Zorn66 schrieb:
Ich kann die Entscheidung von Apple verstehen. Konkurrenz ist Konkurrenz und die wird seit jeher so behandelt. ...
Auch wenn deine Argumentation an und für sich verständlich ist, scheint sie mir falsch - aus fundamentalen Gründen.
Niemand wird bestreiten, dass es sich bei Smartphones wie den i-phones um Geräte handelt, die (auch) das Surfen im Internet erlauben. Dafür gibt es nur eine Instanz, die entsprechende Einschränkungen erlassen darf: der Gesetzgeber. Alle andern Einschränkungen sind unerlaubte Einschränkungen von persönlichen Freiheitsrechten wie beispielsweise der Garantie freier Meinungsäusserung und -bildung oder sogar der Pressefreiheit.
Mit einem Beispiel gesagt: Der Gesetzgeber darf Verbote für verfassungsfeindliche Seiten erlassen, nicht der Hersteller der Hardware.
Damit sind wir aber noch nicht beim hier vorliegenden Konflikt: Hier untersagt Apple, dass über seinen App-Store ein Medium (=eine "Zeitung" oder eine Art "Newsletter") zu einem bestimmten Thema angeboten wird. Das Handeln von Apple geht bei einer
Zwangsplattform damit weit über eine rein kommerziell betrachtbare Handlung hinaus. Es schränkt das Recht auf freie Meinungsbildung ein, weil das Medium ausgeschlossen wird. Es wird zwar nicht der Zugriff auf entsprechende Informationen unterbunden (siehe ersten Teil), aber die Verbreitung eines Mediums. Das ist eine Form Zensur.
Das Vorgehen von Apple ist vergleichbar einem diktatorischen Regime, das eine Zeitung nicht direkt verbietet, aber ihr keine Papierlieferungen mehr zukommen lässt.
Diese Argumentation würde in sich zusammenfallen, wenn der User eine Alternative hätte und beispielsweise über den "Telekom-App-Shop" diese App auf einem andern Kanal herunterladen könnte. Das ist aber nicht möglich.
Weil sich Apple zum Monopolisten macht (und dies mit durchaus ernst zu nehmenden technischen und kommerziellen Argumenten), gelten eben automatisch erhöhte Anforderungen an die nicht-diskriminierende Praxis der Anwendung.
Der Staat hat an einer Regelung dieses Bereichs übrigens auch handfeste eigene Interessen: er wird nicht dulden, dass im sensiblen Bereich der Informationskontrolle nicht-staatliche Akteure eigene Regeln aufzustellen versuchen ....