Arztbesuch - Was brauche ich?

Da hast du wohl recht;)
Habe mich deswegen schon informiert und mir entsprechendes Formular rausgesucht:
http://www.uni-muenster.de/imperia/...aet/pruefungsamt/mathe/ruecktrittmatheinf.pdf

Ebenso gilt:
Für die Glaubhaftmachung des triftigen Grundes ist erforderlich, dass ein solches ärztliches Attest wenigstens die Symptome der Krankheit (das Erscheinungsbild, etwaige Schmerzen etc.) aufführt.
Eine Diagnose kann, muss aber nicht enthalten sein.
 
Also normalerweise ist folgendes auch Üblich bei Prüfungen usw:
- Abmeldung mit ärztlichem Attest vor Antritt immer möglich
- So bald man die Aufgaben hat wird ein amtsärztliches Attest benötigt

So sind zumindest hier die Regularien...
 
Auf der sicheren Seite bist du, wenn:

a) ein Vertreter des Prüfungsamtes und

b) Mutti als Versicherte

mit zum Onkel Doktor kommen.

Das klingt zwar zunächst etwas kleinkinderhaft aber passt m.E. bestens zur gestellten Frage.
 
... der Arzt stellt nach Behandlung eine Rechnung aus. Wer die bezahlt ist ihm vollkommen egal. @Domski kann Rücksprache mit seiner Mutter halten ob er den zum Arzt gehen darf da er sich anscheind die Seele aus dem Leib kotzt aber mitkommen muss weder ein Vertreter noch Mutter. Jedem Volljährigen geht seine Krankheit nur ihn selbst an.
 
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