Aktiviertes Update von Windows XP auf einem neuen Rechner?

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Hallo allezusammen!

Hab mal eine rein rechtliche Frage. Ich hab ejtzt einen PC mit Windows XP. Dieses habe ich mittels einer Update-Version aufgespielt. Nun möchte iich mir nächstes Jahr einen neuen PC kaufen. Kann ich dann noch mein jetziges Windows XP verwenden?
Gibt das keine Probleme bei der neuaktivierung mit Microsoft. Den eigentlich bin ich doch Eigentümer dieser Windows XP Lizens und diese kann doch nicht durch die Aktvierung auf einmal mit meinem PC gekoppelt sein.

Zweite Frage: kann ich eigentlich überhaupt ein aktiviertes Windows XP überhaupt wieder weiterverkaufen?

Schon mal vielen Dank für euere Hilfe
 
1.) Bei der ersten Aktivierung hast Du einen Vertrag mit M$ geschlossen, der besagt, das Du dieses System nur auf dem Rechner benutzen darfst, auf dem es Installiert ist. Wenn Du den Rechner verkaufst, gehört das BS dabei. Solltest Du jedoch nachweisen können, das Du den ganzen Rechner verschrottet hast oder in Schutt und Asche gegengen ist, kannst Du versuchen es nochmal zu aktivieren. Das solltest Du dann aber telefonisch machen, weil es online wohl nicht mehr geht.
2.) Da die Software Dein Eigentum ist, darfst Du sie auch verkaufen, mit dem Rechner zusammen, sonst hat der Käufer das Problem mit der erneuten Aktivierung. Natürlich mußt Du nach dem Verkauf alle mit dem System zusammenhängenden Daten von dem Ursprungs PC löschen. Und alle erstellten Sicherheitskopien ebenfalls mit abgeben.
Das kannst Du Dir aber alles in der "EULA" nachlesen.
 
Danke für deine schnelle Antwort

Ich hab deinen Tip befolgt und mal tatsächlich in die EULA geschaut. Da bin ich auf etwas recht interessantes gestoßen

4. ÜBERTRAGUNG - Intern. Sie sind berechtigt, das Produkt
auf einen anderen Arbeitsstationscomputer zu verschieben.
Nach der Übertragung sind Sie verpflichtet, das Produkt
vollständig vom vorherigen Arbeitsstationscomputer zu
entfernen. Übertragung an Dritte. Der erste Nutzer des
Produkts ist berechtigt, das Produkt einmalig an einen
anderen Endbenutzer zu übertragen. Die Übertragung muss
sämtliche Komponenten, Medien, gedruckten Materialien,
dieses EULA und, falls zutreffend, das Echtheitszertifikat
(Certificate of Authenticity) umfassen. Diese Übertragung
darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als
Kommissionsgeschäft, erfolgen. Vor der Übertragung muss
sich der Endbenutzer, der das zu übertragende Produkt
erhält, mit allen Bestimmungen des EULAs einverstanden
erklären. Keine Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, das
Produkt zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder
Dritten damit kommerzielle Hostingdienste bereitzustellen.

Danach währe es mir Erlaubt zum einen mit dem Produkt ohne weiteres auf einen andreren Rechner (Arbeitsstation) umzuziehen, sofern ich die Installation vom ursprünglichen Rechner komplett entferne.
Gemäß diees Absatzes ist auch ein Verkauf der Software möglich, wobei halt auf dem Ursprungsrechner Windows XP entfernt werden muss.
 
Das Problem wird sein, Du bekommst das Zertifikat nicht vom Gehäuse ab. Es ist natürlich gut für Dich, wenn Du es nicht draufgeklebt hast. Da aber die meisten einen Komplett-PC haben, der ein Windows beinhaltet, wird der Hersteller des PC das Zertifikat auf den Rechner geklebt haben. Da sich die Hersteller dazu verpflichten mußten, dieses auf den Rechner zu kleben, bevor der Rechner ausgeliefert wird, ansonsten bekommen sie keine Produkte mehr von M$. Wenn es sich um eine Recovery Version handelt wird es noch schwieriger, da diese sowieso nur mit dem Rechner läuft, mit dem sie verkauft wurde.
 
Da könntest Du recht haben werkam, wenn es sich um eine OEM-Version oder SBE-Version handelt. Ich aber spreche hier von dem gewähnlichen Update welches in einem schonen blauen Karton im Laden steht und etwa das doppelte wenn nicht noch mehr gegenüber der OEM- bzw. SBE-Version kostet. Klar bei diesen einfachen Versionen, die ja auch keinen Support von Microsoft bekommen wurde laut Lizensvertrag das Windows mit dem PC gebundelt. Aber bei der Update-Version nicht. Diese ist ersteinmal grundsätzlich abhängig vom Eigentümer.
 
Wenn es sich dann um die Update Version handelt, mußt Du ja das dazugehörige System, womit Du upgedatet hast ja auch abgeben, sonst kann der andere es ja gar nicht nutzen, sprich wieder aktivieren, da es ja ein update auf ein älteres System ist. Naj ist ja auch nicht mein Problem.
 
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