News Angeblich unpatchbar: Tesla Jailbreak ermöglicht Premium-Features für lau

DJMadMax schrieb:
Die ersten Konsolenhacks (PS1, PS2, XBox Classic etcpp) mussten auch mit dem Lötkolben betrieben werden
😁 ich weiß nicht, an wie vielen PS1 ich das gemacht habe. Nicht unbedingt um Kopien aus der Videothek spielen zu können sondern eher Originalspiele aus Japan und USA die sonst nicht liefen.

Hancock schrieb:
Du darfst keine Kopien machen, auch von einer DVD nicht, bei der der VLC beim Abspielen den Kopierschutz knackt, weil es schneller ist, als es legal zu machen.
bist du dir da sicher? Zum einen darf eine "normale" VLC Version überhaupt keine kopiergeschützte DVDs abspielen da diese meistens mit CSS gesichert sind.
Allerdings darf man in Deutschland von seinen legal gekauften Datenträgern auch eine Sicherheitskopie machen, wenn man dafür keinen Kopierschutz umgeht.

Es gibt aber Wege, wie man es dann doch wieder legal machen kann. Das größte Problem allerdings wäre, das die Erstellung dieser Sicherheitskopie solange dauert, wie der Film läuft 😉
1691097589937.png

Man spielt den Film einfach mit einem geeignetem Programm ab und zeichnet mit VLC einfach das auf, was über dem Bildschirm flimmert. = fertig ist die Sicherheitskopie.
Man kann es auch "stümperhaft" machen und zu Hause im Wohnzimmer ne GoPro vor den TV stellen und weg sichern...

Wie sieht es denn rechtlich aus wenn ich einen oder viele legal erworbenen Film(e) mit Macrovision habe, welche ich HEUTE auf keinem Blu-ray Player oder neueren Konsolen abspielen kann?
Nicht jeder hat für so einen Fall noch einen DVD Spieler verpackt irgendwo verstaut oder eine Playstation 2 als Reserve herum liegen und versucht mal neu einen DVD Spieler zu kaufen der Macrovision noch unterstützt 😂
Bin ich berechtigt meinen legal gekauften original Datenträger so zu bearbeiten, das ich den Inhalt auch weiterhin nutzen kann? Immerhin ist es in dem Fall kein Kopierschutz der eine Vervielfältigung verhindert sondern eine Art Bug oder Programmfehler, der mir die Nutzung unmöglich macht.

Hancock schrieb:
Hacken ist erlaubt, das urheberrechtlich geschützte Gut vervielfältigen nicht. Solange du also nur diffs und patches und nicht die ganze Tesla-Firmware kopierst oder hochlädst, ist alle rein.
Hancock schrieb:
Willst du die Software kopieren oder ändern? Letzteres ist in DE erlaubt. Kein Debuggerverbot im Gegensatz zur USA, bei denen kann die AGB Debugger ausschließen.
ich will es ja nicht vervielfältigen sondern wieder nutzbar machen 😉
 
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pitu schrieb:
Ich würde erstmal in die AGB schauen.
Mit der man sich den Hintern abwischen kann, weil geltende Gesetze über allen AGBs der Welt stehen.
Und einseitige Änderungen der AGBs, wie es so oft gemacht wird, sind ebenso wertlos, wenn man es anfechtet.

Solange man nicht als Unternehmen bzw. geschäftlich Verträge abschließt, sondern als normaler Verbraucher, kann man sich gemütlich zurücklehnen.
Ich habe vor längerer Zeit mal gelesen, dass über 50% aller Verträge / AGBs wertlos sind. (für normale Verbraucher)
 
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Meiner Meinung gibt es nichts was man haben muss/will. Bis Anfang 2021 wurde noch Intel Atom verbaut also da ist es nicht möglich, und der Rest an Software denn man haben könnte, kann man sich bei Tesla in der EU getrost sparen. Die 10€ für Premium im Monat hat man über wenn man Tesla fährt...
 
Hancock schrieb:
Meine Hardware, mein Eigentum. Warum meint der Hersteller, mir vorschreiben zu dürfen, was ich mit meinem Eigentum tun darf? AGBs sind im Übrigen die Bytes nicht wert, in denen sie abgespeichert werden.
Das erklär mal, wenn du die einen Windows Home Rechner kaufst und Professional mit Hacks oder geklauten Keys freischaltest.
 

AMD Secure Processor als Angriffspunkt​

Einstiegspunkt sei etwa ein Spannungsfehlerangriff auf den AMD Secure Processor (ASP), der ...
fürs checken der Quelle des Artikel ist es mir zu spät heute, aber könnte es sein, dass es um den gleichen oder zumindest einen ähnlichen Prozessor geht wie das AMD fTPM?
Hier hat Herr Torvalds auch was dazu zu sagen, wie fudzilla.com kürzlich vermeldete.
 
Als ich zum ersten mal gehört habe, dass im Auto Features per Software freigeschaltet werden müssen, dacht ich mir sofort, dass Jailbreaks auch hier stattfinden werden.

Der nächste Schritt der Automobilindustrie wäre auf Lobbytour zu gehen, um gejailbreakte Fahrzeuge aufgrund von "Sicherheitsgründen" von Verkehr auszuschließen.
 
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DJMadMax schrieb:
Wieso z.B. sollte es illegal sein, dass ich mir per Software mehr Leistung freischalte? Es ist beim Verbrenner auch nicht illegal, dies per Software (ECU) zu tun.
Du musst die Leistungssteigerung vom TÜV absegnen lassen oder der Tuner hat es mit einem Gutachten vorab für dich gemacht. Bei Zugriffen die hier im Raum stehen bezweifel ich stark, dass dies der TÜV eintragen wird! Somit fährst du ein Auto mit erloschener Betriebserlaubis!
 
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Prima, dann kann ich mich mit dem Schlüssel ja an teslas Ladestation mit meinem VW eUp als Tesla ausgeben und bekomme volle Ladeleistung und den normalen Teslapreis :D
 
Ich seh die Klage wegen "Urheberrechtsverletzung" schon rollen - letztenendes ist das ja immer die Verteidigungslinie der Wahl, egal wie wenig Sinn es macht
 
Djura schrieb:
Des Weiteren glaube ich kaum, dass für Soft- und Hardware-Hacks das Kraftfahrt-Bundesamt seinen Segen dazu gibt.
Wenn du eine vernünftige Kennfeldoptimierung durchführen lassen willst ohne diesen ADD-ON Schrott als Tuningbox, musst man auf das Steuergerät zugreifen und in der Regel Sicherungsmaßnahmen durchbrechnen.
 
Xiaolong schrieb:
Autsch... Nichts was man aber nicht herstellerseitig abstellen könnte. Mit Maßnahmen wie z.B. Service verweigern, Extrakosten wegen Patches oder anderer Späße. Der Audi/VW Komponentenschutz ist glaube ich bis heute nicht praktikabel geknackt. Also Navi ausbauen und wo anders einbauen geht nicht. Dafür muss das CAN-Gateway alles wissen und die werden meines Wissens nach nur offline in einigen Werken bespielt.

Für aktuelle Autos machbar, aber ich denke mit ein wenig Blockchain Technologie und vernünftiger Implementierung, dass sowas mindestens mal detektierbar ist kann Hersteller sich schon wehren. Im Zweifel bleibt die Karre eben aus. Oder ein Killswitch grillt die Hauptplatine mit CPU, dann geht sowieso nichts mehr und es ist Abschleppen angesagt :)
Der Komponentenschutz von der VW AG ist ja mal sowas von geknackt. Was meinste denn, wo die ganzen geklauten Teile hingehen? Du musst nur die richtigen Leute fragen. Für dich als legaler Käufer verbietet dir die VW AG die Freischaltung der legal gekauften Komponenten. Kannst ja mal versuchen ein großes Navi von Audi beim Schrotthändler zu kaufen und in der Vertragswerkstatt freischalten zu lassen...
 
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DieRenteEnte schrieb:
Ich habe vor längerer Zeit mal gelesen, dass über 50% aller Verträge / AGBs wertlos sind. (für normale Verbraucher)
Kannst du mir bitte die Quelle nennen?
 
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Hier geht es um die eigene u. die Sicherheit aller anderen im Straßenverkehr. Aus einem Stoppschild wird plötzlich per "Software-Update" ein Vorfahrtsschild (ob Bug oder Absicht) ... Anders gesagt: So ein persönlicher Eingriff sollte bei solchen Autos strengstens bestraft werden!
Auch wenn es hier "nur" um das "Infotainment-System" geht. Wer kann wissen, wie das alles zusammenhängt?
 
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Na dann hoffe ich mal dass sowas für BMW und VW und Mercedes auch noch kommt um ihre Abzocker Abos zu umgehen.
 
Mich interessiert was die Versicherungen sagen, wenn sich nach einem Unfall im Nachhinein rausstellt, die Software des Autos wurde manipuliert und entspricht nicht mehr dem Auslieferungszustand. Bei Unfällen mit diesen rollenden Taschenrechnern wird es in Zukunft wohl öfter Sicherstellungen und forensische Untersuchungen geben.
 
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Hancock schrieb:
Meine Hardware, mein Eigentum. Warum meint der Hersteller, mir vorschreiben zu dürfen, was ich mit meinem Eigentum tun darf? AGBs sind im Übrigen die Bytes nicht wert, in denen sie abgespeichert werden.
Echt naja frage Nvidia und die Deutschen Autobauer was die davon halten.
 
DJMadMax schrieb:
Oh, wie genial ist das denn :)

Fahrzeugtuning ist ja generell erst einmal nicht illegal. Wie schaut es mit dem Modifizieren der Software (und somit dem Freischalten von Features) aus? Würde das darunterfallen?

Ich wäre jedenfalls dafür. Dieses Upselling mit reinen Softwaresperren gehört einfach nicht in die KFZ-Industrie (und genau genommen nirgendwo hin).

PS:
Solange nativ DooM (1993) und Day of the Tentacle im SCUMM-Emu auf dem Hauptdisplay laufen, ist alles in Ordnung :D

Softwaresperren ist erstmal das falsche Wort. "Lizenz" ist eher der korrekte Begriff. Wenn Du neue Funktionalität bekommst, ist das weil Du eine Lizenz kaufst.

Es ist doch im Endeffekt egal, ob die Software sozusagen auf dem Gerät lebt aber eben nicht lizensiert ist, oder ob es separat installiert wird. Der Endeffekt ist der selbe.

Das ist in Computersoftware gang und gäbe, und seit langer Zeit. Das ist jetzt bei Autos nichts neues.

Also, warum gehört es nicht in die KFZ-Industrie?

Ich drehe den Spieß mal rum. Meine Tochter hat ein 2021 Auto gekauft, und von Informationen vom Internet hatte es bestimmte Sicherheitsvorrichtungen. Hatte es aber leider dann doch nicht, war ein "Upgrade". Mir wäre es egal, wenn dieses Upgrade mittels Geld zu einem vernünftigen Preis freigeschaltet werden könnte, würde ich machen. Kann ich aber nicht, Hersteller sagt geht einfach nicht.
Jetzt kann es natürlich sein, daß da mehr Bauteile usw benötigt werden, deren Installation teuer ist. Aber wenn ich ehrlich sein soll, mir wäre es dann doch lieber, etwas mehr pro Auto zu latzen, wenn ich dann halt solche Sachen einfach freischalten kann. Die Karren werden eh so grausam teuer.

Aber zurück zu meinem Punkt: warum ist es denn schlecht, wenn man per Softwarekonfiguration gegen Geld freischalten kann? Was ist da im Kern falsch? Du kaufst ja das Paket, was Du kennst. Warum sind Freischaltungen per Software ohne physikalischen Eingriff schlimm?
 
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hans_meiser schrieb:
Aber zurück zu meinem Punkt: warum ist es denn schlecht, wenn man per Softwarekonfiguration gegen Geld freischalten kann? Was ist da im Kern falsch? Du kaufst ja das Paket, was Du kennst. Warum sind Freischaltungen per Software ohne physikalischen Eingriff schlimm?
Software ist flüchtig und kann in beide Richtungen aufgespielt und auch wieder runtergeworfen werden.

Mit mechanischen Teilen wird das schon schwerer. Ich weiß nicht, wie das mit dir ist, aber ich fahre kein Adobe Photoshop in der Cloud umher, sondern ein mechatronisches Gefährt. Je mehr Software da drin und dran ist, umso schlimmer wird es.

Du kannst dich ja mal im Benzingeflüster-Thread umschauen, was da kürzlich erst wieder über die VW-Softwarekrücken und Infotainments geschrieben wurde. Aber du darfst gerne Abo-Autos aus der Cloud fahren, das ist dein gutes Recht. Wenn ich könnte, würde ich heute noch Vergaser mit Glühbirnen fahren, ganz besonders ohne Notbremsassistenz und den ganzen kameragestützten Krempel, der mir in meinen jetzigen Wagen auch gehörig auf den Sack geht, der mir ständig was vorpiepst, weil ich doch schon längst hätte bremsen sollen (das regt zum Verschleiß an, die Hersteller und Werkstätten freuen sich)...

Wie gesagt, jedem das seine, nur mir bitte das beste :)
 
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Das einzig gute an der ganzen Digitalisierung im Auto!
Wird es beim Black Hat USA dann sowas wie einen TED Talk über den Hack geben? Würde ich mir auf jeden Fall mal angucken :)
Ergänzung ()

hans_meiser schrieb:
Aber wenn ich ehrlich sein soll, mir wäre es dann doch lieber, etwas mehr pro Auto zu latzen, wenn ich dann halt solche Sachen einfach freischalten kann. Die Karren werden eh so grausam teuer.
Ich meine mich erinnern zu können, dass hier vor 1-2 Jahren mal ein Beitrag zu BMW war. Für BMW ist es schlicht weg günstiger die Hardware zu verbauen und dann als Abo/Upgrade anzubieten als die Fahrzeuge alle unterschiedlich zu bestücken.
Uns wird mit jeder Möglichkeit das Geld aus der Tasche gezogen ^^
 
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