Allgemeine Frage zum Arbeitsplatz

Futscher

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Feb. 2008
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1.221
Hallo.

Hab eine Frage die mich schon immer interessiert, mr. google hat dazu leider nichts gefunden.

Es ist klar das "in" der Normalarbeitszeit wenn man den Arbeitsplatz ohne jegliche Meldung/Grund verlässt ein "unbefugtes verlassen des Arbeitsplatzes" ist.

Wie siehts da eigentlich aus, wenn es über die Normalarbeitszeit hinaus geht, sprich Überstunden.

Ist das Verlassen des Betriebes in dieser Zeit ohne jegliche Meldung/Grund auch noch immer unbefugt ?

Gruß
 
Das muss dein Chef entscheiden :)
 
Kommt drauf an als was du arbeitest ?
Wenn du als Bauarbeiter auf einer Baustelle arbeitest und wenn du dringend eine Packung Schrauben brauchst fährt glaube jeder mal schnell zu einem Händler. ;)
 
Das ist auch eine Versicherungsfrage, da Du ja während der Arbeitszeit (Anfahrt/Abfahrt) auch gesetzlich Unfallversichert bist...

kläre das trotzdem innerbetrieblich...

Ich kann z.B. jederzeit raus bei mir solange ich nicht 2 Stunden weg bin passiert auch nix....
 
Sind das angeordnete Überstunden oder machst du nur welche, weil viel Arbeit da ist?

Wenn es angeordnete Überstunden sind, dann darfst du deinen Arbeitsplatz nicht einfach so verlassen.
Wenn du von dir aus Überstunden schiebst, obwohl du schon längst in den Feierabend hättest gehen können, dann ist das deine Sache.
 
Es sind Überstunden wo ich hätte schon gehen können. Sind also Überstunden aus reiner Freundlichkeit, was leider fast nie geschätzt wird.

Laut Dienstzettel ist man bis 10 Überstunden verplfichtet im Monat.
Und die hat man bei uns schon in den ersten Tagen drinnen.
 
Also du musst schon ganz klar unterscheiden:

1. Du machst freiwillig Überstunden. Diese tauchen offiziel nirgens auf. Heißt du bekommst nicht mehr Gehalt dafür und die Zeit wird dir auch nicht angerechnet und dein Chef hat sie nicht angeordnet.
Dann darfst du gehen wann du willst.

2. Dein Cehf hat die Überstunden angeordnet. Dann kann es dir halt passieren, dass du bis zu 10 Stunden im Monat ohne Ausgleich zusätzlich arbeiten muss. Alles was darüber hinaus geht, musst du vergütet bekommen (Geld oder Zeitausgleich). In dem Fall darfst du nicht gehen, wann es dir passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitsrechtlich ist klar: immer wenn die Betriebsstätte verlassen wird vorher fragen/ankündigen !
@djdice1983: Überstunden sind immer abzugelten, ob pauschaliert, als Stundensatz oder als Ersatzfreizeit kommt auf den Arbeits/Tarifvertrag an. Firmen/Chefs die unbezahlte Mehrarbeit erwarten sind unseriös, sie zeigen damit doch nur ihre geringschätzung für deine Arbeitsleistung oder sind einfach nur Ausbeuter, wie sicher solch ein Arbeitsplatz ist kannst dir wohl selbst denken. Ins solchen Fällen sollten private Aufzeichnungen der täglichen Arbeitszeit und der Überstunden geführt werden, wenn später eine Entlassung erfolgt weren diese Aufzeichnungen vor Arbeitsgerichten (hier in Ö.) als Beweis zugelassen.
 
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