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Hallo in die Runde, ich will beim Roller fahren ein bisschen aufnehmen, mehr im großen und ganzen nicht. Könnt ihr den Preis nicht alternative einer actioncam empfehlen, die bei Geschwindigkeiten von unter 50 kmh nicht nur Rauschen aufzeichnet.
Rollerfahren? E-Scooter oder wie darf man das verstehen? Was genau ist der Plan?
Nur ein Hinweis vorweg:
Eine dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung des gesamten öffentlichen Straßenverkehrs verstößt gegen die DSGVO, was zu Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen kann.
Eine dauerhafte, anlasslose und permanente Aufzeichnung des gesamten öffentlichen Straßenverkehrs verstößt gegen die DSGVO, was zu Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen kann.
Genau, daher freut sich die Polizei mittlerweile über jede Dashcam-Aufnahme die einen Sachverhalt zweifelsfrei aufklärt. Derartiges wurde noch nie vollstreckt.
Gelackmeiert ist eher der, der noch ohne Videoaufzeichnung am Straßenverkehr teilnimmt.
Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17 - Nachlesen, verstehen und dann nochmal probieren.
Im Übrigen habe ich "dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung" geschrieben.
Da der Themenersteller nicht genau sagt was er vor hat, bleibt nur die Spekulation. Da er hier im Unterforum Streaming und Pordcasting ist, stellt sich der Verdacht eines Streams, was ebenfalls problematisch ist.
Liest ihr eigentlich das @Deathmachine-TX ne Empfehlung für eine Actioncam sucht.
Alles andere wird er wahrscheinlich auch selbst wissen, was zu beachten ist, den danach hat er hier nicht gefragt.
@Spock55000 Er will eine Action-Cam. Dauerhaftes Parkgeschehen aufzeichnen auf einem Roller während "typisch" selbst illegal auf dem Gehweg geparkt wird, ist da eher unüblich, zumal die Batterieversorgung da auch sehr endlich ist.
Diese Korinthenkackerei immer. In Deinem Aktenzeichen ist es ja gerade noch mal knapp unter 50k geblieben. § 43 Abs. 3 S. 1 sieht eine Geldbuße bis zu 300.000,00 EUR vor. Vielleicht liest Du es selbst noch mal.
Unter Abwägung aller Umstände hält das Gericht eine Geldbuße von 150,00 EUR tat- und schuldangemessen.
Naja ist halt am Ende glaube Auslegungssache. Ist das denn anlasslos? Was ist dauerhaft?
Das man den TE darauf hinweist sehe ich aber als richtig und wichtig an.
Am Ende ist es bei Action cams leider so:
Wer billig kauft, kauft 2 mal.
die insta360 go ist sehr klein und leicht und kann vielfältig befestigt werden.
nutze ich selbst und kann eigentlich bis auf die akkulaufzeit nur gutes berichten. hab sie auf der cap bei IPSC matches im ausland (bei denen man filmen darf, anders als in D natürlich - wer hätte das gedacht).
daher freut sich die Polizei mittlerweile über jede Dashcam-Aufnahme die einen Sachverhalt zweifelsfrei aufklärt. Derartiges wurde noch nie vollstreckt.