Arbeitsvertrag zuviel Geld als versprochen

MijoelTV

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Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag (unbefristet -> früher noch befristet) erhalten, mit überdurchschnittlichen Bezügen (mehr Berufsjahre berücksichtigt, als vorhanden).

Nun habe ich diesen Vertrag unterschrieben. Jetzt wurde ich aber nochmal darauf angesprochen, dass im Arbeitsvertrag ein Fehler aufgetreten ist und die Berufsjahre falsch sind (7 -> tatsächlich aber nur 5) und dementsprechend ist das Gehalt (Banktarif) auch geringer.

Jetzt soll ich einen neuen Arbeitsvertrag mit den korrekten Berufsjahren erhalten.
In zwei Jahren wäre ich dann nun aber bei diesem versprochenen Gehalt.


Wie würdet ihr handeln in dieser Situation? Neuen Vertrag unterschreiben oder auf Einhaltung des aktuellen Vertrages pochen?
 
oder auf Einhaltung des aktuellen Vertrages pochen?
...nicht Dein ernst oder?

Nur mal so am Rande.....wie stellst Du Dir Deine berufliche Zukunft in dem Laden vor? Ich meine, wenn Du jetzt gegen jede Vernunft und Realität auf Einhaltung des Vertrages pochst der offensichtlich auf einem Fehler beruht?
Angenommen, Du bekommst aus irgend einem Grund vor Gericht Recht, und die Kollegin/Kollege aus der Buchhaltung wird entlassen wegen dem Fehler der bei Dir begangen wurde, wäre das eine Situation in der Du gern leben möchtest?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei es mich wundert warum es erst nach 5 Jahren einen unbefristeten Vertrag gibt.

Falls du auf Einhaltung pochst, wäre das wichtig. Denn wenn du jetztige Vertrag bereits unbefristet ist, können Sie dich nicht einfach kündigen.
Ansonsten mal gucken ob da probezeit drin steht.
 
Sehe ich das richtig: "Oh wir haben einen Fehler gemacht, unterschreiben sie bitte hier, damit wir ihnen weniger Gehalt geben können!"
Das ist durchaus ulkig.

Und @Lars_SHG

Dein Zitat "Kollegin/Kollege aus der Buchhaltung wird entlassen wegen dem Fehler der bei Dir begangen wurde,"

würde jetzt schon eintreten, da der Fehler bemerkt wurde, unabhängig, ob er auf seinen aktuellen unbefristeten Vertrag pochen würde.

Solltest du gerne bei dem Laden arbeiten (der irgendwie unprofessionell klingt, wenn sie nicht einmal wissen, wie lange die Mitarbeiter in der Firma sind), wäre ein Entgegenkommen deinerseits: einen anderen Vertrag aushandeln mit dem beide Seiten zufrieden sind.
Sie wollen dich offenbar behalten, aber nur nach Tarif würde ich mich JETZT nicht abspeisen lassen. Wo kommen wir da hin, wenn die dir alle halbe Jahre einen neuen Vertrag unter die Nase setzen könnten, mit dem Vermerk, hoppla wir bezahlen dich übertariflich, wir Trottel, also los, unterschreib zu niedrigerem Lohn!

Wann wurde dir der "falsche" Vertrag unter die Nase gesetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mal massiv davon abhängig was GENAU sonst noch im Vetrag steht...

Ist da einfach ne Tabelle mit Jahren und Löhnen und sie haben dir zuviel überwiesen?
Oder steht da sowas wie "weil sie schon 7 Jahre bei uns waren bekommen sie drölfhundert Euro monatlich"?


Grundsätzlich würde ich, ggf. schriftlich, unmissverständlich anmerken dass das angegebene Gehalt einer der Hauptgründe war, warum du den Vertrag akzeptiert hast und dass du damit nicht bedingungslos einverstanden bist.
Dann würde ich klären wo der Fehler zustande kam und ob du dafür verantwortlich oder mitverantwortlich bist. Hat die Personalabteilung falsch gerechnet ist das ja erstmal nicht dein Problem.

Die nächste Frage wäre: Große Firma, kleine Firma?
Wenn das ein großer Konzern/Bank ist, bestehe darauf. Der Verzicht wird dir hier niemals gedankt werden. Zudem bekommt die für den Arbeitsvertrag verantwortliche Person den Einlauf dafür, nicht du.

Bei einer kleinen Firma/Bank nutze es geschickt aus und verhandle, aber gehe nicht auf Konfrontationskurs.
 
Naja, jetzt stellt sich die Frage ob bei den Gehaltsverhandlungen das höhere Gehalt oder das niedrigere Gehalt ausgehandelt wurde.

Wenn eh das niedrigere ausgemacht war und du nur wegen dem Fehler das höhere bekommst, dann würde ich den neuen Vertrag unterzeichnen.
Ansonsten so wie der Vorposter geschrieben hat.
 
Ich vermute, da wurde nichts verhandelt. Die haben gesehen: Der Junge ist 5 Jahre bei uns, deshalb ist sein zukünftiger Vertrag unbefristet. Dann wurde der Vertrag nach Tariftabelle aufgesetzt und zur Unterschrift hingelegt. MijoelTV hat unterschrieben und dann wurde erst bemerkt, "hoppla hat jemand in der Tabelle nicht richtig hingeguckt, wir würden dem Jungen ja den Lohn von 7 Jahren Zugehörigkeit geben - das geht nun wirklich nicht. 50 Euro mehr im Monat, das ist ja Wucher!"

Zumindest kann ich mir gut vorstellen, dass es sich um solch eine marginale Summe handelt.
 
Du akzeptierst natürlich genau das Gehalt, welches du verhandelt hast. Wenn du überraschenderweise aufgrund eines Fehlers plötzlich mehr im Vertrag stehen hattest, steht dir dieses Gehalt nicht zu. Schlimmstenfalls setzen sie dich in der Probezeit direkt vor die Tür, wenn du jetzt schon solche Sachen versuchst.
 
Die Sachlage ist hier nicht klar genug erläutert um dazu wirklich etwas sagen zu können.

Wenn der Ersteller einen Job hat, wo er irgendwann ggf. in eine Position kommen könnte, in der er verhandeln muss... und wenn es nicht um eine allzu große Differenz geht... dann könnte es gar nicht so verkehrt sein, wenn der Ersteller mit entsprechendem Charme und souverän versucht, da ein Mittelding neu auszuhandeln.

Darauf pochen würde ich aber wohl eher nicht. Da hätte man dann besser gleich hart verhandelt. So wäre es jetzt eine linke Tour.
 
Ich weiss nicht kennt das deutsche Recht den Vertragsirrtum sowie in Österreich? Dann würde es auf eine Vertragskorrektur hinauslaufen und die Sache wäre zu Ende
 
Die Frage ist ja erstmal ob das mit den 7 Jahren im Vertrag steht, oder ob nur das Gehalt falsch kalkuliert wurde.

Steht das mit den 7 Jahren drin, so hat der TE wohl eher schlechte Chancen. Steht nur das Gehalt drin, dann dürfte der Vertrag an sich gültig sein.
Nur wenn dort eine Probezeit drin steht, dann kann der AG auch einfach kündigen. Ob er dann noch einen neuen Vertrag anbietet ist fraglich.
 
Hi, also ich würde früher auch nach Banktarif bezahlt. Man kann neben der Eingruppierung der Tarifklasse auch die Berufsjahre mit dem Areitgeber verhandeln. Die Berufsjahre stellen dann die "kleine" Gehaltserhöhung dar. (Der Sprung in der Tarifgruppe macht mer aus)
Ich hatte zuletzt 11 Berufsjahre angerechnet obwohl ich nur 8 Jahre tatsächlich hatte. Da gibt es also kein richtig oder falsch.

Was verhandelt wurde ist dabei interessanter, TG Eingruppierung? Jahresbrutto? Berufsjahre?
 
Ganz ehrlich -
Du hast den Vertrag doch auch gelesen, bevor Du ihn unterschrieben hast.
Und da müssten Dir, wenn in Eurem Unternehmen teilweise nach Betriebszugehörigkeit gezahlt wird, die falsch angegebenen Jahre der Beschäftigung und somit falsch berechnete Entlohnung auch aufgefallen sein - bereits vor der Unterschrift.

Hast Du also einfach nichts gesagt, weil Du gehofft hast, die merken es nicht doch noch?

Wenn Du versuchst, das hart durchzusetzen wird mit Sicherheit auch dieses Argument auf Dich zukommen.
 
MijoelTV schrieb:
Jetzt wurde ich aber nochmal darauf angesprochen, dass im Arbeitsvertrag ein Fehler aufgetreten ist

Diese Person ist identisch mit derjenigen Person, die dir das Gehalt versprochen hat?

Der Gehaltsverhandler ist dein erster Ansprechpartner; an den solltest du dich wenden. Denn es gibt eben die Praxis wie _killy_ sie beschrieben hat.
 
WhiteShark schrieb:
Wobei es mich wundert warum es erst nach 5 Jahren einen unbefristeten Vertrag gibt.

Um das hier mal aufzuklären: Die Gehaltstabellen in den Banktarifverträgen sehen treppenartig für höhere Tarifgruppen auch erst einen Einstieg in höheren Berufsjahren vor. Das rührt daher, dass man prinzipiell davon ausgeht, dass man für höhere Tätigkeiten meist auch schon mehr Berufserfahrung mitbringt und daher in Tarifgruppe 7 nicht bei Berufsjahr 1 anfängt, sondern gleich bei Berufsjahr 5, beispielsweise. So ist es zumindest im Tarifvertrag der privaten und öffentlichen Banken. Bei den TVÖDs für die Sparkassen sowie bei den genossenschaftlichen Bankentarifverträgen kann es im Detail anders sein, aber es ist im Prinzip genau so.

Beispiel: Gehaltstabelle im privaten Bankgewerbe 2014 und 2015

Ich bin damals auch gleich in TG 7 / 5. Berufsjahr eingruppiert worden und bei der Höhergruppierung in TG 8 wird man eben automatisch ins 7. Berufsjahr gepackt. Im Vertrag steht dann immer, dass diese Einstufung nach Berufsjahren nicht für immer gilt (z.B. wenn man sich auf einen Job mit TG 2, z. B. als Postbote oder so bewirbt, soll man nicht einen Anspruch die hohen Berufsjahre behalten dürfen).

Dem TE würde ich raten, die Anpassung hinzunehmen. Ja, es ist ne Stange Geld, die dabei wieder flöten geht, aber es wäre eben zu viel gewesen und man zeigt dadurch guten Willen. Vielleicht kann man ja diese Sache gleich zum Anlass nehmen und darauf hinweisen, dass man bei guter Leistung gerne schon bald in das höhere Berufsjahr aufsteigen möchte. Freiwillig mehr zahlen kann der Arbeitgeber immer.

Rein rechtlich hat man übrigens erst einen Anspruch auf die höheren Berufsjahre, wenn man diese auch wirklich erreicht hat. Wenn man also 0 Berufsjahre hat und in BJ 5 eingestuft wird, erhält man nicht automatisch 2 Jahre später mehr Geld, sondern erst in 7 Jahren, wenn man tatsächlich die nächste Stufe (Berufsjahr 7) erreicht hat. Da man meist früher Gehaltserhöhungen/Höhergruppierungen bekommt (durch Jobwechsel/gute Leistung o.ä.), ist es eigentlich sinnlos, sich ewig mit diesen Berufsjahren auseinanderzusetzen. :-)
 
Wenn ich mir die Zahlen so ansehe, wird mir ein wenig übel. Bekommt man als z.B. gelernter Bankkaufmann (lediglich mittlere Reife, kein Abitur oder Studium) nach ein paar Jahren über 4k?? Kenne nämlich einige, die direkt nach der mittleren Reife eine Bankausbildung gemacht haben und nach wie vor in der Sparkasse ihren Schalterdienst verrichten. Ist ja doch eher stupide Arbeit ... diese wird dermaßen hoch entlohnt?
 
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