Ärger bei privatkauf

L

LudwigM

Gast
Hallo,
ich hab folgendes problem un zwar hab ich ausserhalb einer ebay auktion ein Handy gekauft, jetzt hab ich bezahlt bekomm aba iwie die ware nicht, und die verkäuferin antwortet auch nicht.
kann man denn das geld irgenwie wieder zurück bekommen?
ich hab den namen der verkäuferrin un die mails sin noch bei ebay hinterlegt.
und ich hab ihr facebookprofil.
gibts da irgendne chance?

Handy is jetzt da aber kaputt, was nun? (weiter gehts auf letzte seite)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn etwas nicht verkauft wird, kann man sich z.B. ebay-extern einigen.
 
@ OSJF :

was bedeutet, außerhalb einer ebay auktion?

Na außerhalb von eBay . Er hat den eBay Verkäufer angeschrieben , sie wurden sich beide über den Preis einig , der Verkäufer nahm das Handy raus , um so eBay Gebühren zu sparen , der Verkäufer teilte ihm die Bankdaten mit und das war´s . Total unsicher halt was auf Vertrauen basiert , was hier wohl gebrochen worden ist .



@ LudwigM :

gibts da irgendne chance?

Was die Überweisung angeht nicht . Was raus ist ist raus und eine Überweisung kann daher nicht rückgängig gemacht werden . Pech Gehabt würd Ich mal sagen und einfach als Lehre abtun sowas nicht noch einmal zu machen .

MfG



Yiasmat
 
LudwigM

Du wirst Dir ja wohl hoffentlich den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer Deiner Verkäuferin haben geben lassen. Dann wäre es nämlich ein Leichtes, ein entsprechendes Mahnschreiben aufzusetzen und ihr zukommen zu lassen.

Ohne all das sieht's natürlich finster aus. Du könntest versuchen, Anzeige zu erstatten (die Polizei kriegt über die Bankverbindung dann schon raus, wer dahintersteckt), aber das alleine bringt Dir das Geld nicht wieder.

Ich drück' Dir die Daumen. Ohne persönliche Daten sieht's allerdings mau aus. Zynisch gesagt: Wer in der heutigen Zeit jemandem Geld überweist und sonst keine Daten hat, kann sich mit dem Geld auch gleich den Arsch abwischen und die Kohle anschließend im Klo entsorgen.--
 
ich hab ihren namen und mail adresse un kontodaten, und dank facebook kenn ich auch den ort und arbeitgeber
 
Kommt drauf an in welche finanzielle Lage der ist. Ich hatte vor 5 Jahren ein Handy bei ebay( direkt von ebay, nicht außerhalb) gekauft. Anwalt und Anzeige haben bisher nicht geholfen, mein Geld hab ich nie wieder gesehen. Wahrscheinlich war der Pleite.


Wenn ich außerhalb von ebay ein Geschäft machen sollte dann a) muss genug Bewertungen haben
b) fordere ich ein Foto/Scann von sein Personalausweis mit ein bestimmten Zettel daneben z.B. aktuelle Datum, Artikelnummer etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na also. Dann solltest Du erstmal einen Mahnbescheid fertig machen und ihr zukommen lassen, denn auf dem zivilen Wege kriegst Du Dein Geld zurück.

Anzeige kannst Du natürlich draufpacken, aber das würde ich erst machen, wenn sich die gute Dame tot stellt. Es ist nämlich ohnehin verdammt schwer, jemandem B.e.t.r.u.g nachzuweisen, und es wird nicht einfacher, wenn man dem Betreffenden keine Möglichkeit einräumt, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

MfG DDM_Reaper20
 
ich hab jah ihre anschrift nicht, ich hab ihr per mail schon geschrieben sie hate zeit sich bis montag zu melden, entweder mit sendungsnummer oder rücküberweisungsgescheinigung
 
Geh zur Bank und stornier die Überweisung das geht ganz sicher. Habs auch schonmal gemacht. Bei meiner Bank geht das sogar 8 Wochen nach der Überweisung!
 
Hallo,

gehe auf die nächste Polizeistation und erstatte Anzeige wegen Computerbetruges.

Ich hatte auch mal so einen Fall. Als die Kripo beim Verkäufer vor der Tür stand hatte ich eine Woche später mein Geld zurück.

Überweisungen kann keine Bank rückgängig machen. Was hier gemeint wurde sind Lastschriften - die abgebuchten Beträge lassen sich zurückbuchen.

Bei einer Überweisung muss man aufpassen, was angewiesen ist ist weg.

Also Quintessenz: Anzeige erstatten.

§ 263a StGB Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
 
Eine Anzeige wegen Betrugs wird in solchen Fällen zumeist im Sande verlaufen, da ein Vorsatz schwerlich zu beweisen ist. Ich würde es über einen Mahnbescheid versuchen - wenn kein Widerspruch eingeht, hast du in wenigen Wochen einen vollstreckbaren Titel und kannst z.B. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über ihr Konto erwirken. Da sie anscheinend in Lohn und Brot steht, sind die Chancen vergleichsweise gut, dass da auch was zu holen ist. Wird doch ein Widerspruch eingelegt, wird aus der Sache allerdings ein normaler Zivilprozess, also am besten schon jetzt mit der Beweissicherung beginnen.
 
ich hab ihren namen und mail adresse un kontodaten, und dank facebook kenn ich auch den ort und arbeitgeber

Dann sollte der Rest ja wohl nicht schwer sein zu erforschen. Man könnte evtl mal ins Telefonbuch schauen, oder beim Arbeitgeber anrufen und sich verbinden lassen oder die Telefonistin ganz blöde ausfragen?
Über Deine Bank etwas erfahren, Du hast ja das Geld überwiesen, frage doch einfach nach ob die eine Adresse haben.
 
also im telefonbuch find ich sie schonmal nicht nur einen mann aus selben ort mit selben nachname
 
Anrufen, kann ich mal xxx sprechen, wenn es sie gibt und ans Telefon kommt, weisst Du es doch schon.
 
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