Arbeitgeber zahlt Weihnachtsgeld und will es zurück?!

Hey Leute. Möchte noch mal was anderes zur Diskussion beisteuern:

Gehaltsrückforderung

Überweist der Arbeitgeber einem Mitarbeiter aus Versehen mehr Lohn als diesem laut Arbeitsvertrag zusteht, kann er die unfreiwillige Gehaltszulage unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern.

Geschieht die Lohnüberzahlung aus Versehen, gilt der Arbeitnehmer vor dem Gesetz als "bereichert", so dass der Arbeitgeber die unfreiwillige Gehaltszulage zurückfordern kann. Soweit der Grundsatz. Doch im Alltag dürfen Arbeitnehmer unverhoffte Gehaltszahlungen in vielen Fällen behalten. Der Grund: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können bereits nach wenigen Monaten verjähren. Außerdem können sich die Mitarbeiter vom Vorwurf der Bereicherung dadurch befreien, dass sie sich selbst entreichern, sprich: das Geld schneller ausgegeben, als es der Arbeitgeber zurückfordert.

[...]

Entreicherung

Das natürliche Gegenstück zur "Bereicherung" ist für Juristen die so genannte "Entreicherung". Im Fall der Lohnüberzahlung ist sie für die Arbeitnehmer zugleich die letzte Chance, die Rückzahlung an den Arbeitgeber zu verhindern. Das Hintertürchen öffnet sich unter drei Voraussetzungen:

1. Dem bereicherten Arbeitnehmer darf die Lohnüberzahlung nicht aufgefallen sein. Das ist allenfalls bei moderaten Beträgen glaubwürdig. Schon bei einem doppelt überwiesenen Monatsgehalt gehen die Richter dagegen davon aus, dass der Arbeitnehmer die Überzahlung auch bemerkt haben muss. Für diesen Fall verbietet sich die Berufung auf "Entreicherung" kraft Gesetz.
2. Der Arbeitnehmer muss den zu großzügig bemessenen Lohn bereits ausgegeben haben, bevor der Unternehmer seinen Rückforderungsanspruch geltend macht.
3. Der konkrete Ausgabezweck muss die Berufung auf Entreicherung plausibel machen. Das trifft am ehesten bei Luxusausgaben zu. Denn bei diesen kann der Arbeitnehmer am einfachsten darlegen, dass er sich die Ausgaben nicht geleistet hätte, wenn er die Bereicherung kraft Überzahlung bemerkt hätte. Anders ausgedrückt: Haut der Mitarbeiter im Spielcasino auf den Kopf, was aus Versehen auf seinem Gehaltskonto gelandet ist, schaut sein Arbeitgeber bei der Rückzahlung schnell in die Röhre.

Quelle: IKK Bundesverband

Was meint ihr?
 
sagt doch schon genug ..

dir ist es aufgefallen .. sonst hättest du den urlaub nicht gebucht...
dem arbeitgeber auch .. und das früh genug wenn ich auf den kalender schaue ..

zu dem eine zahlung .. die dir auch auffallen müsste (wird der richter vermutlicg sagen).

gehoppt wie gesprungen .. aber wie gesagt .. wir richten hier nicht ..

mein persönlicher eindruck .. unter berücksichtigung deiner sachlage ...
stehen deine chancen schlecht ..
 
Also nochmal: Ich habe nicht gewusst, dass ich die Sonderzahlung nicht bekommen haben dürfte! Eine Sonderzahlung ist eine Sonderzahlung, ob nun mit oder ohne vertragliche Grundlage.

Ich habe Urlaub gebucht, weil ich mich gefreut habe, nicht weil ich dachte "nur schnell weg mit dem Geld, bevor sie es merken".

Ich finde, die Punkte 1-3 passen allesamt auf den Fall!
 
Ich rate dir, such dir einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Alles andere führt nur dazu, dass wir hier in dem Verdacht, Rechtsberatung auszuüben, geraten... Das wäre schlecht fürs Forum.

Zum IKK Artikel, aus dem zu zitierst, kann ich nur sagen, der ist teilweise hanebüchend. Aber näher werde ich mich nicht dazu auslassen... Stichwort_ Rechtsberatung... Dürfen wir nunmal nicht oder es hagelt eine Abmahnung.

Auch wenn ihr eure "Meinung" als solche kennzeichnet: Es ist gefährlich was ihr da macht!
 
@sebko

gebs auf .. ich glaub du willst es nicht verstehen ! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also okay. Hab eure Meinung ja zur Kenntnis genommen.

Aber trotzdem x-sector: Ich versuche ja auch wirklich, Dich zu verstehen, aber mir ist die Überzahlung eben NICHT aufgefallen, da ich die Sonderzahlung sonst auch immer bekam. Also bin ich nicht WISSENTLICH bereichert. Und dadurch ist mir das Versehen auch NICHT aufgefallen.
Außerdem ist der Urlaub recht billig. Ich glaube ich verrate nicht zuviel und ihr könnt euch denken, dass ein Student, der ein wenig nebenher an der Uni jobbt, weniger als 300 EUR Sonderzahlung bekommt...

Und klar lese ich, was ich poste.
 
aber hast du nicht oben (erste posts) gesagt , dass du vernommen hattest,
im jahr 2007 gibt es kein weihnachtsgeld --> §13?

ich glaub dir ja gerne .. hast nicht dran gedacht in dem moment ..
frage ist nur .. wie wirds (sofern du das machen willst) ein richter beurteilen.

wie der vorschreiber .. wenn du es wirklich darauf anlegen willst ..
musst du ohne hin einen anwalt einschalten und letztlich ihn fragen wie es sich speziell
in deinem fall verhält.

bezweifel zwar .. , dass die uni bei dem betrag ... lust auf einen rechtsstreit hat ..
die werden eher sagen .. soll ers behalten .. das sparen wir am aussetzen seines beschäftigungsverhältnis =)
 
JulesBärle schrieb:
...was ist das denn für eine Frage? :rolleyes: ...

Eine ganz normale Frage über ein Thema das mir nicht so geläufig ist. Gut das du dich überall gut auskennst und bei jeder Frage mit den Augen rollen musst ;). JulesBärle kennt sich aus! :D
 
Salut,

ist mein Job im Personalwesen. Ich dachte eigentlich, dass es jedem der in Deutschland Lohn oder Gehalt bekommt, die Unterschiede von Brutto und Netto geläufig sind. Bei uns in Deutschland gibt es bis auf ganz wenige Ausnahmen nichts, das Netto bzw. oder besser ausgedrückt, steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden darf.

Sorry ;)
 
JulesBärle schrieb:
...Lohn oder Gehalt bekommt, die Unterschiede von Brutto und Netto geläufig sind. ...

Keine Frage: aber da ich noch nie aufgefordert wurde Teile meines Gehaltes zurückzuzahlen weiß ich ja nicht ob die Mühe der Rückabwicklung bei mir liegt (ist ja meine Kranken und Rentenversicherung) oder beim Verschulder. Den Verschulder hatte ich ja auch in Verdacht.
 
Ich hab da mal was gelesen... Wenn du das Geld in gutem Glauben entgegen genommen hast, könnte bei dir ja evt. zutreffen, kannnst du es behalten. Aber ich würd mir dafür eine Erstberatung beim Anwalt einholen, die kostet nicht viel und du kannst dir ziemlich sicher sein wie der Stand der Dinge ist.

mfg
 
also ich finde das ist absurt , einfach etwas zu verschnecken und es wieder zurück zuverlangen , schreib denen eine Mail und mach mal so richtig dampf . Geschenkt ist Geschenkt !

greez
 
@Golla und @pspfreak: die Lage ist eindeutig, das Geld muss zurück. Und pspfreak, das Geld wurde nicht verschenkt, sondern als Entgelt für eine erbrachte Leistung überwiesen. In diesem Fall wurde aber zuviel Entgelt überwiesen, so das kein Rechtsanspruch darauf besteht. -Lach- Verschenkt :stock: Ein Arbeitgeber verschenkt doch kein Geld :p
 
Nein, die Lage ist nicht eindeutig.
So wie ich das verstanden habe, hat er das Geld zwar wissentlich entgegengenommen, war aber im Glauben das es das ganz normale WG war.

Und ich meine verstanden zu haben, dass ihm erst als er den Bescheid mit der Rückbuchung bekommen hat, klar geworden ist das er das WG zu Unrecht bekommen hat.
Zu diesem Zeitpunkt war er aber bereits "entreichert".
Graue Zone im Rechtsbereich würde ich sagen :)

Also, auch das ist meine Meinung, weder ein Rechtsbeitrag noch sonst irgendwas illegales :D
 
Er kann das Geld aber nicht "in gutem Glauben" angenommen haben, weil er seinen eigenen Arbeitsvertrag selbst unterschrieben hat und daher die erforderliche Kenntnis hätte haben müssen! Wenn das Weihnachtsgeld nicht vertraglich geregelt worden wäre, dann hätte die Überweisung anders interpretiert werden können. Aber das trifft hier nicht zu.
 

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