mchawk777 schrieb:
@AAS Welch "qualifizierter" Beitrag. 😂😂😂‼️
Einfach Hirneinschalten, dann merkt man, dass es Bullshit ist.
Ich bin nicht einmal Deutscher und habe mit 30 Sek. Googeln folgendes gefunden:
Vertragsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) und
Art. 12 GG (Berufsfreiheit)
Schützen die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit. Unter diesen Grundrechten fällt auch das Recht privater Unternehmen, ihre Preise nach eigenem Ermessen zu gestalten, solange sie nicht gegen zwingendes Recht (z. B. Kartellvorschriften, Verbraucherschutzbestimmungen) verstoßen.
Zwar sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Altersdiskriminierung im Bereich von Beschäftigung und Zugang zu Waren/Dienstleistungen grundsätzlich als unzulässig an (§ 1, § 19 AGG).
Jedoch erlaubt das AGG Ausnahmen, wenn eine objektive Rechtfertigung vorliegt:
Altersstaffelungen können etwa auf sozial- oder wirtschaftspolitischen Erwägungen beruhen (z. B. Förderung junger Erwachsener beim Eintritt ins Berufsleben).
Ein gestaffelter Rabatt kann damit als legitimiertes Differenzierungsmerkmal gelten.
Da „junge Erwachsene“ bundesweit ähnlich gefördert werden (z. B. bei BahnCard 50 Young), ist auch hier eine sachliche Rechtfertigung gegeben.
Weitere Beispiele:
- ÖPNV-Rabatte für Azubis/Studierende bis 27 J.
- Studententarife bei Mobilfunk und Streaming (häufig bis 27–30 J.)
- Altersgestaffelte Versicherungstarife im Kfz-Bereich
All dies ist seit Jahrzehnten üblich und gerichtlich nicht verfassungswidrig beanstandet worden.