Arbeitsvergütung 400€ bei 30h/Woche!?

TheMad

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2008
Beiträge
474
Hallo,

Meine Freundin arbeitet in einem 6 Mann Betrieb dem es wohl z. Zt. sehr schlecht geht.

Die Aussage vom Chef war: Damit ich keinen Kündigen muss, setzte ich euch runter afu 400€ im Monat.

Sie sollen jedoch die gleiche Anzahl an h arbeiten. Also 30h die WOCHE.

Ist die ganze Sache denn rechtens?

Welcher Mensch kann mit 400€ im Monat leben?!

Hoffe mir kann jemand helfen.

Danke
 
Naja besser als kündigung ist es allemale.
Und wenn der betrieb wirklich sehr schlecht steht ist sowas durchaus möglich
 
Sie soll sofort nen neuen Job suchen, dann kann sie gehen, aber 400Euros sind krass wenig, ist das besser als Arbeitslosengeld?
 
Am besten bei Arbeitsamt/Gewerkschaft nachfragen...

Hoert sich jedoch sehr komisch an.

EDIT:
MasterMost schrieb:
Und wenn der betrieb wirklich sehr schlecht steht ist sowas durchaus möglich

Jedoch sicher ned einseitig ohne angabe einer Dauer, sowie einer schriftlichen zusage das der Lohnverzicht nur voruebergehend ist.
Und bei Kuendigung auszubezahlen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibts doch dann ne Stütze vom Staat. Da soll sie sich mal bei der ARGE kundig machen.

Gruß DatHeinzchen
 
30h/woche und dann nur 400€ ?
sind 3,33€/h nicht schon sittenwidrig?
 
oh ja sind es!
 
DatHeinzchen schrieb:
Da gibts doch dann ne Stütze vom Staat. Da soll sie sich mal bei der ARGE kundig machen.

Gruß DatHeinzchen

Sie kann auch beim Sozial- & Wohnungsamt eine Aufstockung beantragen (Miete), dann hätte Sie die 400 € im Monat für sich!

Die Aufstockung (Miete) darf jedoch nicht mehr als 300 € Warm beantragen sonst muss man den Mehrbetrag selber zahlen, war bei mir früher mal so!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also es gibt doch den Mindestlohn, welcher gesetzlich festgeschrieben ist. Sobald man darunter kommt, gibt es einen Zuschuss vom Staat bzw. eine Aufstockung bis zur Grenze. Natürlich kann sie dann weitere Leistungen wie Mietzuschuss und Co. noch extra beantragen. Oder irre ich mich da?

Gruß DatHeinzchen
 
Hallo ,
Eine einseitige Kürzung durch den AG ist nicht rechtens. Der Lohn ist fester Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Die Argumentation "Dem Betrieb gehts schlecht" kann hier nicht gelten. Dazu wäre eine der Lohnreduzierung entsprechende Arbeitsreduzierung zwingend. Es gab alledings in der Vergangenheit schon öfter Firmen, die auf dieser Schiene erst Kosten und wenig später das Personal sparten.
Oft haben sich Betriebsräte aus Angst um Arbeitsplätze darauf eingelassen, nur um zu erleben, dass die Jobs nach kurzer Frist dann doch weg waren.
Bitte dringend die zuständige Gewerkschaft oder das Arbeitsamt konsultieren.
Noch besser, wenn auch schwerer zu realisieren: Nix wie weg und woanders anheuern.
Gruß Gargyl
 
viel schlimmer ist es, wenn Sie die 400€ akzeptiert und nach ein paar Monaten der Laden platt ist. Denn dann gibts weniger Arbeitslosengeld...
 
Sie soll sich bei geeigneter Stelle schlaumachen. Nur Arbeitsamt/Gewerkschaft.. koennen wirklich auskunft geben.

Das mit dem mindest lohn klingt nicht so verkehrt. Aber wie gesagt, deine Freundin soll sich Fachkundige beratung holen. (Sry, aber das ist nich CB ;) )
 
Danke schon mal für die vielen Antworten. Ich werde mir das alles morgen nochmal in Ruhe durchlesen. Morgen ruft die Arbeit wieder.

Danke

P.S. CB sollte mir nur ein paar Tips bringen ;)
 
Auf keine Fall drauf einlassen...wenns dem Unternehmen scheinbar soooo schlecht geht kannste drauf warten das die dicht machen. Wenn dann der letzte vertraglich festgelegte Lohn bei nur 400€ liegt sind alle Bezüge (ALG, Rentenbezüge für die Zeit etc) daran ausgerichtet und entsprechend niedrig. Sie soll sich so schnell wie möglich ne neue Stelle suchen... und bloß nicht selbst kündigen! Dann gibts auch nix.
 
das ALG wird wird vom durchschnittslohn berechnet, NICHT vom letzten gezahlten Gehalt

für 3,33€/std würde ich nicht mehr arbeiten gehen... nimm urlaub und such dir nen neuen Job, bestehe aber auf deinen regulären Lohn
 
Wenn man selber kündigt gibt's 30% Sperrfrist vom Amt - das ist das Fiese daran!

30% von was? Es sind 3 Monate Sperrfrist.

Gruß DatHeinzchen
 
Auf jeden fall betriebsbedingt kündigen lassen sollte nicht gleich ein neuer Job in Aussicht stehen! Ne andere Chance, Geld vom Amt zu bekommen gibt es kaum, es droht nämlich keine 30% Sperrfrist sondern eine bis zu dreimonatige komplette ALG-I-Sperre (in der Zeit gibts nur ALG-II) und am Ende der ALG-Bezugszeit noch mal bis zu drei Monate verkürzung. NIE kündigen oder gekündigt werden (ausser : betriebsbedingt), ebenso NIE einen Aufhebungsvertrag schließen, es sei denn, ein neuer Job ist schon in Aussicht.
 
Aso, ist aber nicht so, dass man 3 Monate lang gar keine Bezüge bekommt. Bin mir aber da auch nicht ganz so sicher. Aber ich denke wir sind uns alle dahingehend einig, dass sie sich nicht drauf einlassen sollte und auch auf keinen Fall selbst kündigen darf. Über alle weiteren Schritte soll sie sich bei kundigen Stellen schlau machen.

Gruß DatHeinzchen
 
Zurück
Oben