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Hi CB User hab ne frage.Habe bei Mediamarkt damals einen Handyvertrag abgeschlossen mit 500€ Gutschein und mir dafür ein Notebook gekauft.So jetzt habe ich vor das Notebook zu verkaufen habe allerdings die Rechnung verloren wie soll ich jetzt vorgehen damit der Käufer trotzdem seine restgarantie behält??
frag den Verkäufer, ob er dir eine Kopie der damaligen Rechnung zusenden kann, ganz einfach. Wobei ich mich da sowieso eher auf die Gewährleistung durch den Hersteller verlassen würde.
Zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf würde ich mich allerdings nie an den Hersteller wenden, sondern immer die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen.
Also wenn wir schon "klugscheissen" wollen dann bitte richtig:
Gewährleistung ist Händler, Garantie ist Händler oder Hersteller
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Sehr witzig Jeder Hanswurst kann mit dir einen Vertrag über eine Garantie abschliessen. Kostet beim MM extra und ist aus vielerlei Gründen Kundenverarschung.
Wenn der TE das Notebook bei MM und nicht direkt von Sony gekauft hat, dann könnte es theoretisch alles geben, nur nicht die von Dir erwähnte "Gewährleistung vom Hersteller".
Und selbst wenn Du "Garantie vom Hersteller" gemeint hast, ist Deine Empfehlung, doch besser die zu nutzen, zumindest in den ersten 6 Monaten eine schlechte Idee. Eben weil eine Garantie freiwillig ist und an Auflagen gebunden sein kann, die Gewährleistung ist eben gesetzlich fixiert und kann nicht an Auflagen gebunden werden.
Wenn man die Wahl zwischen Garantie und Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate hat, sollte man immer die Gewährleistung vom Händler zur Abwicklung wählen. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, sich an den Hersteller zu wenden.
ich habe auch nirgends widersprochen!? Ich habe mich in meinem ursprünglichen Post vertan, habe deinen aber noch erweitert, da er auch nicht vollkommen richtig war - passt es jetzt?
Abgesehen davon geht es hier überhaupt nicht um die Inanspruchnahme sondern lediglich um einen neue Rechnung. Also erstmal ganz ruhig weiteratmen
Ich habe mir zwar schon gedacht, dass Du nicht "Gewährleistung" sondern "Garantie" gemeint hast und der TE will ja auch nur wissen, wie er an eine neue Rechnung kommt.
Aber man liest hier so oft wie bei Dir
Wobei ich mich da sowieso eher auf die G.... durch den Hersteller verlassen würde.
und das ist eben grundsätzlich eine schlechte Empfehlung, zumindest innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf.
Aufgrund solcher Empfehlungen schicken immer wieder Leute ihre defekten Geräte beim Hersteller ein oder lassen sich vom Händler aufquatschen, dass das Gerät eingeschickt werden muss und warten dann wochenlang auf eine Reperatur, obwohl sie direkt ein Austauschgerät vom Händler verlangen könnten.
Oder Du hast "Gewährleistung vom Händler" gemeint, k.A.