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Hey Leute. Möchte noch mal was anderes zur Diskussion beisteuern:
Quelle: IKK Bundesverband
Was meint ihr?
Gehaltsrückforderung
Überweist der Arbeitgeber einem Mitarbeiter aus Versehen mehr Lohn als diesem laut Arbeitsvertrag zusteht, kann er die unfreiwillige Gehaltszulage unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern.
Geschieht die Lohnüberzahlung aus Versehen, gilt der Arbeitnehmer vor dem Gesetz als "bereichert", so dass der Arbeitgeber die unfreiwillige Gehaltszulage zurückfordern kann. Soweit der Grundsatz. Doch im Alltag dürfen Arbeitnehmer unverhoffte Gehaltszahlungen in vielen Fällen behalten. Der Grund: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können bereits nach wenigen Monaten verjähren. Außerdem können sich die Mitarbeiter vom Vorwurf der Bereicherung dadurch befreien, dass sie sich selbst entreichern, sprich: das Geld schneller ausgegeben, als es der Arbeitgeber zurückfordert.
[...]
Entreicherung
Das natürliche Gegenstück zur "Bereicherung" ist für Juristen die so genannte "Entreicherung". Im Fall der Lohnüberzahlung ist sie für die Arbeitnehmer zugleich die letzte Chance, die Rückzahlung an den Arbeitgeber zu verhindern. Das Hintertürchen öffnet sich unter drei Voraussetzungen:
1. Dem bereicherten Arbeitnehmer darf die Lohnüberzahlung nicht aufgefallen sein. Das ist allenfalls bei moderaten Beträgen glaubwürdig. Schon bei einem doppelt überwiesenen Monatsgehalt gehen die Richter dagegen davon aus, dass der Arbeitnehmer die Überzahlung auch bemerkt haben muss. Für diesen Fall verbietet sich die Berufung auf "Entreicherung" kraft Gesetz.
2. Der Arbeitnehmer muss den zu großzügig bemessenen Lohn bereits ausgegeben haben, bevor der Unternehmer seinen Rückforderungsanspruch geltend macht.
3. Der konkrete Ausgabezweck muss die Berufung auf Entreicherung plausibel machen. Das trifft am ehesten bei Luxusausgaben zu. Denn bei diesen kann der Arbeitnehmer am einfachsten darlegen, dass er sich die Ausgaben nicht geleistet hätte, wenn er die Bereicherung kraft Überzahlung bemerkt hätte. Anders ausgedrückt: Haut der Mitarbeiter im Spielcasino auf den Kopf, was aus Versehen auf seinem Gehaltskonto gelandet ist, schaut sein Arbeitgeber bei der Rückzahlung schnell in die Röhre.
Quelle: IKK Bundesverband
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