Abtrittserklärung für ein Haus

Airblade85

Lt. Commander
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Aug. 2009
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Nabend erstmal,

Es geht um folgendes, meiun Stiefvater hat ein Haus geerbt er hat aber noch 2 Geschwister..beide wollen mit dem Haus nichts zutun haben und woillen auch nicht ausgezahlt werden. Nun müssen diese ja eine Abtrittserklärung unterschrieben. Wie muss diese jetzt genau aussehen? Habe zwar schon im Netz gesucht und man findet auch einiges, aber 90& der Beispiele kosten Geld oder passen nicht auf meine Situation. Kann vielleicht jemand weiter helfen? danke
 
Bestimmt hier im Computerforum.

Bei so etwas sucht man einen Notar auf. Und der kostet ein paar €. Ohne Notar erlangt ihr keine Rechtssicherheit.
 
Wenn Du ne Erbschaft ausschlägst, dann machst Du das Formlos aufm Amtsgericht. Das ist ja nix anderes.
 
Nein der Stiefvater hat das Haus ja geerbt, also ist bereits jemand gestorben...
 
Vielleicht haben die beiden das Erbe an sich ja angetreten, wollen aber nur mit dem Haus nix zu tun haben...

Lange Rede kurzer Sinn:
Die Besitzverhältnisse werden ins Grundbuch eingetragen, und das kann (soweit ich weiß) nur über einen Notar geändert werden. Da ihr eh zu dem müsst kann er auch gleich die Abtretung aufsetzen. Ist dann quasi doppelt gemoppelt.
 
Nochmal zur klärung weil es einige falsch verstanden haben :)

Ich selbe rhabe nichts geerbt sondern mein Stiefvater dieser hat noch 2 Geschwister, diese beiden wollen das Haus aber nicht und wollen auch kein Geld dafür. So und nun muss ja eine Abtrittserklärung von beiden unterschrieben werden damit mein Stiefvater abgesichert ist. Also kann diese Erklärung auch nur vom Notar gemacht werden damit es auch Rechtskräftig ist ja?
 
Kann man das Erbe denn nun noch ausschlagen? Wenn ja, sollen die Geschwister das tun. Wenn nein, müssen sie dem Stiefvater ihre Anteile schenken und auflassen; wie oben gesagt: das geht auch nur notariell.
 
Der neue Eigentümer - dein Stiefvater - muss ins Grundbuch des Hauses eingetragen werden durch ein Notar. Da noch weitere Erben berechtigt sind, müssen diese das Erbe ausschlagen. Dies sollte dann unter Anweisenheit aller berechtigten Erben beim Notar direkt geschehen. Dieser klärt dann die Erben nochmal auf, was ihr Handeln bedeutet.

Mit einem einfachen Zettel kannst du leider nichts klären - bei Immobilienbesitz genießt das Grundbuch den allg. Glauben. Daher ist der Notar zwingend notwendig.

PS um den Notartermin kommt ihr eh nicht rum, da auch bei einem Alleinerbe der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden müsste.
 
Kann man das Erbe denn nun noch ausschlagen?
Ist doch völlig egal!!! Was wollt ihr damit immer?!?

Der Tote steht im Grundbuch und muss durch wen auch immer ersetzt werden. Und das kann nunmal nur ein Notar.
Also ab zum Notar dem die Sache Schildern. Entweder trägt er nur den Stiefvater ein oder verfasst zusätzlich als Absicherung noch eine Erklärung über den Verzicht der anderen beiden.

Das ändert aber nix drann, dass der Notar die neuen Besitzverhältnisse eintragen muss!
 
Das ist nicht wirklich egal - wird die Erbschaft ausgeschlagen, erwirbt der Erbe das Eigentum automatisch. Das müsste zwar gleichfalls noch notariell eingetragen werden, es fallen aber keine Extrakosten für die dann noch notwendigen Schenkungsverträge an, falls die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde.

Einzig richtig ist: Der Erbe muss so oder so zum Notar. Und der wird einen auch so oder so darüber aufklären. Trotzdem muss man sich diesen Hinweis, dass man nach Möglichkeit ausschlagen sollte, ja nicht sparen, wenn der Frager schon extra hier anfragt.

...obwohl, je nach genauer Konstellation müsste er nicht mal zum Notar; das macht es ggf noch mal günstiger, sich da genau zu informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, das Erbe ausschlagen bedeutet ja ALLES auszuschlagen und nicht nur das Haus um das es hier geht!

Ich war auch schon in so einer Situation, da es bei uns mehr Erben waren, hat der Staat erst mal alles sicher gestellt - Erbschaftssteuern dürfen wir ja alle zahlen!
Und das ist die Krux, wenn es noch andere Dinge zu vererben gibt, muss erst mal der Gesamtwert festgestellt werden - dieser dann auf die Erben umgerechnet, Treuhänder ermittelt, der die Anteile berechnet und dann geht es zum unterschreiben zum Notar.

Abwicklung hat bei uns fast ein Jahr gedauert........
 
ok danke leute für die Aufklärung :)
 
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