Amazon Konto gesperrt

Ich würde den beiden raten, sich Anwaltlichen Rat zu holen.
Ob Amazon genauere Gründe an den Besitzer des Accounts aushändigt weiß ich nicht, allerdings gehe ich davon aus, dass bei einer Anfrage eines Anwalts durchaus eine genauere Begründung ausgegeben wird, da auch Amazon keine Lust auf unnötige Verfahren hat.
Also zum Anwalt, beraten lassen was davon rechtlich fraglich ist, und über den Anwalt eine Auskunft von Amazon anfragen.
 
Ich wette 10€, dass die beiden irgendeinen Mist gemacht haben und das verschweigen.
 
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Und ich wette noch zehn Euro oben drauf, dass Amazon auch auf einen Anwalt nicht reagieren wird.

Amazon deswegen verklagen, ja? Viel Spaß dabei. :D
 
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--//-- schrieb:
Und ich wette noch zehn Euro oben drauf, dass Amazon auch auf einen Anwalt nicht reagieren wird.

Amazon deswegen verklagen, ja? Viel Spaß dabei. :D
Hm, da würde ich nicht drauf wetten.
Ich denke die wissen schon was sie sich erlauben können und was nicht. Das heißt nicht dass sie nachgeben, aber eine Antwort wird man vermutlich schon kriegen.
Im Zweifelsfall würde ich ja sagen: Ja, klagen wenn nichts kommt. Allerdings bin ich auch nicht überzeugt dass es was bringt. Nicht, weil ich glaube dass ein Gericht das Verhalten von Amazon so als rechtlich Ok empfindet, sondern weil die Gerichte vollkommen am Limit sind :(
 
Warum sollte Amazon unbedingt vor Gericht gewinnen oder sich einem etwaigen Urteil nicht beugen?


Was Amazon und andere am jeweiligen Geschäftsgebaren festhalten lässt ist doch die Trägheit und konfuse Angst der Verbraucher.
 
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Selbstverständlich werden sie sich einem Urteil beugen. Aber eine Anfrage per einem Anwalt werden sie imho erstmal genauso ignorieren, wie eine ohne diesen. Sie werden die Klage abwarten und dann die Hunde los lassen. Anders geht es bei der Größe des Unternehmens doch gar nicht, wenn es um solche Bagatellen geht.

Immerhin reden wir hier von einem gesperrten Account, der sich laut Amazon gegen die Bedingungen des Vertrages verhalten hat. Und nicht von irgendetwas, was diesen Riesen so wirklich interessieren könnte.
 
Oder sie wollen einen größeren Pressevorfall oder ein etwaiges wegweisendes Urteil vermeiden. Das weiß man vorher nicht.


Jedenfalls ist man üblicherweise gut beraten, vor einer Klage außergerichtlich seine Ziele einzufordern. Insofern muss der Weg sowieso gegangen werden, unabhängig eines Erfolges.
 
Das ist schon klar. Aber auch klar ist, dass Amazon bei Sperrungen auf "stur" schaltet. Ob ich da das Geld in einen Anwalt investieren würde, glaube ich nicht. Muss aber natürlich jeder selbst wissen. Irgendwelche Ziele gibt es hier ja eh nicht. Außer eine Rückgabe der gekauften Produkte, wobei das Widerrufsrecht wahrscheinlich langsam abgelaufen ist. Gewährleistung geht dann über das hier schon verlinkte Formular, etc.

Für mich hört sich das hier an (erwähnte ich schon), dass zu viele Produkte zurückgesendet worden sind. Da macht Amazon einen harten Schnitt, ist recht bekannt. Ist auch verständlich.

Am Ende geht es hier doch nur darum, dass man den Account wieder entsperrt haben mag. Und da prophezeie ich als Nichtjurist eine Chance von genau 0%, auch vor Gericht. Außergerichtlich wird Amazon nicht mal eine Antwort senden.

Das hier:

Bions schrieb:
Ich wollte dem einen gestern Amazon video einrichten, geht auch nicht.

spricht Bände. Das heißt, das Konto wurde wirklich komplett gesperrt. Der Prime-Vertrag also fristlos gekündigt. Das machen die nicht mal eben so.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Weckstaben verbuchselt)
oder dass Konto wurde gehackt durch eine der tausenden Phising E-Mails....
Ich bekomme jeden Tag mindestens eine für Amazon und andere Sellers wo ich einkaufe..
 
--//-- schrieb:
...Außer eine Rückgabe der gekauften Produkte, wobei das Widerrufsrecht wahrscheinlich langsam abgelaufen ist. ...

Im Fall der Fälle könnte man hier aber sicher geltend machen, dass es dem Kunden aufgrund der Sperrung nicht möglich war, das Widerspruchsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist über den regulären Weg in Anspruch zu nehmen.
Behelfsweise könnte man vor Ablauf der Frist das Recht beim Support per Mail einfordern, um zumindest nachzuweisen, dass der Wunsch nach Widerruf innerhalb der Frist geäußert wurde wurde.
 
Ich kenne eine nette Dame, der auch das Konto bei Amazon gesperrt wurde. Hier war der Grund offensichtlich. Die Dame hatte immer alles mögliche bestellt, ausprobiert und dann im Rahmen des Widerrufsrecht die meisten Produkte wieder zurück geschickt. Sie hatte es damit wohl sehr übertrieben und trotz freundlicher Hinweise seitens Amazon, nicht damit aufgehört.
 
iks-deh schrieb:
Im Fall der Fälle könnte man hier aber sicher geltend machen, dass es dem Kunden aufgrund der Sperrung nicht möglich war, das Widerspruchsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist über den regulären Weg in Anspruch zu nehmen.
Warum kann man das denn nicht? Ware zurück senden kann man auch ohne das World Wide Web zu nutzen. Es gibt da so Dinge, die nannte man früher mal Brief. Die kann man, so sagt man, einfach mit in das Rücksendepaket legen.

Und wenn man sowieso täglich 10 Pakete zurückschickt, sollte ja irgendwo Platz dafür sein. /Ironie
 
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Ansonsten soll es auch noch so Dinger geben wie Telefon oder Fax...

Man ifndet einen Weg wenn man möchte.
 
Discovery_1 schrieb:
Ich kenne eine nette Dame, der auch das Konto bei Amazon gesperrt wurde. Hier war der Grund offensichtlich. Die Dame hatte immer alles mögliche bestellt, ausprobiert und dann im Rahmen des Widerrufsrecht die meisten Produkte wieder zurück geschickt. Sie hatte es damit wohl sehr übertrieben und trotz freundlicher Hinweise seitens Amazon, nicht damit aufgehört.

Und das ist ja auch vollkommen richtig so, denn damit schützt Amazon nicht nur sich selbst, sondern auch andere Kunden vor solchen Leuten (die meiner Meinung nach Betrüger sind [Bestellen ohne Kaufabsicht mit dem Wissen, es zu nutzen und anschließend zurückzugeben empfinde ich als Betrug]).
 
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Was steht eigentlich im den Alexa AGB? Funktioniert nur mit gültigem Amazonkonto? Ich weiß schon, warum mir so etwas nicht ins Haus kommt.
 
Discovery_1 schrieb:
Ich kenne eine nette Dame, der auch das Konto bei Amazon gesperrt wurde. Hier war der Grund offensichtlich. Die Dame hatte immer alles mögliche bestellt, ausprobiert und dann im Rahmen des Widerrufsrecht die meisten Produkte wieder zurück geschickt. Sie hatte es damit wohl sehr übertrieben und trotz freundlicher Hinweise seitens Amazon, nicht damit aufgehört.
Bin mir nicht ganz sicher. Bei Hardware und co. ist es eigentlich klar, da weiß man vorher recht genau was man bestellt. Aber z.B. bei Klamotten stelle ich mir das schwierig vor, und klar, da gehen die Sachen dann zurück.

Wie war das nochmal als es mit dem Onlinehandel anfing und die Läden vor Ort sich beschwert haben, hieß es da nicht "Pech gehabt"? Klar, Online hat so einige Vorteile (Stückzahlen, Lagerkosten, etc.), aber auch Nachteile. Aber "nur" wegen zu häufigem Zurückschicken einen Account zu kündigen finde ich sehr grenzwertig ...
 
Ich konnte bei Amazon bis jetzt alles mit dem englischen Support zu meiner Zufriedenheit klären (Englisch deswegen, weil man da deutlich kürzer in den Warteschleifen hängt und mein Englisch genauso gut ist wie mein Deutsch (und es mir völlig wurscht ist. ob der Mitarbeiter in Indien sitzt oder auf dem Mond)).
Auch mit Amazon Prime hatte ich nie irgendwelche Schwierigkeiten, zweimal bin ich einem Fake Verkäufer aufgesessen, das hat Amazon sehr kulant und ohne Schaden für mich in finanzieller Hinsicht geklärt.
Für ein Verfahren sind gerne Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro einzukalkulieren, auf denen man üblicherweise sitzenbleibt, egal ob der Prozess gewonnen wird. Mit der Rechtsschutz ist das so eine Sache. Vertragsrechtsschutz ist in der Privatrechtsschutzversicherung in der Regel NIE enthalten, weil Vertragsrechtsschutz im Prinzip nicht bezahlbar ist. Ansonsten sollte der Rechtsschutz zwingend zumindest ein aktiver und nicht lediglich ein passiver Rechtsschutz sein und die meisten Anwälte vereinbaren mit den Klienten einen Vertrag, da die Rechtsschutz jenseits des Selbstbehaltes in der Regel nur einen Basissatz zahlt, für den kein vernünftiger Anwalt arbeitet.
 
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ogi.nic schrieb:
Bin mir nicht ganz sicher. Bei Hardware und co. ist es eigentlich klar, da weiß man vorher recht genau was man bestellt. Aber z.B. bei Klamotten stelle ich mir das schwierig vor, und klar, da gehen die Sachen dann zurück.

Wie war das nochmal als es mit dem Onlinehandel anfing und die Läden vor Ort sich beschwert haben, hieß es da nicht "Pech gehabt"? Klar, Online hat so einige Vorteile (Stückzahlen, Lagerkosten, etc.), aber auch Nachteile. Aber "nur" wegen zu häufigem Zurückschicken einen Account zu kündigen finde ich sehr grenzwertig ...
ich , und nur ich nicht.
die kosten dafür werden auf die preise umgelegt.
da bezahlen kunden, die nichts, oder nur sehr wenig zurückschicken diese möglichkeit mit. z.b. 10 CPUs bestellen, die beste behalten usw.
mal etwas weiter denken als vom zwölfeläuten bis zum mittagessen.
 
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