- Registriert
- Okt. 2007
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Da hast du wohl recht
Habe mich deswegen schon informiert und mir entsprechendes Formular rausgesucht:
http://www.uni-muenster.de/imperia/...aet/pruefungsamt/mathe/ruecktrittmatheinf.pdf
Ebenso gilt:
Für die Glaubhaftmachung des triftigen Grundes ist erforderlich, dass ein solches ärztliches Attest wenigstens die Symptome der Krankheit (das Erscheinungsbild, etwaige Schmerzen etc.) aufführt.
Eine Diagnose kann, muss aber nicht enthalten sein.
Habe mich deswegen schon informiert und mir entsprechendes Formular rausgesucht:
http://www.uni-muenster.de/imperia/...aet/pruefungsamt/mathe/ruecktrittmatheinf.pdf
Ebenso gilt:
Für die Glaubhaftmachung des triftigen Grundes ist erforderlich, dass ein solches ärztliches Attest wenigstens die Symptome der Krankheit (das Erscheinungsbild, etwaige Schmerzen etc.) aufführt.
Eine Diagnose kann, muss aber nicht enthalten sein.