spezialfall des Fernabsatzgeschäftes, wann ein Zugang unter normalen Umständen vorliegt. Bei einem Unternehmen könnten man z.B. Samstags nie den Zugang einer Willenserklärung annehmen, sondern immer erst am Montag, wenn üblicherweise damit zu rechnen ist, dass die Emails abgerufen werden. § 312 e I 2 BGB ist also lex specialis gegenüber § 130 I BGB beim Fernabsatzgeschäft.

Der Fall des Widerrufes ist davon also überhaupt nicht betroffen, sondern regelt sich allein nach den §§ 312d I 1, 355 BGB.

Das die zwei Stunden knapp sind, ist mir auch klar. Das haben wir auch nicht aus Jux und Dollerei so gemacht, sondern das hatte schon seine Gründe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es hat geklappt - Alternate hat den Screenshot der gesendeten Email und damit den wirksamen Widerruf akzeptiert. :D

Ich danke allen für ihre Beiträge und die schnelle Hilfe.
 
Hät mich ehrlich gesagt stark gewundert, wenn die Probleme machen würden. Wobei die 2h natürlich schon .. naja :)
 
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