Arbeitgeber zahlt Weihnachtsgeld und will es zurück?!

sebko

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Hallo Community,

da sich hier sehr viele helle Köpfchen rumtreiben, hoffe ich mal, dass mir da auch jemand arbeitsrechtlich auf die Sprünge helfen kann.

Sachverhalt:

Ich bin als "HiWi" an der Uni angestellt. Diese Arbeitsverträge laufen immer ein halbes Jahr. In einem Arbeitsvertrag von Sept. 2006 stand wohl in § 13, dass es ab 2007 kein Weihnachtsgeld für HiWis mehr gibt. Wusste aber nix davon :)

Im September 2007 wird mir vom Landesamt brav Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) bezahlt, auch mit korrekter separater Auflistung.
Ich mich gefreut und gleich Urlaub gebucht. Dachte ja, das ist alles soweit in Ordnung. Hab bisher auch jedes Jahr Sonderzahlung bekommen.

Mitte Dezember nun Brief von der Uni: "Sonderzuwendung ohne rechtliche Grundlage blablabla Zurückfordern blabla, eventuell eine Verrechnung mit meinen zukünftigen Bezügen"

Wenn ich nun aber voll und ganz der Ansicht war, dass es sich mit der Sonderzuwendung um eine freiwillige Leistung handelt und das alles soweit korrekt bezahlt ist, können die das Geld dann überhaupt zurückfordern, gerade wenn es bereits ausgegeben ist?!

Wie soll ich weiter vorgehen? Bin grad schon in einem wilden E-Mail-Wechsel mit der Uni, wo ich darlege, dass ich davon ausging, dass alles seine Richtigkeit hatte, das Geld weg ist und ich es nicht zurückzahlen werde.

Vielen Dank für eure Tipps!
 
Salut,

wenn das bei dir im AV in § 13 geregelt ist, gilt es auch. Das Versehen des Personalsachbearbeiters mit der irrtümlichen Auszahlung ist blöde und bedauerlich, aber Vertrag ist nun mal Vertrag und bindend. Eine Rückrechnung auf den Monat ist deshalb meines Erachtens rechtens.

Dass du das Geld bereits ausgegeben hast, ist dein ureigenes Problem, buch es als persönliches Pech ab.

In unseren Verträgen steht
6.5 Weihnachtsgeld wird nur gezahlt, sofern zum Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist bzw. nicht kraft Gesetzes ruht.
6.6 Eine allgemeine Rückzahlungspflicht entsteht für das Weihnachtsgeld, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31. März des Folgejahres endet.

Mir unterlief erst auch leider der Fehler, daß ich im allgemeinen Weihnachtsgeldwahn einem AN ungerechfertigt WG ausbezahlt hatte, der gekündigt hatte. Ich habe ihn darüber informiert und das für das WG eine Rückrechnung angestoßen.
 
Ja, das mit § 13 ist ja soweit richtig. Aber dieser gilt ja nicht mehr. Der galt ja nur von 01.10.2006 bis 31.03.2007. In den anschließenden Verträgen vom 01.04.2007 und 01.10.2007 gab es diesen § nicht und auch keine sonstige Regelungen zur Sonderzahlung.

Ich nahm an der Sonderzahlung halt keinen Anstoß und ging davon aus, dass es alles so okay ist. Außerdem finde ich im Wort SONDERzahlung liegt ja schon begründet, dass es nicht unbedingt vertraglich geregelt sein muss...
 
Salut,

sorry, aber dieser Sachverhalt ging aus dem ursprünglichen Post nicht hervor.
 
Mhmm, wenn man sich schon so arg mit einem Thema beschäftigt, fällt einem nicht mehr alles ein, was man genauer formulieren sollte. Das "Sorry" gehört wohl eher auf meine Seite.

Also rechtlich gesehen spitzt sich die Angelegenheit meines Erachtens darauf zu, ob ich an der Überweisung hätte Anstroß nehmen müssen oder nicht. Und ich habe es nicht getan.

Außerdem geht es ja nicht um astronomische Summen, so das man davon ausgehen kann, dass das Geld schon "wegkonsumiert" ist. Es waren ja keine 50.000 Eur, die durch eine falsche Überweisung auf meinem Konto gelandet sind, sonder einfach nur ein kleines Weihnachtsgeld, das ich bisher jedes Jahr bekommen hab.
 
Danke für den Link. Habe davon auch schon gehört und mich eingelesen.

Ich denke allerdings nicht, dass dieser Passus für mich relevant ist.
Ich möchte ja keinen ANSPRUCH auf Weihnachtsgeld begründen.

Es wäre ja vollkommen i. O. wenn sie mir keines gezahlt hätten. Ich glaube nicht, dass ich dann Anspruch auf Sonderzahlung begründen könnte.

Es geht ja vielmehr darum, dass ich es BEREITS ERHALTEN und daraufhin natürlich ausgegeben habe. Und dadurch bin ich einfach nicht in der Lage, es zurückzubezahlen.
Ich fühle mich auch nicht unrechtmäßig bereichert, denn zum Zeitpunkt der Zahlung dachte ich ja, ich würde es zu Recht bekommen.

Schwierige Sache... Aber vielleicht klopf ich echt mal beim Lehrstuhl für WiPo und ÖRecht an...

Kennt jemand noch n ähnlichen Fall?
 
Naja wenn es in deinem Vertrag drinne steht dass du nüx bekommst dann steht dir auch nüx zu.
Anderes Beispiel: Du erhälst auf dein Bankkonto ein Zahlungseingang von 1.000€. Du freust dich und gibst es aus. Später stellt sich raus das es sich um eine Fehlbuchung gehandelt hat. Auch hier musst du das Geld zurückgeben.
Das gleiche gilt auch wenn versehentlich was von eurem Konto was abgebucht wird. Ist mir selbst passiert, später habe ich eine Rückbuchung erhalten. Also kontrolliert IMMER eure Kontoauszüge!
 
Das es zurückgezahlt werden muss sehe ich auch so: ich stelle mir grad die Frage ob Netto oder Brutto? Mit Sicherheit Netto, aber sind dann nicht auch die Steuer und die Versicherungen (Rente-, Kranken- und SV-) genauso ungerechtfertigt bereichert wie der Geldempfänger?

Dann mal angenommen es sind xxx,- Euro Weihnachtsgeld Netto. Dann liegt der Bruttobetrag den der Arbeitgegeber gezahlt hat ja um einiges darüber. Dieses ist aber der ungerechtfertigt ausgezahlte Betrag. Wobei den zuätzlichen Schaden der Arbeitnehmer ja nicht haben sollte.
 
@Sebko

Du hast schlechte Karten. Mehr kann ich dir nicht sagen, weil alles weitere schon in Richtung Rechtsberatung geht und da könnte es für dieses Forum im Falle einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt in Schwierigkeiten geraten.
Am besten, du zeigst dich Rückzahlungswillig und fragst nach einer Ratenzahlung, da du das Geld schon ausgegeben hast. In der Regel machen die das...

PS: Ich bin im Personalwesen einer Uni tätig... Aber mehr darf ich nicht sagen, da ich sonst in Schwierigkeiten geraten.;) Stichwort: Treueverhältnis zum Arbeitgeber... Da könnte man mir über zehn Ecken einen an die Karre flicken... Da bin ich vorsichtig...

Also zahl besser im Rahmen einer Ratenzahlung zurück, sonst hast du schnell ein Mahnverfahren am Hals, was die Sache noch teuer macht. Außerdem willst du doch sicher weiter da arbeiten oder? ;)

Weiterhin sollte der Betrag noch in diesem Jahr verrechnet werden, da du andernfalls die in diesem Kalenderjahr (Kalenderjahr = Steuerjahr) gezahlten Steuern nicht erstattet kriegen wirst! Einige dich am besten gleich am Montag mit denen, die Zeit wird knapp! Das kann ich dir aus Erfahrung nur raten! Die SV-Beiträge werden auch nach dem Kalenderjahr 2007 erstattet.

Ansonsten mein Tipp an alle: Vorsicht bei allem, was in Richtung einer Rechtsberatung in einem öffentlichen Forum geht! Das kann böse enden!
 
Dann mal danke soweit für die Meinungen. Wenn ich die meisten auch nicht ganz teilen kann.

@boMon:
Es war ja nicht irgendein Geld von irgend jemand, dass zufällig auf mein Konto eingegangen ist. Es war Weihnachtsgeld und ich bekam dazu noch eine korrekte Aufstellung per Post, wie sich das zusammensetzt. Wer würde da denken, es sei nicht zu Recht? Ich hab mich ja nicht über einen Fehler gefreut.

Wenn euer Arbeitgeber heute merkt, dass er euch immer 20 EUR pro Monat zuviel gezahlt hat (ist ein Exemplarfall eines Rechtsprofessors), und ihr gedacht habt, das macht er weil er nett ist, kann er das nicht mehr zurückfordern. Ist ja schon weg das Geld.

Anderer Fall, öffentliches Recht: Da habe ich nachgelesen und ich bin da auch sicher: Ihr bekommt einen Bescheid, dass ihr eine staatliche Zahlung (bspw. Kindergeld) bekommt. Das wird gezahlt und ihr glaubt auch alles zurecht. Dann fällt denen auf, dass ihr gar keines hättet bekommen dürfen. In so einem Fall darf das Geld nur dann zurückgefordert werden, wenn man nicht davon ausgehen kann, dass ihr es bereits normal verkonsumiert habt.
Und hier seh ich den Fall ganz ähnlich.
 
Die Frage ist halt wie es behandelt wird wenn es in deinem jetzigen Vertrag nicht drinsteht. Wenn die Grundlage ist das der §13 besteht und das es nichts gibt, so wirst du es zurückzahlen müssen, unerheblich ob du es bereits ausgegeben hast oder nicht.
 
Der § 13 stand im Arbeitsvertrag vom 01.10.2006 bis 31.03.2007 und galt somit auch nur in diesem Zeitraum. Seit dieser Zeit gibt es 2 neue Arbeitsverträge (u. a. der jetzt gültige) und da steht gar nichts mehr zur Sonderzahlung. Also weder dass es sie gibt, noch dass es sie nicht gibt.

Aber meine Haltung ist hier halt folgende: Eine Sonderzahlung braucht doch nicht vertraglich festgehalten sein. Deshalb hab ich mir auch gedacht, ich bekomme die zu Recht. Vielleicht haben die dieses Jahr ja besonders gut gewirtschaftet (Studiengebührengeldregen oder was weiß ich) und damit war halt auch eine Sonerzahlung drin.
Ich bekam sie ja auch wunderbar dokumentiert (separate Aufstellung sowie Eintrag in den Auszahlungsbeleg). Also dachte ich, dass es normal ist, dass ich sie bekomm...
 
Salut.

Fu Manchu schrieb:
Das es zurückgezahlt werden muss sehe ich auch so: ich stelle mir grad die Frage ob Netto oder Brutto? Mit Sicherheit Netto, aber sind dann nicht auch die Steuer und die Versicherungen (Rente-, Kranken- und SV-) genauso ungerechtfertigt bereichert wie der Geldempfänger?

was ist das denn für eine Frage? :rolleyes: in Deutschland wird fast alles besteuert und der Sozialversicherung unterworfen, und seit Urzeiten (Steuerreformgesetz 1990) auch das WG! Also wird für das WG eine Rückrechnung angestoßen, selbstversändlich für den Bruttobetrag, denn Steuer und SV muß ja korrigiert werden. Effektiv zurückzahlen muß er nur den Nettobetrag.
 
@sebko
ich habe das nicht ganz verstanden.
ist es bei deinem vertrag denn nun so, dass dieser besagte paragraph enthalten ist und damit gültig ist oder nicht?
oder worauf stützt sich die behauptung, dass dir kein WG zustehen würde?
 
Also: Ich bin Hiwi und bekomme damit nur semesterweise Arbeitsverträge. Also immer für die Gültigkeit von 6 Monaten.

Die letzten 2 Jahre (2005 und 2006) habe ich immer Weihnachtsgeld erhalten.

Für 2007 sollte das Weihnachtsgeld nun wohl entfallen. Zu diesem Zweck war im Arbeitsvertrag vom 01.10.2006 bis 31.03.2007 der besagte § 13 (Kein Weihnachtsgeld mehr für Hiwis) enthalten. Klar hab ich den Arbeitsvertrag unterschrieben. Aber entweder hab ich den § 13 nicht gelesen oder wieder vergessen. §13 galt somit ab dem 31.03.2007 nicht mehr. Zumindest nicht für mich.

Da der Arbeitsvertrag aber am 31.03.2007 auslief gab es da einen neuen (6 Monate, vom 01.04.2007 bis 30.09.2007), und im Anschluss wieder einen neuen. In beiden gabs den § 13 NICHT und auch keine weitere Aussage zum Weihnachtsgeld.

Okay, soweit zu den Verträgen :)
 
und die wollen nun das WG zurück, dass dir fälschlicherweise während der zeit ausgezahlt worden ist in der dein vertrag diesen paragraphen enthielt oder um welchen bestimmten zeitraum handelt es sich bei der rückzahlforderung?

kannst du nicht einfach bei der uni fragen wie es sich denn nun genau verhält? die buchhaltung müsste es doch wissen :)
 
aloha ..

versteh das nicht als rechtsberatung .. lediglich als tipps und input.
zu was du dich entscheidest .. solltest du ggf. mit einem rechtsanwalt erörtern.

1) da in deinem vertrag keine sonderzahlungen (wie weihnachtsgeld) festgahalten sind../
waren..versteht sich das auszahlen solche zuwendungen als freiwillig.
in deinem fall wohl irrtum und versehen. somit musst du das geld zurückzahlen.

2) auch wenn die klausel §13 nicht in den letzten beiden halbjahres verträgen festgehalten
waren...könnte oder wird man deinen aktuellen vertrag als "verlängerung" auslegen.
zu dem (soweit mir ersichtlich) .. sind es auch anschlussverträge .
somit werden gewisse klausel aus dem vorvertrag auch mitübernommen. vorallem wenn diese
für einen längeren zeitraum gelten (jahr 2007). in deinem fall
die ausdrückliche "nicht zahlung" von weihnachtsgeld.

3) stress und es darauf ankommen lassen ?
würde ich an deiner stelle nicht. denke die sonderzahlung steht nicht im vergleich zum
gegenwert der aushilfsstelle. zu dem wirst du rechtlich gesehen .. sehr warscheinlich null
chancen haben .. es behalten zu dürfen. vermute du würdest verlieren .. das geld zahlen
müssen .. eventuell gerichtskosten usw .. und dann noch das beschäftigungsverhältnis
verlieren.

mal anders betrachtet... du müsstest nur dann nicht zurückzahlen ..
wenn die zahlung von weihnachtsgeld fester vertragsbestand in deinem vertrag wäre.
(zb 13. monatsgehalt bei festangestellten). würde man dann nach zahlung zurückverlangen .. wäre das rechtswiedrig.

denke du hast also pech und dich zu freu gefreut. ärgerlich .. aber kann passieren.

** wiederhole .. meine persönlich ansicht .. keine rechtliche relevanz **
 
Zuletzt bearbeitet:
@ th3o:
Die wollen nur das Weihnachtsgeld von 2007 zurück. Weil ich ja für 2007 keines mehr hätte bekommen sollen. 2005 und 2006 sind okay, da hatte die Sonderzuwendung sogar eine Rechtsgrundlage :)

@x-sector:
Irgendwie sind es schon Anschlußverträge. Aber trotzdem eigenständige Arbeitsverträge. Jeder wieder in gleichem Umfang.
Außerdem besagt § 13, dass ich keinen ANSPRUCH auf Sonderzahlung mehr habe. Den will ich ja auch überhaupt nicht begründen. Ich will sie ja nicht verklage, dass sie mich zahlen müssen. Das haben sie ja freiwillig gemacht.
Aber wenn sie mir trotzdem eines bezahlen, dann ist das ja freiwillig.

Mal andersherum:

Nehmen wir an, Dein Chef kann Dich nicht leiden. Er lässt Dir deshalb erstmal 500 EUR Gratifikation zahlen. Du freust Dich und buchst Urlaub. Er kommt wieder, sagt, das war ein Irrtum und du bist dann der Depp weil Du sehen musst, wo Du das Geld auftreibst?!
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das rechtmäßig sein soll...
 
nein .. sie haben es "versehentlich" gemacht. den fehler musst aber du ausbaden ..

wie gesagt .. sofern es nicht im vertrag steht, dass du weihnachtsgeld bekommst ..
müssen sie keins zahlen. und somit ist alles eine "sonderzahlung" auf freiwilliger basis.
und diese können zurückgefordert werden. besonders dann, wenn es ein fehler im personalbüro oder der buchhaltung war.
vermutlich haben die einfach vergessen, dass gegenüber den vergangenen jahren ..
mit wirkung 2007 kein xmas geld mehr gezahlt wird.

tja .. hätte ich so einen chef .. wäre das ärgerlich.
denn auch diesem fall wäre es eine sonderzuwendung auf freiwilliger basis.
und ich müsste dann leider alles wieder zurückbezahlen.

** wiederhole .. meine persönlich ansicht .. keine rechtliche relevanz **
 

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