honeylaunebaer schrieb:
und dhl hat beide lieferungen, (...), abgebrochen -.-
dhl bekommt am montag ne nette mail von mir
Tjah...
Liefergarantie? Ja, die gibts. Aber nicht zu Weihnachten. Und auch nicht zu sonstigen Feiertagen. Oder anders begründeten Hochlasttagen oder Umständen. Die Zustellgarantie gilt ausschliesslich für die Regellieferung. Oder zu Deutsch: Die Garantie gilt dann, wenn es keine Probleme gibt.
Ich komme aus der Transportbranche (bzw. bin seit einigen Jahren als Kurier tätig), und ich hatte da im September diesen Jahres auch eine tolle Erfahrung mit der Post machen dürfen. Ich hatte mich daraufhin auch bei der Post beschwert, zurück kam lediglich ein Entschuldigungsschreiben. Ich hatte mich dort auch telefonisch gemeldet und mich da auch mit denen unterhalten. Anschließend auch mit meinem Scheff.
Es gibt - defacto - keine rechtlich bindende Liefergarantie. Die Transportunternehmen haben in den Lieferbedingungen diverse Klauseln, die dies ausschliessen ("Höhere Gewalt"). Dazu zählen auch Hochlasttage wie Weihnachten, aber auch Unfälle, Wetterbedingte Probleme, Stromausfall, Brand, menschliches Versagen...
Zitat
AGB DHL, Abschnitt 4 (1) (PDF):
4 L eistungen der DHL
(1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d.h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte etwas anderes geregelt ist. DHL ist unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
Zudem: Ein Zusteller darf nur eine gewisse Stundenzahl arbeiten (bedank dich da hauptsächlich bei Vater Staat, Stichwort maximale Fahrzeiten bei Berufskraftfahrern). Manchmal teilen die Fahrer ihre Pakete untereinander noch aus, wenn es absehbar ist, dass der eine seine maximale Arbeitszeit überschreitet und der andre noch fahren darf. Aber das klappt ebe nich immer. Und irgendwann ist eben schluss, entweder gesetzlich oder eben auch physisch, denn son Paketdienstjob ist vor allem zu den Feiertagen extrem anstrengend.
Es hilft nix der DHL ans Bein zu pinkeln, du bekommst da höchstens ein Brief zurück, der in etwa dies beschreibt, was ich hier grad gepostet hab. Was du machen kannst: Sofern du für den Expressversand bei Amazon was gezahlt hast, versuche über die Kulanzregelung von Amazon (oder DHL) das Geld wieder zu bekommen.